Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster

Rz. 131 Die nachfolgenden Muster setzen einen klaren Anwendungshinweis nach Rdn 114 ff. voraus. In Ermangelung eines solchen besteht die Gefahr, dass die Klausel wegen der Möglichkeit der Anwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beim Rückgriffsanspruch ein Verbraucher am Ende der Lieferkette steht. Für die Muster gebrauchte Sac...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Zustandekommen und Wirksamkeit (Art. 3 Abs. 5, 10 Rom I-VO)

Rz. 44 Die Einigung und die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verweisungsvertrags richten sich nach dem Recht, dem der Hauptvertrag unterstehen soll (Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO). Die Regeln des gewählten Rechts entscheiden damit über Angebot und Annahme, Dissens, Willensmängel (Irrtum, Drohung, Täuschung, Scheingeschäft usf.) ebenso wie über ein etwa bestehendes Wider...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 193 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der ergänzt durch Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[374] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / b) Kontrolle

Rz. 41 Die Kontrolle der durch das Unternehmen verwendeten AGB-Klauseln geschieht nach nationalem Recht, also den §§ 305 ff. BGB. Aber nicht alle Klauselverbote sind zu berücksichtigen; da die EU-Pauschalreiserichtlinie vollharmonisierend ist, bleibt für eine nationale Klauselkontrolle kein Raum, wo und soweit die Richtlinie Regeln enthält. Beispiel: Nach § 309 Nr. 1 BGB mus...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 174 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[309] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 20 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 42 Transportrecht / IV. Checkliste: Speditionsvertrag

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 42 Transportrecht / b) Transportbedingungen

Rz. 12 Frachtverträgen werden auch häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Zumeist werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp, vgl. Rdn 61), aktuell die ADSp 2017, vereinbart, die auch für Frachtverträge gelten.[8]mehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn Bert Bau, ________________...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Rechtswahl im Schuldrecht

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[140] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 29 Maklerrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / 7. Muster: Individualvertraglicher Haftungsausschluss

Rz. 40 Bei Kaufverträgen kann die Haftung für Mängel individualvertraglich ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder verschweigt den Mangel arglistig, § 276 Abs. 3 BGB. Dies gilt für Verträge zwischen Unternehmern ebenso wie zwischen Privatleuten. Die unter Privatleuten übliche Klausel "gekauft wie gesehen" zieht regelmäßig nur einen Gewährle...mehr

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§ 27 Kaufrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung sowie teilweise auch die Haftung nach den Logistik-AGB abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten g...mehr

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§ 35 Reiserecht / cc) Preisänderungen

Rz. 56 Auch Preisänderungen sind möglich. Die Bedeutung der Preisänderung ist allerdings deutlich eingeschränkt, seitdem der Reiseveranstalter bei dem Vorbehalt einer Preisänderung auch eine Preisreduktion an den Reisenden weitergeben muss. Die Voraussetzungen für eine Preisänderung (§ 651f Abs. 1 BGB) müssen kumulativ erfüllt sein. Diese sind:mehr

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§ 28 Leasing / V. Überwälzung der Sach- und Preisgefahr

Rz. 51 Als rechtlicher – und bei erlasskonformen Verträgen auch wirtschaftlicher – Eigentümer des Leasingguts müsste eigentlich der Leasinggeber derjenige sein, der die Sach- und Preisgefahr trägt. Entsprechend seiner Funktion als Finanzierer will er aber nur zur Gebrauchsüberlassung, nicht zur fortlaufenden Gebrauchsgewährung verpflichtet sein. Er vereinbart deshalb mit dem...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 In § 15 S. 1 HOAI (2021) wird für die Fälligkeit des Honorars des Generalplaners auf § 650g Abs. 4 BGB verwiesen. Für Abschlagszahlungen verweist § 15 S. 2 HOAI (2021) auf § 632a BGB. Die HOAI (2021) regelt im Gegensatz zu der vor 2021 geltenden Fassung die Fälligkeit und die Abschlagszahlungen nicht mehr selbst. Damit entfällt in der Fassung der HOAI aus 2021 das Son...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder ...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste "Logistik"-Vertrag (nur Besonderheiten)

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§ 27 Kaufrecht / (c) Mangelfreie Lieferung

Rz. 13 Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist Bestandteil der vertragsmäßigen Erfüllungspflicht mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen aus §§ 266, 294, 320 BGB vor Gefahrübergang und aus §§ 437 ff. BGB nach Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB).[11]mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / (1) Hauptpflichten des Verkäufers

Rz. 10 Die Hauptpflichten des Verkäufers sind in § 433 Abs. 1 BGB aufgeführt. (a) Übergabe Rz. 11 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Überblick

Rz. 401 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste er dem VN d...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (2) Pflichten des Käufers

Rz. 16 Haupt- und Gegenseitigkeitspflicht des Käufers ist die Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Die ebenfalls in § 433 Abs. 2 BGB erwähnte Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist nach h.M. regelmäßig nur eine Nebenpflicht, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.[22] (a) Kaufpreiszahlung Rz. 17 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig...mehr

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§ 47 Urheberrecht / III. Checkliste

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§ 27 Kaufrecht / (b) Abnahme

Rz. 18 Durch die Abnahme befreit der Käufer den Verkäufer vom Besitz der Ware und damit von der Pflicht zur Übergabe und Übereignung. Die Abnahmepflicht setzt voraus, dass der Verkäufer oder ein herausgabebereiter Dritter zur Besitzübertragung imstande ist und die Kaufsache dem Käufer angeboten wird. Die Sache muss zudem in vertragsgemäßem Zustand, insbesondere mangelfrei se...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Kauf von Software

Rz. 35 Folgende Informationen sollten im ersten Mandantengespräch eingeholt werden:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Nachträge

Rz. 8 Bauvorhaben werden in den seltensten Fällen so ausgeführt, wie sie bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Teils liegt dies an technischen Schwierigkeiten, die sich im Verlauf der Ausführung stellen, teils an Zusatzwünschen, die der Bauherr während der Ausführung beauftragt. Häufig kommt noch der Zeitdruck hinzu: Um bspw. ein großes gewerbliches Objekt möglichst früh ve...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Zulässigkeit und Inhalt der Rechtwahl (Art. 3 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 34 Die Rechtswahlabrede ist ein verselbstständigter Vertrag im Vertrag. Das gilt auch dann, wenn er durch eine einfache Klausel ggf. in AGB[106] vereinbart wurde (Art. 3 Abs. 5 Rom I-VO).[107] Dieser Verweisungsvertrag kann zu jeder Zeit, insbesondere auch erst nachträglich (im Prozess) geschlossen, aufgehoben oder geändert werden (Art. 3 Abs. 2 Rom I-VO).[108] Die Wahl w...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 23 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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