Das Vorsteuerabzugsrecht ist bei Ausgaben für Pkw, die nicht ausschließlich für Unternehmenszwecke genutzt werden, auf 50 % begrenzt, wenn diese Ausgaben den Kauf, das Leasing, den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Einfuhr von nicht ausschließlich für Unternehmenszwecke genutzten Pkw sowie die Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge und den Erwerb von Kraftstoff für diese Personenkraftwagen betreffen.

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