Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Formen der Aufbewahrung

Rz. 17 Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können. Rz. 18 Alle Unterlagen können im Original aufbewahrt werden. Im Original müssen die Eröffnungsbilanzen und die anderen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.6 Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Einzelvertraglich können auch frei formulierte Ausschlussklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen jedoch einer engeren gerichtlichen Inhaltskontrolle.[1] Für die Beurteilung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass die Klausel nicht nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.1 Maßstab der gerichtlichen Kontrolle

Vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2003 waren – auch als allgemeine Vertragsbedingungen formulierte – einzelvertraglich vereinbarte Klauseln bezüglich einer Ausschlussfrist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB waren. Eine Sittenwidrigkeit war anzunehmen, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen war und die Rechte ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.6 Abdingbarkeit des § 616 BGB

Die Bestimmung des § 616 BGB ist – anders als die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen – vollständig abdingbar. Es kann damit nicht nur eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden, sondern der Anspruch kann umgekehrt auch beschränkt, sogar vollständig ausgeschlossen werden. Möglich ist dies sowohl durch Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag, im Rahmen des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kollidierende AGB.

Rn 6 Fügt der Annehmende seiner Annahmeerklärung seine AGB bei, die den AGB des Antragenden tw widersprechen, so kommt nach hM der Vertrag insoweit zu Stande, wie sich die AGB decken (Staud/Bork Rz 12, 17 f; BeckOK/H.-W. Eckert Rz 9). Im Einzelnen § 305 Rn 40. Die einseitige Erklärung eines Eigentumsvorbehalts, der wegen entspr Abwehrklausel in den AGB des Käufers nicht Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kollision sich widersprechender AGB (›battle of forms‹).

Rn 40 Verweisen im unternehmerischen Rechtsverkehr beide Parteien auf ihre AGB, so gilt das ›Prinzip der Kongruenzgeltung‹. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich decken. Dies gilt auch dann, wenn beide AGB Abwehrklauseln enthalten (BGH NJW 91, 1606 [BGH 23.01.1991 - VIII ZR 122/90]; 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Die Abwehrklausel schließt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der AGB (Abs 1 S 1).

I. Vertragsbedingungen. Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. AGB.

Rn 17 Für die Unterzeichnung ungelesener AGB gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze. Eine Anfechtung kommt nur bei einer falschen Vorstellung in Betracht (BGH NJW95, 190). Für überraschende Klauseln gilt § 305c.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Bestimmungsrecht und AGB.

Rn 21 Für ein in AGB dem Verwender gewährtes Bestimmungsrecht gibt es drei weitere Grenzen. I. § 309. Rn 22 Für die Verwendung, die nicht ggü einem Unternehmer (vgl § 14), einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattfindet (§ 310 I 1), gilt § 309 Nr 1. Unzulässig ist danach die Einräumung eines Bestimmungsrechts für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einbeziehung von AGB ggü sprachunkundigen Ausländern.

Rn 24 Ist Verhandlungs- und Vertragssprache Deutsch, trägt der Ausländer das Sprachrisiko (BGHZ 87, 114f). Dies gilt erst recht, wenn er sich von einem Sprachkundigen vertreten lässt (BGH NJW 95, 190; Bremen WM 73, 1228). Zur Schadensersatzhaftung des Verwenders aus § 311 II Nr 1 wegen Verletzung einer sich aus dem Transparenzgebot (§ 307 Rn 13) ergebenden Informationspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Amtlich genehmigte bzw veröffentlichte AGB.

Rn 1 Nur für bestimmte, in § 305a abschließend aufgezählte Vertragsbedingungen gelten die strengen Anforderungen an das Einbeziehungsangebot des Verwenders (§ 305 II Nr 1 und 2) nicht. Der Wortlaut der Norm macht deutlich, dass es auch in diesen Fällen einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehung der AGB, insb eines Einverständnisses des Kunden bedarf. Dieses liegt regelmäßig (§§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 25 § 326 ist grds auch ggü AGB nachgiebig. Insb kann die Gegenleistungsgefahr ggü den §§ 326 I, 446, 447 usw verschoben werden. Das geschieht im Handelsverkehr häufig durch Klauseln wie CIF, FOB, ab Werk oder frei Waggon. Doch kann nach § 307 II 1 nicht bestimmt werden, der Verwender dürfe entgegen § 326 I die Gegenleistung auch dann behalten, wenn er seine eigene Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle und Arbeitnehmer als Verbraucher.

a) AGB-Kontrolle. Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichungen durch AGB.

Rn 53 Die Nachgiebigkeit des § 323 ggü Individualvereinbarungen wird im Falle von AGB mehrfach eingeschränkt: Ggü Nichtunternehmern (vgl § 310 I) darf nach § 308 Nr 2 der Verwender sich keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehalten. Auch darf nach § 309 Nr 4 sich der Verwender nicht von der Obliegenheit zur Fristsetzung freistellen; nach Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. AGB-Kontrolle.

Rn 49 Eine formularmäßige weite Sicherungszweckerklärung, dass Sicherungseigentum bzw sicherungshalber abgetretene Rechte der Sicherung aller bestehenden u künftigen Forderungen etwa des Kreditgebers dienen, ist grds überraschend ( § 305c ), wenn Sicherungsgeber nicht der Kreditnehmer, sondern ein Dritter ist. Anders ist dies bei der weiten Sicherungszweckerklärung des persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kollision von AGB.

Rn 11 Ein in VerkaufsAGB enthaltener EV wird nicht Vertragsbestandteil, wenn die EinkaufsAGB eine Abwehrklausel enthalten (BGH NJW 85, 1838, 1839 f [BGH 20.03.1985 - VIII ZR 327/83]; NJW-RR 86, 984, 985; vgl generell zur Erstreckung einer Abwehrklausel auf die EinkaufsAGB erg Klauseln BGH NJW-RR 01, 484, 485 [BGH 24.10.2000 - X ZR 42/99] mwN). Allerdings wusste der Käufer an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. AGB-Kontrolle von Bürgschaftsklauseln (insb Globalbürgschaften).

Rn 14 Nach dem AGB-Recht in §§ 305–310 können einzelne Klauseln unwirksam sein (zur Einbeziehung von AGB s Vor § 765 Rn 29); s.a. Förster WM 10, 1677: Nach § 309 Nr 12 ist eine Klausel unwirksam, durch welche der Gläubiger dem Bürgen die Beweislast für das Nicht-Bestehen der verbürgten Forderung – über die der Gläubiger die beste Kenntnis haben sollte – auferlegt (MüKoBGB/Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formularklauseln und AGB-Kontrolle.

Rn 20 Nach der Streichung der früheren 5-Jahres-Begrenzung ist genau zu prüfen, ob und ggf inwieweit die formularmäßige Festsetzung langer – sogar 5 Jahre übersteigender – Laufzeiten zulässig ist (Derleder NZM 01, 649, 655). Da § 309 Nr 9a auf Mietverträge nicht anwendbar ist, sind nicht schon wie bei Verträgen über die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insb kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gg Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige Haft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einigung.

Rn 9 Die Einigung ist ein formfreier abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem bestimmten Pfandgegenstand des Eigentümers (BGH WM 13, 858 Rz 29) zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren Forderung bestellt wird. Die Einigung kann bedingt (§ 158) oder befristet (§ 163) erfolgen, in AGB (BGHZ 128, 295, 298f) oder in einer Sat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einbeziehungsvereinbarung.

Rn 30 Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern iSv § 14 finden § 305 II, III keine Anwendung (§ 310 I 1). Für sie gelten insoweit die allg rechtsgeschäftlichen Grundsätze. Daher ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine Klausel wirksam einbezogen, wenn ein schriftliches Angebotsschreiben auf die Adresse im Internet verweist, unter der die AGB abrufbar s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Distanzgeschäfte.

Rn 21 Nach Nr 2 muss der Verwender in Abweichung von den §§ 145 ff (s aber § 305a) seinem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB geben. Diese Möglichkeit (auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an, BGH NJW 02, 372 [BGH 01.03.2001 - I ZR 211/98]) ist immer gegeben, wenn der Vertragspartei die AGB ausgehändigt werden (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Den Vertragsparteien steht es grds frei, individualvertragliche Abreden über Zeitpunkt und Form der Abnahme sowie hinsichtlich des Erfordernisses der Abnahmereife zu treffen (BGHZ 131, 392). Für AGB ergeben sich hingegen aus dem Gesichtspunkt der Inhaltskontrolle und des Transparenzgebots (§ 307 I, II) erhebliche Einschränkungen. Auch in AGB wirksam vereinbart werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1).

Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- oder beurkundungsbedürftig, erstreckt sich die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 9 § 134 ist anwendbar, wenn AGB gg ein gesetzliches Verbot verstoßen (MüKo/Wurmnest Vor § 307 Rz 9). In einem Verstoß gg § 134 liegt zugleich eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, denn von zwingendem Gesetzesrecht darf durch AGB nicht abgewichen werden (BGHZ 153, 16; NJW 03, 293). Rn 10 § 138 ist anwendbar, wenn die Sittenwidrigkeit auf anderen als den in §§ 307...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gg Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen vom ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Ob eine Umgehung vorliegt, ist auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung unter Abwägung des Interesses der Parteien an der Wahl der Gestaltung und dem Schutzzweck der AGB-rechtlichen Normen zu entscheiden (MüKo/Fornasier § 306a Rz 5). Ein Verstoß liegt vor, wenn eine als AGB unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbeziehung von Neufassungen; Änderungsklauseln.

Rn 28 Die Voraussetzungen des II gelten auch für die Einbeziehung von Neufassungen der AGB in einen bereits unter Einbeziehung von AGB geschlossenen Vertrag. § 308 Nr 5 erlaubt aber dem Verwender für diese Fälle, unter den dort genannten Voraussetzungen die nach § 305 II Hs 2 notwendige Einverständniserklärung des Kunden durch eine AGB-Klausel zu fingieren. Eine in AGB vorge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungswiderspruch.

Rn 3 Der Regelungswiderspruch zwischen der Individualabrede und der wirksam einbezogenen (HP/H. Schmidt § 305b Rz 8) AGB-Klausel kann sich unmittelbar aus dem Wortlaut oder mittelbar aus dem durch Auslegung (s § 305c Rn 11) zu ermittelnden Sinn der Abreden ergeben. So gehen individualvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen formularmäßigen Haftungsausschlüssen vor (BGHZ 54...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten als Vertragsbestandteil, I 2.

Rn 7 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen, die keine Finanzdienstleistungen umfassen, werden die in Art 246a EGBGB genannten Informationspflichten Vertragsbestandteil (näher Kramme NJW 15, 279). Zurückzuführen ist dies auf Art 6 V VRRL und war aufgrund des der VRRL zugrunde liegenden Gebots der Vollharmonisierung zwingend in nat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Darlehensgebern gibt I ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist o sich eine Gefährdung abzeichnet. I ist neben § 498 auf Verbraucherdarlehen anwendbar, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt (Stuttg ZIP 17, 1897, 1900 f; Grüneberg FS Nobbe [09], 283, 294 ff; aA Knops WM 12, 1649, 1650f). Rn 2 I ist abdingbar (Mülbert WM 02, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rahmenvereinbarungen (Abs 3).

Rn 42 Die Einbeziehung von AGB durch Rahmenvereinbarungen (s zB Ziff 1 [1] AGB-Banken sowie §§ 5, 7, 8 VVG) ist nur unter drei Voraussetzungen zulässig. Die Rahmenvereinbarung muss eine Einbeziehungsvereinbarung enthalten, die den Voraussetzungen des II genügt (BGH NJW-RR 87, 112 [BGH 18.06.1986 - VIII ZR 137/85]). Diese Einbeziehungsvereinbarung muss sich auf ›bestimmte‹ AG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bank als Gläubigerin.

Rn 28 Häufig tritt die Bank als Gläubigerin auf: Sie erwartet Bürgschaften insb von Kaufleuten, Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften und von Privatpersonen ohne Immobiliarvermögen (DerlKnopsBa/Knops Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, § 25 Rz 1). Dabei hat die Bank als Gläubigerin im Einzelfall Aufklärungs- und Schutzpflichten ggü dem Bürgen (s § 765 Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertraglicher Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der vertragliche Verzicht auf die Einrede der Vorausklage kann vor, bei oder nach der Bürgschaftsübernahme vereinbart werden (BGH NJW 68, 2332). Er bedarf im nicht kaufmännischen Verkehr immer der Schriftform, da er die rechtliche Stellung des Bürgen verschlechtert (BGH NJW 68, 2332 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 164/66]; § 766 Rn 6). Der Verzicht kann nicht nur individualve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr