Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erlass eines unechten Versäumnisurteils

Rz. 18 Ergeht ein unechtes Versäumnisurteil, also ein Versäumnisurteil gegen den Kläger, entsteht ebenfalls nur eine 0,5-Terminsgebühr. Wird das unechte Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen, was gemäß § 331 Abs. 3 S. 3 ZPO nur hinsichtlich einer Nebenforderung möglich ist, könnte man daran denken, dem Klägervertreter neben der 0,5-Terminsgebühr aus der Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 2

Rz. 39 Aus der Gesamtvergütung bzw. der oberen Forderungsgrenze ergibt sich noch nicht, welcher der mehreren Auftraggeber dem gemeinsamen Rechtsanwalt die Vergütung in welcher Höhe schuldet. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen sind nach § 7 Abs. 2 zu ermitteln.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorschuss

Rz. 226 § 47 Abs. 1 berechtigt den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (nicht den Beratungshilfeanwalt, vgl. § 47 Abs. 2), einen Vorschuss aus der Staatskasse zu verlangen. Wird auf das Vorschussverlangen nicht reagiert, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung des Vorschusses gleichkommen (es gilt dann das bereits Erläuterte, siehe Rdn 222 ff.).mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Ärztliche Kurzgutachten

Rz. 48 Auch die Kosten eines ärztlichen Kurzgutachtens kann der Rechtsanwalt ggf. als Auslagen von der Staatskasse ersetzt verlangen.[51]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einvernehmensanwalt, VV 2200 ff.

Rz. 27 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist ausgeschlossen, da der deutsche Rechtsanwalt nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig wird (Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Klarstellend hierzu zählt § 16 in einem umfangreichen Katalog auf, welche einzelnen Tätigkeiten jeweils derselben Angelegenheit zugeordnet werden, bei denen es ohne diese Vorschrift zumindest zweifelhaft wäre, ob sie eine gemeinsame Angelegenheit bilden würden.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidungen über die unmittelbare Inanspruchnahme des anderweitig Vertretenen nach § 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2

Rz. 14 Entscheidungen der Verwaltungsbehörde über die Inanspruchnahme eines anderweitig Vertretenen durch den gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (§ 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2) können ebenfalls mit dem Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schriftlicher Vergleich, Einigung i.S.d. VV 1000

Rz. 12 Die Alternative des schriftlichen Vergleichs war erst durch das 2. KostRMoG eingeführt worden, um einen lange währenden Meinungsstreit zu beenden, ob eine Terminsgebühr auch allein aufgrund des Abschlusses eines Vergleichs in Betracht kommt. Während in VV 3104 der Fall explizit genannt war, war diese Alternative in der VV 3106 a.F. (bis 31.7.2013) nicht ausdrücklich v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstreckung auf Mehrvergleich durch Beschluss

Rz. 21 Soweit eine Erstreckung nicht gesetzlich vorgesehen ist, bedarf es zu einer Erstreckung der beschlussweisen Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Ein praktisch häufig vorkommender Fall ist die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Abschluss eines Mehrvergleichs, der einen anderweitig anhängigen oder überhaupt noch nicht anhängigen Anspruch erfasst. Rz. 22 Ist dem Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Stellung des beigeordneten Rechtsanwalts Rz. 4 Der beigeordnete Rechtsanwalt hat, solange der Antragsgegner ihm keine Verfahrensvollmacht erteilt, die Stellung eines Beistands nach § 90 ZPO (§ 138 Abs. 2 FamFG). Das bedeutet, dass er darauf beschränkt ist, den Antragsgegner über die Konsequenzen im Zusammenhang mit der Scheidung aufzuklären und zu beraten. Er kann aber auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Haftung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Vergütung des gemeinsamen Rechtsanwalts. Auf Rdn 44 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Nachlasspfleger

Rz. 28 Auch ein zum Nachlasspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Vergütung gegenüber den von ihm vertretenen Personen nicht im Verfahren nach § 11 festsetzen lassen.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 (Abs. 2)

Rz. 20 Für die Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens entstehen nach Abs. 2 Gebühren nach VV Teil 2. Welche Sachverhalte der Gesetzgeber mit dieser Regelung im Blick hat, sagt er weder innerhalb des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung. Gemeint kann allerdings nur die außergerichtliche Vertretung gegenüber Rechts- und Fachaufsichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren (§§ 52, 53 Abs. 1)

Rz. 26 § 52 kann in Verfahren nach der WBO nur einschlägig sein, wenn man davon ausgeht, dass über § 23a WBO die gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwalts möglich ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kein Recht auf Vorschuss gegen den Beklagten

Rz. 13 Nach S. 2 ist der Prozesspfleger nicht berechtigt, vom Vertretenen einen Vorschuss zu verlangen. Vor Übernahme des Amts sollte der Rechtsanwalt also gründlich prüfen, ob eine Befriedigung seines Vergütungsanspruchs zu erwarten ist, da er anderenfalls nur die Vergütung nach § 49 aus der Staatskasse erhält (siehe Rdn 16).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Vertritt der Rechtsanwalt im Ausschlussverfahren nach § 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einen Antragsgegner, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Aktien, die dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Antragstellung gehören. 2§ 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 gilt entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bewilligung für gesamtes Musterverfahren

Rz. 38 Die besondere Gebühr kann dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, nur einheitlich für das gesamte Musterverfahren bewilligt werden. Die Vorschrift des § 41a regelt nicht, dass die besondere Gebühr auch für einzelne Verfahrensteile des erstinstanzlichen Musterverfahrens bewilligt werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Analoge Anwendung von § 23b RVG

Rz. 15 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[11] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b.[12] Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen (Nr. 4)

Rz. 10 Der Tatbestand der Nr. 4 erfasst die Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten“ Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen, also soweit sie nicht schon unter Nr. 1 bis 3 fallen. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist für den Tatbestand der Nr. 4 irrelevant. Maßgeblich ist vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 523 Nach der Anm. Abs. 1 S. 3 zu VV 1003 steht das Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher einem gerichtlichen Verfahren gleich. Im Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher fällt deshalb gemäß VV 1003 nur eine 1,0-Einigungsgebühr an. Rz. 524 Ist der Einigungsgegenstand im Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieher und gleichzeitig im Berufungsverfahren anhängig, beträgt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Landes- oder Bundeskasse (S. 2)

Rz. 12 Wird die Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO von einem Gericht eines Landes getroffen, erhält der Rechtsanwalt die Vergütung aus der Landeskasse, bei Feststellung durch den BGH aus der Bundeskasse. Diese Regelung orientiert sich an § 45 Abs. 3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (Nr. 4); Verhandlung vor dem Güterichter

Rz. 60 Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO) sind gebührenrechtlich dem Rechtszug bzw. dem zugrunde liegenden Verfahren zuzuordnen. Zum Tätigkeitsfeld des anwaltlichen Prozessbevollmächtigten gehört es, Termine vor dem ersuchten oder beauftragten Richter wahrzunehmen. Im Hauptsacheverfahren entstandene Gebühren kann der Rechtsanwalt im Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen: Die Anhörungsrüge als "Notbremse"

Rz. 50 Die Alltagserfahrung mit rechtsanwendenden Institutionen umfasst den Problembereich, dass selbst nach Ausschöpfung aller Instanzenzüge gelegentlich Entscheidungen im Raume stehen, die einem dadurch Beschwerten inhaltlich nicht vermittelbar sind. In einer solchen Situation ist der Rechtsanwalt vor allem als Berater besonders gefordert. Er muss seinem Mandanten nicht nu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütung im unselbstständigen Räumungsfristverfahren

1. Gebühren Rz. 27 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Der Anwalt erhält die Gebühren nach VV 3100 ff. Der Gebührentatbestand der VV 3334 ist unanwendbar. 2. Gegenstandswert Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abs. 1

Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütungsfestsetzung

Rz. 53 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist ausgeschlossen. Die Festsetzung scheitert daran, dass der deutsche Rechtsanwalt nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig wird (§ 11 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / Leitsatz

Wird der Rechtsanwalt vom Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung, sich scheiden zu lassen, beauftragt, ihn gegenüber seinem Ehepartner wegen der finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung außergerichtlich zu vertreten und mit ihm eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, kann er in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

Rz. 14 In den Verfahren nach §§ 43, 44 WDO (Anm. Abs. 4) wird i.d.R. schriftlich entschieden werden, sodass eine Terminsgebühr für diese Verfahren nicht vorgesehen ist. Rz. 15 Eine Grundgebühr erhält der Rechtsanwalt neben der Verfahrensgebühr VV 6500 nicht. Auf die Grundgebühren nach VV 4100, 5100 und 6200 kann aufgrund der Gesetzessystematik nicht zurückgegriffen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anzuwendende Gebührentatbestände

1. Allgemeines Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) § 794a ZPO

Rz. 9 Ebenso zählt hierzu das Räumungsfristverfahren nach § 794a ZPO, das immer ein selbstständiges Verfahren ist.mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des LG Düsseldorf v. 9.3.2021 ist ein herber Rückschlag für alle Mietwagenunternehmen, die ihre Umsätze überwiegend aus dem Unfallersatzgeschäft generieren. Der BGH hat durch Urt. v. 18.2.2020 (MDR 2020, 670 = VersR 2020, 692) die Abtretungsvereinbarungen von Sachverständigen für unwirksam erklärt, da sie intransparent und unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Arten der Beendigung

Rz. 15 Die Beendigung des Auftrags kann beispielsweise durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Klagerücknahme), durch Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Sie muss sich auf das konkrete Mandat beziehen.[9] Der Zeitpunkt einer s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrens-/Gerichtskosten

Rz. 14 Werden Vergütungen nach § 53a aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach GKG-KostVerz. 9007 von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. 1 GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1003 bzw. VV 1000

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren des Aufgebotsverfahrens kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen dem Antragsteller und der anderen Person für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Aufgebotsverfahren eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000 bei nicht anhängigen Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 23 Die besondere Gebühr kann nur auf Antrag bewilligt werden (vgl. § 41a Abs. 1 S. 1). Der Antrag ist von dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt oder vertreten hat, zu stellen. Der Antrag bedarf keiner Schriftform. Er kann in der mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. a) Zeitpunkt Rz. 24 Der Antrag ist spätestens vor dem Schlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr

Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formellen Voraussetzungen der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert bei Löschung

Rz. 300 Stellt der Rechtsanwalt des Schuldners den Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 Abs. 2 (vgl. § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 32 War der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich beauftragt und später in der Zwangsversteigerung tätig, muss die hierfür außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 auf die Verfahrensgebühr für das Versteigerungsverfahren nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 hälftig angerechnet werden (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1). Eine weitere Anrechnung auch auf die weitere Verf...mehr