Die D&O-Versicherung hat sich seit ihrer Einführung in Deutschland Mitte der 1990er Jahre rasant verbreitet. Selbst kleine Gesellschaften und gemeinnützige Unternehmen sichern die Organhaftung mit einer Police ab.

Dieser Praxiskommentar soll mit vielen Fallbeispielen dabei unterstützen, auftretende Schadensfälle sachgerecht zu bearbeiten. Dies betrifft sowohl die Haftungsfrage als auch die Deckung durch den D&O-Versicherungsvertrag. Um dem Anspruch als Praxiskommentar gerecht zu werden, orientiert sich dieser an der Rechtsprechung. Zielgruppe sind die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die in der betreffenden Situation eine Antwort auf die Frage suchen, ob sie haften und ob sie hierfür Versicherungsschutz erwarten können. Dieser Kommentar richtet sich aber auch an alle, die Haftungs- und Deckungsfälle bearbeiten. Er unterstützt daher Mitarbeiter der Versicherer und der Versicherungsvermittler sowie die Rechtsanwälte, die auf Seiten der Organmitglieder, der betroffenen Gesellschaften und der Versicherer tätig sind und schließlich an die mit der Entscheidung betrauten Gerichte.

Anregungen und Kritik bitte ich an jula@jula-partner.de zu übermitteln.

Ich danke Frau Rechtsanwältin Clara Tippe, Frau Rechtsanwältin Kathleen Kunst, Frau Julia Kaspar LL.B. und Herrn stud. iur. Justus Jula für ihre tatkräftige Unterstützung bei diesem Projekt.

 
Berlin, den 1. Februar 2023 Dr. Rocco Jula

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