Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 193 ff.) mit der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren. Er beleuchtet insbesondere die Situation, wenn eine Kostengrundentscheidung im Laufe des Verfahrens aufgehoben oder abgeändert wird und erläutert, welchen Einfluss dies auf die Verzinsung hat. Darüber hinaus liefert Burhoff (S. 198 ff.) ei...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 3 Anmerkung:

1) Die Abwicklung des Verkehrsunfalls eines deutschen Kraftfahrers mit der Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners im europäischen Ausland ist durch die 4. KH-Richtlinie des europäischen Parlaments aus der Sicht des betroffenen deutschen Kraftfahrers erheblich verbessert worden. Das auf der Richtlinie beruhende deutsche Gesetz zur Änderung des Pflichtversiche...mehr

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AGS 05/2021, Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen -

Von Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D. 6. Aufl., 2021. Gieseking Verlag. XXVIII, 442 S., 59,00 EUR Das in der bewährten Reihe "FamRZ-Buch" bereits in 6. Auflage erschienene Handbuch gibt eine praxisgerechte Übersicht über die vielfach komplizierten Fragen im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Zimmermann erörtert unter dem Blickwinkel...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte Kurzarbeitergeld beantragt. Die Behörde hatte diesen Antrag abgelehnt. Dagegen hat der Kläger Widerspruch erhoben, der erfolgreich war. Vor Erhebung des Widerspruchs hatte sich der Kläger anwaltlich über die Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, anwaltlich beraten lassen. Hierfür hat der Kläger an seinen Anwalt...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / III. Ehevertragliche Vereinbarungsmöglichkeiten

Die durchzuführenden "Klimmzüge", um zu einem Ausgleichsanspruch zu gelangen, sind nicht ohne. Die Unwägbarkeiten – für Mandant und Anwalt – bei der Bemessung der Höhe des Ausgleichsanspruchs sind enorm. Es empfehlen sich daher vorsorgende vertragliche Vereinbarungen, etwa:mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht ersichtlich

Zwar hat das OLG im zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Klägerin zu tragen seien; allerdings ist nicht ersichtlich, dass dem Beklagten die von ihm angemeldeten Kosten entstanden sind. In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde über die Ablehnung eines Sachverständigen entsteht zwar gem. Nr. 3500 VV auch für d...mehr

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AGS 05/2021, Einziehung der... / II. Ratenzahlung nur nach berechtigtem Wert

Dem Grunde nach ist die Anordnung der Ratenzahlung berechtigt, da der Antragstellerin nachträglich Vermögen zugeflossen ist, das für die Prozessführung einzusetzen ist. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Mehrwert des Vergleichs im zugrundeliegenden Verfahren offenkundig falsch festgesetzt worden ist. Zwar ist diese Festsetzung rechtskräftig, sodass an sich die daraus...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Verfahren mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Als der Angeklagte zur Hauptverhandlung beim AG nicht erschienen ist, hat das AG gem. § 408a Abs. 1 StPO einen Strafbefehl erlassen. Da der Rechtsanwalt zunächst keinen Kontakt zu seinem Mandanten bekommen konnte, um die Frage zu besprechen, ob Einspruch eingelegt we...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war gem. § 40 Abs. 1 und Abs. 2 IRG bestellter Beistand des Verfolgten im Auslieferungsverfahren. In dieser Eigenschaft hat er an zwei Terminen beim AG teilgenommen. Im Termin am 16.5.2020 hat der Ermittlungsrichter am AG den Rechtsanwalt als Rechtsbeistand bestellt und den Verfolgten nach §§ 22 Abs. 2, 28 Abs. 2 IRG vernommen und belehrt. In dem Termin, in ...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

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zfs 05/2021, Die Kettenkollision: Eine Königsdisziplin

Hinweis "Ihrer tatsächlichen und rechtlichen Ansicht, dass aufgrund einer Kettenkollision zwingend eine Haftungsteilung vorzunehmen sei, treten wir entgegen. Die Schadenbilder an den beteiligten Fahrzeugen belegen, dass – angesichts der durchgehenden Abnahme der Schadensintensitäten – das bei Ihnen versicherte Fahrzeug mit derart hoher Geschwindigkeit auf das Fahrzeug unsere...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es war zu erwarten, dass sich der Streit um den Anfall der Nr. 6102 VV zum alten Recht nach dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019 (BGBL I, 2128) fortsetzen würde. M.E. ändern die umfangreichen Ausführungen des OLG, die hier nur verkürzt wieder gegeben sind, aber nichts daran, dass die Ansicht, die in den dargestellten Fällen kein...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 4/20 Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist recht-fertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft ...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

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ZErb 05/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG Kommentar, Komplettes Praxiswissen...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Antragsteller A, seine Ehefrau F und die beiden durch den Antragsteller und dessen Ehefrau gesetzlich vertretenen minderjährigen Kinder K1 und K2 haben beim LG Berlin gegen die Antragsgegnerin unter den vier Gerichtsaktenzeichen 27 O 122, 27 O 123, 27 O 124 und 27 O 125/21 ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung derselben Wortberichterstat...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Dem Verfolgten ist im Auslieferungsverfahren der Rechtsanwalt als Rechtsbeistand für das Auslieferungsverfahren bestellt worden. Dieser hat an zwei Anhörungsterminen nach § 28 IRG vor dem AG teilgenommen. Für seine Teilnahme an den Terminen hat der Rechtsanwalt auch die Terminsgebühren nach Nr. 6102 VV geltend gemacht. Die Rechtspflegerin hat diese festgesetzt. Dagegen hat d...mehr

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zfs 05/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Onlineseminar – Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei Referent*innen: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmens- und Marketingberaterin, Hamburg Datum: Mittwoch, 2.6.2021, 16.00 bis 18.15 Uhr (2,0 Std. – nicht FAO-geeignet) Thema: Onlineseminar – Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessunge...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich war das OLG Jena das einzige und damit auch das letzte OLG, das der Auffassung gewesen ist, dass für die Teilnahme des Rechtsanwalts an Terminen vor dem AG nach den §§ 21, 22 IRG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV (früher: Nr. 6101 VV) entsteht. Diese Bastion ist dann jetzt auch gefallen. M.E. allerdings mit einer schwachen Begründung. Die Begründung: "ganz ...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / Leitsatz

Es ist mit dem Wesen der Nebenklage nicht zu vereinbaren, die Entscheidung des Nebenklägers und des ihm beigeordneten Rechtsanwalts zur Ausübung des Anwesenheitsrechts über die Form der Prozesskostenhilfebewilligung zu steuern und ihn kostenrechtlich davon abzuhalten, das Anwesenheitsrecht auszuüben. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.3.2021 – 1 Ws (s) 60/21mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / III. Keine Einschränkung der Prozesskostenhilfe

Nach Auffassung des OLG kann PKH unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO für das Strafverfahren und für den Rechtszug nur einheitlich bewilligt werden. Einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne Hautverhandlungstage oder einzelne Tatvorwürfe, können nicht ausgenommen werden. 1. Erfolgsaussicht spielt keine Rolle § 397a Abs. 2 S. 1 StPO de...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Lösung zu Fall 1

Der Rechtspfleger hat zu prüfen, ob die von dem Antragsteller A, der Ehefrau F und den Kindern K1 und K2 geltend gemachten Anwaltskosten als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind zwar die Anwaltskosten der obsiegenden Partei kraft Gesetzes erstattungsfähig, sodass grds. eine Prüfung, ob deren Aufwand zur zweckentsprechenden ...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist leider nur knapp begründet, im Ergebnis aber zutreffend. Sie gibt Anlass, gleich auf mehrere Punkte hinzuweisen. Nach der Rspr. des BGH sind die Kosten eines Terminsvertreters i.S.d. Nrn. 3401 ff. VV erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (NJW 2003, 898)...mehr

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AGS 05/2021, Unzulässige Ko... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den dargelegten Maßstäben des BGH war die sofortige Beschwerde nicht statthaft. Der Verurteilte hatte die Revision zurückgenommen, noch bevor sie dem BGH vorgelegen hat. Insofern gilt für das sicherlich spektakuläre NSU-Verfahren nichts Besonderes. 2. Der BGH hatte i.Ü. auch noch erwogen, ob im Fall eines Grundrechtsverstoßes eine ausdehnende Interpretation des § 304 ...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Zum 1.1.2021 ist der Regelwert in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) von bisher 3.000,00 EUR auf nunmehr 4.000,00 EUR angehoben worden. Für das gerichtliche Verfahren gilt die Übergangsvorschrift des § 63 FamGKG. Danach kommt es zunächst einmal darauf an, wann das Verfahren eingeleitet worden. Da das erstinstanzliche Verfahren noch in 2020 eingeleitet worden war, blieb e...mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts für den Fall der Scheidung und dem Erbersatzanspruch auf Unterhalt nach § 1933 S. 3 BGB um zwei verschiedene Verfahrensgegenstände handelt. Das wiederum hätte an sich zur Folge gehabt, dass deren Werte nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren gewesen wären. Di...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Gegenstandswerte in Strafvollzugs- und Maßregelvollzugssachen werden meist (zu) niedrig festgesetzt (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Gerold/Schmidt/Burhoff, Anhang VII Rn 25). Das wird u.a. damit begründet, dass der Gegenstandswert angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen bzw. Untergebrachten wegen des Kostenrisikos eher nied...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Bewilligung von PKH gilt nur für die jeweilige Instanz (§ 397a Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO; BGH StraFo 2008, 131; 2009, 349; NStZ-RR 2015, 351; KG RVGreport 2011, 142). PKH muss also in jeder Instanz neu beantragt werden. Die Bewilligung von PKH kann für den Rechtszug nur einheitlich ergehen und nicht einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne HV-Tag...mehr

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AGS 05/2021, Staudinger, BGB, Buch 3, §§ 925-984; Anh. zu §§ 929-931, Erwerb und Verlust des Eigentums

2020. Otto Schmidt – De Gruyter. 904 S., 319,00 EUR Die Erscheinungstermine der neuen Auflagen der Staudinger-Reihe richten sich nach aktuellen Änderungen und Ereignissen in der Rspr. Das dritte Buch behandelt das Sachenrecht, insbesondere im dritten Abschnitt das Eigentum. Nach Titel 1 "Inhalt des Eigentums" wird als zweiter Titel der "Erwerb und Verlust des Eigentums an Gru...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / II. Erweiterte Aufenthaltsermittlung

Informationen von berufsständischen Versorgungseinrichtungen Neben den Trägern der Rentenversicherung sollen zukünftig auch berufsständische Versorgungseinrichtungen nach § 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners geben müssen. Betroffen sind Versorgungseinrichtungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI, bei d...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 1. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 191 S., 39,00 EUR Das von dem bekannten Kostenrechtspraktiker verfasste Handbuch vereinfacht den Einstieg in die Neuerungen des 2. KostRÄG 2021. In den ersten beiden rund 60 Seiten umfassenden Teilen stellt Mayer die Änderungen im Paragrafenteil des RVG und im VV dar. Dabei erläutert der Autor die einzelnen...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / D. Zusammenfassung

1. Je höher der gesetzliche Rang der Scheidungsfolge ist, desto enger sind die Möglichkeiten der vertraglichen Abänderung. Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB) kommt es aber nicht nur auf die "Rangstelle" im Rahmen der "Kernbereichs-Rechtsprechung" des BGH an, sondern maßgeblich auf die Auswirkungen der vertraglichen Regelung. Hier sind vor allem Kompensationen zu...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / II. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde hatte beim OLG teilweise Erfolg. Das OLG hat den Streitwert zwar nicht wie beantragt auf 5.000,00 EUR, aber zumindest auf 2.000,00 EUR festgesetzt (§§ 65 S. 1, 60 HS 1, 52 Abs. 1 GKG). Bei der Wertfestsetzung hat sich das OLG an der sich aus dem Antrag des Betroffenen für ihn ergebenden Bedeutung der Sache orientiert (§ 52 Abs. 1 GKG). Die subsidiäre Regelung ...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Aufgabe der früheren Rechtsprechung

Das OLG hat den Vergütungsfestsetzungsbeschlusses der Rechtspflegerin geändert, weil für die Teilnahme des beigeordneten Rechtsbeistands an den amtsgerichtlichen Anhörungsterminen im Auslieferungsverfahren (§§ 21, 22, 28 IRG) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV anfalle. An der mit Beschl. v. 14.5.2007 (1 Ws 122/07, veröffentlicht u.a. in OLG Jena RVGreport 2008, 110 = RVGpr...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Zeugin erstattete am 25.11.2019 Strafanzeige gegen ihren Ehemann wegen einer Körperverletzungshandlung, welche sich im Juni 2019 zugetragen haben sollte, und stellte einen entsprechenden Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlung auf und bejahte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Sie beantragte am 12.2.2020 den Erlass eines Strafbe...mehr

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AGS 05/2021, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Zwar mindern Gegenleistungen, die Zug um Zug gegen Erfüllung der Klageforderung zu erbringen sind, nicht den Streitwert des Verfahrens. Etwas anderes gilt jedoch, wenn – wie hier – eine Saldierung vorzunehmen ist. Anderenfalls hätte es ein Kläger in der Hand, durch Formulierung des Klageantrags den Streitwert hochzutreiben. Es verhält sich hi...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 5

Auf einen Blick Die Vorteile eines rechtzeitigen Insolvenzantrages durch den Nachlasspfleger liegen auf der Hand: Von der Haftungsvermeidung (aus § 826 BGB) bis hin zur Fruchtbarmachung insolvenzrechtlicher Rechtsinstitute "gemeinsam" mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter – was auch eine Vergütungssicherung letztlich über § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO zugunsten des Nachlasspfle...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 5

Auf einen Blick Der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses setzt in der Regel die unmittelbare Anwesenheit des Erben beim Notar und einen unmittelbaren Austausch zwischen diesen voraus. Nur durch den unmittelbaren Austausch kann sichergestellt werden, dass der Notar den Erben umfassend über seine Auskunftsverpflichtungen belehrt und durch gehörige Nachfrage die ...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl. Rückzahlung geleisteter Vorschüsse. Die Kl. ist als Schadensabwicklungsunternehmen im Rahmen der Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen für die A Vers-AG tätig. Im Oktober 2016 haben die Kl. und die A. Vers-AG einen "Ausgliederungsvertrag über die Rechtsschutz-Leistungsbearbeitung" geschlossen, in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde: "§ ...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / III. Bedeutung für die Praxis

Abzustellen ist auf den Auffangwert Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung. Mangels einer besonderen Wertvorschrift ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Dabei dürfte – ebenso wie bei einem Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung (§ 36 FamGKG) – auf den Wert des zugrunde liegenden Geschäfts abzustellen se...mehr

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AGS 05/2021, Jauernig, BGB - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Begründet von Othmar Jauernig. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. 18. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. 2.831 S., 69,00 EUR Den aktuellen Ereignissen entsprechend wurden in das Werk die neuen Regelungen zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie und die §§ 656a–656d BGB zu Maklerkosten mitaufgenommen. Zusätzlich wurden die Rom I–III VOen, das EG-Unterhaltsrecht sowi...mehr

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Abweichung von der h.M. hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung in diesen Fällen überzeugend begründet. Insbesondere der Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 GG und das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG tragen für mich die Entscheidung des LG. Der anwaltliche Vertreter von Zeugen sollte sich in vergleichbaren Fällen auf diese Entscheidun...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / F. Auswirkung auf laufende Bußgeldverfahren

Das BVerfG hat betont, dass der Betroffene die Informationen rechtzeitig im Bußgeldverfahren begehren müsse, was wohl bedeutet, dass dies schon in der Regel vor der Bußgeldstelle erfolgen müsse. Da die Entscheidung des BVerfG erst kürzlich ergangen ist, können derzeit die begehrten Aktenteile auch noch erfolgreich angefordert werden, wenn das Verfahren schon an die Amtsgeric...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Es gilt eine 110 %-Grenze

Die tatsächlich angefallenen nachgewiesenen Kosten eines Terminsvertreters sind zu erstatten bis zur Höhe von 110 % der fiktiven Kosten, die bei Inanspruchnahme eines am Ort der Klägerin ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären. Dies wären hier Pkw-Kosten i.H.v. 103,20 EUR gewesen sowie ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 40,00 EUR mithin 143,20 EUR. Nach der Rspr. des BGH (NJW-RR ...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. 1. Warum das LG sich zur Stützung seiner falschen Auffassung nun gerade der ebenso falschen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main anschließt, erschließt sich mir nicht. Aber wenn schon, dann hätte sich das LG auch mit anders lautender Rspr. und Lit. auseinandersetzen können und müssen (dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., Nr. 4141 VV Rn 2...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / D. Fazit

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und überzeugend begründet. Kostenrechtliche Erwägungen, etwa zum Umfang der Erstattungsfähigkeit von notwendigen Auslagen des Nebenklägers, sind für das Zustandekommen einer Bewilligungsentscheidung nach § 397a Abs. 2 StPO also ohne Bedeutung. Wäre es anders, hätte es der Gesetzgeber regeln müssen. Das ist nicht geschehen. Um einer "ausufer...mehr