Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 36 Allgemeine Geschäftsbedingungen haben hohe Bedeutung im Rahmen des Pauschalreiserechts. Zwar ist das Pauschalreiserecht weitgehend zwingend (§ 651y BGB); dennoch gibt es eine Reihe ausfüllungsbedürftiger Tatbestände. Der Deutsche Reiseverband hat Konditionsempfehlungen für seine Mitglieder herausgegeben, die weitgehend verwandt werden oder zumindest Grundlage einer Vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Einbeziehung, §§ 305, 305a, 310 BGB

Rz. 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Inhaltskontrolle, § 307 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 32 Im Kern einer jeden AGB-Prüfung steht die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB mit ihren Konkretisierungen in § 307 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB. Danach sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stellt damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Schranken der Inhaltskontrolle

Rz. 33 § 307 Abs. 1, 2 BGB sind nur anzuwenden, wenn durch Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. § 307 BGB ist dabei gleichermaßen die Generalklausel der AGB-Kontrolle. AGB-Klauseln, die allerdings bloß gesetzeswiederholend sind, unterliegen nicht der Prüfung. Gesetze im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Verwender der AGB hat bereits erlebt, dass ihm gegen die Geltung der AGB angebliche mündliche Absprachen entgegengehalten wurden. Er möchte deshalb nun in seinen AGB regeln, dass solche Absprachen keine Wirksamkeit haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 148 Der Verwender der AGB wünscht, dass die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit ausdrücklich in den AGB angegeben werden. Er hat hierzu in Erinnerung, dass nach § 139 BGB der Regelfall die Vollnichtigkeit ist und möchte deshalb bereits in den AGB ein klares Indiz setzen, dass er auch ohne eine möglicherweise unwirksame Klausel an den AGB festhalten möchte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 151 Der Verwender von AGB möchte vermeiden, dass fremde AGB seines Vertragspartners im kaufmännischen Geschäftsbetrieb ebenfalls Vertragsbestandteil werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 103 Der Verwender der AGB hat bereits erlebt, dass ihm gegen die Geltung der AGB angebliche mündliche Absprachen entgegengehalten wurden. Er möchte deshalb nun in seinen AGB regeln, dass solche Absprachen keine Wirksamkeit haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 109 Der Verwender der AGB wünscht, dass die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit ausdrücklich in den AGB angegeben werden. Er hat hierzu in Erinnerung, dass nach § 139 BGB der Regelfall die Vollnichtigkeit ist und möchte deshalb bereits in den AGB ein klares Indiz setzen, dass er auch ohne eine möglicherweise unwirksame Klausel an den AGB festhalten möchte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Kein Anwendungsausschluss, § 310 BGB

Rz. 12 Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle ist entsprechend der gesetzlichen Zielrichtung (s. Rdn 2 ff.) entgegen der gesetzlichen Überschrift des § 310 BGB nicht positiv abgegrenzt, sondern negativ: § 310 BGB beschreibt Einschränkungen und Erweiterungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, ist der Anwendungsbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Gestaltungshinweise

Rz. 69 Die nachfolgenden Muster beschränken sich auf solche Klauseln, die universell in allen Vertragstypen Verwendung finden. Spezifische Klauseln, beispielsweise zum Arbeitsrecht, zum Werkvertragsrecht, zum Kaufvertragsrecht, zum Mietvertragsrecht finden sich in den Vertragsmustern der jeweiligen Teile. Rz. 70 Beim Entwerfen und Prüfen von AGB ist danach zu differenzieren, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Geltungserhaltung bei Teilnichtigkeit

Rz. 157 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.26: Geltungserhaltung Von den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Eine Vertragserklärung des Verwenders kann dabei nicht als (konkludente) Abbedingung dieser AGB ausgelegt werden. Die vorstehende Bestimmung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB

Rz. 22 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 305b BGB. Haben die Parteien also bei oder nach Vertragsabschluss Ergänzendes oder Abweichendes vereinbart, so gilt dies vorrangig, und zwar auch zugunsten des Verwenders.[39] Bei Abreden vor Vertragsabschluss ist allerdings besonders zu prüfen, ob diese Abreden durch den Abschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Checkliste: Prüfungsaufbau

Rz. 6 Um im Rahmen des anwaltlichen Umgangs mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Aspekt zu übersehen und zudem den logischen Prüfaufbau der §§ 305 ff. BGB zu folgen, folgt die nachfolgende Kurzdarstellung der AGB-Kontrolle in der anwaltlichen Praxis dem sich aus der nachfolgenden Checkliste ergebenden Aufbau. Rz. 7mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Auch gegenüber Verbrauchern sind Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Grundsatz zulässig. Sie können zwar die aus der Rom I- (und Rom II-) Verordnung und dem EGBGB (z.B. Art. 46b) folgenden Geltungseinschränkungen nicht aushebeln, müssen diese aber andererseits auch gegenüber Verbrauchern nicht ausdrücklich erwähnen, es sei denn, dies würde da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _________________________ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / a) Einbeziehung

Rz. 37 Notwendig für die Einbeziehung von AGB sind der Hinweis vor Vertragsschluss, die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme und das Einverständnis des Reisenden.[20] Rz. 38 Hinweisen kann der Reiseveranstalter auf die AGB formfrei; er wird typischerweise die Bedingungen etwa in dem schriftlichen Buchungsformular verwenden oder im Katalog (dann aber nur bei einem konkrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 11. Umgehungsverbot, § 306a BGB

Rz. 66 Ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 306a BGB liegt vor, wenn eine als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltung erreicht werden soll, die nur den Sinn haben kann, dem gesetzlichen Verbot zu entgehen.[171] Ein praktisch wichtiger Fall ist gegenüber Verbrauchern die Abwälzung von Umsatzs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Beurteilungszeitpunkt und Prüfungssystematik

Rz. 38 Für die Beurteilung, ob eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, ist im Individualprozess auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen; spätere Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse haben dagegen außer Betracht zu bleiben.[94] Rz. 39 Im Rahmen der Inhaltskontrolle, gilt folgende P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, inhaltliche Transparenz

Rz. 42 Gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich die zur Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung führende unangemessene Benachteiligung aus der mangelnden Klarheit und Verständlichkeit der Bedingung ergeben. Dieses Transparenzgebot schließt das Bestimmtheitsgebot ein. Es müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, Generalklausel

Rz. 40 Ist der Anwendungsbereich des § 307 BGB eröffnet, sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei der Auslegung ist nicht das subjektive Verständnis bei Vertragsabschluss maßgebend, sondern das objektive Verständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Im Verhältnis B2B sind Rechtswahlklauseln üblich. Art. 46b EGBGB gilt gegenüber Unternehmern nicht. Das sog. UN-Kaufrecht ("[Vienna] Convention on Contracts for the International Sale of Goods" = CISG) gilt als eine Art "internationales BGB" im Verhältnis zu Vertragspartnern in zahlreichen Staaten, kann aber – auch in AGB – ausdrücklich ausgeschlossen werden.[241]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Anwendungsfall: Auftragnehmer und Auftraggeber

Rz. 114 Da die Wirksamkeit von AGB (nach überwiegender Ansicht) nicht nach der konkreten Verwendung überprüft wird, sondern ein überindividueller (generalisierender) Maßstab angelegt wird, ist zur Sicherung der Wirksamkeit ein entsprechender Anwendungshinweis auf die Verwendung und Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern zu empfehlen. Ohne diesen allgemeinen Hinweis wü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Abtretungsverbot ist meistens in Einkauf-AGB enthalten,[242] in Liefer-AGB kann es vor allem Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, aber auch die Weiterveräußerungs-Kaufpreisansprüche betreffen. Das (umfassende oder eingeschränkte) Abtretungsverbot ist in Einkaufs- und Verkaufs-AGB nach § 307 grundsätzlich zulässig.[243] Ein eingeschränktes Abtretungsverbot liegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Hinweise zur Vergütung nach dem RVG

Rz. 67 Der Anwalt ist gehalten, bei der (außergerichtlichen) Begutachtung oder dem Entwerfen neuer AGB eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).[173] Unterlässt er dieses, steht ihm zwar auch eine Vergütung zu; diese bestimmt sich aber nach § 612 Abs. 2 BGB (siehe § 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Eine "taxmäßige" Vergütung gibt es nicht mehr, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Auslegung und Auslegungszweifel, § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 29 § 305c Abs. 2 BGB enthält keine Unwirksamkeitsregel, sondern eine Auslegungsregel. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 86 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[187] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[188] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Beim Verbrauchsgüterkauf geht es um den Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, § 474 Abs. 1 S. 1 BGB. In diesen Fällen sind die in § 476 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) nicht abdingbar. Die Aussagen in diesem Abschnitt gelten auch für AGB über neue/herzustellende (§ 650 S. 1 BGB)/gebrauchte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 110 Nach § 139 BGB ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn ein Teil des Rechtsgeschäfts nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden sein würde. § 306 BGB hat eine hiervon etwas abweichende Fassung. Nach § 306 Abs. 1 BGB bleibt der Vertrag bei Wegfall einzelner Bedingungen wirksam. Der Vertrag richtet sich dann nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 121 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 119).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 92 Der Verkäufer möchte die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers durch seine Verkauf-AGB so weit wie möglich verkürzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 135 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 116 Der Händler von Waren befürchtet, an Werbeaussagen seines Vorlieferanten oder des Herstellers gebunden zu sein. Daher wünscht er, vom Vorlieferanten freigestellt zu werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 110).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

(1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 125 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[213] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 136 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Einzelne Muster: B2B

Rz. 113 Bei Verträgen zwischen Unternehmern findet die AGB-Kontrolle eingeschränkte Anwendung, § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 8 und § 309 BGB sind unmittelbar nicht anwendbar, ihre Rechtsgedanken fließen dann aber über § 307 Abs. 1 und 2 BGB wieder ein. Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 129 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[220]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Rz. 54 Die Rechtsgedanken des § 307 BGB werden durch die speziellen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB ergänzt und konkretisiert. Hinsichtlich deren Anwendungsbereich ist danach zu differenzieren, wer der Kunde ist. Rz. 55 Werden die AGB gegenüber einem Verbraucher verwandt, gelten folgende Maßgaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 139 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[230] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[231] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Äußere Transparenz, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 25 Bestimmungen in AGB, "die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil", § 305c Abs. 1 BGB. Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Regelung voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen bra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Schriftformklauseln haben in einzelnen Rechtsgebieten lange Tradition. So dienten sie im Arbeitsrecht dazu, zu verhindern, dass sich eine sog. "betriebliche Übung" bildet. Das BAG hatte dem indes früh einen Riegel vorgeschoben, und zwar zunächst nur mit dem Hinweis darauf, dass einfache Schriftformklauseln nicht verhindern, dass die Vertragsparteien sich einvernehmli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verlängerung der Verjährungsfrist

Rz. 136 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mit deren wesentlichen Grundgedanken (u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Anwendungshinweis

Rz. 115 Das nachfolgende Muster ist unabhängig vom Vertragstyp verwendbar, nicht jedoch bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen. Erbringt der Verwender thematisch Leistungen, die damit nicht verwechselbar sind, kann der Zusatz in der Klausel entfallen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Anwendungshinweis für Lieferungen/Leistungen an Unternehmer (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Übrigen darf in AGB eine Abä...mehr