Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.1 Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch das Schuldrechtsmodifizierungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1.1.2002 alle (Formular-)Arbeitsverträge den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterworfen.[1] Werden Sonderzuwendungen in vom Arbeitgeber vorformulierten Klauseln im Arbeitsvertrag vereinbart, so gilt auch für die Vereinbarung einer Gratifikation das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Sa... mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs[1] gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzahlungen vom Bestand... mehr

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Gratifikation: Anspruch / Zusammenfassung

Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Den AGB widersprechende Individualvereinbarungen

Rz. 7 Ziel der gesetzlichen Regelung ist, der individuellen Vertragsabrede volle Geltung zu verschaffen und sie nicht durch AGB konterkarieren zu lassen. Daher wird von der individuellen Vertragsabrede kraft § 305b BGB nicht nur eine AGB-Bestimmung verdrängt, die gerade auf das Gegenteil des individualvertraglich Geregelten abzielt, sondern auch solche Bestimmungen, die mit ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 305b BGB bestimmt, dass individualvertragliche Abreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben, die in demselben (Arbeits-)Rechtsverhältnis gelten. Die Norm regelt damit das Konkurrenzverhältnis zwischen AGB und (arbeitsvertraglichen) Abreden, die zwischen den Vertragsparteien speziell für das betreffende Arbeitsverhältnis getroffen wurden. Ob Vertrag... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 11 § 305b BGB regelt eine Konkurrenzfrage und setzt daher voraus, dass sowohl die AGB-Klausel als auch die Individualvereinbarung wirksam zustande gekommen sind, mithin miteinander konkurrieren. Für diesen Fall ordnet § 305b BGB den Vorrang der Individualabrede an. In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist die Folgefrage umstritten, welche Konsequenzen ein späterer W... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Individualabrede

Rz. 2 Um überhaupt zu einem Konkurrenzverhältnis mit AGB zu kommen, müssen individuelle Vertragsbedingungen als individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen bewertet werden.[1] Es darf sich gerade nicht um AGB i. S. d. § 305 BGB handeln. Die in der Kommentierung zu § 305 BGB beschriebenen Leitsätze gelten zur Unterscheidung grundsätzlich auch im Rahmen des § 305b BGB. Wenn ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Zeitpunkt der Vereinbarung

Rz. 6 Eine individuelle Vertragsabrede verdrängt AGB nicht nur, wenn sie gleichzeitig mit der AGB vereinbart wurde. Auch zeitlich nachfolgende Invidualabreden genießen den Vorrang des § 305b BGB.[1] Zweifelhaft ist, inwieweit § 305b BGB den pauschalen Vorrang einer Individualabrede vor AGB einräumen soll, die zeitlich nach der Individualabrede vereinbart werden. Das BAG sche... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Vertragliche Einschränkungen der Vorrangregel, insbesondere Schriftformklausel

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 305-310 BGB sind Schutzbestimmungen zugunsten des Verbrauchers, im Arbeitsrecht also des Arbeitnehmers, den die Rechtsprechung als Verbraucher ansieht. Schon deshalb sind die Bestimmungen zur AGB-Kontrolle nach arbeitsrechtlichem Rechtsverständnis zumindest einseitig zwingend, können also nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Insbe... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Vorrang der Individualabrede

Rz. 5 Individualabreden verdrängen konkurrierende AGB. 3.1 Zeitpunkt der Vereinbarung Rz. 6 Eine individuelle Vertragsabrede verdrängt AGB nicht nur, wenn sie gleichzeitig mit der AGB vereinbart wurde. Auch zeitlich nachfolgende Invidualabreden genießen den Vorrang des § 305b BGB.[1] Zweifelhaft ist, inwieweit § 305b BGB den pauschalen Vorrang einer Individualabrede vor AGB ei... mehr

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BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB ohne Versionsangabe unwirksam

Zusammenfassung Die bloße Bezugnahme auf eine Internetadresse in einem übersandten Antragsformular lässt laut dem BGH nicht zweifelsfrei erkennen, welche Fassung der Vertragsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden soll. Konsequenz: Die Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Zur Begründung führte der BGH aus: Die Bezugnahme sei selbst als AGB-Klausel zu qua... mehr

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Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Was können Hersteller zur Vermeidung eines solchen Anspruchs tun? Und was Distributoren zur Generierung?

Zusammenfassung Vertragshändler (Distributoren) können bei Vertragsende u.U. einen Ausgleichsanspruch geltend machen. Direkt gesetzlich geregelt ist dieser nicht. Die Gerichte wenden aber die Vorschrift zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (§ 89b HGB) unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend an. Der Ausgleichsanspruch hat den Zweck, als eine Art Restvergütung ein... mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.5 Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Einordnung von NFT

Die Konsequenzen für Steuerpflichtige und Unternehmer i. S. d. UStG sind weitreichend, da die Schwelle einer nachhaltigen Betätigung und damit die Annahme der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG niedrig ist. Dies gilt umso mehr, wenn zahlreiche Transaktionen auf Plattformen durchgeführt werden. Wie bereits vom Value Added Tax Committee (s. o.) und nun vom FG N... mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.2 Aktuelle finanzgerichtliche Leitplanken für die Umsatzsteuerbarkeit von NFT

Im zugrundeliegenden Fall streiten der Kläger und das Finanzamt über die umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit NFT im Jahr 2021. Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer den Wiederverkauf von NFT über Plattformen wie OpenSea und Rarible. Während er in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ursprünglich noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % geltend machte, vertritt er im ... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.1 Individuelle flexible Gestaltung von Arbeitszeit

Arbeitsvertragliche (Teilzeit-)Vereinbarungen Umfang der Arbeitszeit Mit dem Arbeitszeitgesetz sind vertragliche Regelungen vereinbar, welche Work-Life-Balance bzw. an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitgestaltungen ermöglichen. Möchten Unternehmen Mitarbeiter langfristig an sich binden, ist ein individuelles Eingehen auf eine langfristige Work-Life-Balance als auch auf die j... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.4 Datenschutz

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema. Bei der Verwendung von smarten Geräten wie Wearables müssen in aller Regel Accounts bei den Herstellern angelegt und die gemessenen Werte auf der entsprechenden Cloudplattform u. a. für Auswertungszwecke gespeichert werden. Die Übertragung dieser personenbezogenern Daten erfolgt allerdings typischerweise end-to-end verschlüsselt und s... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Provision / 5 AGB-Kontrolle

Vereinbarungen über die Provisionszahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen stets klar und verständlich sein, da sie anderenfalls der AGB-Kontrolle nicht standhalten. Hinweis Fehlende Transparenz Eine Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht näher benannte Provisions- und Stornohaftungsbedingungen in Bezug nimmt und den Provisionsanspruch d... mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / A. Beispiel-Prompt: Analyse von kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 1 Ein Anwendungsbeispiel aus der juristischen Praxis, das in unseren Tests gut funktioniert hat, ist der Vergleich von zwei verschiedenen Versionen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auf Kollisionen. Ein Standardthema, das im Rahmen von Lieferbeziehungen immer wieder auftaucht und durch den Einsatz von LLM effektiver als durch reine menschliche Arbeit gelöst werden kann. Wi... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 577 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt. mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Regelungen in AGB

a) Allgemeines Rz. 513 Damit Klauseln im Verwaltervertrag nach den §§ 305 ff. BGB überprüfbar sind, muss es sich bei diesen zunächst um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB handeln. Rz. 514 D.h. es muss sich um Bedingungen zu einem Vertrag handeln, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die eine Partei (Verwender) der anderen Partei bei A... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 513 Damit Klauseln im Verwaltervertrag nach den §§ 305 ff. BGB überprüfbar sind, muss es sich bei diesen zunächst um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB handeln. Rz. 514 D.h. es muss sich um Bedingungen zu einem Vertrag handeln, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die eine Partei (Verwender) der anderen Partei bei Abschluss des V... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 118 Eine Regelung, die auf einen Tarifvertrag verweist, ist weder unverständlich noch unklar – selbst wenn die Verweisung dynamisch ausgestaltet ist – und verstößt damit nicht gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 BGB.[228] Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rech... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 99 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Bonus besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[174] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt: mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Allgemeines

Rz. 520 Ob eine AGB-Klausel der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegt, richtet sich nach § 307 Abs. 3 BGB. Rz. 521 Danach sind Klauseln, die ausschließlich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiedergeben, d.h. in jeder Hinsicht mit den bestehenden gültigen Rechtsvorschriften übereinstimmen und keine konstitutive Wirkung haben, nicht kontrollfähig.[383] Nur dort, ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (13) Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

Rz. 125 Eine Vertragsgestaltung mit einer zunächst bestehenden (beiderseitigen) Zielvereinbarungspflicht und einer zeitlich strikt getrennten nachfolgenden (einseitigen) Zielvorgabeverpflichtung ist AGB-rechtlich zulässig.[241] Die Klausel Zitat "Die Kriterien für die Tantieme werden von den Parteien spätestens bis zum 1.3. eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr bzw. bei ab... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsvertrag

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / ee) Haftungsbeschränkungen

Rz. 542 Die GdWE und der Verwalter können sich bei Abschluss des Verwaltervertrages darüber einigen, ob sie dem Verwalter bereits bestehende Ansprüche gegen ihn (etwa auf Schadenersatz) erlassen. Auch ein Vergleich über vergangene Ansprüche ist möglich.[406] Ob ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer hierüber ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt vom Einzel... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 553 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de... mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit/Überstunden

Rz. 105 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[196] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[197] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird d... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Ermächtigungsbeschluss i.S.d. § 9b Abs. 2 Alt. 2 WEG

Rz. 338 Der Beschluss, durch den ein Wohnungseigentümer zum Abschluss des Verwaltervertrages ermächtigt wird, entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer bei den beschlossenen Vorgaben die Grenzen des ihnen auch bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrags zustehenden Gestaltungsermessens nicht überschritten haben.[249] Rz. 339 Enthält der Ermäc... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Inhaltskontrolle

aa) Allgemeines Rz. 520 Ob eine AGB-Klausel der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegt, richtet sich nach § 307 Abs. 3 BGB. Rz. 521 Danach sind Klauseln, die ausschließlich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiedergeben, d.h. in jeder Hinsicht mit den bestehenden gültigen Rechtsvorschriften übereinstimmen und keine konstitutive Wirkung haben, nicht kontrollfähig.[... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Hauptleistungs- und Preisnebenabreden

Rz. 525 Zu beachten ist ferner, dass solche AGB, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen), ebenfalls von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind. D.h. Klauseln über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten, ohne deren Vorliegen mangels ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verfügungsbefugnis

Rz. 10 Von der Verwaltungsbefugnis ist die Verfügungsbefugnis zu unterscheiden. Nach S. 2 Hs. 2 ist der Testamentsvollstrecker insbesondere berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Im Grundsatz ist er somit uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Die Verfügungsbefugnis kann aber aufgrund S. 3 oder aber durch § 2208 BGB per Erblasserwillen eingeschränkt sein. Befol... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (9) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 112 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verei... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Vergütungsanspruch und Höhe der Vergütung

Rz. 421 Der Anspruch auf Vergütung folgt grundsätzlich aus den §§ 611 Abs. 1, 675 BGB aufgrund der vertraglichen Abrede zwischen dem Verwalter und der GdWE. Rz. 422 Wird ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet (hierzu auch Rdn 301), folgt der Anspruch aus den §§ 675, 631 Abs. 1 BGB. Rz. 423 Eine Vergütung schuldet die GdWE nur dann, wenn ein Verwaltervertrag besteht, de... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 551 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[955] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Kein Verstoß gegen das TKG oder datenschutzrechtliche Vorschriften

Rz. 11 Ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis bzw. das Telekommunikationsrecht (Art. 10 GG, § 88 TKG) sieht der BGH nicht. Soweit der Erbe in die vertraglichen Rechtsverhältnisse des Erblassers einrückt, ist er kein "anderer" i.S.d. § 88 Abs. 3 TKG. Soweit also der entsprechende Telekommunikationsanbieter verpflichtet wird, den Zugang zu dem Account des Erblassers zu gewäh... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Klauseln über Zugangs- und Erklärungsfiktionen, weitere Vollmachten

Rz. 533 Ein Verstoß gegen § 308 Nr. 6 BGB liegt vor, wenn der Verwaltervertrag vorsieht, dass eine Ladung zur Eigentümerversammlung schon dann wirksam ist, wenn sie an die letzte dem Verwalter bekannte Anschrift gerichtet ist.[397] Rz. 534 Nach den §§ 308 Nr. 4, Nr. 5 BGB können zudem Erklärungsfiktionen (z.B. auf spätere Zustimmung zur Erteilung von Untervollmachten) und Änd... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / gg) Beweislastumkehr

Rz. 559 Eine Klausel, durch welche eine Beweislastumkehr erfolgt – etwa dahingehend, dass der Verwalter nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haften soll – ist nach § 309 Nr. 12, Nr. 7 BGB unwirksam; ein zustimmender Beschluss hierüber widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.[417] mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / ii) Salvatorische Klauseln

Rz. 562 Bei Salvatorischen Klauseln ist zu differenzieren. Sog. Erhaltungsklauseln, die bestimmen, dass die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt, sind in der Regel wirksam und verstoßen nicht gegen § 307 BGB, weil sie der gesetzlichen Wertung aus § 306 Abs. 1 BGB entsprechen.[419] Rz. 563 Sog. Ersetzungsklaus... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / b) Formelle Voraussetzungen (Fristen)

Rz. 30 Die Fristen bei der Invaliditätsentschädigung sind eines der Problemfelder, mit denen sich die Gerichte immer wieder im Bereich der privaten Unfallversicherung beschäftigen müssen. Nach Ziff. 2.1.1.2 AUB 2020 muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein. Die Fristenberechnung erfolgt ... mehr

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Saisonarbeitskraft / 4 "Begrenztes" Arbeitsverhältnis

Nach einem Urteil des BAG kann es auch zulässig sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Arbeits- und Vergütungspflicht auf die Saison zu begrenzen.[1] Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer auße... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abwicklungsvertrag

Rz. 565 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / hh) Befreiungsklauseln (§ 181 BGB)

Rz. 560 Der Verwalter kann durch eine individuelle Regelung im Verwaltervertrag von dem Verbot des Insichgeschäftes nach § 181 BGB befreit werden und auch eine Befreiung durch einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer kann im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Rz. 561 In einem vorformulierten Verwaltervertrag benachteiligt eine grundsätzliche Befre... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Rechtsfolgen der Anwendbarkeit des Abs. 3

Rz. 16 Gem. Abs. 3 wird der Erwerber bereits vor seinem Eigentumserwerb im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft und im Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentümern so behandelt, als sei er bereits Eigentümer. Die aus der Gemeinschaft entspringenden Rechte und Pflichten bestehen also bereits vor dem Eigentumswechsel. Er ist also bereits zur Hausgeldzahlung verpflich... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Änderung der Teilungserklärung

Rz. 20 Bis zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher kann der teilende Grundstückseigentümer durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt (für die Form gilt Rdn 4) die diesem gegenüber erklärte Teilung in allen oder einzelnen Punkten (Bildung von Miteigentumsanteilen, Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums [z.B. Begründung oder Änderung von Sondernutzungsrechten]... mehr