Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR

Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen der Praxis. In einer kurzen Einführung erörtert Hellstab in Kapitel 1 die gemeinsamen Grundzüge der verschiedenen Kostenfestsetzungsverfahren. Im Anschluss hieran behandeln die Autoren des Werks die einzelnen Festsetzungsverfahren in getrennten Abschnitten.

In Kapitel 2 erläutern Dörndorfer und Hellstab auf gut 170 Seiten die Kostenfestsetzung im Zivilprozess. Unter Rn 45 erörtert Dörndorfer die in der Praxis gar nicht so seltene Problematik der Kostenfestsetzung für und gegen eine nicht existierende Partei. Praxisgerecht sind auch die Ausführungen desselben Autors zur Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs ab Rn 111. Dabei geht der Autor auch auf die Besonderheiten der Verzinsung im Falle der Abänderung der Kostenentscheidung in der Rechtsmittelinstanz ein (Rn 113). Hinsichtlich des Verzinsungsbeginn bei Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung durch Vergleich hat sich jüngst der BGH (AGS 2021, 181, in diesem Heft = MDR 2021, 196) der Auffassung Dörndorfers angeschlossen, die Verzinsung beginne erst ab Eingang des aufgrund des Vergleichs gestellten neuen Kostenfestsetzungsantrags. Instruktiv und für jeden Rechtsanwalt von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen von Dörndorfer ab Rn 190 zu den Rechtsbehelfen im Kostenfestsetzungsverfahren

Trotz der Zuständigkeitsregelung in § 788 Abs. 2 ZPO stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob für die Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten das Prozess- oder das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Die Auffassung von Dörndorfer unter Rn 242, Kosten der Zwangsvollstreckung, bei denen es zu keiner Vollstreckungshandlung gekommen sei, müssten von dem Vollstreckungsgericht festgesetzt werden, in dessen Bezirk das Zwangsvollstreckungsverfahren hätte anhängig gemacht werden können, halte ich für problematisch, weil die Zwangsvollstreckung vielfach im Zuständigkeitsbereich mehrerer Vollstreckungsgerichte hätte eingeleitet werden können. Außerdem hilft die Auffassung des Autors dann nicht weiter, wenn die Zwangsvollstreckung nur im Zuständigkeitsbereich eines ausländischen Gerichts hätte betrieben werden können oder tatsächlich betrieben worden ist.

Die Besonderheiten bei der Kostenfestsetzung in Arbeitssachen werden von Hellstab in Teil 3 des Werks auf rund 20 Seiten erörtert. Zutreffend weist der Autor unter Rn 9 auf das in der Praxis immer wieder übersehene Problem hin, wonach die als solche von der Kostenerstattung gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ausgeschlossene Anwaltskosten in Höhe ersparter, fiktiver Parteireisekosten erstattungsfähig sein können. Die Kostenfestsetzung in öffentlich-rechtlichen Streitverfahren werden von Hellstab ausführlich auf gut 140 Seiten in Kapitel 4 des Werkes behandelt. Demgegenüber sind die Ausführungen von Dörndorfer zur Kostenfestsetzung in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf rund 9 Seiten in Kapitel 5 des Buches sehr knapp gehalten. Ausführlicher ist hingegen die Darstellung von Asperger in Kapitel 6 betreffend die Kostenfestsetzung in Straf- und Bußgeldverfahren auf rund 100 Seiten. In Kapitel 8 wird von Dörndorfer das Verfahren auf Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 RVG behandelt.

In Kapitel 9 geht Dörndorfer auf rund 15 Seiten praxisgerecht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG ein.

Das seit Jahrzehnten bewährte Standardwerk für alle Fragen der Kosten- und der Vergütungsfestsetzung sollte jedem Rechtspfleger und Urkundsbeamten zur Verfügung stehen. Auch im Anwaltsbüro stellt das Werk ein unverzichtbares Hilfsmittel für die praktische Arbeit mit diesen Festsetzungsverfahren dar.

Autor: Heinz Hansens

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 4/2021, S. III

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