Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Gegenstandwert nur Wert der Kosten

Allerdings ist die Terminsgebühr nicht aus dem vollen Streitwert des Verfahrens angefallen, sondern lediglich aus dem Kostenwert. Durch die Klagerücknahme war die Hauptsache nicht mehr rechtshängig. Die Terminsgebühr konnte daher nicht mehr aus der Hauptsache anfallen. Im Termin ist lediglich ein Kostenantrag gestellt worden, sodass damit für den Anwalt die Kosten gem. § 23 ...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im Februar 2019 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Beigeladen worden war die H GmbH & Co KG, vertreten durch Rechtsanwalt G. Mit Schreiben vom 25.1.2021 bestellte sich Rechtsanwalt F für die D GmbH & Co. KG und zeigte deren Vertretung an. Er wies darauf hin, dass die H GmbH & Co KG von der E-GmbH im Rahmen eines "share deals" übernommen und in d...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / III. Unzumutbarkeit

Das OLG ist auch davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Gebühren, die 828,00 EUR betragen würden, angesichts vorgenannter Umstände nicht zumutbar wären. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre – dieses Kriterium werde in Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG v. 1.6.2011 (1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Stand der Rechtsprechung zum Kostenschuldner Das VG Meiningen hat sich zu Recht der Auffassung angeschlossen, die allein den Rechtsanwalt als Antragsteller der Aktenübersendung treffende Kostenschuld für die Aktenversendungspauschale gelte auch im Verwaltungsprozess. Diese Auffassung vertreten bspw. der VGH Baden-Württemberg (RVGreport 2016, 276 [Hansens] = Justiz 2016...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 4. Terminsgebühr (Nr. 4120 VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht ggf. die Terminsgebühr Nr. 4120 VV, wenn er an der Vernehmung des Mandanten durch den PUA teilnimmt. Auch insoweit gelten die allgemeinen Regeln, es reicht also die Teilnahme des Rechtsanwalts im Termin.[15] Es gilt auch Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr also auch, wenn die Sitzung des PUA aus Gründen, die der Rech...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV hätten festgesetzt werden müssen. 1. Hinsichtlich der Nr. 4104 VV ist der Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung vom LG richtig erkannt. Durch die Rücknahme des Strafbefehlsantrags wird das Verfahren – ebenso wie durch die Rücknahme der Anklage – in das Stadium des Ermitt...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das LG Hamburg hat dem in Berlin ansässigen Beklagten den Berliner Rechtsanwalt B im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Da Rechtsanwalt B von seinem Mandanten keine hinreichenden Informationen über die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen erhalten hat, beantragt er beim LG Hamburg, ihm die Gerichtsakten in seine Kanzlei nach Berlin zu übersenden. Dem kommt das...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Am 26.9.1980 wurde gegen 22:20 Uhr am Haupteingang der Theresienwiese in München ein Sprengkörper gezündet. Durch die Explosion inmitten der Menschenmenge auf dem Oktoberfest wurden dreizehn Personen getötet, mehr als 200 Menschen erlitten – z.T. schwerste – Verletzungen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte ein bei dem Anschlag selbst getöteter Attentäter den Sprengsatz...mehr

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ZErb 04/2021, Rezension

Praxiskommentar Erbrecht, Hrsg. von Prof. Dr. J. Damrau, RA und M. Tanck, RA/FAErbR, zerb Verlag, Bonn, 4. Auflage 2020, geb. 2512 S., 159 EUR Im vergangenen Jahr ist der Praxiskommentar Erbrecht in 4. Auflage erschienen. Bearbeitungsstand ist der 21.12.2019. Der Kommentar, der sich ausschließlich auf die Paragrafen des 5. Buchs des BGB konzentriert und zwischenzeitlich zurecht...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt A. war in dem Loveparade-Verfahren als einer der Pflichtverteidiger des früheren Angeklagten bestellt. Das LG hat das Verfahren gegen den früheren Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt und angeordnet, dass die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen. Der Rechtsanwalt A. hat als Pflichtverteidiger Terminsgebühr...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) ist dem Rechtsanwalt des Beklagten die Verfahrensgebühr angefallen. Da der Rechtsanwalt in seinem Klageerwiderungsschriftsatz einen Sachantrag angekündigt hat[1] und der Schriftsatz Sachvortrag enthält, ist ihm nach Nr. 3101 Nr. 1 VV die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen. Diese beträgt nach einem Gegenst...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Das Strafverfahren endete durch freisprechendes Urteil des AG vom 4.2.2020. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft am 10.2.2020 Berufung eingelegt. Mit Schriftsatz vom 17.2.2020 wandte sich der Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger gegen die nicht begründ...mehr

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zfs 04/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I Referent*innen: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Online Datum: Mittwoch, 21.4.2021, 12.30 bis 15.15 Uhr (2,5 Std. gem. § 15 FAO) Thema: 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2021 (HYBRID-Veranstaltung) Referent*innen: div. Ort: Hamburg / Online (Präsenz ausgebucht) Datum: Freitag, 23.4.2021, 13.00...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / IV. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 VV bestimmt, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen vor einem PUA "die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht" entstehen. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beistand eines Zeugen ...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenschuldner

Gem. § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Aktenversendungspauschale nur derjenige, der die Versendung der Akte beantragt hat. Dies ist allein Rechtsanwalt B, auch wenn die Aktenübersendung im Interesse des Mandanten zwecks Einholung der Informationen erfolgt ist.[4] Folglich gilt für die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV nicht die (einstweilige) Befreiung des Beklagten ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / II. Nicht mehr als ein Wahlverteidiger

Das OLG führt aus: Dem früheren Angeklagten B. habe aus der dem Grunde nach getroffenen Kosten- und Auslagenentscheidung der Strafkammer (§ 467 Abs. 1 StPO) der Höhe nach kein Anspruch auf Erstattung von Wahlverteidigergebühren gegen die Staatskasse zugestanden, da die insgesamt gezahlten Pflichtverteidigergebühren die Wahlverteidigergebühren (weit) übersteigen. Demgemäß kön...mehr

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zfs 04/2021, Beratungspflic... / D. Schlussbetrachtung

Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwaltes bei Unfallschäden gehört nicht nur der Hinweis, dass der Schaden fiktiv abgerechnet werden kann. Zugleich muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass bei einem erneuten Unfall im vorgeschädigten Bereich der Schaden im Regelfall nicht reguliert wird, wenn die Beseitigung des Vorschadens entsprechend dem Sachverständigengutac...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie setzt das System des RVG konsequent um und entspricht auch dem Sinn und Zweck der § 52 RVG. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 4/2021, S. 162 - 164mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war von Anfang an Verteidiger des Beschuldigten, dem mehrere Betrugstaten zur Last gelegt worden sind. Vor Anklageerhebung hat das AG einen Teil der Taten nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Anklage ist dann noch wegen 21 Betrugstaten erhoben worden. Nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens hat der Verteidiger seine Kosten gegenüber der Staatskasse geltend ge...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühr

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien haben sich über die Erledigung des Rechtsstreits geeinigt und dabei ihren Streit über die gegenseitigen Pflichten aus dem Werkvertrag beseitigt. Für die Mitwirkung an dieser Einigung ist dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten – gleiches gilt für den Rechtsanwalt des Klägers – die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV angefall...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / I. Anfall der Aktenversendungspauschale

Für die auf Antrag von Rechtsanwalt B erfolgte Versendung der Prozessakten ist nach Nr. 9003 GKG KV die dort geregelte Pauschale i.H.v. 12 EUR angefallen.mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch dann eine Einigungsgebühr anfallen kann, wenn sich die Hauptsache erledigt. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls und von der Art der Erledigung des Rechtsstreits ab. Nachfolgend soll erörtert werden, worauf zu achten ist, wenn sich der Rechtsanwalt die Einigungsgebühr sic...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / II. Anfall der Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr – soweit hier von Interesse – für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Das OLG Brandenburg hat unter Hinweis auf die Rspr. des BGH (AGS 2010, 561 = RVGreport 2010, 427 [Hansens]) ausgeführt, dem Rechtsanwalt falle die Terminsgebühr bereits dadurch an, dass er in dem Termin nach Aufruf der Sache vertretungsbereit...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / II. Begriff des Verhandelns

Nach Auffassung des LG ist die Vernehmungsterminsgebühr entstanden. Die Kammer verkenne nicht, dass die Entscheidung der Rechtspflegerin eine Stütze in der Gesetzesbegründung findet und darüber hinaus die durch die Rechtspflegerin vertretene Rechtsauffassung durch mehrere OLG vertreten werde. Das OLG Saarbrücken (StraFo 2014, 350 = RVGreport 2014, 428 = StRR 2014, 517) führe...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / V. Keine Verhandlungsaktivitäten

Ausweislich des Sitzungsprotokolls sei – so das OLG – keine Aktivität erfolgt, die im Sinne eines wie eben beschriebenen Verhandelns gedeutet werden könnte. Ein Verhandeln liege auch nicht in der Erklärung des Rechtsanwalts, dass Einlassungen zur Person und zur Sache bis zur Hauptverhandlung zurückgestellt würden. Damit habe der Verteidiger lediglich in Vertretung für seinen...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / [Ohne Titel]

Im politischen Tagesgeschehen wird häufig mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) gearbeitet. Für einen Rechtsanwalt kann sich die Frage stellen, wie er ggf. seine Tätigkeiten, die er möglicherweise als Beistand eines Zeugen, der im PUA ausgesagt hat, erbracht hat, abrechnet. Die Antwort geben die nachfolgenden Ausführungen.mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben we...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Ferner kann der Beklagtenvertreter die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV mit 20,00 EUR und auf den Gesamtbetrag von 2.899,00 EUR 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV mit einem Betrag von 550,81 EUR abrechnen. Insgesamt steht dem Rechtsanwalt gegen den Beklagten eine Gesamtvergütung i.H.v. 3.449,81 EUR zu.mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / Leitsatz

Hat der Rechtsschutzversicherer auf der Grundlage eines ihm vollständig mitgeteilten Sachverhalts eine Deckungszusage erteilt, so kann er den Rechtsanwalt nicht wegen Erhebung einer von vornherein aussichtslosen Klage in Regress nehmen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG München, Urt. v. 25.11.2020 – 15 U 2415/20mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehlsantrag zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Antragstellung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Er muss aber eine dem Abgeltungsbereich der Nr. 4104 VV unterfallende Tätigkeit erbr...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / II. Streit in der Rechtsprechung

Nach Auffassung des OLG hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung der Vernehmungsterminsgebühr nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV. Nach h.M. (OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.2013 – 1 Ws 344/13 = RVGreport 2014, 24; LG Osnabrück JurBüro 2020, 478; Kremer, in: Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., VV 4102 Rn 10; Kroiß, in: Mayer/Kroiß [Hrsg.], RVG, 5. ...mehr

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FoVo 04/2021, Nachweis der ... / 2 II. Der Praxistipp

Vergütungs- und Erstattungsverhältnis unterscheiden Die Entscheidung des LG ist – leider – zutreffend. § 4 Abs. 4 RDGEG stellt keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Begrenzung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs dar. Es ist deshalb erforderlich, zwischen dem Vergütungs- und dem Erstattungsverhältnis zu unterscheiden und den Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldn...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XIII. Schlussbemerkungen

Der BKat mit Beschreibungen von Regelfällen führt nur dann zu einer einheitlichen Behandlung gleichgelagerter Fälle, wenn man sich einig ist, was ein Regelfall ist und ab wann ein Grenzfall vorliegt. Neben einer verstärkten Veröffentlichung zur Rechtsprechungspraxis der verschiedenen Amtsgerichte sollte zumindest der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 ...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 18.3.2020 zuungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt, ohne diese zu begründen. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Berufung mit Schreiben vom 8.5.2020 zurück. Das AG hat der...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / 3. Gesamtbetrachtung

Dieses Merkmal ist nicht neu und auch nicht auf Eheverträge beschränkt, sondern generell im Rahmen der Prüfung einer Sittenwidrigkeit des Vertrages erforderlich.[88] Zur Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich kann auf die Ausführungen unter Ziff. II. 2 a) verwiesen werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbetrachtung wird besonders deutlich in der Entscheidung des OLG ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Mich überzeugt diese Entscheidung nicht. In meinen Augen ist es einmal mehr eine dieser Entscheidungen aus Bamberg, in denen mit viel Worten die eigene Wichtigkeit unterstrichen wird. Mir erschließt sich auch nicht, warum von den beiden angeführten Auffassungen nun die eine als "herrschend" angesehen wird und die andere nicht. Wenn das damit zu tun hat, dass das OLG Bamberg ...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / 1. Abgabe von Erledigungserklärungen

Geben die Prozessbevollmächtigten der Parteien in oder außerhalb der mündlichen Verhandlung einseitige Erklärungen dahin ab, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, führt dies im Regelfall noch nicht zum Anfall einer Einigungsgebühr.[1] Eine Einigungsgebühr fällt auch dann nicht an, wenn eine der Parteien anlässlich der Erledigungserklärungen ihr Einverständnis mit ...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entscheidung in der Sache Die Entscheidung ist zutreffend. Wird lediglich ein Kostenantrag gestellt, entsteht dennoch die volle 1,2-Terminsgebühr, allerdings lediglich aus dem Wert der Kosten. Beispiel Vor dem Termin nimmt der Kläger die Klage i.H.v. 25.000,00 EUR zurück. Das Gericht hebt den Termin nicht auf. Der Kläger erscheint nicht. Der Beklagte beantragt daraufhin, de...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / 5

Auf einen Blick Entgegen dem OLG Köln ist davon auszugehen, dass § 311b Abs. 1 BGB auf ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden nicht anwendbar ist. Nichts anderes gilt für § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG. Auch wenn man von einer Anwendbarkeit des § 311b Abs. 1 BGB ausgeht, dürfte entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Meinung eine Beurkundung des Stiftungsgeschäfts gerade...mehr

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AGS 04/2021, Staudinger, BGB, Buch 2, §§ 655a-656; 657-661a, Darlehensvermittlung, Ehevermittlung, Auslobung

2020. Sellier/De Gruyter. VII, 268 S., 99.95 EUR Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil. Das Werk informiert über Gesetzgebung, Rspr. und Lit., sodass es wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah ist. Die Neubearbeitung von 2020 beleuchtet das aktuelle Maklerrecht. Inhaltlich umfasst das Werk das Zustandekommen des Maklervertrages, di...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / II. Grundsätzlich Mittelgebühren auch im Bußgeldverfahren

Nach Auffassung des LG ist Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren, die im zu beurteilenden Einzelfall nach § 14 RVG zu bemessen seien, nach überwiegend vertretener Auffassung grds. der Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr. Diese Mittelgebühr gelte, wenn sämtliche gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände, also insbesondere Umfang und Schwier...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich schließe mich der Auffassung des LG an. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum das LG es so kompliziert macht. In der Gesetzesbegründung zur Nr. 4102 Nr. VV heißt es, dass die "häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden" sollen (vgl. dazu BT-Drucks 19/1571, 223). Damit ist m.E. klar, dass die Gebühr immer anfällt, denn in dem...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / II. Besonderer Umfang / besondere Schwierigkeit

Das OLG hat keine Zweifel, dass das Ermittlungsverfahren sowohl "besonders umfangreich" als auch "besonders schwierig" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war. Unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., 2019, § 51 Rn 15 ff.) stellt das OLG hinsichtlich des "besonderen Umfangs" auf folgende Kriterien ab: Allein die Ei...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 1 – Abwandlung

Für den Anfall und die Höhe der 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr gelten die vorstehenden Ausführungen zum Ausgangsfall ebenso. Hinsichtlich der 1,0-Einigungsgebühr ergeben sich hier folgende Besonderheiten. Die bloße Abgabe der Prozesserklärung, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, löst bei den Rechtsanwälten noch keine Einigungsgebühr aus. Vorliegen...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr