Arbeitsunfall





paar streit
paar streit
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Schädigung durch die eifersüchtige Ehefrau eines Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall

Ein vorsätzlicher Angriff auf einen Arbeitnehmer kann einen Arbeitsunfall begründen, wenn der Angriff während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit auf der Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg erfolgt. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall scheidet nach einem Urteil des BSG jedoch aus, wenn der Angriff aufgrund einer persönlichen Feindschaft erfolgt und keine der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Verhältnisse (z.B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) den Überfall wesentlich begünstigt haben.










CSE-Station
CSE-Station
Hohe Risiken vermindern

Arbeiten in engen Räumen: Das Arbeits- und Sicherheitskonzept muss stimmen

In Tanks, Silos, Rohrleitungen, Kesseln oder Schächten lauern zahllose Gefahren für die dort arbeitenden Beschäftigten. Insbesondere der Zutritt zu den engen Räumen ist mit hohen Risiken verbunden, die durch ein umfassendes Arbeits- und Sicherheitskonzept minimiert oder eliminiert werden sollen. Ein weiterer wichtiger Grund für die hohen Unfallzahlen in diesen engen Räumen ist die fehlende oder mangelnde Schulung der Mitarbeiter. Mit CSE-Trainings (Confined Spaces Entry) versuchen Unternehmen dieses Manko abzubauen.


Bagger auf Baugrund
Bagger auf Baugrund
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Haftungsprivilegierung des SGB VII sperrt auch ein Hinterbliebenengeld

Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt auch die Ansprüche auf ein Hinterbliebenengeld nach § 844 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun diese lange umstrittene Frage entschieden und grenzt sie damit von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab. Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit in auch deren System einbezogen.




Rettungssanitäter und Arzt rennen mit Patient in die Notaufnahme
Rettungssanitäter und Arzt rennen mit Patient in die Notaufnahme
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei ungeklärter Ursache

In Fällen, in denen ein Versicherter am Arbeitsplatz unter ungeklärten Umständen verunglückt, kommt es auf die Handlungstendenz des Verunglückten an. Verunglückt der Beschäftigte an einem Ort, an dem er bis zum Unfallzeitpunkt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, spricht - so das LSG Hamburg in einem aktuellen Urteil - alles dafür, dass auch im Unfallzeitpunkt seine Handlungstendenz auf die versicherte Tätigkeit gerichtet war.



Frauenfußballmannschaft
Frauenfußballmannschaft
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport - eine unendliche Geschichte

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Betriebssport liegt regelmäßig dann vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist. Übungszeit und Übungsdauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert sein.








Frau und Mann in Business Kleidung schreien sich an
Frau und Mann in Business Kleidung schreien sich an
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Ein Streitgespräch als Arbeitsunfall?

Ein Streitgespräch mit einem Vorgesetzten kann nach einem Urteil des BSG ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein. Schon bloße Wahrnehmungen (wie z.B. Sehen, oder Hören) können danach äußere Ereignisse darstellen. Für die erforderliche Einwirkung von außen genügt es, dass die versicherte Person gesprochene Worte wahrnimmt und sich dadurch der Körperzustand verändert.













Gäste-WC_Klo_Toilette
Gäste-WC_Klo_Toilette
Versicherungsschutz endet an der Toilettentür

Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?

Das Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit gehört zum Alltag. Geschieht dabei ein Unfall, kann der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist, ob der Unfall sich auf dem Weg ereignete oder in den Toilettenräumen selbst. Der Versicherungsschutz endet regelmäßig mit dem Durchschreiten der Tür, die zur Toilettenanlage führt.


Skifahrer
Skifahrer
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Arbeitsunfall anlässlich einer betrieblichen Skifreizeit

Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeit nur dann zugeordnet werden, wenn die Veranstaltung der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten sowie der Beschäftigten untereinander dient, die Veranstaltung deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens offen steht, von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumindest gefördert oder gebilligt wird.