Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Kontrolldichte bei individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen

Rz. 716 Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind keiner AGB-rechtlichen Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB mehr unterworfen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 305 BGB, der das Vorliegen einer AGB fordert. Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des AGB-Rechts ist nicht mehr möglich (BAG v. 25.5.2005, NJW 2005, 3305, 3309). Dies folgt auch aus dem ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen

Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der Praxis vielfach strittige Frage, ob es sich im konkreten Einzelfall um für ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Verträge

Rz. 732 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auf solche Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keine Arbeitsverträge sind, uneingeschränkte Anwendung. Zu nennen sind dabei Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge, für deren Abschluss zwar das Arbeitsverhältnis den Anlass bietet, welche aber dennoch rechtlich vom Arbeitsverhältnis zu trennen sind (BAG v. 26.5.19...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Betriebliche Übung

Rz. 751 Bei einer betrieblichen Übung kommt es zur Wiederholung eines bestimmten Leistungsverhalten des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen können soll, dass ihm die Leistung oder die Handlung auf Dauer immer wieder gewährt wird. Eine solche betriebliche Übung verdichtet sich dann zum vertraglichen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag (BAG v. 26.3.1997, AP Nr. 50 z...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 781 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist. Das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist Bestandteil der Inhaltskontrolle. Die Anwendbarkeit des Transparenzgebotes setzt damit eine wirksam in den Vertrag einbezogene Klausel ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 722 Es entspricht nunmehr der Rspr., den Arbeitsvertrag regelmäßig als sog. Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einzuordnen. Dies klärt sich an der Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB anzusehen ist (Boemke, BB 2002, 96; Däubler u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Einl. Rn 72; Hümmerich/Holthausen, NZA 2002, 178; Lakies, AGB...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 820 Vor der Schuldrechtsreform und der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht zweifelte insb. die Rspr. nicht an der Wirksamkeit von Ausgleichsquittungen (BAG v. 9.11.1973, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163; BAG v. 27.2.1990, AP BetrVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13; BAG v. 16.9.1974, AP BGB § 630 Nr. 9; LAG München, 24.4.1997 – 2 Sa 1004/96, BB 1998, 269). Im Ausgangspu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 827 Ausschlussfristen liegen dann vor, wenn es sich um Fristen handelt, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht geltend gemacht werden muss, ansonsten erlischt es (Bauer, NZA 1987, 440). Ausschlussfristen können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Darüber hinaus kennt man folgende Begrifflichkeiten zur Bezeichnu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter einseitiger Ausschlussfristen

Rz. 828 Einseitige Ausschlussfristen in AGB, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen, sind nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG v. 31.8.2005 – 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324, 326; Krause, RdA 2004, 36, 47; Reinecke, BB 2005, 378, 381; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564). Hier kommt es nicht mehr zu einer ausgewogenen Vertragsgestaltung, denn derartige Klauseln ers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vorrang der Individualabrede

Rz. 96 Gem. § 305b BGB haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor AGB. Von einer individuellen Vereinbarung kann aber nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den gesetzesfremden Kern der Klausel ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers gestellt und diesem die Möglichkeit eingeräumt hat, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen (BAG, 27.7.2005 – 7 AZR 486/04, NZA 2006...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Anrechnungsvorbehalt

Rz. 910 Bei dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages kann die Situation eintreten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Erhöhung des Tariflohnes weiter zu geben. Dies kann für den Fall, dass der Arbeitgeber über- und außertarifliche Entgelte gezahlt hat, für diesen zu einem Anrechnungsbedarf führen. Nach der bisherigen Rspr. sollte selbst in dem Fall, wenn kein ausdrüc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Teilbarkeit einer Klausel

Rz. 795 Im Hinblick auf die Annahme einer Ausnahme vom Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist des Öfteren der sog. Blue Pencil-Test genannt worden. Dieser soll Folgendes bedeuten: Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne Weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teiles darunter leidet, soll na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bestimmungsmöglichkeiten der Lage der Arbeitszeit

Rz. 809 Weil der Arbeitnehmer eingebunden ist in die Arbeitsorganisation, die der Arbeitgeber bestimmt, entzieht sich die Lage der Arbeitszeit weitgehend der individualvertraglichen Festlegung (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 132). Gleichzeitig ist aber an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu denken. Zudem greift der Tar...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

Rz. 747 Ausgenommen vom Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB sind Tarifverträge, Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen. Dies ist ausdrücklich in § 310 Abs. 4 S. 1 BGB so bestimmt. Tarifverträge unterliegen damit einer reinen Rechtskontrolle anhand des zwingenden Gesetzesrechtes, Richterrechtes oder den Grundrechten, denn man geht von einem gesicherten Verhandlungsgleichgewich...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsort

Rz. 883 Der Arbeitsort ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG im schriftlichen Nachweis anzugeben. Der Beschäftigungsort bestimmt sich unter Anwendung des § 269 Abs. 1 BGB. Andererseits ist es für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, damit in den Betrieb, eingebunden ist. I.d.R. ist also der Ort d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 978 Der Arbeitsvertrag bedarf trotz des NachwG zu seinem wirksamen Abschluss keiner bestimmten Form. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Daraus folgt, dass die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag mündlich oder konkludent etwa durch die Aufnahme der Tätigkeit begründen können (Lakies, AGB im Arbeitsrecht, Rn 116; Hennige, NZA 1999, 281). Die Formerfordernisse können s...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Rückzahlung von Sondervergütung

Rz. 1604 Sondervergütungen sind arbeitgeberseitige Leistungen, die dieser zusätzlich zum laufenden Entgelt erbringt und die nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig werden. Hierzu gehören insbesondere Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen (ErfK/Preis, § 611a BGB Rn 527). Sondervergütungen können ebenfa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Unanwendbarkeit des alten AGBG

Rz. 703 Die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen für AGB wurde erst durch die Vorschriften des BGB durch das SchuModG v. 26.11.2001 aufgenommen. Zuvor wurden Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des AGBG ausgenommen. Die Begründung hierfür stellte auf die Entwicklung des Arbeitsrechtes ab. Auf dem Gebiet des Arbeitsrec...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Arbeitsverträge i.S.v. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 733 Arbeitsverträge sind nunmehr der AGB-Kontrolle unterworfen, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB. Gleichzeitig müssen aber die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen Berücksichtigung finden. Dies kann zu einer Änderung des Kontrollmaßstabes im Vergleich zu anderen Verträgen führen. Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb der Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und sonsti...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Verzichtserklärungen

Rz. 1002 Auch im Arbeitsrecht kann unter gewissen Voraussetzungen auf Ansprüche und sonstige Rechte durch Erlassvertrag nach § 397 Abs. 1 BGB oder negatives Schuldanerkenntnis, § 397 Abs. 2 BGB, verzichtet werden. Derartige Verzichtsvereinbarungen sind vor allem in Aufhebungsverträgen und Ausgleichsquittungen zu finden, sie können aber auch vereinzelt vereinbart werden. Als ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Altersgrenzen

Rz. 801 Individualvertragliche Altersgrenzen unterfallen einer AGB- sowie einer Befristungskontrolle. Sie dürfen zudem nicht benachteiligend i.S.d. AGG sein. Im Rahmen einer Befristungskontrolle (Sachgrund) überwiegt gegenüber dem berechtigten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus das Bedürfnis des Arbeitgebers a...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 12. Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB und Bedeutung für die Rechtsanwendung

Rz. 785 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sind bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Was unter den im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten zu verstehen ist, sagt der Gesetzgeber nicht. Allenfalls lässt sich der Gesetzesbegründung entnehmen, dass vor allem die besonderen Klauselverbote ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 10. Anwendbarkeit besonderer Klauselverbote im Arbeitsvertragsrecht, §§ 308, 309 BGB

Rz. 771 Eine Reihe der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB findet deshalb im Arbeitsrecht keine Anwendung, da sie vom Wortlaut her nicht passen oder aber nicht auf Dauerschuldverhältnisse, wie das Arbeitsverhältnis, zugeschnitten sind. Wird jedoch ein Vorvertrag über die Einstellung eines Arbeitnehmers geschlossen und enthält dieser ein Gestaltungs-, Rücktritts- oder anderes ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Fälle unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 776 Zur Anwendung des § 307 Abs. 2 BGB ist es erforderlich, den Prüfungsmaßstab der "gesetzlichen Regelung" näher zu bestimmen. Hierunter sind in erster Linie Normen des dispositiven Rechts zu verstehen. Das macht eine Anwendung des § 307 BGB im Arbeitsrecht schwierig, weil das Arbeitsrecht überwiegend zwingend ausgestaltet ist, dazu noch lückenhaft und durch ein weitrei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Beseitigung der betrieblichen Übung

Rz. 409 Da der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch Vertragsbestandteil ist, kann er nur durch eine einvernehmliche Aufhebung oder Abänderung des Arbeitsvertrages oder eine Änderungskündigung beseitigt werden. Die früher von der Rechtsprechung akzeptierte, sog. gegenläufige betriebliche Übung ist durch die Rechtsprechungsänderung des BAG nicht mehr zulässig (BAG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Rechtsfolgen unwirksamer Vertragsbestimmungen

Rz. 130 Sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen nach §§ 305 ff. BGB unwirksam, ist nach § 306 Abs. 2 BGB insoweit das dispositive Gesetz maßgebend. Ist der Gegenstand der unwirksamen Vereinbarung nicht gesetzlich geregelt, kommt es darauf an, ob ein ersatzloser Wegfall der unwirksamen Klausel eine sachgerechte Lösung darstellt. Scheidet diese Möglichkeit aus, ist zu prüfen, ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Auslegung der Gratifikationszusage

Rz. 360 Der wirtschaftliche Zweck einer Gratifikation kann unterschiedlicher Natur sein. Gratifikationen haben zwar grds. Entgeltcharakter. Der Entgeltzweck kann jedoch unterschiedlich ausgestattet sein. In aller Regel dient die Gratifikation der Anerkennung für geleistete Dienste und verleiht der Verbundenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ausdruck. Sie kann eine zusätzl...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 786 Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind bei sämtlichen Formulararbeitsverträgen zu berücksichtigen. Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten können Abweichungen von sämtlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB begründen. Dies ist seit der Entscheidung des BAG v. 4.3.2004 –8 AZR 196/03 (BB 2004, 1740) so auch anzunehmen. Zugleich ist damit geklärt, dass di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anpassungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 893 Auch wenn man als einseitige Anpassungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Entgelthöhe den Freiwilligkeitsvorbehalt, den Widerrufsvorbehalt und die teilweise Befristung des Arbeitsverhältnisses anerkennt, ist der Kernbereich des Arbeitsvertrages vor einseitigen Eingriffen geschützt. Für Widerrufsvorbehalte in AGB hat das BAG dies auf der Grundlage des § 307 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Beweislastmodifikationen

Rz. 838 Der Prüfungsmaßstab für Beweislastmodifikationen in Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 309 Nr. 12 BGB hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 173 ff.). Ohne Wertungsmöglichkeit sind danach Bestimmungen unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteiles ändert, insb. in dem er diesen die Beweislast für Umstände auferleg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Klauseln zur Dienstwagennutzung

Rz. 867 Einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede zwischen den Parteien ergeben. Daraus muss sich ergeben, was für einen Dienstwagen der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Es geht um die Festlegung der Pkw-Kategorie, welche Farbe, welche Ausstattung oder ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Auswahl des Dien...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Grundlagen

Rz. 870 Nach § 106 GewO, dem allgemeinen Regelungsstandort für das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften fest...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) Überstundenvergütungsregelungen und Pauschalierungsvereinbarungen

Rz. 915 Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit verstanden. Unter Mehrarbeit versteht man das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 609). Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach dem ArbZG. Rz. 916 Eine Überstundenvergütung wird vom Arbeitgeber nur dann geschuldet, wenn es zu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1007 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Besteht dagegen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein besonderes Wettbewerbsverbot, ist der Arbeitnehmer in der Verwertung seiner beruflichen Kenntnisse und seines redlich erworbenen Erfahrungswissens grds. frei...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Bedeutung von unternehmenseigenen Richtlinien

Rz. 15 Unternehmen und Konzerne, die ständig Arbeitnehmer global einsetzen, verfügen fast immer über sog. "Richtlinien". Diese regeln dann in Form von "Reisekostenrichtlinien", "Entsenderichtlinien" usw. auch die globalen Einsätze der Mitarbeiter oder versuchen es jedenfalls. Völlig sorglos werden solche Normwerke einseitig vom Arbeitgeber oder im Konzern aufgestellt und als...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Widerrufsvorbehalte

Rz. 904 Der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Zukunft unter erleichterten Voraussetzungen von der zugesagten Leistung zu lösen. Vom Widerrufsvorbehalt ist der Rücktrittsvorbehalt zu unterscheiden oder aber der Vorbehalt, dass die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung durch einen Dritten abhängt. Rz. 905 Bei der Feststellung der Wir...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung

Rz. 705 Die Rspr. beschränkte den Schutz vor unangemessenen allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht auf arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, sondern bezog auch Individualvereinbarungen und besonders ausgehandelte Arbeitsverträge in seiner Inhaltskontrolle mit ein (Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 28 ff.). Die hierfür verwendeten Kontrollinstrumente waren unterschie...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr