Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. § 306 Abs. 1 BGB als Spezialregelung zu § 139 BGB

Rz. 157 Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen würde die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen eines Arbeitsvertrags jedenfalls dann die Nichtigkeit des gesamten Vertrags nach sich ziehen, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch ohne die nichtige Klausel abgeschlossen hätten (vgl. § 139 BGB). Da eine Gesamtnichtigkeit des Vertrags allerdings wegen d...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / C. Durchführung der AGB-Kontrolle

Rz. 50 Das Gesetz schreibt dem Rechtsanwender nicht zwingend vor, in welcher Reihenfolge er die bei der Kontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen anhand der §§ 305 ff. BGB zu behandelnden Fragen abzuarbeiten hat. Allerdings folgt aus den Grundsätzen der Logik eine gewisse Rangfolge der im Einzelnen zu überprüfenden Fragen. So ist z.B. eine inhaltliche Kontrolle einer vertrag...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VI. Inhaltskontrolle

Rz. 104 Ist der Inhalt der Klausel durch Auslegung bestimmt und auch die zuvor beschriebene Frage der Kontrollfähigkeit der Klausel jedenfalls in Teilen bejaht, schließt sich im Rahmen der Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen die eigentliche Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 307–309 BGB an.[219] 1. Reihenfolge der Prüfung Rz. 105 Während §§ 308, 309 BGB recht konkret ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Aushandeln nur von Teilen des Vertrags

Rz. 45 Besonders zu betonen ist hier zunächst, dass nach dem Wortlaut des § 305 Abs. 1 S. 3 BGB Allgemeine Geschäftsbedingungen allerdings nur insoweit nicht vorliegen, als die jeweiligen Vertragsbedingungen konkret ausgehandelt wurden. Es kann und wird daher häufig dazu kommen, dass nur einzelne Teile eines Arbeitsvertrags als Individualabrede einer AGB-Kontrolle entzogen s...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen

Rz. 13 Auch Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen können der AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB unterfallen, soweit in ihnen Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten sind. Allerdings werden arbeitnehmerähnliche Personen nach überwiegender Auffassung weder als "Verbraucher" i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB eingestuft[23] noch kommt bei ihnen (schon mangels Vorliegens eines "Arbei...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / IV. Vorrang der Individualabrede

Rz. 69 Im einem vierten Prüfungsschritt[147] ist § 305b BGB zu berücksichtigen: Danach haben individuelle Vertragsabreden stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Aussage deckt sich bereits mit allgemeinen Grundsätzen, nach denen eine konkrete, recht speziell auf den einzelnen Fall zugeschnittene Regelung ebenfalls Vorrang vor allgemeineren, formularmäßig vo...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Allgemeine Rechtsgeschäftslehre

Rz. 54 Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen folgt dabei zunächst allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen. Es ist also insbesondere zu fragen, ob die den Arbeitsvertrag anbietende Vertragspartei – dies wird in den hier interessierenden Fällen in aller Regel der Arbeitgeber sein – die vorformulierten Vertragsbedingungen zum Gegenstand ihres Angebots gemacht h...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / III. Nichteinbeziehung überraschender Klauseln gem. § 305c BGB

Rz. 58 Eine Abweichung von den allgemeinen Regeln und damit eine AGB-rechtliche Besonderheit stellt § 305c Abs. 1 BGB dar, der im dritten Schritt der hier vorgeschlagenen Prüfung zu berücksichtigen ist:[132] Auch wenn sie nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen an sich Bestandteil des Vertrages wären, werden nach dieser Norm solche Bestimmungen in AGB, die nach den...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Reihenfolge der Prüfung

Rz. 105 Während §§ 308, 309 BGB recht konkret verschiedene Vertragsregelungen benennen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Weiteres (§ 309 BGB) oder jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen (§ 308 BGB) unwirksam sind, enthält die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zunächst lediglich die allgemeine und ausfüllungsbedürftige Aussage, dass Bestimmungen in Allge...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Vorformuliert

Rz. 35 Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen setzt § 305 Abs. 1 S. 1 BGB weiter voraus, dass die ggf. zu kontrollierenden Vertragsbedingungen "vorformuliert" sind. Dies ist schon dann der Fall, wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen bereits vor Vertragsschluss fertig formuliert vorliegen, um künftig im Rahmen von Vertragsabschlüssen Verwendung zu finden.[73...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Unangemessenheit der Benachteiligung

Rz. 117 Die zentrale Fragestellung im Rahmen des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB besteht regelmäßig darin, ob die Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders auch "unangemessen" ist. aa) Gebote von Treu und Glauben als eigenständiger Prüfungspunkt? Rz. 118 Neben diesem Tatbestandsmerkmal setzt der Wortlaut der Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überdies noch voraus,...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Prozessuales

Rz. 82 Im Falle eines gerichtlichen Konflikts über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Individualvereinbarung hat nach allgemeinen Regelungen diejenige Partei die Darlegungs- und Beweislast, die aus dem Vorrang der Individualvereinbarung Rechte ableiten möchte. In aller Regel hat daher derjenige das Vorliegen einer Individualabrede darzulegen und nötigenfalls zu beweisen...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen

a) Erfasste Vereinbarungen Rz. 19 Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB finden die §§ 305 ff. BGB keine Anwendung auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Begriff des Tarifvertrags ist vor dem Hintergrund des § 1 TVG zu verstehen, so dass hierunter Verträge zwischen mindestens einer Gewerkschaft auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem Einzelunternehmen au...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / III. Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Verbrauchervertrag?

1. Arbeitnehmer als "Verbraucher" Rz. 26 Von entscheidender und weichenstellender Bedeutung für die Anwendung der §§ 305 ff. BGB im Rahmen der Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Tatsache, dass die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einstuft. Von großer Bedeutung ist dies deshalb, weil §...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / II. Einbeziehung in den Vertrag

Rz. 53 Im zweiten Schritt[120] ist die Frage aufzuwerfen, ob die zu überprüfende(n) Vertragsbestimmung(en) wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. 1. Allgemeine Rechtsgeschäftslehre Rz. 54 Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen folgt dabei zunächst allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen. Es ist also insbesondere zu fragen, ob die den Arbeitsvertrag anbietend...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / I. Fragen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs der §§ 305 ff. BGB

1. "Arbeitsverträge" i.S.v. § 310 Abs. 4 BGB Rz. 6 Ohne Weiteres sind die §§ 305 ff. BGB unter Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 BGB vorgesehenen Besonderheiten auf vorformulierte Arbeitsverträge im eigentlichen Wortsinne anzuwenden, also auf privatrechtliche Verträge, mit denen ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber begründet wird, welches...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Vertragsbedingungen

Rz. 31 Unter dem Begriff der Vertragsbedingung ist zunächst grds. jegliche Regelung zu verstehen, die den Inhalt eines Vertrages gestaltet, gleichgültig ob es sich um eine Regelung von Haupt- oder Nebenleistungspflichten handelt.[63] Nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB ist für die Qualifizierung einer Regelung als Vertragsbedingung irrelevant, in welcher vertraglichen Form sie vorgese...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 7. Vertragsstrafe und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 212 Grundsätzlich kann eine Vertragsstrafe nicht nur durch Individualvereinbarung, sondern auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Formularklauseln) vereinbart werden.[183] Für den im Baurecht praktisch wichtigsten Fall einer Vertragsstrafe wegen Überschreitung von Ausführungsfristen wird von der Rechtsprechung jedoch verlangt, dass das Vertragsstrafenversprechenmehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Von § 306 Abs. 1 BGB erfasste Fallgruppen

Rz. 159 Schon aus dem Wortlaut des § 306 Abs. 1 BGB folgt, dass mit dieser Norm zwei Fallgestaltungen angesprochen sind: Zum einen geht es um den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer bestimmten Regelung in AGB. Hierunter sind insbesondere die Fälle zu verstehen, in denen sich die Unwirksamkeit aus einem Verstoß gegen eines der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB oder gegen die ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / IX. Umgehungsverbot des § 306a BGB

Rz. 177 Nach § 306a BGB finden die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB auch dann Anwendung, wenn der Versuch unternommen wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen. Die Norm hat – soweit ersichtlich – in der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keine nennenswerte Rolle gespielt. Ihr Anwendungsbereich ist gerade im Bereich des Arbeitsrechts als gering einzuschä...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Generalklausel des § 307 BGB

Rz. 113 Ergibt sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht bereits aus §§ 308, 309 BGB, ist weiter zu untersuchen, ob sie auch einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB standhält.[236] § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sieht hierzu recht vage vor, dass Bestimmungen in AGB dann unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemes...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Inhalt des Transparenzgebots

Rz. 138 Das Transparenzgebot verpflichtet den seine Formulierungshoheit ausübenden Klauselverwender dazu, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in AGB möglichst klar und verständlich darzustellen.[293] Rz. 139 Neben diesem Gebot der Klarheit und Verständlichkeit schließt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zudem das Bestimmtheitsgebot ein. Danach müssen ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Franchise-Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB)

Rz. 168 Franchise-Verträge werden i.d.R. vom Franchise-Geber formularmäßig gestaltet. Hierzu zwingt nicht nur die Notwendigkeit, den Franchise-Vertrag ggü. allen Franchise-Nehmern einheitlich zu gestalten, sondern auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Franchise-Nehmer gem. § 242 BGB i.V.m. § 20 GWB. Franchise-Verträge sind also sog. Formularverträge. Sie unterliegen da...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Arbeitsvertragliche Inbezugnahme von Kollektivvereinbarungen

Rz. 22 Der Anwendungsausschluss des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB greift nur dann ein, wenn die jeweilige Kollektivregelung normativ für das Arbeitsverhältnis gilt.[41] Bei Tarifverträgen ist hier also eine beiderseitige Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien bzw. die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Voraussetzung für den Ausschluss einer AGB-Kontrolle. Gilt ein Tarifvert...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Grundsatz der "personalen Teilunwirksamkeit"

Rz. 166 Nach allgemeinen Regeln ist es dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Grundsatz verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen AGB zu berufen. Hinter diesem Grundsatz steht die Erwägung, dass es der Verwender selbst war, der in Ausübung seiner Gestaltungsmacht bestimmte Regelungen zum Gegenstand des Vertrags gemacht hat. Die gesetzlich v...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Kontrollfähigkeit der Regelung

Rz. 90 Ist der Inhalt der zu überprüfenden Klausel durch Auslegung bestimmt, ist in einem weiteren Schritt die Frage zu stellen, ob die Klausel einen kontrollfähigen Inhalt hat. Zu bedenken ist dabei zunächst, dass § 307 Abs. 1 und 2 sowie § 308 und § 309 BGB gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nur auf solche Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden sind, durch die...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Kontrollfreiheit deklaratorischer Klauseln

Rz. 92 Damit ist zunächst zum Ausdruck gebracht, dass rein deklaratorische Regelungen, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages wiedergeben, von vornherein keiner Überprüfung auf inhaltliche Angemessenheit hin unterliegen. Voraussetzung für die Kontrollfreiheit ist allerdings, dass die vertragliche Regelung in jeder Hinsicht mit der wiedergegebenen...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Verhältnis der Individualabrede zu vorformulierten Einmalbedingungen

Rz. 73 Auch wenn es sich hierbei mangels beabsichtigter Mehrfachverwendung an sich nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, sind jedenfalls Teile der § 305 ff. BGB im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Abs. 3 BGB auch auf sog. vorformulierte Einmalbedingungen anzuwenden, die nur zu einmaligen Verwendung bestimmt sind und auf deren Inhalt der Verbraucher (d.h...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Kontrollfähigkeit sog. Preisnebenabreden

Rz. 101 Nicht kontrollfrei sind sog. (Preis-)Nebenabreden, mit denen der AGB-Verwender die Umstände des von ihm gemachten Hauptleistungsversprechens lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder modifiziert und die dementsprechend die Hauptleistungspflichten nur mittelbar betreffen.[210] Die für die Frage der Kontrollfähigkeit entscheidende Grenzlinie verläuft damit zw...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / II. Geltung der §§ 305 ff. BGB in zeitlicher Hinsicht

Rz. 25 Soweit ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit weiterhin auf der Grundlage eines älteren, vor 2002 geschlossenen und seitdem nicht mehr geänderten Arbeitsvertrages verrichtet, stellt sich vor einer Prüfung der in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen am Maßstab der §§ 305 ff. BGB die Frage, ob diese erst im Zuge der Reform des Schuldrechts zum 1.1.2002 in das BGB integrierte...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)

Rz. 109 § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, die sich dadurch auszeichnen, dass sie – von Ausnahmen abgesehen – keine unbestimmten Rechtsbegriffe beinhalten und die Klausel damit bei Eingreifen eines der Katalogtatbestände ohne Weiteres – d.h. insbesondere ohne eine richterliche Würdigung – unwirksam ist.[223] Allerdings gilt diese Aussage nich...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Erheblichkeit der Benachteiligung

Rz. 126 Eine (unangemessene) Benachteiligung soll nach h.M. überdies nur dann vorliegen, wenn eine Benachteiligung von erheblichem Gewicht gegeben ist.[261] Das Meinungsbild zur Frage, in welchem Tatbestandsmerkmal des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB diese Frage zu verorten ist, ist wiederum nicht einheitlich: Es wird sowohl vertreten, dass die Erheblichkeitsschwelle schon bei der Fra...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Begriff der Individualabrede

Rz. 70 Unter den Begriff der Individualabrede i.S.d. § 305b BGB sind zunächst solche Abreden zu fassen, die i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB individuell ausgehandelt wurden. Wie bereits dargelegt,[150] sind allerdings recht strenge Voraussetzungen an ein "Aushandeln" i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB zu stellen. Insbesondere verlangt die Rechtsprechung, dass der Verwender den gesetze...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / V. Ermittlung des zu kontrollierenden Klauselinhalts durch Auslegung/Unklarheitenregel

Rz. 83 Vor Durchführung der eigentlichen Inhaltskontrolle ist schließlich in einem fünften Schritt[174] der genaue Inhalt der Klausel durch Auslegung zu bestimmen und zu hinterfragen, ob die Klausel ausgehend vom festgestellten Inhalt wegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB überhaupt einer AGB-Kontrolle zugänglich ist. 1. Grundsätze der Auslegung Rz. 84 Zu beachten ist dabei, dass AGB im ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Verträge mit Auszubildenden und Praktikanten

Rz. 12 Auch wenn ein Ausbildungsverhältnis grds. nicht als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist,[20] finden gemäß § 10 Abs. 2 BBiG auf den Berufsausbildungsvertrag die für Arbeitsverträge geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze Anwendung, soweit sich aus seinem Wesen und seinem Zweck nichts anderes ergibt. Auch das Ausbildungsverhältnis unterliegt damit der "arbeitsre...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Gebote von Treu und Glauben als eigenständiger Prüfungspunkt?

Rz. 118 Neben diesem Tatbestandsmerkmal setzt der Wortlaut der Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überdies noch voraus, dass der Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben" unangemessen benachteiligt wird. Diese Anforderung erklärt sich vor allem daraus, dass letztlich das gesamte System der AGB-Kontrolle und damit auch die Vorschriften des früheren AGB...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Nichtanwendbarkeit der § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Rz. 57 Besonderer Erwähnung bedarf allerdings, dass die im Bereich des allgemeinen Zivilrechts für die Frage der wirksamen Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sehr wichtigen Absätze 2 und 3 des § 305 BGB auf "Arbeitsverträge" gerade nicht anzuwenden sind (vgl. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB): § 305 Abs. 2 BGB sieht ganz allgemein vor, dass AGB im Normalfall nur dann Bestandt...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Begriff des "Aushandelns"

Rz. 48 Begrifflich bedeutet "Aushandeln" sicher mehr als eine schlichte Erläuterung der Klausel durch den Verwender und auch mehr als schlichtes Verhandeln.[105] Der bloße Umstand, dass während der Vertragsverhandlungen über bestimmte Regelungen des Vertrags – etwa im Sinne eines verbalen Schlagabtauschs[106] – diskutiert wird, genügt also für die Annahme eines "Aushandelns"...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Wirksamkeit des Vertrags "im Übrigen"

Rz. 161 Verstößt eine Regelung in AGB gegen §§ 307 ff. BGB oder ist sie – z.B. wegen ihres im Sinne von § 305c BGB überraschenden Charakters – nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden, stellt sich die weitere Frage, welche Ausmaße die hierdurch verursachte Vertragslücke im Detail hat. Wie bereits erläutert, ordnet § 306 Abs. 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen in Abw...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Unwirksamkeit wegen AGB-Verstoß?

Rz. 370 Zu Recht wird nach h.M. davon ausgegangen, dass die §§ 305 ff. BGB in Hinblick auf Mediationsklauseln anwendbar sind. Sie sind nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB und es liegt insbesondere auch keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB vor, da der Rechtsweg gerade nicht gänzlich ausgeschlossen wird.[458]mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Inhaltskontrolle nach deutschem Recht

Rz. 47 Schiedsvereinbarungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d. § 305 BGB darstellen und, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist (s. hierzu Rdn 32 ff.), der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Im Unternehmensverkehr müssen sich derartige Klauseln, die z.B. durch Bezugnahme auf AGB im Einklang mit § 1031 Abs. 3 ZPO einbezogen werden so...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Erfasste Vereinbarungen

Rz. 19 Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB finden die §§ 305 ff. BGB keine Anwendung auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Begriff des Tarifvertrags ist vor dem Hintergrund des § 1 TVG zu verstehen, so dass hierunter Verträge zwischen mindestens einer Gewerkschaft auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem Einzelunternehmen auf der anderen Seite zu fas...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

Rz. 169 Die ganz h.M. leitet aus § 306 BGB ein sog. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ab.[346] Dies bedeutet, dass eine unwirksame Klausel eben gerade nicht mit dem Inhalt aufrechterhalten werden kann, der nach gesetzlichen Maßstäben gerade noch zulässig wäre. Rz. 170 Die Ableitung eines solchen Verbots erschließt sich vor dem Hintergrund des mit den §§ 305 ff. BGB ver...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Nichtvereinbarkeit mit gesetzlichen Grundgedanken (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 128 Bezugsobjekt des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die jeweilige gesetzliche Regelung, von der eine Vertragsbestimmung in AGB abweicht. Hinter der Vorschrift steht die Idee des Gesetzgebers, dass das dispositive Recht Leitbildfunktion hat.[268] Der in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verwendete Begriff der "gesetzlichen Regelung" überschneidet sich mit dem Begriff der "Rechtsvorschri...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Schriftformklauseln und Vorrang der Individualvereinbarung

Rz. 79 Zweifelhaft erscheint der gesetzlich angeordnete Vorrang individueller Vereinbarungen dann, wenn im (Formular-)Arbeitsvertrag eine einfache oder sogar einer doppelte, qualifizierte Schriftformklausel enthalten ist. Eine einfache Schriftformklausel sieht zunächst nur vor, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form vereinbart werd...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Gesamtunwirksamkeit bei Unzumutbarkeit (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 173 In Abweichung zur Grundregel des § 306 Abs. 1 BGB, der für den Regelfall zum Schutze des Vertragspartners des Verwenders bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner AGB die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen vorsieht, kommt nach § 306 Abs. 3 BGB ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit in Frage, wenn das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der nach § 306...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / f) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 143 Bei der Prüfung der (Un-)Wirksamkeit von Klauseln anhand der §§ 307–309 BGB ist grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.[302] Rz. 144 Dies gilt zunächst jedenfalls mit Blick auf die Beurteilung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht. Spätere Veränderungen des Sachverhalts bleiben in aller Regel un...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 16 Weiter lassen sich auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge unter den weit verstandenen Begriff des "Arbeitsvertrags" i.S.d. § 310 Abs. 4 BGB subsumieren.[28] Hiergegen wird zwar zum Teil eingewandt, dass der Wortlaut ein solche Ergebnis kaum zulasse, weil sich natürlich Beendigungsvereinbarungen in ihren Rechtswirkungen ganz erheblich von der Begründung eines Arbeits...mehr