Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Hinweise zur Vergütung nach dem RVG

Rz. 67 Der Anwalt ist gehalten, bei der (außergerichtlichen) Begutachtung oder dem Entwerfen neuer AGB eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).[173] Unterlässt er dieses, steht ihm zwar auch eine Vergütung zu; diese bestimmt sich aber nach § 612 Abs. 2 BGB (siehe § 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Eine "taxmäßige" Vergütung gibt es nicht mehr, di...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Im Verhältnis B2B sind Rechtswahlklauseln üblich. Art. 46b EGBGB gilt gegenüber Unternehmern nicht. Das sog. UN-Kaufrecht ("[Vienna] Convention on Contracts for the International Sale of Goods" = CISG) gilt als eine Art "internationales BGB" im Verhältnis zu Vertragspartnern in zahlreichen Staaten, kann aber – auch in AGB – ausdrücklich ausgeschlossen werden.[241]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, Generalklausel

Rz. 40 Ist der Anwendungsbereich des § 307 BGB eröffnet, sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei der Auslegung ist nicht das subjektive Verständnis bei Vertragsabschluss maßgebend, sondern das objektive Verständ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Auslegung und Auslegungszweifel, § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 29 § 305c Abs. 2 BGB enthält keine Unwirksamkeitsregel, sondern eine Auslegungsregel. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständn...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 86 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[187] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[188] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Beim Verbrauchsgüterkauf geht es um den Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, § 474 Abs. 1 S. 1 BGB. In diesen Fällen sind die in § 476 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) nicht abdingbar. Die Aussagen in diesem Abschnitt gelten auch für AGB über neue/herzustellende (§ 650 S. 1 BGB)/gebrauchte ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 110 Nach § 139 BGB ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn ein Teil des Rechtsgeschäfts nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden sein würde. § 306 BGB hat eine hiervon etwas abweichende Fassung. Nach § 306 Abs. 1 BGB bleibt der Vertrag bei Wegfall einzelner Bedingungen wirksam. Der Vertrag richtet sich dann nach d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 121 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 119).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

(1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 125 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[213] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 92 Der Verkäufer möchte die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers durch seine Verkauf-AGB so weit wie möglich verkürzen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 135 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 136 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mi...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 116 Der Händler von Waren befürchtet, an Werbeaussagen seines Vorlieferanten oder des Herstellers gebunden zu sein. Daher wünscht er, vom Vorlieferanten freigestellt zu werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 110).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Einzelne Muster: B2B

Rz. 113 Bei Verträgen zwischen Unternehmern findet die AGB-Kontrolle eingeschränkte Anwendung, § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 8 und § 309 BGB sind unmittelbar nicht anwendbar, ihre Rechtsgedanken fließen dann aber über § 307 Abs. 1 und 2 BGB wieder ein. Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Äußere Transparenz, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 25 Bestimmungen in AGB, "die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil", § 305c Abs. 1 BGB. Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Regelung voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen bra...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 129 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[220]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Rz. 54 Die Rechtsgedanken des § 307 BGB werden durch die speziellen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB ergänzt und konkretisiert. Hinsichtlich deren Anwendungsbereich ist danach zu differenzieren, wer der Kunde ist. Rz. 55 Werden die AGB gegenüber einem Verbraucher verwandt, gelten folgende Maßgaben:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 139 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[230] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[231] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Anwendungshinweis

Rz. 115 Das nachfolgende Muster ist unabhängig vom Vertragstyp verwendbar, nicht jedoch bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen. Erbringt der Verwender thematisch Leistungen, die damit nicht verwechselbar sind, kann der Zusatz in der Klausel entfallen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Anwendungshinweis für Lieferungen/Leistungen an Unternehmer (...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Übrigen darf in AGB eine Abä...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[23] besonders oft vorkommen. Der BGH[24] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / f) Insbesondere: Dynamische Verweisungen

Rz. 53 Wird dynamisch auf andere, der Änderung unterliegende Regelungswerke verwiesen, ist in besonderer Weise die Transparenz dieser Verweisung zu prüfen. Entscheidend ist, ob der Verweis für jedermann und damit auch für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, aufzulösen ist. Dazu reicht es, wenn das Regelungsw...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Neubeginn der Verjährung bei Nacherfüllung

Rz. 137 Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses des Schuldners (Auftragnehmers) – soweit das Anerkenntnis reicht – von Neuem. Ein solches Anerkenntnis kann z.B. in der Nachlieferung oder Nachbesserung nach Mängelrüge des Auftraggebers liegen, betrifft dann aber nur dieselbe Mangelursache.[228] Allerdings hat es der Auftragnehmer etwa...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verlängerung der Verjährungsfrist

Rz. 136 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mit deren wesentlichen Grundgedanken (u...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Schriftformklauseln haben in einzelnen Rechtsgebieten lange Tradition. So dienten sie im Arbeitsrecht dazu, zu verhindern, dass sich eine sog. "betriebliche Übung" bildet. Das BAG hatte dem indes früh einen Riegel vorgeschoben, und zwar zunächst nur mit dem Hinweis darauf, dass einfache Schriftformklauseln nicht verhindern, dass die Vertragsparteien sich einvernehmli...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 88 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[196] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[13] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Vergüt...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen

Rz. 125 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[213] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) § 307 Abs. 2 BGB, Zweifelsregelungen

Rz. 46 Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Rz...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Allerdings ist zu berück...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Verkauf gebrauchter Sachen

Rz. 128 Beim Verkauf gebrauchter Sachen greift § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB von vornherein nicht, ebenso wenig § 476 Abs. 2 BGB. Maßstab ist bei gebrauchten Sachen nur § 307 BGB . Eine Verjährungsverkürzung im unternehmerischen Verkehr ist daher in angemessenem Maße zulässig. Dafür spricht auch die Gesetzesbegründung, die von einer Verkürzung bis hin auf 0 ausging.[219]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster

Rz. 131 Die nachfolgenden Muster setzen einen klaren Anwendungshinweis nach Rdn 114 ff. voraus. In Ermangelung eines solchen besteht die Gefahr, dass die Klausel wegen der Möglichkeit der Anwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beim Rückgriffsanspruch ein Verbraucher am Ende der Lieferkette steht. Für die Muster gebrauchte Sac...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 193 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der ergänzt durch Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[374] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Zustandekommen und Wirksamkeit (Art. 3 Abs. 5, 10 Rom I-VO)

Rz. 44 Die Einigung und die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verweisungsvertrags richten sich nach dem Recht, dem der Hauptvertrag unterstehen soll (Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO). Die Regeln des gewählten Rechts entscheiden damit über Angebot und Annahme, Dissens, Willensmängel (Irrtum, Drohung, Täuschung, Scheingeschäft usf.) ebenso wie über ein etwa bestehendes Wider...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Kontrolle

Rz. 41 Die Kontrolle der durch das Unternehmen verwendeten AGB-Klauseln geschieht nach nationalem Recht, also den §§ 305 ff. BGB. Aber nicht alle Klauselverbote sind zu berücksichtigen; da die EU-Pauschalreiserichtlinie vollharmonisierend ist, bleibt für eine nationale Klauselkontrolle kein Raum, wo und soweit die Richtlinie Regeln enthält. Beispiel: Nach § 309 Nr. 1 BGB mus...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 20 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 42 Transportrecht / IV. Checkliste: Speditionsvertrag

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 174 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[309] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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