Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.4 Nachträgliche Änderungen

Über jede Änderung im Rahmen der angezeigten Tätigkeit ist der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten.mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.1 Form

Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inneren Organis...mehr

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Nebentätigkeit / 2.3 Anzeige

2.3.1 Form Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inner...mehr

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Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen[1], auch wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies im ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.2 Zeitpunkt

Die Anzeige muss rechtzeitig vorher, d. h. vor Aufnahme der Nebentätigkeit erfolgen. Daher ist es sinnvoll, in der Anzeige das konkrete Datum, zu dem die Nebentätigkeit begonnen werden soll, mitzuteilen. Der Zeitraum sollte so bemessen sein, dass dem Arbeitgeber genügend Zeit bleibt, vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob er die Tätigkeit untersagen oder mit ...mehr

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zfs 11/2021, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Zwar steht der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach wegen der Verletzung seiner Obhutspflicht ein Schadensersatzanspruch nach den §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu (vgl. BGH NJW 2018, 1746). Der Höhe nach ist dieser jedoch auf die bereits geleisteten 950,00 EUR begrenzt. Die Haftungsreduzierung ist nicht gemäß § 7a) (ii) wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus § 4b) (ii) in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT

In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meisten Nebentätigkeiten bedurfte einer Genehmigung (z. B. § 65 Abs. 1 BBG a. F.). Bei den ausnahmsweise genehmigungsfreien Nebentätigkeiten wie z. B. schriftstellerischer, wissenschaftlicher oder kü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Unzulässig hoh... / 2 Aus den Gründen:

1. Das AG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Kammer teilt die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die streitgegenständliche Vertragsstrafenregelung jedenfalls unter Verstoß gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, weil sie den VN unangemessen benachteiligt, indem sie unverhältnismäßig hoch festgesetzt ist. a) Zu Recht weist das AG darauf hin, dass eine Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.1 Vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 1)

Rz. 9 Der Vorstand einer Krankenkasse hat deren Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenzgründe; §§ 16 bis 19 InsO) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Beifügung aussagefähiger Unterlagen anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist strafbar. Rz. 10 Eine Krankenkasse ist zahlungsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.2 Fahrlässiger Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Hat der Täter fahrlässig gegen seine Anzeigepflicht verstoßen, wird er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Für die Strafbemessung gelten die Vorschriften der §§ 38ff. StGB. Zu berücksichtigen sind die Bedeutung bzw. Schwere der Tat, das Ausmaß der Schuld des Täters und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 46 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 1.2 Anzeigepflichten des Vorstands

Rz. 5 Der Vorstand der Krankenkasse hat der zuständigen Aufsichtsbehörde die Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Es handelt sich um einen Straftatbestand, wenn der Vorstand die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung nicht, nicht richtig oder nicht recht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 1.5 Strafandrohung

Rz. 8 Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße geahndet.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 Nr. 181, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit der Nummer 307a mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Die Norm enthielt zunächst Straftatbestände zum Schutz der elektronischen Gesundheitskarte. Rz. 2 Durch das...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Sonderausgabenabzug für selbst bewohntes Baudenkmal im EU-Ausland

Die Steuerbegünstigung nach § 7i i.V.m. § 10f EStG ist auch für ein im europäischen Ausland belegenes Gebäude zu gewähren, wenn der Stpfl. nachweist, dass das Gebäude ein zum deutschen kulturgeschichtlichen Erbe zählendes Baudenkmal ist. Ist nach den Regelungen des Staates, in dem sich das Baudenkmal befindet, eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für Baumaßnahmen an dem Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.4 Belastende und begünstigende Verwaltungsakte, Verwaltungsakte mit Doppelwirkung

Rz. 15 Die Unterscheidung in belastende und begünstigende Verwaltungsakte ist insbesondere für die Korrektur wichtig, da insoweit unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen müssen. Belastende Verwaltungsakte verlangen ein Tun, Dulden oder Unterlassen, beschränken oder entziehen Rechte, treffen eine ungünstige Feststellung oder versagen eine beantragte Gestaltung oder Festste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung der Pauschbeträge im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 56 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Bemessung der ESt-Vorauszahlungen ist der Behinderten-, Pflege- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen. Auch im Fall der Übertragung der Pauschbeträge gilt diese Berücksichtigung. Die Eintragung eines Pauschbetrages nach § 33b EStG auf der LSt-Karte im LSt-Ermäßigungsverfahren kann nach § 39a Abs 1 Nr 3 u 4 EStG er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Berichtigungspflicht gem. § 153 AO

Rz. 842 [Autor/Stand] Es muss eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO (s. Rz. 836) entstanden und durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Erstattung der in § 153 AO vorgesehenen Anzeige von einem Anzeigepflichtigen erfüllt worden sein. Rz. 843 [Autor/Stand] Wegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 153 AO wird auf die Kommentierungen zu dieser Bestimmung und auf die Erl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsnatur und Zweck

Rz. 837 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat mit der Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1, 2 AO nur wenig gemeinsam und wirkt deshalb an dieser Stelle des Gesetzes wie ein Fremdkörper. Die Fremdanzeige i.S.d. § 371 Abs. 4 AO bewahrt Steuerhinterzieher vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die hierfür im Gegensatz zu § 371 Abs. 1 AO keinen eigenen Beitrag geleistet zu haben brauchen. Nur wen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

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Kindergeld / 3.4.3 Anzeigepflicht bei Vollendung des 18. Lebensjahres

Ein Kind kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte der zuständigen Stelle schriftlich anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 oder 5 EStG – z. B. eine Erstausbildung oder ein Erststudium – vorliegen. Praxis-Tipp Die Kindergeldzahlung endet automatisch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Weiterzahlung i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Besondere Anzeigepflicht für Familienstiftungen und Familienvereine (Abs. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Vermögen inländischer Familienstiftungen und inländischer Familienvereine unterliegt der sog. Ersatzerbschaftsteuer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Der Steueranspruch entsteht in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Vermögensübergangs auf die Stiftung bzw. den Verein (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[2] Rz. 31 [Autor/Stand...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / D. Ausnahmen von der Anzeigepflicht

I. Lebzeitiger Erwerb Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Faktische Befreiung von der Anzeigepflicht

Rz. 25 [Autor/Stand] Faktisch verzichtet man auch auf eine eigene Anzeigepflicht derjenigen Personen, über deren Erwerb die zuständige Behörde durch die Steuererklärung anderer Beteiligter hinreichend informiert wird.[2] Dies gilt ebenso, wenn – außerhalb der von §§ 30 Abs. 3, 34 ErbStG erfassten Fälle – mehrere Personen anzeigepflichtig sind und bereits eine ordnungsgemäße ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Befreiung von der Anzeigepflicht

I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3) Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzei...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / I. Anzeigepflicht des Erbfalls beim Finanzamt

Rz. 3 Das Erbschaftsteuerrecht sieht im Erbfall verschiedene Anzeigepflichten vor, wobei insbesondere grundsätzlich jeder Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall der Erbschaftsteuer dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen ist, § 30 Abs. 1 ErbStG (siehe § 10 Rdn 1>). Diese Anzeigepflicht durch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 10. Anzeigepflicht, § 30 ErbStG

Rz. 55 Als Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist auch der Erwerb aufgrund eines Pflichtteils vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, § 30 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Frist läuft (erst) ab Geltendmachung des Pflichtteils an.mehr

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§ 10 Anzeigepflichten

A. Anzeigepflichtige Erwerbe Rz. 1 Jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist anzeigepflichtig, § 30 ErbStG. Ist zweifelhaft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist der Erwerber ebenfalls zur Anzeige verpflichtet.[1] Dies kann z.B. bei einem Erbprätendentenstreit oder einer gemischten Schenkung der Fall sein. Hinweis Im Rahmen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Zusätzliche Anzeigepflichten (§ 138a Abs. 5 AO)

Rz. 418 [Autor/Stand] Das Gesetz enthält in § 138a Abs. 5 Satz 1 und 2 AO einige weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns (s. Rz. 392 ff.). Hiernach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i.S.v. § 138a Abs. 1 AO (Nr. 1), eine...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / I. Lebzeitiger Erwerb

Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei einer Veräußerung (Kauf...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Anzeigepflichten

Rz. 114 Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung der Schenkung beim Finanzamt i.S.d. § 30 ErbStG kommt es nicht darauf an, ob die Parteien der Meinung sind, dass ein Erwerb ein übliches Gelegenheitsgeschenk i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt. Vielmehr findet die Prüfung durch das Finanzamt statt. Daher ist grundsätzlich jede Schenkung anzeigepflichtig (siehe § 10 Rdn 1>).mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / B. Anzeigepflichtige Erwerber

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen gem. § 3 ErbStG, also insbesondere ist der Erwerber anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 ErbStG. Rz. 3 Bei einem Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 ErbStG, also insbesondere...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / F. Adressat der Anzeige

Rz. 12 Die schriftliche Anzeige ist an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt zu richten, § 30 Abs. 1 ErbStG. Hinweis Ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Finanzämter findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / A. Anzeigepflichtige Erwerbe

Rz. 1 Jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist anzeigepflichtig, § 30 ErbStG. Ist zweifelhaft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist der Erwerber ebenfalls zur Anzeige verpflichtet.[1] Dies kann z.B. bei einem Erbprätendentenstreit oder einer gemischten Schenkung der Fall sein. Hinweis Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung kann...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 11 ff.>) oder liegt lediglich ein Schenk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr