Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / Leitsatz

Durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten im Fahreignungsregister sind grundsätzlich als unterdurchschnittliche Bußgeldsache anzusehen. Eine vom Gericht zu tolerierende Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts liegt nur vor, wenn sie aufgrund der Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den Bemes...mehr

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AGS 11/2023, Rahmengebühren... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist zutreffend, auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Bemessung der Rahmengebühren (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG) von der jeweiligen Mittelgebühr auszugehen. Davon gehen inzwischen zahlreiche AG und auch LG aus. So z.B. auch das LG Leipzig (RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGprof. 2009, 33; wegen weiterer Nachw. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und B...mehr

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AGS 11/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

S. die Entscheidungen des LG Frankenthal und des OLG Zweibrücken in AGS 2023, 508 [N. Schneider], in diesem Heft. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 11/2023, S. 509 - 510mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die sorgfältig begründete Entscheidung ist zutreffend. Sie stellt den Stand der Rspr. zu den insoweit strittigen Fragen anschaulich dar und zieht die zutreffenden rechtlichen Folgerungen. Weitere Anmerkungen erübrigen sich, zumal zu den angesprochenen Fragen schon wiederholt Stellung genommen worden ist (zu allem eingehend auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeld...mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / IV. Klageerzwingungsverfahren

Für die Abrechnung des sog. Klageerzwingungsverfahrens (§§ 172 ff. StPO)[15] ist zu unterscheiden zwischen dem Vertreter des Antragstellers (dazu IV., 1.) und dem Vertreter/Verteidiger des Beschuldigten (dazu IV., 2.). Außerdem kommt es auch hier darauf an, ob der Rechtsanwalt jeweils bereits (schon) den Auftrag zur vollen Vertretung/Verteidigung erhalten hatte, oder ob er i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsfrist

Rz. 7 Nach § 580 können Vermieter und Erbe die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist innerhalb eines Monats, nachdem sie von dem Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, aussprechen. Auf die Kenntnis von der Erbenstellung bzw. der Person des Erben kommt es zwar nach dem Wortlaut des § 580 nicht an; diese Kenntnis ist aber für den Fristenlauf notwendig, damit der E...mehr

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AGS 11/2023, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Aufgrund der sowohl in erster Instanz als auch in der Berufungsinstanz zugunsten der Klägerin ergangenen Kostenentscheidungen hat die Rechtspflegerin des LG Hildesheim die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten beider Instanzen auf insgesamt 7.839,34 EUR festgesetzt. Dabei hat sie bei ihrer Entscheidung den Einwand des Beklagten nicht berücksichtigt, der An...mehr

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AGS 11/2023, Rechtsmittelbe... / IV. Bedeutung für die Praxis

M.E. in beiden Punkten zutreffend. Hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis des (Pflicht-)Verteidigers entspricht die Entscheidung der h.M. in der Rspr. Hinsichtlich der Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Landeskasse unterscheidet sich dieses Verfahren von den sonstigen Fällen dadurch, dass hier bereits eine Verurteilung des ehemaligen Angeklagten – of...mehr

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AGS 11/2023, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Betroffenen in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes verteidigt. Im Bußgeldbescheid war eine Geldbuße i.H.v. 200,00 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden. Bei einer Verurteilung hätten zudem zwei Punkte im FAER einzutragen gewesen. Das Verfahren ist nach Einspruchseinlegung,...mehr

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AGS 11/2023, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Der BGH hatte durch Beschl. v. 19.4.2023 die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen einen näher bezeichneten Beschluss des LG Bonn auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Dies hat der BGH damit begründet, das Beschwerdegericht habe die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, sodass die landgerichtliche Entscheidung unanfechtbar geworden sei. Außerdem sei die Rechtsbeschwerde ni...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 4

Auf einen Blick Erb- und (Ertrag-)Steuerrecht wurden seit Erlass des BGB nie nachsynchronisiert, obwohl sich das Ertragsteuerrecht seitdem massiv verändert hat. Dies gilt auch für das Recht der Vor- und Nacherbschaft, was dort umso relevanter ist, als Steuerersparnisse wie -lasten den Vorerben als Inhaber sowohl des Eigen- wie des Nachlassvermögens treffen, ohne das sicherge...mehr

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AGS 11/2023, Bewilligung vo... / II. Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Adhäsionsverfahren erfolge nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO für jeden Rechtszug gesondert (vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.3.2001 – 3 StR 25/01, NJW 2001, 2486). Dies erfordere daher in jeder Instanz erneut eine Prüfung durch das jeweilige Gericht und deshalb die Darl...mehr

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AGS 11/2023, Zulässigkeit d... / III. Verteidigerwechsel wegen Vertrauensverlust

Einen Verteidigerwechsel gem. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO hat der BGH ebenfalls abgelehnt. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses (dazu BGH, Beschl. v. 5.3.2020 – StB 2021, 93, StRR 4/2020, 16 und Beschl. v. 9.1.2023 – 1 StR 284/22, NStZ-RR 2023, 83) mit einem endgültigen Vertrauensverlust sei zu verneinen. Es sei insbesondere nicht ersichtlich, dass Rechtsanwalt H. nich...mehr

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AGS 11/2023, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

(Nur) 15 Minuten Hauptverhandlungsdauer sind auch beim Strafrichter des AG ein wenig zu kurz, sodass man gegen die Kürzung auf 150,00 EUR nichts einwenden kann. Denn für die Bemessung der Terminsgebühr ist vornehmlich auf die Terminsdauer abzustellen (zur Bedeutung der Terminsdauer für die Bemessung der Terminsgebühr Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / VI. Abrechnung einer Verzögerungsrüge (§ 198 Abs. 3 GVG)

Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Straf- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verfahrensverzögerungen im Hinblick auf die sog. Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG [40] erbringt, haben folgende gebührenrechtlichen Auswirkungen: 1. Voller Auftrag Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine...mehr

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zfs 11/2023, Anspruch auf A... / 1 Sachverhalt

Die Parteien, des Kl. als Mandant eines insolventen Rechtsanwalts und die Bekl. als dessen Haftpflichtversicherer streiten – um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Auskunftserteilung nach Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO. Der Kl. hat die Verurteilung der Bekl. zur Erteilung einer Datenauskunft durch Überlassung einer Kopie und zur Zahlung eines angemessenen "Schmerzensgeldes" wegen u...mehr

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AGS 11/2023, Pauschgebühr u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung würde der Song von Katja Ebstein "Wunder gibt es immer wieder" sehr gut passen. Denn: Es wird eine Pauschgebühr nach § 51 RVG bewilligt, es wird mehr als die Wahlanwaltshöchstgebühr festgesetzt, die Bezirksrevisorin hatte sich dem Antrag des Pflichtverteidigers angeschlossen und das Ganze aus Bayern vom OLG München. Das ist in meinen Augen nun wirklich...mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / Leitsatz

1. Die Kosten eines Vollstreckungsvergleichs können nach § 788 Abs. 1 ZPO nur dann beigetrieben werden, wenn der Schuldner in dem Vergleich die Kosten ausdrücklich übernommen hat. 2. Das Vollstreckungsorgan hat zu prüfen, ob die Vollstreckungskosten angefallen sind und ob sie notwendig waren, wozu der Gläubiger eine ordnungsgemäße Kostenberechnung vorlegen muss. Insoweit kann...mehr

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AGS 11/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Für die Höhe der ggf. Im Adhäsionsverfahren anfallenden zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV ist, da es sich bei der Gebühr um eine reine Wertgebühr handelt, der Gegenstandswert maßgeblich. Für die Festsetzung gelten die allgemeinen Regeln der §§ 22 ff., 32 RVG. Der Gegenstandswert wird vom Gericht für jede Instanz gesondert festgesetzt, für die Revisionsinstanz also...mehr

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AGS 11/2023, Wert des Erlan... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zur Sache: Man ist immer wieder erstaunt, wie leichtgläubig doch mancher ist, wenn es um das "Geld verdienen". Dass das, was man der Angeklagten hier angetragen hat, nicht koscher sein konnte, lag m.E. auf der Hand. 2. Gebührenrechtlich ist die Entscheidung für Verteidiger im Hinblick auf die Nr. 4142 VV von Interesse. Diese zusätzliche Verfahrensgebühr (zum Anfall eingehe...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Rechtsanwalts vom 4.5.2023 beantragt, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem Antragsteller die von diesem mit einer dem Antrag als Ausdruck beigefügten E-Mail vom 12.1.2023 beantragte Auskunft zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten nach § 491 Abs. 2 StPO i.V.m. § 57 BDSG zu erteilen. Mit Schreiben vom 22.5.2023 hat der Ant...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: §§ 481-704, AGG

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.877 S., 189,00 EUR Das gesamte Werk umfasst fünf Bände, die auf rund 15.000 Seiten das bürgerliche Recht kommentieren. Der neue Band 2 kommentiert die Vorsc...mehr

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AGS 11/2023, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zumindest hinsichtlich der Ausführungen des LG zur Billigkeit (oben III.) falsch, Bedenken kann man auch wegen des (angeblich) fortbestehenden hinreichenden Tatverdachts haben. 1. Zum hinreichenden Tatverdacht kann man m.E. schon Bedenken haben, ob die von obergerichtlichen Rspr. geforderte "Schuldspruchreife" (vgl. dazu Burhoff, in: Burhoff (Hrsg.),...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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FoVo 11/2023, Ist die eigen... / I. Das Problem

Altaufträge: Es wurde stets die Forderungsaufstellung des Rechtsanwalts beigefügt Als anwaltliche Gläubigervertreter erteilen wir eine Vielzahl von Vollstreckungsaufträgen. Den Vollstreckungsaufträgen nach der bisherigen Zwangsvollstreckungsformularverordnung von 2012 (ZVFV 2012) und der Gerichtsvollzieherformularverordnung 2015 (GVFV 2015) haben wir jeweils unsere Forderungs...mehr

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AGS 11/2023, Zulässigkeit d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hatte zur Zulässigkeit des konsensualen Pflichtverteidigerwechsel bereits im BGH, Beschl. v. 13.7.2021 – 2 StR 81/21 kurz Stellung genommen und ihn als zulässig angesehen. Diese Rspr. bestätigt er nun mit überzeugender Begründung. Er befindet sich damit "im Schoß" der h.M. in Rspr. und Lit. (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.10.2021 – 4 Ws 157/21; LG Braunschweig, Besch...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6

Auf einen Blick Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und ei...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Voller Auftrag

Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine Tätigkeiten nicht vorgesehen. Diese werden vielmehr von der jeweiligen Verfahrensgebühr abgegolten.[41] Das gilt insbesondere für die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um "Betreiben des Geschäfts" i.S.d. Vor...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung knüpft an die zitierte Rspr. anderer AG, insbesondere an die das AG Bad Segeberg (a.a.O.) an. Sie ist m.E. zutreffend. Denn es wäre in der Tat aus den vom AG dargelegten Gründen nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte nicht auch nach Zustellung der Anklageschrift Anspruch auf Rechtsberatung (in geringem Maße) haben soll, wenn die Voraussetzungen für di...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Entschädigungsprozess

Kommt es nach Abschluss des Straf- oder Bußgeldverfahrens zum Entschädigungsprozess, gelten für diesen die allgemeinen Regeln. D.h., dass die Abrechnung nach Teil 3 VV erfolgt. Abgerechnet wird nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 VV, also nach den besonderen erstinstanzlichen Verfahren. Nach § 3 Abs. 1 S. 3 RVG werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.[42]...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Bestellung als Pflichtverteidiger führt eben nicht automatisch dazu, dass im Fall des Freispruchs und der Erstattung von Gebühren aus der Staatskasse immer mindestens die Mittelgebühr zu erstatten ist. Vielmehr sind die allgemeinen Grundsätze der Gebührenbemessung nach § 14 RVG anzuwenden. Ähnlich hat bereits das LG Kiel entschieden (vgl....mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / 3 Der Praxistipp

Kostenerstattungsanspruch muss schlüssig vorgetragen werden Die Entscheidung des LG offenbart den Mangel im Vortrag des Gläubigers oder seines Bevollmächtigten. Ein Kostenerstattungsanspruch setzt stets voraus, dass dem Rechtsdienstleister des Gläubigers ein entsprechender Vergütungsanspruch zusteht. Dieser ist dem Grunde und der Höhe nach zu begründen, wenn die Eintragung in...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Definition

Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ein b...mehr

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zfs 11/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

1. Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist für die Gebühren des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 1 RVG nur maßgebend, soweit der Gegenstand der gerichtlichen mit dem der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist. 2. Wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung teilweise zurückgenommen, so berechnet sich die Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG-VV jedenfalls dann nicht nach dem...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung und die Sicht des § 30 EGGVG auf der Grundlage des sich aus der Entscheidung ergebenden Sachverhalts zutreffend. Der Antragsteller hatte danach wohl seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§§ 23 ff. EGGVG) gestellt, bevor die Staatsanwaltschaft sein Auskunftsersuchen beschieden haben konnte. Das war dann sicher vorschnell, vor allem auch im ...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.7 Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit und zur sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 91 Die freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und die sonstige selbstständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) bilden zusammen mit der Betätigung als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) den Bereich der selbstständigen Arbeit i. S. v. § 18 EStG. Alle drei Tätigkeitsbereiche erfassen Betätigungen, die ebenso wie die gewerbliche Tätigkeit...mehr

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AGS 11/2023, Höhe der Gebüh... / II. Mittelgebühr nicht Untergrenze

Nach Auffassung des LG geht der Einwand des Verteidigers, dass das Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger die Festsetzung einer Mittelgebühr begründe, fehl. Aus der gesetzgeberischen Regelung, die unterschiedliche Festsetzungsgrundlagen hinsichtlich der Pflichtverteidigergebühren und der Wahlverteidigergebühren vorsehe...mehr

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FoVo 11/2023, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung im Änderungsmodus

Die Halbwertzeit von normativen Regelungen wird offenbar immer geringer. Am 21.12.2022 wurde im Bundesgesetzblatt die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 verkündet (BGBl I 2022, S. 2368). Die Verordnung trat am Folgetag in Kraft, sodass seitdem die neuen acht Formulare genutzt werden können. § 6 ZVFV sieht vor, dass die Anträge wegen der Vollstreckung von G...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / 2 Anmerkung

Der Weg des Pflichtteilsberechtigten zu einer belastbaren und vollständigen Auskunft des Erben über den Nachlassbestand ist allzu oft steinig und neblig. Es ist daher gut nachvollziehbar, dass der Auskunftsberechtigte darüber nachdenkt, ob ihm andere Wege zur Verfügung stehen, die ihn kurzfristig zum Ziel einer vollständigen und belastbaren Auskunft führen. Naheliegend ist d...mehr

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FF 11/2023, Schwerpunkt Unterhaltsrecht

Gabriele Ey und Klaus Schnitzler Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die "Förderung der partnerschaftlichen Betreuung der Kinder" auf allen Ebenen vereinbart worden. Dazu gehört auch die Neuregelung des Kindesunterhalts bei der Mitbetreuung der Kinder durch den an sich barunterhaltspflichtigen Elternteil. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 24.8.2023 ein Eckpun...mehr

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AGS 11/2023, Zulässigkeit d... / II. Konsensualer Pflichtverteidigerwechsel

Der BGH verneint das Vorliegen der Voraussetzungen für einen konsensualen Pflichtverteidigerwechsel. Die einvernehmliche Entpflichtung eines bestellten Pflichtverteidigers und die Bestellung eines anderen Verteidigers sei durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) nicht normiert worden. Nach dem zugrundeliegenden Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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GmbH: Gesellschafterliste / 3 Einreichen der Gesellschafterliste

Die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister ist grundsätzlich nur in elektronischer Form zulässig. Da meist ein Notar mitgewirkt hat, kümmert sich dieser um die Einreichung über seinen elektronischen Zugang. Ansonsten kann z. B. auch ein Anwalt, der über das besondere elektronische Anwaltspostfach verfügt (sog. beA), mit der Einreichung der vom Geschäftsführ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 2.1 Leistungsempfänger ist Unternehmer

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer und bezieht er die sonstige Leistung für sein Unternehmen, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Gemeinschaftsgebiet oder aus dem Drittlandsgebiet kommt. Dies gilt entsprechend, wenn die sonstige Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht die Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interesse und auch einen Rechtsanspruch, jederzeit von den anderen die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen.[2] Bis zur Auseinandersetzung kann jeder Miterbe über seinen Anteil an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 3 Teilnahmerecht der Gesellschafter

Das Recht zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung haben alle, auch die nicht stimmberechtigten Gesellschafter. So ist im Fall einer Treuhand der Treuhänder und nicht der Treugeber teilnahmeberechtigt. Ein Fremdgeschäftsführer hat kein Teilnahmerecht. Achtung Vertretung durch Dritte Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gese...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.10 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 UStG

Führt der Unternehmer sonstige Leistungen aus, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt sind (sog. Katalogleistungen), ergibt sich der Ort dieser sonstigen Leistungen aus der Rechtsvorschrift des § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG.[1] Wichtig Sonderregelung gilt nur bei Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet Der Ort der sonstigen Leistung kann sich nur dann nach § 3a Abs. 4 ...mehr

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Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr