Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung erließ die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehlsabsch...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / III. Praktische Konsequenzen

Das OLG Köln schafft im Hinblick auf im Stiftungsgeschäft enthaltene Verpflichtungen zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen erhebliche Rechtsunsicherheit. Geht man mit dem OLG Köln von der Anwendbarkeit der entsprechenden Formvorschriften aus, dann führt dies zur Formbedürftigkeit des gesamten Stiftungsgeschäfts.[42] Unterbleibt eine Beurkundung dann ist ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung hat die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl erlassen. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehl...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob in den Fällen, in denen der Verteidiger zur Anwendung der Differenztheorie nicht den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil seiner Gebühren bestimmt, die Kostenfestsetzung vollständig abgelehnt werden kann, ist in Rspr. und Lit. nicht unbestritten. Das LG Hildesheim (StRR 2015, 199 = RVGreport 215, 194; ihm folgend Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Teil A Rn 1535) hat ...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / II. Auftrag ist entscheidend

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht für Rechtsanwalt F die Gebühren nach den neuen Gebührenbeträgen des KostRÄG 2021 festgesetzt. Das bisherige Recht ist nur dann anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Hier verhielt es sich aber so, dass...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Kostengrundentscheidung

Die Festsetzung der Einigungsgebühr gegen den Prozessgegner – dies gilt für die für die Vertretung des Mandanten im Rechtsstreit daneben anfallenden weiteren Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei ebenso – erfordert gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, der die Kostentragung des Gegners regelt. Ein solcher zur Festsetzu...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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AGS 04/2021, Muthorst, Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Von Prof. Dr. Olaf Muthorst. 3. Aufl., 2020. Nomos Verlag. 233 S., 24,90 EUR Bei dem Zwangsvollstreckungsrecht handelt es sich um ein praxis- und lebensnahes Rechtsgebiet, das für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Aufgrund der Relevanz sollte es aber dennoch nicht unterschätzt werden. Das Werk zeigt auf, wie man mit wenig Aufwand die Grundzüge des Zwangsvol...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 6

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AGS 04/2021, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Begründet von Johannes Floegel>; kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am BGH> und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor a.D.> 46. Aufl., 2021. C.H. Beck. 2268 S., 139,00 EUR Die neue Auflage des Beck’schen Kurzkommentars zum Straßenverkehrsrecht befindet sich auf dem neusten Stand von Herbst 2020. Seit der Vorauflage hat sich im Verkehrsrecht einiges ...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentliche...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Der Ansatz jeweils der Mittelgebühr ist m.E. zutreffend. Aus den Entscheidungsgründen ergeben sich keine Umstände, die geringere Rahmengebühren als jeweils die Mittelgebühren gerechtfertigt hätte. Nach den mitgeteilten Umständen hatte es sich um eine "normale"/durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit gehandelt, was den Ansatz der Mittelgebühr rechtfertigt (dazu eingeh...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / B. Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstages

Der Deutsche Familiengerichtstag hat – neben den bereits bestehenden Kommissionen[50] – eine weitere und umfassende Kommission eingerichtet, die Reformkommission. Diese erarbeitet in einzelnen Arbeitsgruppen Vorschläge für die einzelnen familienrechtlichen Themen- und Regelungsbereiche Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, und zwar, den Gegenstand dieses Jahresbeitrags bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) Auf Eigenverwaltungsverfahren, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 beantragt werden, sind, soweit in den folgenden Absätzen und § 6 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 270 bis 285 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners auf die COVID-19...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 4 Erbschaftsteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zu Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB ...mehr

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FoVo 04/2021, Der Vollstreckungsantrag bei der Berliner Räumung und mögliche Anträge wegen Zahlungsansprüchen

In dieser Ausgabe haben wir die Vorteile der Berliner Räumung dargestellt (FoVo 2021, 61). Die nachfolgende Arbeitshilfe soll den korrespondierenden Vollstreckungsantrag für die Räumung an die Hand geben. Je nach der Ausgestaltung des Räumungstitels kann es weiterer Ergänzungen bedürfen. Hinweis Der Vollstreckungsantrag bei der Räumungsvollstreckung ist nicht formgebunden. Es...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4.1 Vermutungstatbestand nach Abs. 2

Rn 9 Allerdings ist dieser Vermutungstatbestand in § 5 Abs. 2 COVInsAG enger gefasst als im Kontext der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in § 1 Abs. 1 COVInsAG. Muss nämlich der Schuldner nach § 1 Abs. 1 COVInsAG lediglich darlegen, dass er am 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig war, damit vermutet werden kann, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pan...mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Das Familiengericht hat den Antrag in der Auskunftsstufe mit einem der Antragstellerin am 27.1.2020 zugestellten Teilbeschluss abgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Nachdem eine Beschwerdebegründung nicht innerhalb der bi...mehr

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FF 04/2021, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

BGB – FamFG – SGB VIII – RPflG – HKÜ – IntFamRVG u.a. Heilmann (Hrsg.)2. Aufl. 2020, geb., 1662 SeitenReguvis Fachmedien GmbH, ISBN 978-3-8462-0988-289 EUR Wer im Bereich des Kindschaftsrechts schnell und gleichzeitig auf hohem Niveau tätig sein, aber auch derjenige, der sich neu hier einarbeiten möchte, findet dafür kaum etwas Besseres als diesen in den letzten 4 Jahren in F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / III. Anschluss an die herrschende Auffassung

Das OLG hat sich dann im Grundsatz der erstgenannten Auffassung angeschlossen, wobei er im Hinblick auf die Ausführungen des OLG Saarbrücken (a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Gebühr nach Nrn. 4102 Nrn. 3, 4103 VV auch verdient sein kann, wenn zwar nicht der anwesende Verteidiger, wohl aber der Beschuldigte im Termin Erklärungen abgegeben oder Anträge gestellt ...mehr

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AGS 04/2021, Kosten der Par... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. 1. Handwerkerkosten als außergerichtliche Kosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigengutachten erhoben wird, werden von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Ortstermine durchgeführt, um den Zustand des Bauwerkes zu begutachten. Vielfach sind hierfür Öffnungen bestimmter Bauteile erf...mehr

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ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20 a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen und StBVV

Frage: Ich habe ein Mandat, für das eine Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärung (§ 2 Abs. 1 Zerlegungsgesetz (ZerlG)) anzufertigen ist. In der StBVV habe ich hierzu nicht gefunden, ob und wie (Gegenstandswert?) diese Erklärung abgerechnet werden kann. Können Sie mir einen Rat geben? Antwort: Eine ausdrückliche Vorschrift für Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen sieht die St...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

Leitsatz 1. Führt das FG die Prozessakten in Papierform, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen gewährt. 2. Die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Dabei ist die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise außerhalb von Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3.2 Tathandlung

Rz. 205 Eine Tathandlung i. S. d. § 257 StGB liegt vor, wenn der Täter dem Vortäter nach dessen Tat Hilfe leistet, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden. Die Frage, ob die Handlung auch objektiv geeignet sein muss, die Lage des Vortäters zu verbessern, war in der Vergangenhe...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.2 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Anwalt des Mandanten

Steuerberater können zusammen mit einem Anwalt des Mandanten projektbezogen zusammen arbeiten. In diesem Fall ist der Aufwand für den Mandanten höher, weil gesonderte Aufträge zu erteilen sind. Für den Steuerberater ist es wichtig, dass der Anwalt seine Informationen dann direkt vom Mandanten erhält und für beide Berater Auftragsklarheit besteht. Logischerweise erfordert die...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.1 Anwalt als freier Mitarbeiter

Der Steuerberater kann Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter in seiner Kanzlei für eigene Zwecke (z. B. Fertigung von Klagen) einsetzen (in der Praxis wohl selten). Er kann dem Mandanten diesen im Bedarfsfall erforderlichenfalls als "Berater" präsentieren, der seine Leistungen dann direkt mit dem Mandanten abrechnet und für seine Beratung allein haftet. Der Steuerberater kann ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.1 Syndikus-Steuerberater

Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, sich eine Existenz ohne anfä...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.4 Zusammenarbeit mit anderen Beratern

Gem. § 56 Abs. 5 StBerG dürfen Steuerberater eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG sowie von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften eingehen (Kooperation). Sie sind dann verpflichtet, sicherzustellen, das...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.6 Beratung Neumandat und sonstige Tätigkeiten

Bei Anfragen eines potenziellen Neumandanten wird der Steuerberater oft mit Fragen zum Kündigungsrecht gegenüber dem bisherigen Berater konfrontiert, mit der Herausgabe von Unterlagen und Prüfung/Feststellung möglicher Fehler des Vorberaters. Hier handelt es sich wohl um erlaubte Nebenleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 RDG. Dies gilt auch für die Beratung und Vertretung des Ma...mehr