Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses[1]. Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustelle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-6 A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-4 Verjährung

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Dienstleistungsausschluss

Rz. 12 In der Praxis werden Klauseln verwendet, die generell beratende, prüfende oder forensische, d.h. gerichtliche Tätigkeiten von Angehörigen rechts-, steuer- und wirtschaftsberatender bzw. wirtschaftsprüfender Berufe vom Versicherungsschutz ausnehmen (sog. Dienstleistungsausschluss). Für solche Tätigkeiten gibt es Berufshaftpflichtversicherungen, die das Risiko abdecken....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

B3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls B3-3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-Made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die D&O-Versicherung hat sich seit ihrer Einführung in Deutschland Mitte der 1990er Jahre rasant verbreitet. Selbst kleine Gesellschaften und gemeinnützige Unternehmen sichern die Organhaftung mit einer Police ab. Dieser Praxiskommentar soll mit vielen Fallbeispielen dabei unterstützen, auftretende Schadensfälle sachgerecht zu bearbeiten. Dies betrifft sowohl die Haftungsfrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Versicherungssumme und Höchstersatzleistung

Rz. 42 A-6.4 AVB D&O legt fest, dass für den Umfang der Versicherungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme den Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle bildet. Satz 2 von A-6.4 AVB D&O enthält dann eine sog. Kostenanrechnungsklausel und ordnet an, dass Aufwendungen des Versicherers für Kos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 102 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 103 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen?

Rz. 13 Nach der allgemeinen Definition in § 305 Abs. 1 BGB können Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Nicht erforderlich ist, dass sie für eine "unbestimmte" Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.[1] Anders als für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist damit nicht erforderli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2023, 159 (Heft 5) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2023 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung und zum Verfahrensrecht in Nachlasssachen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren wegen der Rechtsmittelzulassung

Die Verfahrensordnungen sehen für zahlreiche Rechtsmittel als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Zulassung vor. Dabei weicht die Ausgestaltung der Zulassung aber ab, was auch zu einer abweichenden kostenrechtlichen Behandlung führt. Es sind die folgenden drei Varianten zu unterscheiden: 1. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt durch das Ausgangsgericht selbst; 2. Die Zulassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Die hierfür entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen nachfolgend kurz erläutert werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Es sind die folgenden drei Varianten zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / II. Besonderes Zulassungsverfahren

1. Anwendungsbereich Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

a) Zuordnung zum Berufungsverfahren § 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine geso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / III. Beschwerden gegen die Nichtzulassung

1. Anwendungsbereich Teilweise sieht das Verfahrensrecht vor, dass gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels Beschwerde eingelegt werden kann. Hierzu zählen die Nichtzulassungsbeschwerden nach:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

a) Besondere Angelegenheit Für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt § 17 Nr. 9 RVG, dass Beschwerde- und Rechtsmittelverfahren als verschiedene Angelegenheiten gelten. Es liegen deshalb regelmäßig mit Ausgangsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde und dem Rechtsmittelverfahren drei verschiedene Angelegenheiten vor. Der Anwalt erhält für jede Angeleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

1. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt durch das Ausgangsgericht selbst;mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Die Verfahrensordnungen sehen für zahlreiche Rechtsmittel als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Zulassung vor. Dabei weicht die Ausgestaltung der Zulassung aber ab, was auch zu einer abweichenden kostenrechtlichen Behandlung führt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

3. Die Zulassung des Rechtsmittels ist als Beschwerdeverfahren ausgestaltet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 3. Gerichtskosten

a) Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) Für das Verfahren auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) entsteht eine 1,0-Gebühr nach Nr. 5120 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt insoweit eine 0,5-Gebühr nach Nr. 5121 GKG KV an. Wird das Rechtsmittel zugelassen, so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

2. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt in einem besonderen Zulassungsverfahren;mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / I. Das Ausgangsgericht entscheidet über die Zulassung

1. Anwendungsbereich Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Die Verfahren wegen der Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) und der Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG), über die der BGH als Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht entscheidet, werden von § 16 Nr. 11 RVG erfasst. Die anwaltliche Tätigkeit ist folglich dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren zuzuordnen. Für die Gebühren gilt Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV, sodass die für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Besondere Angelegenheit

Für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt § 17 Nr. 9 RVG, dass Beschwerde- und Rechtsmittelverfahren als verschiedene Angelegenheiten gelten. Es liegen deshalb regelmäßig mit Ausgangsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde und dem Rechtsmittelverfahren drei verschiedene Angelegenheiten vor. Der Anwalt erhält für jede Angelegenheit gesonderte Gebühren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

Eine ausdrückliche Regelung im RVG fehlt. Die Tätigkeit für die Zulassung ist folglich wegen § 19 Abs. 1 S. 1 RVG noch der Tätigkeit im Erkenntnisverfahren zugeordnet. Es fällt folglich keine gesonderte Vergütung an. Erst das anschließende Rechtsmittelverfahren ist als eine eigenständige Angelegenheit zu behandeln (§ 17 Nr. 1 RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 3. Gerichtskosten

Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an, da die in dem Ausgangsverfahren entstehende Gebühr auch die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels abdeckt. Eine besondere Kosteninstanz (§ 35 GKG) liegt nicht vor.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / c) Gegenstandswert

Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren bestimmt sich gem. § 47 Abs. 3 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem für die Berufung maßgeblichen Wert, der sich nach den Anträgen des Berufungsklägers bestimmt (§ 47 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / c) Anrechnung der Gebühren

Wird das Rechtsmittel aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, sind die im Beschwerdeverfahren nach Nrn. 3506 ff. VV entstandenen Verfahrensgebühren auf die im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren entstehenden Verfahrensgebühren anzurechnen (vgl. Anm. zu Nr. 3506 VV, die auch für Nr. 3508 VV gilt, sowie Anm. zu Nrn. 3511, 3512 VV). Eine Anrechnung erfolgt nur hinsich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Nach Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV finden die für das Berufungsverfahren anfallenden Gebühren auch in den Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels Anwendung. Für das Verfahren vor dem OVG wegen der Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 4 AsylG fällt deshalb eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) an. Bei dieser Gebühr verbleibt es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO)

Für das Verfahren auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) entsteht eine 1,0-Gebühr nach Nr. 5120 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt insoweit eine 0,5-Gebühr nach Nr. 5121 GKG KV an. Wird das Rechtsmittel zugelassen, so fallen nur die für das Berufungsverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sieht das Verfahrensrecht vor, dass gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels Beschwerde eingelegt werden kann. Hierzu zählen die Nichtzulassungsbeschwerden nach:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden

Legen beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde ein, so liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der BGH beide Nichtzulassungsbeschwerden in einem einheitlichen Verfahren behandelt und darüber entscheidet. Die Gebühren und Auslagen für den Prozessbevollmächtigten fallen dann nur einmal an.[6] Wird in einem solchen Fall die Beschwerde der einen Partei zurückgewiesen und sogleich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verwaltungsgericht zu st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) entsteht eine 1,5-Gebühr nach Nr. 1240 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 1241 GKG KV an. Wird die Revision zugelassen, so fallen nur die für das Revisionsverfahren vorges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zuordnung zum Berufungsverfahren

§ 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine gesonderten Vergütungen an.[2] Das Beruf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Auf die Nichtzulassungsbeschwerden findet Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV keine Anwendung. Für die Beschwerdeverfahren sind folglich im VV folgende besondere Gebühren vorgesehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 3. Gerichtskosten

Auch hinsichtlich der Gerichtskosten handelt es sich bei der Nichtzulassungsbeschwerde um eine eigenständige kostenrechtliche Instanz i.S.d. § 35 GKG. Es fallen deshalb gesonderte Gebühren an. Eine Gebührenpflicht besteht jedoch nur, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird oder das Beschwerdeverfahren durch Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet wird. W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, zwar nicht zwingend i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Rechtsanwalt des Beschuldigten

Für den Rechtsanwalt des Beschuldigten im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Hat der Rechtsanwalt von vorneherein den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu verteidigen, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[28] Der Rechtsanwalt ist dann (Voll-)Vertreter eines Verletzten/Nebenklägers und rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Für ihn entstehen die Gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Rechtsanwalt des Antragstellers

Für den Rechtsanwalt des Antragstellers im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr