Auf einen Blick

Die Vorteile eines rechtzeitigen Insolvenzantrages durch den Nachlasspfleger liegen auf der Hand: Von der Haftungsvermeidung (aus § 826 BGB) bis hin zur Fruchtbarmachung insolvenzrechtlicher Rechtsinstitute "gemeinsam" mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter – was auch eine Vergütungssicherung letztlich über § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO zugunsten des Nachlasspflegers bedeuten kann. Dass es jedenfalls die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit für ein solches, empfehlenswertes Vorgehen gibt, dürfte nach dem Beitrag klargestellt sein.

Autor: von Christian Weiß, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Kanzlei Wellensiek, Köln

ZErb 5/2021, S. 168 - 171

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge