Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Haftung des Anwalts im Einzelnen

1. Anwaltsvertrag a) Vertragsabschluss Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 161 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / B. Haftung des Anwalts und Begrenzung der Haftung

I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, di...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[300] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VII. Rechtsanwalts-GmbH

Rz. 214 Die Zulassung der GmbH erfordert den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall (§ 59j Abs. 2 BRAO). Die Jahreshöchstleistung muss das Vierfache dieses Betrages betragen, es sei denn, die Gesellschaft besteht aus mehr als vier Gesellschaftern und Geschäftsführern, die nicht zugleich Gesellscha...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 52 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation,[183] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt auch delegieren, aber nicht jeden Vorgang. Die Rechtsberatung obliegt ihm allein.[184] Kostenfes...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Versicherungspflicht

Rz. 4 Gemäß § 51 BRAO muss jeder Rechtsanwalt gegen die sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren (angemessen) versichert sein. Die näheren Einzelheiten der Mindestdeckung sind in § 51 Abs. 1–5 BRAO abschließend geregelt. Eine Zulassung als Anwalt kann ohne Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO ebenso wenig erfolgen (§ 12 Abs. 2 BRA...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 151 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[424] Gemäß § 1 I AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibung[4...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltsvertrag

a) Vertragsabschluss Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / b) Vertragsende

Rz. 18 Das Mandat endet mit der Erledigung des dem Anwalt angetragenen Auftrags. Dessen Zeitpunkt lässt sich nicht immer zuverlässig bestimmen,[61] ist allerdings mit der Aufhebung der berufsrechtlichen Verjährung des (alten) § 51b BRAO nicht mehr von Bedeutung. Die Kostenrechnung erlaubt den Schluss, dass jedenfalls der Anwalt den Auftrag als beendet ansieht.[62] Rz. 19 Zulä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Individualvereinbarung

Rz. 133 Die Individualvereinbarung ist abzugrenzen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder AAB). Die Wirksamkeit der Individualvereinbarung, die nur mit außergewöhnlicher und akribischer Sorgfalt zu erreichen ist, hängt von der individuellen Behandlung durch den Anwalt selbst ab. Hier gilt das "Adenauer-Prinzip ("keine Experimente") in besonderem Maße." Individualverei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IX. Verhalten im Schadenfall

Rz. 216 Erkennt der Anwalt seinen möglichen Fehler selbst, dann ist der Versicherungsfall eingetreten, und zwar genauso, als wenn ein Dritter ihn behauptet oder entsprechende Ansprüche explizit geltend macht. Der Versicherungsvertrag legt dem Anwalt auch für den Versicherungsfall eine Reihe von Obliegenheiten auf (§ 5 AVB). Die Anzeigepflicht ist dabei von besonderer Bedeutun...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man denke etwa an Frist...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 6. Unterrichtung des Mandanten

Rz. 63 Über den Stand des Verfahrens muss der Anwalt seinen Mandanten laufend und in verständlicher Form unterrichten,[251] auch um etwaige Missverständnisse auszuräumen und lückenhafte Informationen zu komplettieren. Rz. 64 Es ist Aufgabe des Anwalts, seinen Mandanten nach beendeter Instanz rechtzeitig über eventuelle Rechtsmittel und deren Fristen und Aussichten nachweisbar...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

A. Einführung I. Status quo Rz. 1 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts, ob in Kooperation (Sozietät, Partnerschaft, interprofessionelle Kooperation usw.) oder als Einzelkämpfer, hat nach wie vor einen besonderen Stellenwert, und zwar zunehmend auch für mittelständische Kanzleien unter internationalen Gesichtspunkten. Die Haftungsrechtsprechung scheint, der zunehmenden Komplexi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VI. Sozien, Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 200 Der Anwalt haftet für seine eigenen Fehler und die seiner Mitarbeiter. Der Anwalt muss aber auch für das Verschulden seiner Sozien einstehen. Das alles will bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes, sowohl in Bezug auf die Deckungssumme als auch auf die Bedingungen bedacht sein. 1. Sozien Rz. 201 Die Berufshaftpflichtversicherung von Sozien bzw. Sozietäten hat beso...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 135 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 126 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO).[410] Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 127 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsam...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [258] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 183 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung

Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder eine Sache aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Unaufm...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Mitarbeiter und Vertreter

Rz. 210 Unter diese Personengruppe fallen zunächst diejenigen zugelassenen Rechtsanwälte, die in der Kanzlei tätig sind, aber nicht als Sozien nach außen hin in Erscheinung treten, sowie juristisch vorgebildete, aber nicht zur Anwaltschaft zugelassene Kollegen. Haftpflichtansprüche, die aus deren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer resultieren, sind in die Deckung einbezog...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Selbstbeteiligung

Rz. 177 Der Anwalt ist an der Schadenleistung beteiligt, wenn der geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise begründet ist und der Versicherer die begründeten Schadenersatzansprüche des Mandanten befriedigt. Rz. 178 Die Höhe des Selbstbehalts ist gem. § 51 Abs. 5 BRAO auf 2.500 EUR begrenzt. Die Versicherer bieten wahlweise einen festen Selbstbehalt je Versicherungsfall od...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 193 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres ist entsprechend der allgemein in der Haftpflichtversicherung geltenden Regelung auf das Zweifache der Versicherungssumme. Bei höheren Deckungssummen – im Allgemeinen ab 20 Mio. EUR – wird die Deckungssumme auf das Einfache pro Jahr begrenzt, wobei sich die vereinbarte Jahreshöchstleistun...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 130 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. Begrenzbar sind grund...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 12. Haftung bei Bürogemeinschaften

Rz. 114 Die gesamtschuldnerische Haftung gilt nicht für Bürogemeinschaften, die ihr Büro aus Rationalisierungsgründen gemeinsam führen, im Übrigen aber keine Gemeinsamkeiten aufweisen,[377] sondern nach außen hin ihre Tätigkeit wie Einzelanwälte ausführen, die sie ja auch sind. Das Privileg, nur für das eigene Verschulden oder die Versehen seiner Mitarbeiter einstehen zu müs...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

Rz. 184 Die Vorwärtsversicherung deckt die Folgen aller anwaltlichen Versehen, die sich zwischen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages ereignen (auch wenn sie noch nicht bekannt sind). Sie ist der Normalfall der Berufs-Haftpflichtversicherung, da Pflichtverletzungen (= Verstöße) in der Eigenschaft als Anwalt nur begangenen werden können, nachdem die en...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 164 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wurde/wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 151 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[424] Gemäß § 1 I AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / C. Anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / A. Einführung

I. Status quo Rz. 1 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts, ob in Kooperation (Sozietät, Partnerschaft, interprofessionelle Kooperation usw.) oder als Einzelkämpfer, hat nach wie vor einen besonderen Stellenwert, und zwar zunehmend auch für mittelständische Kanzleien unter internationalen Gesichtspunkten. Die Haftungsrechtsprechung scheint, der zunehmenden Komplexität der recht...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines berufl...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 181 Der Versicherungsschutz beginnt im Grundsatz mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 182 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / V. Versicherungssumme

1. Versicherungssumme und Serienschaden Rz. 190 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinau...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / X. Büro-Haftpflichtversicherung

1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / Literaturtipps

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