Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 5 Mieteinkünfte bei überwiegendem Arbeitgeberinteresse

Nur wenn ein Heimbüro v. a. im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse objektiv nachvollziehbar über die Entlohnung des Arbeitnehmers hinausgeht, ist anzunehmen, dass die betreffenden Mietzahlungen an den Arbeitnehmer auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen. Es ist aber besonders darauf Wert zu lege...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 4 Überwiegendes Arbeitnehmerinteresse an der Nutzung des Homeoffice

Ein überwiegendes Interesse des Arbeitnehmers an der Nutzung des Heimbüros ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und die Nutzung des Heimbüros vom Arbeitgeber lediglich gestattet bzw. geduldet wird. Dabei ist zu beachten, dass einem Arbeitnehmer ein Vorteil nicht schon dann aus überwiegendem betrieblichem Eigeninteresse d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahngebühr (WEMoG) / 3 Praxistipp

Der Auffassung, die Vereinbarung von Mahngebühren sei unzulässig, weil die Anforderung von Beiträgen gemäß § 27 Abs. 1 WEG zu der typischen Verwaltertätigkeit gehöre, lässt sich entgegenhalten, dass sich die Verwaltergrundgebühr erhöht, wenn der Verwalter gehalten ist, seine betriebswirtschaftlichen Kosten für das Mahnwesen in die Grundgebühr einzukalkulieren. Der Eigentümer...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.2 Saldierungsverbot

Rz. 6a Vermögensgegenstände und Schulden oder Erträge und Aufwendungen dürfen nicht saldiert (verrechnet) werden, sondern müssen stets getrennt ausgewiesen werden (§ 246 Abs. 2 HGB). Auch dieses Saldierungsverbot (im Gesetz als Verrechnungsverbot bezeichnet) soll eine Verschleierung der Vermögens- und Ertragslage verhindern und ergänzt den Einzelbewertungsgrundsatz, da eine ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.1 Bewertungseinheiten

Rz. 87 Obwohl Bewertungseinheiten aufgrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) schon seit Langem gebildet wurden, hat der Gesetzgeber die Bildung von Bewertungseinheiten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit Wirkung ab 2010 in § 254 HGB gesetzlich verankert. Änderungen der bisherigen Bilanzierungspraxis sollen mit dieser Vorschrift, die festsc...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 7.2 Beispiele für Bewertungsvereinfachungen

Rz. 98 In den IFRS gibt es die folgenden Bewertungsvereinfachungen, die alle nicht zwingend vorgeschrieben sind (Ausnahmen sind erwähnt), sondern im Ermessen des Bilanzierenden stehen:[1] Sachgesamtheiten sind gem. IAS 16.9 nach Ermessen des Bilanzierenden möglich. Diese Sachgesamtheiten stimmen jedoch nicht mit den Sachgesamtheiten der HGB-Rechnungslegung überein. Für den Fal...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 12.3.1 Insolvenzschlussrechnung

Rz. 121 Neben dem Verteilungsverzeichnis (§ 188 InsO) ist zum Abschluss der Insolvenz eine Insolvenzschlussrechnung (§ 66 InsO) aufzustellen. Die Insolvenzschlussrechnung ist ein Status, da ihr keine Verknüpfung mit der Finanzbuchführung zugrunde liegt. Die wichtigste Aufgabe dieses Status ist es, Gläubiger, Schuldner und das Insolvenzgericht über den Verlauf und das Ergebni...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 4 Verhältnis zu Einlagen

Rz. 38 Sowohl Betriebseinnahmen als auch Einlagen[1] sind Betriebsvermögensmehrungen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Betriebseinnahmen betrieblich veranlasst sind, aber nicht im Betrieb verwendet werden müssen (vgl. Rz. 26), während Einlagen stets dem Betriebszweck dienen, aber ihre Veranlassung in der außerbetrieblichen Sphäre liegt.[2] Rz. 39 Der Erfolg eines Betriebe...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichenGeschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, z. B. Geschenke an Geschäftsfre...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.3 Gründungskosten

Rz. 37 Das handelsrechtliche Aktivierungsverbot für die Gründungskosten gilt auch im Steuerrecht. Bei den Gesellschaftern erhöhen diese Kosten der Gründung die Anschaffungskosten für die Beteiligung.mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.3 Einschränkung durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Rz. 7 Insbesondere für die im Umlaufvermögen zu erfassenden Gütermengen bedeutet der Grundsatz der Einzelbewertung eine extrem arbeitsaufwendige Einzelidentifikation und -bewertung aller Vermögensgegenstände. Es stellt sich daher die Frage, ob die Ansprüche an die "Richtigkeit", "Klarheit" und "Vollständigkeit" des Jahresabschlusses eine absolute Geltung des Einzelbewertungs...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.2.1 Lifo-Verfahren

Rz. 28 Beim Last-in-first-out-Verfahren (Lifo) wird davon ausgegangen, dass jene Güter, die zuletzt in das Lager eingegangen sind (last in), das Lager zuerst wieder verlassen (first out). Damit gelten bei dieser Verbrauchsfolge die Güter mit der kürzesten Lagerzugehörigkeit, also die jüngsten Güter, als zuerst entnommen. Die Güter dagegen, die bereits eine längere Lagerzugeh...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 1.1.1 Sonderbilanz

Rz. 3 Die Sonderbilanz bildet den Start- oder Endpunkt einer Reihe von Regelbilanzen und damit einen neuen Anknüpfungspunkt oder das Ende für die Finanzbuchhaltung.[1] Die Sonderbilanz ist mit den vorangehenden oder folgenden Regelbilanzen durch die Bilanzidentität verbunden. Beispiele sind die Gründungsbilanz, die Schlussbilanz bei Spaltung und Verschmelzung oder die Schluss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungsvereinfachungsver... / 7.1 Grundlagen der Bewertungsvereinfachung

Rz. 93 Auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen eine Reihe von Bewertungsvereinfachungsverfahren, die eine leichtere und schnellere, somit wirtschaftlichere Bewertung von Bilanzposten ermöglichen. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren der Bewertungsvereinfachung eröffnen sich in den meisten Fällen Entscheidungsspielräume und Wahlrechte, die letztlich...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.1.2 Gewogenes Durchschnittsverfahren

Rz. 22 Beim gewogenen Durchschnittsverfahren handelt es sich um ein periodisch durchzuführendes Verfahren, welches eine Durchschnittsbildung auf der Basis der mit den Zugangsmengen gewogenen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vornimmt. Für Zwecke des Jahresabschlusses muss diese Durchschnittsbildung mindestens einmal im Geschäftsjahr durchgeführt werden. Eine häufige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Handels- und steuerbilanzielle Gewinnauswirkung

Rz. 41 Der Zugang des übergegangenen Vermögens führt bei der übernehmenden Körperschaft zu einer Betriebsvermögensmehrung oder (bei Schuldenüberhang, s. a. Rz. 51) -minderung. Rz. 42 Handelsbilanziell wird nach h. M. nur die Aufwärtsverschmelzung erfolgswirksam erfasst – i. H. d. Differenz aus dem angesetzten Wert des übernommenen Vermögens (wahlweise tatsächliche Anschaffung...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 6. Formulierungsvorschlag

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Zur vGA dem Grunde nach

Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Handelsbilanzielle Werterfassung

Rz. 13 Handelsrechtlich ist eine Wertverknüpfung möglich, aber nicht zwingend. Die handelsrechtliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ist zwingend entsprechend den Vorschriften über den regulären Jahresabschluss aufzustellen (§ 17 Abs. 2 S. 2 UmwG), also unter Anwendung der §§ 242ff. HGB (= Buchwertansatz, keine Aufdeckung stiller Reserven).[1] Rz. 14 Demgegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach (WEMoG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach (WEMoG) / 10 Heiz- und Betriebskosten

Der Lagenachteil einer Dachgeschosswohnung bleibt bei der Heiz- und Betriebskostenabrechnung regelmäßig unberücksichtigt. Entstehen dem Nutzer höhere Heizkosten, muss er diese selbst tragen.[1] Es besteht auch keine Verpflichtung, für eine zusätzliche Wärmeisolierung zu sorgen.[2] Ausnahmsweise könnte der Mieter einen Anspruch haben, den Abrechnungsmaßstab zu ändern, wenn si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn oder -verlust (Rz. 43) i. H. d. Unterschieds zwischen dem Wert, mit dem die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat (Rz. 56), und dem Buchwert der (untergehenden) Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 57ff.), abzüglich der Kosten für den Vermögensübergang (Rz. 60ff.) a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 5 Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Überlassung eines Parkplatzes an einen Arbeitnehmer kann unterschiedlich motiviert sein, sodass die Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt – je nach Situation – steuerlich unterschiedlich zu beurteilen sind: Überlassung unentgeltlicher Parkplätze am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte = Nutzungsüberlassung stellt keinen Arbeitslohn dar. Erstattung der Parkgebühre...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1 Überblick

Rz. 45a § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG stellt zum einen sicher, dass die verschmelzungsbedingte Betriebsvermögensmehrung oder (bei Schuldenüberhang) -minderung (Rz. 43) grds. KSt-neutral erfolgt; zum anderen bewirkt die Vorschrift ein Abzugsverbot der Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang (Rz. 46ff.). Nach Abs. 2 S. 2 ist auf einen Übernahmegewinn – soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.4 Steuerliche Nichtberücksichtigung des Übernahmeergebnisses

Rz. 67 Nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt das Übernahmeergebnis außer Ansatz, d. h. ein Gewinn oder Verlust aus der Vermögensübernahme (i) innerhalb der Steuerbilanz (soweit vorhanden, Rz. 43) ist außerbilanziell zu neutralisieren[1] bzw. (ii) als Ergebnis des Betriebsvermögensvergleichs nach § 8 Abs. 1 KStG, § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist entsprechend zu korrigieren (Rz. 43). Sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konstruktiver Bestandteil der Wohnanlage und gehört zwingend zum Gemeinschaftse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 12 UmwStG zählt zum Dritten Teil des UmwStG und regelt die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung und der Vermögensübertragung bei der übernehmenden Körperschaft. Die Vorschrift korrespondiert mit §§ 11 und 13 UmwStG, die die ertragsteuerlichen Folgen für die übertragende Körperschaft (§ 11 UmwStG) bzw. ihrer Gesellschafter (§ 13 UmwStG) behandeln.[1] Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen nach § 4j EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen. Abzugsverbot für Rechteüberlassung und "Nexus-Approach" der OECD Im Kern geht es bei dieser als sog. Lizenzsch...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.7 Erfolgs- und Liquiditätsplanung

Die Erfolgs- und Liquiditätsplanung soll zeigen, ob das Unternehmenskonzept (insbesondere in der kritischen Anlaufphase) auch zahlenmäßig "darstellbar" ist. Die Erfolgs- und Liquiditätsplanung ist typischerweise folgendermaßen aufgebaut: Monatsweise Planung für das Gründungsjahr Jahresweise Darstellung für die ersten 3 Jahre Bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel mit Tilgungsau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr