Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die mit der Verletzung des Zitiergebotes bei der Verkündung der StVO-Novelle 2020 zusammenhängenden Fragen beschäftigen derzeit die Rspr. der OLG und AG (vgl. dazu u.a. BayObLG, Beschl. v. 11.11.2020 – 201 ObOWi 1043/20; KG, Beschl. v. 20.10.2020 – 3 Ws (B) 249/20, DAR 2020, 696; OLG Oldenburg, Beschl. v. 8.10.2020 – 2 Ss (OWi) 230/20, DAR 2020, 700 = VRR 11/2020, 16 = StRR ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Erinnerung unbefristet

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 10.10.2018 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4, 7 und 8 RVG die Erinnerung gegeben, die unbefristet ist.[2] Damit konnte Rechtsanwalt A seine Erinnerung auch noch – wie geschehen – mehr als zwei Jahre nach Zugang der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über seinen Fests...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungshilfe auf, nachdem die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Der Rechtsuchende wendete sich ursprünglich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher Beratungshilfe für diesen leistete. Beratungshilfegegenstand war u.a. ein Widerspruch g...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Unzureichende lineare Anhebung

Hauptkritikpunkt ist m.E. aber der Grad der linearen Anhebung der anwaltlichen Gebühren um durchschnittlich nur zehn Prozent, die für alle Teile des RVG gilt. Das hört sich zunächst nach viel an. Das ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung durch das 2. KostRMoG aus dem Sommer 2013 stammt, also fast acht Jahre zurückliegt, und davor die Anwaltsgebühren l...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / a) Zeugenbeistand in Strafsachen

Nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV sind im Strafverfahren für die Tätigkeit als Zeugenbeistand die Vorschriften des Teils 4 VV entsprechend anzuwenden. Da der Zeugenbeistand ggf. nach § 68b Abs. 2 StPO nur für die Dauer der Vernehmung beigeordnet wird, geht ein Teil der obergerichtlichen Rspr. davon aus, dass der (beigeordnete) Zeugenbeistand vergütungsrechtlich nicht wie ein Verteidi...mehr

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AGS 02/2021, Begründungsumf... / II. Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

1. Anforderungen an die Begründung Nach Auffassung des Hans. OLG Bremen muss ein Kostenfestsetzungsbeschluss, durch den das Gericht über den Antrag einer Partei auf Festsetzung der durch den Gegner zu erstattenden Kosten entscheidet, aus sich heraus verständlich sein und die Parteien in die Lage versetzen, die tragenden Erwägungen des Gerichts nachzuvollziehen. Dabei müssten ...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der im Rechtsstreit obsiegende Kläger hat in seinem Kostenfestsetzungsantrag – soweit hier von Interesse – eine Terminsgebühr für Besprechungen nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V. m. Nr. 3104 VV geltend gemacht. Den Ansatz dieser Terminsgebühr hat er in seinem Kostenfestsetzungsantrag damit begründet, sein Prozessbevollmächtigter habe nach Klageeinreichung in einem Telefon...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Terminsgebühr

Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten bei Aufruf der Sache keine Kenntnis von der vorherigen (Teil-)Klagerücknahme, so kann der Beklagte gleichwohl nicht die Terminsgebühr nach dem (unverminderten) Hauptsachewert mit der Begründung erstattet verlangen, er habe ja von der Klagerücknahme keine Kenntnis gehabt. Erstattungsfähig können nämlich nur tatsächlich angefallene ...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 3. Begründetheit der Erinnerung

Die Auffassung, dass dem Rechtsanwalt die Terminsgebühr nach Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV auch für die Mitwirkung beim Abschluss eines schriftlichen außergerichtlichen Vergleichs anfallen kann, setzt sich in der Rspr. immer mehr durch.[4] Auch das dem SG Berlin im Rechtszug übergeordnete LSG Berlin-Brandenburg[5] vertritt diese Auffassung. I.Ü. genügt auch nach der durch da...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / II. Nachträgliche Aufhebung der Beratungshilfe

Mit der o.g. Entscheidung hob das AG Eilenburg eine bereits bewilligte Beratungshilfe auf. Die Entscheidung ist aus mehreren Gesichtspunkten interessant. Zum einen stellt sie eine der seltenen Fälle einer Aufhebung dar, die bekannt werden. In der gerichtlichen Praxis ist die Aufhebung einer Beratungshilfe tendenziell eher eine Seltenheit und wenn sie vorkommt, dann meist weg...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / III. Mitwirkung

Der Schwerpunkt der amtsgerichtlichen Ausführungen liegt bei der Frage der "Mitwirkung" i.S.d. Nr. 4141 VV. Denn für das Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV müsse – so das AG – eine anwaltliche Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens vorliegen. Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genüge jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfa...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / II. Teilnahmezeit

Nach Auffassung des LG war ein Längenzuschlag nach Nr. 4116 VV festzusetzen. Dieser entsteht, wenn ein gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt für mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Hauptverhandlung, wie im Protokoll vermerkt, nicht um 14:01, sondern um 14:00 Uhr geschlossen worden sei. Denn die nach ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Allgemeines

Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute ...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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zfs 02/2021, Verletzung der... / Leitsatz

1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im Entwendungsfall grundlos der Aufforderung seines Kfz-Kaskoversicherers, Belege über die Entrichtung des Kaufpreises des versicherten Fahrzeugs vorzulegen, nachdem hierzu widersprüchliche Angaben erfolgt waren, und die bei ihm vorhandenen Fahrzeugschlüssel zu Untersuchungszwecken herauszugeben, kann dies eine...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten falsch. Es ist der Kammer dringen zu empfehlen, vielleicht mal einen Blick in einen Groß- oder Spezialkommentar zu werfen und sich nicht nur mit dem Hartman zu begnügen. Vielleicht würde man dann auch richtig entscheiden. 1. Zur Frage der Bemessungsgrundlage der Rahmengebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist schon viel...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist teilweise zu widersprechen. 1. Zutreffend sind die Ausführungen des LG zum Verschlechterungsverbot und zu den Verfahrensgebühren Nrn. 5103, 5115 VV. Diese sind entstanden bzw. nicht entstanden. Dass das Verschlechterungsverbot im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gilt, entspricht der h.M. 2. Unzutreffend sind m.E. die Ausführungen zur Erstattungsfähigkeit ...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Warum ist die an sich gut vertretbare Entscheidung auf den zweiten Blick dennoch zumindest bedenkenswert? Grds. treffen alle Argumente zwar zu. Eine bereits bewilligte Beratungshilfe kann aufgehoben werden, auch gilt es stets, auf die Mutwilligkeit und den Selbstzahlerbvergleich abzustellen. Ebenso ist bei nachträglicher Antragstellung ein unkalkulierbares Kostenrisiko in Ka...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Denn die Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59.59. Danach beginnt die nächste Stunde, sodass hier – entsprechend dem Protokoll – die Pflichtverteidigerin mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilgenommen hat. Es kommt also auf die Sekunde an. 2. Durch das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3229) ist in Teil 4 VV RVG eine neu...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom LG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Das Revisionsverfahren beginnt grds. mit der Einlegung der Revision gegen das entsprechende Urteil (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4130 VV Rn 2). Wird von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, beginnt für den Verteidiger das Revisionsverfahren mit ...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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zfs 02/2021, Rückschluss au... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Das Verfahren ist unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO). Der Verfolgung der Tat steht deren Verjährung entgegen (§ 31 Abs. 1 S. 1 OWiG)." 1. Die dreimonatige Verjähru...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 25.11.2020 – XII ZB 256/20 a) Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzendenKenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Das gilt auch...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / II. Belastung des Betroffenen unbillig

Nach Ansicht des AG hat die Bußgeldbehörde den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene habe die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen hat, wenn er "verurteilt" werde, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld festgesetzt werde. Dies gelte auch, wenn der Betrof...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ein Strafkammerbeschluss, mit dem man im Grunde nichts anfangen kann. Denn nach den Entscheidungsgründen wird nicht klar, was die Kammer denn nun eigentlich meint und will. Entweder sieht man eine nachträgliche Erstreckung nicht als zulässig an – die h.M. ist anderer Auffassung (vgl. KG RVGreport 2012, 56 = RVGprof. 2012, 6 = StRR 2012, 78 = StraFo 2012, 292; OLG Celle JurBü...mehr

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FoVo 02/2021, Die gelöschte... / II. Die Lösung

Löschung hindert Parteifähigkeit nicht Die Löschung einer vermögenslosen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach § 394 Abs. 1 FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Nur wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.5 Ausgeschlossener Personenkreis (Abs. 4)

Rz. 15 Nach Abs. 4 Nr. 1 sind Elternteile, die während der Primär-Kindererziehungszeit (Abs. 5 Satz 1) oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, von der Anerkennung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen, wenn sie aufgrund einer zeitlich befristeten Entsendung i. S. v. ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.2 Verfahren bei Erlass eines Strafbefehls

Die BuStra-Stellen sind befugt, in Steuerstrafsachen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu stellen. Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat die Wirkung der Erhebung einer öffentlichen Klage, d. h. der Strafbefehlsantrag steht einer Anklageschrift gleich. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr durch Strafbefehl festgese...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 13 Bemessung der Freiheitsstrafe

Vereinfachend kann gesagt werden, dass von Strafgerichten pro ca. 65.000 EUR verkürzter Steuer ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Es bestehen allerdings in der Spruchpraxis der Strafgerichte erhebliche Unterschiede, wobei selbstverständlich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls letztlich entscheidend sind. Kurze Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) verhängt das Gericht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.4 Verdachtskündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Diese Möglichkeit der Verdachtskündigung ist für den Arbeitgeber sehr wichtig, weil er immer damit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4 Erfolgshonorar

Im Einzelfall kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Die Regelungen dazu decken sich mit den dafür geltenden Regelungen für die Rechtsanwaltschaft und Wirtschaftsprüfer. Die in § 9a StBerG enthaltenen Einschränkungen gelten nur für die Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Anders is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anwalt des Antragsgegners

Für den Anwalt des Antragsgegners kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG darauf an, wann er den Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs erhält. Daher kann für ihn bereits neues Recht gelten, während für den Anwalt des Antragstellers noch altes Gebührenrecht gilt. Beispiel 24 Im Dezember 2020 erlässt das Amtsgericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner im Januar 2021 zugestellt...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVII. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 92 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Rz. 93 Beispiel: Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 beauftragt er den Anwalt B als weiteren Verteidiger. Da Rechtsanwalt A vor dem 1.1.2021 b...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Anwalt des Antragsgegners

Rz. 103 Für den Anwalt des Antragsgegners kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG darauf an, wann er den Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs erhält. Daher kann für ihn bereits neues Recht gelten, während für den Anwalt des Antragstellers noch altes Gebührenrecht gilt. Rz. 104 Beispiel: Im Dezember 2020 erlässt das Amtsgericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner im Januar 2...mehr