Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Durch die Entscheidung über Anträge nach Abs. 1 und 2 entstehen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren zu denen des Verfahrens in der Hauptsache. Wird – wie wohl im Regelfall – über den Antrag im schriftlichen Verfahren entschieden, entstehen auch keine zusätzlichen Anwaltsgebühren (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG). Rz. 14a Findet indes eine abgesonderte mündliche Verhandlu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Erlangtes Etwas durch den Steuerhehler

Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er sich Aufwendungen erspart. Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen. Der Steuerhehler nach § 374 AO erlangt jedoch weder durch die Tat noch für diese die von den Lie...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzte Steuer als erlangtes Etwas

Bei der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB darstellen, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese erspart (vgl. BGH v. 13.7.2010 – 1 StR 239/10, wistra 2010, 406; v. 23.5.2019 – 1 StR 479/18, AO-StB 2020, 12; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 73 Rz. 20; Eser / Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 73 St...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 13 Vorsteuerabzug

Das Vorsteuerabzugsrecht ist bei Ausgaben für Pkw, die nicht ausschließlich für Unternehmenszwecke genutzt werden, auf 50 % begrenzt, wenn diese Ausgaben den Kauf, das Leasing, den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Einfuhr von nicht ausschließlich für Unternehmenszwecke genutzten Pkw sowie die Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge und den Erwerb von Kraftstoff für die...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.1 Wohnungseigentümer

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist freilich, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinsch...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 2. Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte?

Wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte, wäre dieser als unzulässig zu verwerfen und es würde bei der Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO durch Ansatz des geänderten Gewinnanteils i.H.v. 50.000 EUR verbleiben. Die von A geltend gemachten Instandsetzungsaufwendungen waren dem FA bei Durchführung der Bescheidänderung zwar nicht bekannt, sie berechtigen jedoc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.6 Umfang des Anspruchs

Rz. 12 Für die Rechtsfolge gelten die §§ 249ff. BGB (BGH, NJW 1985, 128). Nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Kläger zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher dem Beklagten durch die Vollstreckung eines Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist, wenn ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.11 Nr. 11: Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 13 Nr. 11: Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache (ohne Kosten, Zinsen und andere Nebenforderungen) EUR 1.250,00 nicht übersteigt oder der vollstreckbare Kostenerstattungsanspruch höchstens EUR 1.500,00 beträgt. Rz. 14 Hinter der in der Praxis sehr häufig zum Zuge kommenden Bestimmung steht der Gedanke, dass du...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Abwendungsbefugnis des Schuldners (Absatz 3)

Rz. 10 Der Schuldner ist befugt, die Zwangsvollstreckung nach Abs. 1 durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Hauptanspruchs abzuwenden, wegen dessen der Gläubiger vollstrecken kann, wenn nicht der Gläubiger vorher die ihm obliegende Sicherheit geleistet hat (§ 720a Abs. 3 ZPO). Die Regelung lehnt sich an die Bestimmung des § 711 Satz 1 ZPO an. Anders als dort ist jedoch ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Hinweise

Rz. 11 Die Umrechnung fremder Währungen unterbleibt, auch wenn der Schuldner nach § 244 Abs. 1 BGB den Gläubiger in Euro-Währung befriedigen darf. Die Umrechnung obliegt den Vollstreckungsorganen. Für den Zeitpunkt des Umrechnungskurses kommt es auf denjenigen der effektiven Zahlung an. Rz. 12 Über die Kosten wird ebenso von Amts wegen (nach den §§ 91ff. ZPO) wie über die vor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Nr. 1: Anerkenntnis- und Verzichtsurteile

Rz. 2 Nr. 1: Anerkenntnis- und Verzichtsurteile (§§ 306, 307 ZPO) auch dann, wenn sie als Teilurteile ergehen sowie Anerkenntnisvorbehaltsurteile. Da auch ein eingeschränktes Anerkenntnis, die ohne Einschränkung eingeklagte Leistung Zug-um-Zug zu erbringen, den Beklagten bindet (BGH NJW 2006, 217) und damit im entsprechenden Umfang eine besonders hohe Bestandswahrscheinlichk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Nr. 5: Urteile im Nachverfahren

Rz. 6 Nr. 5: Urteile im Nachverfahren (§ 600 ZPO), durch die ein im Urkunds-, Wechsel- oder Scheckprozess ergangenes (klagestattgebendes) Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos erklärt (bestätigt) wird. Da in diesen Fällen die Hauptsache bereits aus dem Vorbehaltsurteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann (Nr. 4), kommt der Bestimmung praktische Bedeutung lediglich b...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in einer Eingangsrechnung ausgewiesene Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen oder sonstige Leistungen erteilt hat. Leistungsempfänger i.S.d. Umsatzsteuerrechts ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpfli...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 1. Gegenstand der Zahlungsverjährung

Zahlungsverjährung ist das Erlöschen von fälligen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) durch Ablauf der Verjährungsfrist (§ 47 AO). Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch und die von ihm abhängigen Zinsen (§ 232 AO). Der Eintritt der Verjährung ist von Amts wegen zu prüfen (BFH v. 7.2.2002 – VII R 33/01, BStBl. II 2002, 447). Die Zahlungsverjährung umfasst...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / b) Unterbrechungshandlungen

Die Zahlungsverjährung wird durch eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrochen. Hierunter fällt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die schriftliche Mahnung (§ 259 AO), wobei auch ein Postnachnahmeauftrag als Mahnung gilt (§ 259 S. 2 AO) sowie jedes andere wirksam bekannt gegebene Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung an den Steuerpflichtigen (BFH v. 27.4.19...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 8 Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein solches der Zwangsvollstreckung, sondern um ein beschränktes Erkenntnisverfahren (BGH, MDR 2008, 1231). Streitgegenstand ist die Vollstreckbarkeit der ausländischen Entscheidung im Inland. Mahnverfahren und Urkundenprozess scheiden bereits deshalb aus, weil die (Vollstreckungs-)Klage nicht auf Zahlung eines Geldbetrages, s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung betrifft die widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner, wenn der Bestand eines vorläufig vollstreckbaren Urteils wegen der Einlegung eines Rechtsmittels oder Einspruchs ungewiss ist. Es muss sich der Schuldner vor den Folgen einer Zwangsvollstreckung schützen können, andernfalls seinem Rechtsmittel oder Einspruch die Effektivität genommen w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt vier Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens

Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichkommen. Es müssen Aufwendungen sein, die den Landwirt erst in di...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.10 Aufwendungen zur Erlangung einer Grunddienstbarkeit

Rz. 154 Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht wird Bestandteil des herrschenden Grundstücks und ist steuerlich dem Grund und Boden zuzurechnen. Aufwendungen zur Erlangung einer solchen Grunddienstbarkeit gehören daher zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Aufwendungen für eine als Grunddienstbarkeit eingetragene Duldung einer Grenzbebauung sind...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3 Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Anlieger- und Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen

3.2.3.3.1 Grundsätzliches Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Gru...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Münzzähler (WEMoG) / 2 Zu den Kosten und zur Abrechnung

Die Geld-/Wertmünzen sind von einer Vertrauensperson abzurechnen. Einnahmen fließen auf das Konto der Eigentümergemeinschaft. Praxis-Tipp Nachkalkulation Zweckmäßig ist eine Nachkalkulation in zeitlichen Abständen, um zu klären, ob der Münzpreis die tatsächlichen Kosten deckt. 2.1 Kostenverteilung Wenn für die Waschgeräte im Keller Allgemeinstrom (Zähler für Keller oder Treppenh...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.2 Bodenverbesserungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 207 Aufwendungen für Grund und Boden stellen laufende Betriebsausgaben dar, wenn diese der Steigerung der Ertragsfähigkeit der Ackerkrume durch Bodenverbesserung dienen. Dienen die Aufwendungen hingegen der Urbarmachung bisher landwirtschaftlich nicht nutzbarer Flächen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, sondern um Herstellungskosten des Grund und Bodens.[1] Als B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.1 Einführung

Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude errichtet wurde.[1] Rz....mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.11 Zahlungen zur Befreiung von einer dinglichen Belastung

Rz. 156 Zahlungen zur Befreiung eines Grundstücks von einer dinglichen Belastung sind Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Dies gilt auch bei abgelösten vorbehaltenen Nutzungsrechten.[2] Derartige Ablösungskosten sind deshalb als Aufwendungen auf das Grundstück zu aktivieren, weil die dingliche Last eine Bewertungseinheit mit dem – auch unentgeltlich erworbenen – Grun...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.2 Abgrenzung zu den Bilanzposten Bodenschatz und Geschäftswert

Rz. 11 Ist der Kaufpreis für ein Grundstück nicht teilweise zur Anschaffung eines materiellen Wirtschaftsguts "Bodenschatz" bestimmt, macht ein Kaufvertrag über die Veräußerung von Grund und Boden die darin enthaltene bodenführende Schicht nicht zu einem gegenüber dem Grund und Boden selbstständigen Wirtschaftsgut, wenn diese Schicht weder abgebaut noch einem anderen Nutzung...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.3 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 41 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus Vereinfachungsgründen besteht gemäß § 8 EStDV [1] ein Wahlrecht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Diese Grundstücksteile brauchen nicht als Betr...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2.2 Maßnahmekosten

Rz. 44 Bezuschusst werden ausschließlich die Maßnahmekosten, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden sind. Zu den Maßnahmekosten zählen u. a. die Kosten für Personal, Lehrgangs- und Prüfgebühren, die Fahrkosten von und zum Träger sowie die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Zu den Maßnahmekosten können auch erfolgsabhängige Vergütungen (Vermittlungsgebü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Münzzähler (WEMoG) / 2.1 Kostenverteilung

Wenn für die Waschgeräte im Keller Allgemeinstrom (Zähler für Keller oder Treppenhaus) eingesetzt wird, dürfen die Bewohner nicht doppelt belastet werden. Die Kosten für Allgemein-/Kellerstrom sind um den Stromkostenanteil der Waschmaschinen zu entlasten. Der Anteil für Reparaturen und Erneuerung verbleibt bei der Gemeinschaft.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB III § 111a Förd... / 2.2 Förderung des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Fördermöglichkeit für eine berufliche Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt und während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft begonnen wird, absehbar aber über das Ende der Beschäftigung in der Transfergesellschaft hinaus andauert. Durch die zum 29.5.2020 erfolgte Änderung ist der Anwendungsbereich von § 111a er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.8 Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Selbständigkeit

Rz. 37 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht schloss die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit den Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit generell aus: Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 a. F. war nicht erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausübte. Dies galt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn der Selbständige faktisch erwerbsunfä...mehr

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Münzzähler (WEMoG) / 2.2 Höhe der Münzkosten

Die Eigentümerversammlung kann durch Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan die Höhe der Münzpreise durch Mehrheitsbeschluss bestimmen.mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.8 Anspruchsausschluss (Abs. 8)

Rz. 56 Abs. 8 soll verhindern, dass Betriebe die Kosten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter auf die Arbeitsverwaltung abwälzen. Der Anspruch aus Transferkurzarbeitergeld ist nach Abs. 8 Satz 1 deshalb ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmer nur vorübergehend in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um anschließend einen anderen Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Zielsetzung der Vorschrift ist es, bei betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen so früh wie möglich eine vorausschauende Personalpolitik zu befördern und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um für die Arbeitnehmer den Transfer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Mit der Förderung nach § 110 werden die finanziellen und organisatorischen Anstrengungen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.2 Arbeitsmarktrente

Rz. 15 Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen das krankheitsbedingt geminderte Restleistungsvermögen auf einen täglichen Arbeitseinsatz von unter 3 Stunden reduziert ist. Voll erwerbsgemindert ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch der Versicherte, der noch 3, aber keine 6 Stunden täglich mehr erwerbstäti...mehr