Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.2 Anzeigepflicht bei nur teilweise Eingreifen des § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 920 Die Anzeigepflicht kommt nur zur Anwendung soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG erfüllt sind. Die Erleichterung von der Erklärungspflicht gilt nur für Sachverhalte, in denen die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat hat. In allen anderen Fällen ist eine Feststellungserklärung abzugeben.[1] Erzielt die ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.3 Inhalt der Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 3)

Rz. 1010 Die Anzeige muss alle Angaben beinhalten, die für eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG durch das FA erforderlich sind.[1] Sie hat nach § 18 Abs. 3 S. 3 AStG mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift der ausländischen Gesellschaft, wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft (insbesondere zur sachlichen...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3 Erklärungs- und Anzeigepflicht (Abs. 3)

2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 S. 1) 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 985 Die Anzeige ist gem. § 18 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 AStG ebenso wie die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Eine formlose Offenlegung eines solchen Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Finanzamt reicht nicht aus, um die Anzeigepflicht zu erfüllen, da das Gesetz explizit die Abgabe der Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.3 Keine Erleichterung in Form der Anzeige in den Fällen des § 8 Abs. 2 AStG a. F.

Rz. 931 Beruft sich der Stpfl. auf das Eingreifen des Entlastungsbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG a. F., so hat er für bis zum 31.12.2021 endende Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft dennoch eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Erleichterung des § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG kommt nach der Anwendungsbestimmung in § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erst für nach dem 31.12.2021 beginne...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.7 Gemeinsame Anzeige bei Beteiligung mehrerer Stpfl.

Rz. 979 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, können sie nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG eine gemeinsame Anzeige abgeben.[1] Zu den Einzelheiten s. Rz. 1036. Rz. 980–984 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.6 Frist für die Anzeige

Rz. 968 Für die Anzeige gelten nach § 18 Abs. 3 S. 2 letzter Halbs. AStG die Fristen für die Abgabe der Feststellungserklärung entsprechend (s. dazu Rz. 892).[1] Auch für die Abgabe der Anzeige gilt die Fristverlängerung für das Feststellungsjahr 2022 für nicht beratene Stpfl. bis zum 31.7.2024.[2] Bei der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG ist für die Berechnung der Abgabef...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 S. 1)

2.3.1.1 Allgemeines Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allg...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5 Abgabe einer gemeinsamen Erklärung oder Anzeige (Abs. 3 S. 5)

2.3.5.1 Allgemeines Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht) durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13 Umfang der Erklärungspflicht

2.3.1.13.1 Allgemeines Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen frei 2.3.1.13.2 Umfang de...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.2 Umfang der Erklärungspflicht bei beschränkt Stpfl.

Rz. 859 Bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern unterliegen nur diejenigen passiven Einkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erfüllen.[1] Daher sind auch nur die Angaben hierzu in die Feststellungserklärung aufzunehmen.[2] Rz. 860–869 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 880 Die Erklärung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG hat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck[1] zu erfolgen.[2] Eine elektronische Abgabe ist für Wj., die bis zum 31.12.2024 enden, nicht möglich. Rz. 881 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Wirtschaftsjahre der ausländischen Gesellschaft, die nach dem 31.12.2024 enden, nach am...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.4 Abgabe einer Feststellungserklärung auf Verlangen (Abs. 3 S. 4)

Rz. 1020 Das FA kann nach § 18 Abs. 3 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 Abs. 3 S. 2 AStG die Abgabe einer Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (s. dazu Rz. 729 ff.) verlangen.[1] Insoweit steht dem FA ein Ermessen zu.[2] Rz. 1021 Das Gesetz lässt offen, in welchen Fällen eine Feststellungserklärung angefordert werden kann. Aus der Gesetzesbegründu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.1 Allgemeines

Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht) durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellungserklärung bzw. A...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbes...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung

Rz. 760 Auch bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft ergibt sich seine Erklärungspflicht aus § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("oder mittelbar beteiligt").[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 AStG ist derjenige Stpfl., der nicht Feststellungsbeteiligter ist (s. dazu Rz. 358), insoweit nicht zur Abgabe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft

Rz. 795 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ist diese erklärungspflichtig.[1] Auch wenn das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird, ist die Organgesellschaft unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig und damit Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG.[2] Dieses Ergebnis wird auch dadurch ge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG

Rz. 778 Ist ein Stpfl. Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung, welche ihrerseits an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, ist der Stpfl. und nicht die Familienstiftung erklärungspflichtig.[1] Die Erklärungspflicht des inländischen Destinatärs der ausländischen Familienstiftung, welche ihm eine Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft vermittelt, ergibt si...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.12 Unmöglichkeit der Erfüllung der Erklärungspflicht

Rz. 836 Nach der Änderung des Beherrschungskonzepts kann sich der Stpfl. erst recht nicht mehr auf die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Erklärungspflicht mangels Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen berufen. Aufgrund der Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den Stpfl. ggf. gemeinsam mit ihm nahestehenden Personen hat er Einfluss auf die Entscheidunge...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.1 Allgemeines

Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.16 Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 895 Verletzt der Stpfl. seine Erklärungspflicht nach § 18 Abs. 3 AStG, kann die Abgabe der Erklärung mit Zwangsmitteln nach § 328 ff. AO, v.a. der Festsetzung von Zwangsgeld (§ 329 AO), erzwungen werden.[1] Rz. 896 Zudem ist das FA befugt, die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen und einen Verspätungszuschlag gem. § 152 AO festzusetzen.[2] Bei der Schätzung is...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.3 Umfang der Erklärungspflicht bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 870 Ist der Beteiligte erweitert beschränkt steuerpflichtig, so sind nur diejenigen passiven Einkünfte zu erklären, die in Deutschland nach § 5 AStG steuerpflichtig sind.[1] Rz. 871–879 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht.[1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte bei ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allgemeinen Regelungen ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.6 Eigenhändige Unterschrift / Ausnahme von elektronischer Übermittlung (Abs. 3 S. 6)

Rz. 1085 § 18 Abs. 3 S. 6 AStG i. d. F. des ATADUmsG regelt das Unterschriftenerfordernis. Der Stpfl. oder sein gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 34 AO haben die Feststellungserklärung bzw. Anzeige eigenhändig zu unterschreiben.[1] Eigenhändige Unterschrift setzt die höchstpersönliche Kennzeichnung des Vordrucks mit dem eigenen Namen durch den Stpfl. voraus.[2] § 150 Abs. 3 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.9 Erklärungspflicht bei Beteiligung mehrerer Stpfl. an der Zwischengesellschaft

Rz. 803 Sind mehrere Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt, ist grundsätzlich jeder von Ihnen zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Die Befreiung von der Erklärungspflicht nach § 181 Abs. 2 S. 3 AO gilt hier nicht. Die Erklärungspflicht kann in diesen Fällen jedoch durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG erfüllt werden (s. d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahin gehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzur...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.7 Erklärungspflicht im Falle einer Unterbeteiligung oder stillen Beteiligung

Rz. 785 Besteht an einem Anteil eines im Inland Stpfl. eine Unterbeteiligung oder ist die Beteiligung an der Zwischengesellschaft Teil eines Betriebsvermögens, an welchem ein anderer im Inland Stpfl. eine stille Beteiligung hält, ist nur derjenige erklärungspflichtig, dem die Beteiligung an der Zwischengesellschaft gesellschaftsrechtlich zuzurechnen ist. In diesen Fällen sin...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.11 Erklärungspflicht bei Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG

Rz. 825 Macht der Stpfl. das Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG geltend, ist er dennoch verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben, da das Veranlagungs-FA des Stpfl. die Möglichkeit haben muss, das Eingreifen der gesellschafterbezogenen Freigrenze zu überprüfen (s. dazu Rz. 265, 477).[1] Rz. 826–835 einstweilen freimehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.2 Rechtsfolge

Rz. 355 Soweit für die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft der Substanznachweis geführt wird, qualifiziert die Gesellschaft nach dem Gesetzeswortlaut nicht als Zwischengesellschaft.[1] Dies erweckt den Anschein, § 8 Abs. 2 AStG führe als Ausnahme zu § 8 Abs. 1 AStG zum Nicht-Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Eine solche Rechtsfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 808 § 18 Abs. 3 AStG stellt auf die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG ab. Fraglich ist daher, ob auch in den Fällen, in denen eindeutig nicht alle Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (z. B. mangels Beherrschung, passiver Einkünfte oder Niedrigbesteuerung) erfüllt sind, eine Pflicht zur Abgabe e...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.15 Erklärungsfrist

Rz. 892 Hinsichtlich der Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung enthält § 18 Abs. 3 AStG keine eigene Regelung. Daher wird auch insoweit über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auf die AO zurückgegriffen und § 149 Abs. 2 und 3 AO findet entsprechende Anwendung.[1] D.h. die Feststellungserklärung ist bei nichtsteuerlich beratenen Stpfl., welche die Beteiligung im P...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Rz. 284 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)

Rz. 112 Jeder an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 5 AStG beteiligte Stpfl. i. S. d. § 2 AStG hat eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG). Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben (§ 18 Abs. 3 S. 6 AStG). Mehrere Stpfl. können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG)....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs-, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 3 Verfahren

Rz. 152 Für die Prüfung der Voraussetzungen des § 4 AStG ist das Erbschaftsteuer-FA zuständig. Dies gilt auch, soweit über die tatbestandliche Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG zu entscheiden ist. Die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu § 2 AStG getroffenen Feststellungen entfalten insoweit keine Bindungswirkung.[1] Wenngleich sich für beide Steuerarten die Zuständi...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr