Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwertungsverbot

Rz. 225 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung, ob eine Grundsteuerwertfeststellung fortzuschreiben ist, ist das Finanzamt auf die Mithilfe Dritter angewiesen. Eigentumsänderungen werden im Regelfall durch Gerichte und Notare bekannt, die entsprechende Anzeigepflichten haben (vgl. § 18 GrEStG).[2] In bestimmten Fällen trifft auch den Beteiligten selbst eine entsprechende Anzeigep...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheiten

Rz. 405 Regelmäßig wird nach Krankheiten, Beschwerden und gesundheitlichen Störungen gefragt. Hierbei ist eine Abgrenzung nicht immer exakt möglich, insoweit aber auch nicht erforderlich. Krankheit ist ein Gesundheitszustand, der vom Normalmaß ernsthaft abweicht und behandlungsbedürftig ist und regelmäßig auch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Erforderlich ist also eine ü...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Antragsfragen des Versicherers

Rz. 399 Es bleibt dem Versicherer überlassen, inwieweit er im Antragsformular schriftliche Fragen nach gefahrerheblichen Umständen stellt. In der Regel wird nach Krankheiten, Beschwerden und Störungen der Gesundheit befragt, häufig auch nach Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arztkontakten. Antragsfragen und der Hinweis auf die Folgen unzutreffender Angaben ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Unterversicherungsverzicht

Rz. 147 Wird die Versicherungssumme 1914 aufgrund einer der in A § 11 Nr. 1 VGB 2010, A 14.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 3 VGB 88) genannten Methoden (vgl. Rdn 142 ff.) wirksam ermittelt, führt dies gem. A § 11 Nr. 2 VGB 2010, A 14.2.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht des Versicherers. Rz. 148 Der Unterversicherungsverzicht gem. A § 11 Nr. 2...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 453 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum unberührt, weil ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 6. Nichtzahlungsmeldung bei Kreditzielüberschreitung, § 7 AVB

Rz. 88 Die Beachtung bzw. Nichteinhaltung der zwischen Versicherungsnehmer und Kunden vereinbarten Fälligkeit zuzüglich der mit dem Versicherer vereinbarten Karenzzeit (äußerstes Kreditziel bzw. maximales Zahlungsziel vgl. oben Rdn 65) ist ein wesentliches Bonitätsmerkmal. Die unverzügliche Anzeige (Nichtzahlungsmeldung) an den Versicherer ist eine wichtige Obliegenheit für ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 474 Eine Kündigung durch den Versicherer ist regelmäßig nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.[816] Neben der Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung einer Folgeprämie (§ 38 VVG) kommt eine Kündigung im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG (siehe Rdn 443 ff.) sowie bei Gefahrerhöhung in Betracht (§ 24 VVG). Für die ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Unverzügliche Anzeige

Rz. 446 Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, sobald er von dem Eintritt Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Eine Verletzung dieser (gesetzlichen) Obliegenheit ist für den Versicherungsnehmer folgenlos, da das VVG keine nachteiligen Rechtsfolgen vorsieht. Die Bestimmung bedarf der Ausfüllung d...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Einhaltung der Erklärungsfrist nach § 21 Abs. 1 VVG

Rz. 495 Die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zustehenden Rechte, kann der Versicherer nur binnen Monatsfrist ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG). Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VVG beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht "Kenntnis erlangt".[1261] a) Kenntnis des Versicherers Rz. 496 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irg...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Verstoß gegen Anzeigeobliegenheit

Rz. 104 Bei Verletzungen der Anzeigeobliegenheit gem. § 19 Abs. 1 VVG ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 19 Abs. 2 VVG). Der Versicherer muss den fristgerechten Zugang des Rücktrittsschreibens beweisen. Ein Benachrichtigungszettel über einen Einschreibebrief ersetzt den Zugangsnachweis nicht.[103] Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Vertragsschluss

Rz. 10 Der Versicherungsvertrag kommt gemäß § 151 BGB durch Antrag und Annahme zu Stande. In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung greift die Besonderheit des Kontrahierungszwanges, wenn nicht besondere Ablehnungsgründe gemäß § 5 Abs. 4 PflVG vorliegen. Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits bei ihm versichert war und der Versicherermehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 76 Obliegenheiten sind nach h.M. Verhaltensnormen, die jeder Versicherungsnehmer beachten muss, um seinen Versicherungsanspruch zu erhalten.[94] Es sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Versicherungsanspruch behalten will.[95] Die Kraftfahrtversi...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Vorsorgeversicherung (Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 161 Nimmt der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags neue Tätigkeiten auf, und zählen diese neuen Tätigkeiten üblicherweise zum Verkehrsgewerbe, werden sie über die Vorsorgeversicherung nach Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011 zum Gegenstand des Versicherungsvertrags. Der Versicherungsschutz kann unter diesen Voraussetzungen über die in der Betriebsbeschrei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Vertragsänderungen ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers

Rz. 164 In der Lebensversicherung können wegen der langen Laufzeit und der damit verbundenen Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung oder in manchen Fällen auch wegen der Unkenntnis des tatsächlichen Umfangs des versicherten Risikos Vertragsänderungen erforderlich werden. Dies gilt daneben auch für Fälle der Änderung gesetzlicher Regelungen oder der höchstrichterlichen ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Beweislast

Rz. 265 Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für die Abgabe oder den Inhalt eines Antrages oder einer sonstigen Willenserklärung (§ 69 Abs. 3 S. 1 VVG). Die Beweislast für die Verletzung der Anzeigepflicht oder einer Obliegenheit trägt demgegenüber der Versicherer (§ 69 Abs. 3 S. 2 VVG). Bei der Beweisführung für den Schadensersatzanspruch muss der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Sonstige Anlagen

Rz. 24 Mit Ziff. 2.3 UHV ist ein Auffangtatbestand geschaffen worden, mit dem alle sonstigen umweltrechtlich relevanten Anlagen erfasst werden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Anlagen des Versicherungsnehmers vom Deckungsschutz erfasst sind, die nach den dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es keine ...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / 1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 31 Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer i.d.R. nicht bewusst seinen Versicherungsschutz gefährdet, also insoweit nicht vorsätzlich handelt. Zu Gunsten des Versicherers kann jedoch von einem vorsätzlichen Unterlassen der Schadensanzeige ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer trotz mehrfacher Aufforderung die ihm zugesendeten Schadensan...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / Literaturtipps

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§ 17 Krankenversicherung / b) Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten

Rz. 530 Bei den Obliegenheiten wird unterschieden zwischen gesetzlichen Obliegenheiten, die sich aus dem Versicherungsvertragsrecht ergeben (z.B. Anzeigepflicht gem. § 30 VVG, Auskunftsobliegenheit gem. § 31 VVG), und vertraglichen Obliegenheiten; diese ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Nur let...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Unterschiede in den Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 5 Die einzelnen Fassungen der VHB unterscheiden sich nicht nur redaktionell. Während die Hausratversicherung bis einschließlich den VHB 74 die Risikenmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Antragsfragen

Rz. 180 Eine Gefahrerhöhung liegt insbesondere vor, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat (B § 9 Nr. 1 b VGB 2010, A 21.1 VGB 2022). Auch wenn dadurch das besondere Interesse des Versicherers zum Ausdruck gebracht wird, zutreffende Antworten auf die im Antragsformular gestellten Fragen zu erhalten, führt B § 9...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 6

Rz. 135 Punkt 6.1 AT-Reise 2008/2021 führt im Einzelnen die allgemeinen Obliegenheiten auf, die die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten hat. In Punkt 6.2 AT-Reise 2008/2021 werden die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen aufgezeigt. Insoweit kann auf das zu Punkt 15 AVB Reisegepäck 1992/2021 Ausgeführte (siehe Rdn 77 ff.) verwiesen werd...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Gewerbebetrieb

Rz. 185 Eine Gefahrerhöhung kann auch vorliegen, wenn in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb eingerichtet oder verändert wird. In den VGB 88 war dieser Fall der Gefahrerhöhung ausdrücklich genannt (§ 10 Nr. 3c VGB 88). Grundsätzlich stellen Gewerbebetriebe in der Wohngebäudeversicherung eine erhöhte Gefahr dar.[195] Die konkrete Art und Ausgestaltung des Gewerbebetri...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VII. Verhalten im Schadenfall

Rz. 180 Erkennt der Anwalt seinen möglichen Fehler selbst, dann ist der Versicherungsfall eingetreten, und zwar genauso, als wenn ein Dritter ihn behauptet oder entsprechende Ansprüche explizit geltend macht. Der Versicherungsvertrag legt dem Anwalt auch für den Versicherungsfall eine Reihe von Obliegenheiten auf (§ 5 AVB). Die Anzeigepflicht ist dabei von besonderer Bedeutun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 5 und 6, 10 Abs. 2 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 1–4 VVG)

Rz. 552 § 9 Abs. 5 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige einer Krankheitskostenversicherung bei einem weiteren Versicherungsunternehmen. § 9 Abs. 6 MB/KK sieht die Obliegenheit vor, die Zustimmung des Versicherers zu einer anderweitigen Krankenhaustagegeldversicherung einzuholen. Beide Vorschriften sollen die Erhöhung des subjektiven Risikos des Versicherers,...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Erfüllungsgehilfe

Rz. 244 Der Versicherungsnehmer kann sich bei Abschluss, Änderung oder Beendigung des Versicherungsvertrages von einem Dritten vertreten lassen. Es gelten dann die allgemeinen Vorschriften der §§ 164 ff. BGB . Diese Vorschriften werden durch § 20 VVG dahingehend ergänzt, dass bei Verletzung der Anzeigepflicht bei Vertragsschluss nicht nur die Kenntnis und Arglist des Agenten,...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Anzeige an den Versicherer

Rz. 408 Für die Feststellung einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht stellt sich schließlich die Frage, ob der Versicherungsnehmer die ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände dem Versicherer auch wirklich angezeigt hat. Rz. 409 Erklärungsempfänger sind insoweit der Versicherer, dessen Organe und Angestellte.[659] Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 VVG hat auch der Versiche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 72 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechendes ist wortgleich in Ziff. A-2 S. 1 AVB-D&O unter der Überschrift (claims-made-Prinzip) geregelt. Ferner heißt es ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit dem Transparenzgebot

Rz. 221 Der BGH hat mit Urt. v. 7.2.1996[293] sowie mit Urt. v. 10.12.2014[294] bestimmte Ausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Rz. 222 In seinem Urt. v. 7.2.1996 hat der BGH folgende Ausschlussklausel für unwirksam erklärt: Zitat "ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gesundheitsst...mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. steht aus abgetretenem Recht gegen die Bekl. ein Anspruch auf bedingungsgemäße Regulierung aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen der Bekl. und Herrn C bestehenden Versicherungsvertrag dem Grunde nach zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist der Antrag auf Feststellung, dass die Bekl. zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist, zulässig. Ob der Kl. eine – teilweise – B...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 459 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1137] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 275 § 13 Nr. 1 a AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010 verpflichten den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Versicherungsfalles dazu, den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dadurch soll die beiderseitige Beweisführung für die Ursache des Schadens und dessen Umfang erleichtert werden. Gleichfalls beugt sie Manipulationen über den Schadenumfang durch den Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Versicherte Person, § 193 Abs. 1 und Abs. 2 VVG und Forderungsrecht, § 194 Abs. 2 VVG

Rz. 67 Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers die Krankenversicherung für sich abgeschlossen und ist selbst Berechtigter und Verpflichteter aus diesem Vertragsverhältnis. Rz. 68 Daneben kann die Versicherung auch auf einen anderen genommen werden. Dies sieht § 193 Abs. 1 VVG, der dem § 178a Abs. 1 und 2 VVG a.F. entspricht, unverändert ...mehr

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A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 502 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertr...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 557 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Wenn der Versicherer wie üblich eine Klinik-Card ausgehändigt hat, ist die Anzeigepflicht in der Regel abbedungen, zumal eine unmittelbare Abrechnung zwischen dem Krankenhausträger und dem Versicherer vorgesehen ist, wenn der Versic...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 154 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über (A 16.1 VHB 2022). Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A 16.4.1 VHB 2022 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und d...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 15 Die Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsfall werden in den AKB in Abschnitt E.1.1 und für die KH-Versicherung zusätzlich in Abschnitt E.1.2 AKB 2015 geregelt. Danach ist der Versicherungsnehmer u.a. dazu verpflichtet,mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 259 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Begriff der Berufsunfähigkeit

Rz. 17 Nach § 172 Abs. 2 VVG ist für die Beurteilung der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung, also in gesunden Tagen, ausgestaltet war, maßgeblich. Der vom Versicherungsnehmer behauptete Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist zugleich der maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung, ob er nicht mehr in der Lage war, seinem zuletzt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Wertfortschreibung stattfindet, sind im § 222 Abs. 1 BewG enthalten. Danach hängt die Wertfortschreibung eines Grundsteuerwerts davon ab, ob der Wert, der sich für den Beginn des Kalenderjahrs ergibt, in einem bestimmten Ausmaß von dem Wert des letzten Feststellungszeitpunktes nach oben oder unt...mehr

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 94 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-o...mehr