Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Erschwerung der Verjährung (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 135 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen. bb) Rechtliche Grundlagen (1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 136 Bei der Verlängerung von Verjäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Rechtswahl (Verkauf-/Einkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 141 Im Verhältnis B2B sind Rechtswahlklauseln üblich. Art. 46b EGBGB gilt gegenüber Unternehmern nicht. Das sog. UN-Kaufrecht ("[Vienna] Convention on Contracts for the International Sale of Goods" = CISG) gilt als eine Art "internationales BGB" im Verhältnis zu Vertragspartnern in zahlreichen Staaten, kann aber – auch in AGB – ausdrücklich ausges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Ausschluss der Aufrechnung (Verkauf-AGB)

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Ausschluss der Aufrechnung (Verkauf-AGB) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB)

Rz. 82 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB) Hat (Verbraucher als Vertragspartei) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist _________________________ nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt (Verbraucher als Vertragspartei) (ihren) Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB)

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.13: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers ("Kunde") aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen eines dieser Genan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der _________________________ (Lieferung/Leistung) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB)

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Klausel zur Beschränkung des Anwendungsbereichs der AGB (am Beispiel Verbrauchsgüterkauf)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 75 Beim Verbrauchsgüterkauf geht es um den Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, § 474 Abs. 1 S. 1 BGB. In diesen Fällen sind die in § 476 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) nicht abdingbar. Die Aussagen in diesem Abschnitt gelten auch für AGB über neue/herzustellende (§ 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Rechtswahl (Verkauf-/Einkauf-AGB)

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.5: Rechtswahl (Verkauf-/Einkauf-AGB) Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nach Art. 6 Abs. 2 der Rom I-Verordnung werden hierdurch die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts (des Käufers), de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) (1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Muster: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Werkvertrags-AGB) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von _________________________ Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ein ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) Muster: Verjährungsverkürzung (Verkauf-AGB)

Rz. 102 Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs kann folgendes Muster Verwendung finden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.9: Verjährungsverkürzung (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. (2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 2. Sprachenregelung (AGB, Individualabrede)

Rz. 151 Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich bei den AGB um ausländische oder inländische AGB in ausländischer Sprache handelt bzw. handeln soll.[324] Inländische fremdsprachige AGB sind bei Kenntnis oder Kennenmüssen von ihrer Verwendung wirksam einbezogen. Deutschsprachige AGB gegenüber einem Ausländer ebenso. Es empfiehlt sich in jedem Falle aber ein ausdrücklicher, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 133 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbewegli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Muster: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.17: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der _________________________ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Muster: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 134 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.19: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / b) Muster: Rechtswahlklausel in Verbraucherverträgen (AGB)

Rz. 51 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.8: Rechtswahlklausel in Verbraucherverträgen (AGB) _________________________ Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / b) AGB

Rz. 6 Die folgenden Ausführungen zum Kaufrecht beziehen sich nur auf Individualverträge. Für Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe § 2 "Allgemeine Geschäftsbedingungen" in diesem Buch. aa) Abschluss des Kaufvertrags Rz. 7 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 152 Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt voraus, dass die Vertragsparteien ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.[247] Eine Einigung setzt entweder eine ausdrückliche Zustimmung zur Geltung der AGB voraus oder eine konkludente. Beides wiederum setzt einen erkennbaren rechtsgeschäftlichen Willen voraus. Rz. 153 Im Regelfall wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / I. Unzulässige AGB-Klauseln

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Rechtsfolgen, § 306 BGB

Rz. 57 Die Rechtsfolgen der AGB-Kontrolle ergeben sich abhängig vom jeweiligen Kontrolltatbestand:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / III. AGB-Bestimmungen

Rz. 9 Kaum weniger wichtig als die MaBV ist für die Gestaltung von Bauträgerverträgen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bauträgerverträge sind nahezu nie Individualverträge, die beide Seiten miteinander "ausgehandelt" hätten; denn der Begriff des Aushandelns (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB) setzt voraus, dass der Bauträger seine Regelungen ernsthaft zur Disposition stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, § 305 BGB)

Rz. 8 AGB im Sinne des Gesetzes erfordern für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Die Anforderungen an den Begriff der "Vielzahl" von Verträgen indes sind gering und wurden in der Rechtsprechung zunehmend zurückgeführt. Im Ausgangspunkt war die AGB-Kontrolle auf das Massengeschäft ausgerichtet. Nach aktueller Rechtslage allerdings sind AGB auch so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 36 Allgemeine Geschäftsbedingungen haben hohe Bedeutung im Rahmen des Pauschalreiserechts. Zwar ist das Pauschalreiserecht weitgehend zwingend (§ 651y BGB); dennoch gibt es eine Reihe ausfüllungsbedürftiger Tatbestände. Der Deutsche Reiseverband hat Konditionsempfehlungen für seine Mitglieder herausgegeben, die weitgehend verwandt werden oder zumindest Grundlage einer Vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Einbeziehung, §§ 305, 305a, 310 BGB

Rz. 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Inhaltskontrolle, § 307 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 32 Im Kern einer jeden AGB-Prüfung steht die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB mit ihren Konkretisierungen in § 307 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB. Danach sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stellt damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Schranken der Inhaltskontrolle

Rz. 33 § 307 Abs. 1, 2 BGB sind nur anzuwenden, wenn durch Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. § 307 BGB ist dabei gleichermaßen die Generalklausel der AGB-Kontrolle. AGB-Klauseln, die allerdings bloß gesetzeswiederholend sind, unterliegen nicht der Prüfung. Gesetze im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Verwender der AGB hat bereits erlebt, dass ihm gegen die Geltung der AGB angebliche mündliche Absprachen entgegengehalten wurden. Er möchte deshalb nun in seinen AGB regeln, dass solche Absprachen keine Wirksamkeit haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 151 Der Verwender von AGB möchte vermeiden, dass fremde AGB seines Vertragspartners im kaufmännischen Geschäftsbetrieb ebenfalls Vertragsbestandteil werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 103 Der Verwender der AGB hat bereits erlebt, dass ihm gegen die Geltung der AGB angebliche mündliche Absprachen entgegengehalten wurden. Er möchte deshalb nun in seinen AGB regeln, dass solche Absprachen keine Wirksamkeit haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 148 Der Verwender der AGB wünscht, dass die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit ausdrücklich in den AGB angegeben werden. Er hat hierzu in Erinnerung, dass nach § 139 BGB der Regelfall die Vollnichtigkeit ist und möchte deshalb bereits in den AGB ein klares Indiz setzen, dass er auch ohne eine möglicherweise unwirksame Klausel an den AGB festhalten möchte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 109 Der Verwender der AGB wünscht, dass die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit ausdrücklich in den AGB angegeben werden. Er hat hierzu in Erinnerung, dass nach § 139 BGB der Regelfall die Vollnichtigkeit ist und möchte deshalb bereits in den AGB ein klares Indiz setzen, dass er auch ohne eine möglicherweise unwirksame Klausel an den AGB festhalten möchte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Kein Anwendungsausschluss, § 310 BGB

Rz. 12 Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle ist entsprechend der gesetzlichen Zielrichtung (s. Rdn 2 ff.) entgegen der gesetzlichen Überschrift des § 310 BGB nicht positiv abgegrenzt, sondern negativ: § 310 BGB beschreibt Einschränkungen und Erweiterungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, ist der Anwendungsbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Gestaltungshinweise

Rz. 69 Die nachfolgenden Muster beschränken sich auf solche Klauseln, die universell in allen Vertragstypen Verwendung finden. Spezifische Klauseln, beispielsweise zum Arbeitsrecht, zum Werkvertragsrecht, zum Kaufvertragsrecht, zum Mietvertragsrecht finden sich in den Vertragsmustern der jeweiligen Teile. Rz. 70 Beim Entwerfen und Prüfen von AGB ist danach zu differenzieren, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Geltungserhaltung bei Teilnichtigkeit

Rz. 157 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.26: Geltungserhaltung Von den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Vertragserklärung des Verwenders kann dabei nicht als (konkludente) Abbedingung dieser AGB ausgelegt werden. Die vorstehende Bestimmung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Checkliste: Prüfungsaufbau

Rz. 6 Um im Rahmen des anwaltlichen Umgangs mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Aspekt zu übersehen und zudem den logischen Prüfaufbau der §§ 305 ff. BGB zu folgen, folgt die nachfolgende Kurzdarstellung der AGB-Kontrolle in der anwaltlichen Praxis dem sich aus der nachfolgenden Checkliste ergebenden Aufbau. Rz. 7mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB

Rz. 22 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 305b BGB. Haben die Parteien also bei oder nach Vertragsabschluss Ergänzendes oder Abweichendes vereinbart, so gilt dies vorrangig, und zwar auch zugunsten des Verwenders.[39] Bei Abreden vor Vertragsabschluss ist allerdings besonders zu prüfen, ob diese Abreden durch den Abschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Auch gegenüber Verbrauchern sind Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Grundsatz zulässig. Sie können zwar die aus der Rom I- (und Rom II-) Verordnung und dem EGBGB (z.B. Art. 46b) folgenden Geltungseinschränkungen nicht aushebeln, müssen diese aber andererseits auch gegenüber Verbrauchern nicht ausdrücklich erwähnen, es sei denn, dies würde da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _________________________ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Beurteilungszeitpunkt und Prüfungssystematik

Rz. 38 Für die Beurteilung, ob eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, ist im Individualprozess auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen; spätere Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse haben dagegen außer Betracht zu bleiben.[94] Rz. 39 Im Rahmen der Inhaltskontrolle, gilt folgende P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 11. Umgehungsverbot, § 306a BGB

Rz. 66 Ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 306a BGB liegt vor, wenn eine als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltung erreicht werden soll, die nur den Sinn haben kann, dem gesetzlichen Verbot zu entgehen.[171] Ein praktisch wichtiger Fall ist gegenüber Verbrauchern die Abwälzung von Umsatzs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, inhaltliche Transparenz

Rz. 42 Gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich die zur Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung führende unangemessene Benachteiligung aus der mangelnden Klarheit und Verständlichkeit der Bedingung ergeben. Dieses Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein. Es müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / a) Einbeziehung

Rz. 37 Notwendig für die Einbeziehung von AGB sind der Hinweis vor Vertragsschluss, die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme und das Einverständnis des Reisenden.[20] Rz. 38 Hinweisen kann der Reiseveranstalter auf die AGB formfrei; er wird typischerweise die Bedingungen etwa in dem schriftlichen Buchungsformular verwenden oder im Katalog (dann aber nur bei einem konkrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Anwendungsfall: Auftragnehmer und Auftraggeber

Rz. 114 Da die Wirksamkeit von AGB (nach überwiegender Ansicht) nicht nach der konkreten Verwendung überprüft wird, sondern ein überindividueller (generalisierender) Maßstab angelegt wird, ist zur Sicherung der Wirksamkeit ein entsprechender Anwendungshinweis auf die Verwendung und Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern zu empfehlen. Ohne diesen allgemeinen Hinweis wü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Abtretungsverbot ist meistens in Einkauf-AGB enthalten,[242] in Liefer-AGB kann es vor allem Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, aber auch die Weiterveräußerungs-Kaufpreisansprüche betreffen. Das (umfassende oder eingeschränkte) Abtretungsverbot ist in Einkaufs- und Verkaufs-AGB nach § 307 grundsätzlich zulässig.[243] Ein eingeschränktes Abtretungsverbot liegt...mehr