Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / II. Keine Pflicht zur Übernahme von Verwahrungsgeschäften

Rz. 9 § 23 BNotO berechtigt den Notar, Verwahrungen durchzuführen. Daraus leitet sich aber keine grundsätzliche Pflicht zur Übernahme von Verwahrungsgeschäften ab. Die Rechtslage ist anders als bei Beurkundungen, die der Notar nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO). Verwahrungen darf er dagegen – wenigstens nach pflichtgemäßem Ermessen –...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Ausschluss von Aufrechnung sowie Pfand- und Zurückbehaltungsrechten (Nr. 10)

Rz. 55 Nach Nr. 10 ist die Bank zu Aufrechnungen nicht befugt. Gleichzeitig wird auf das der Bank sonst durch ihre AGB zustehende umfassende Pfand- und Zurückbehaltungsrecht verzichtet. Die Klausel ist eine weitere Konsequenz aus der bereits durch Nr. 1 vertraglich festgelegten Tatsache, dass der Notar das Anderkonto in fremdem Interesse und getrennt von eigenem und anderem ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Notaranderkonto als Unterart des Treuhandkontos

Rz. 9 Das Notaranderkonto ist durch Nr. 1 bankrechtlich als eine Unterart des Treuhandkontos beschrieben. Anderkonten sind offene Treuhandkonten,[13] die von den Banken zum Schutz der Treugeber nur bestimmten Berufsgruppen zur Verfügung gestellt werden. Sie erfahren durch besondere AGB eine der jeweiligen Berufsgruppe entsprechende Ausgestaltung. Auf sie finden die von Recht...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Sachverhaltsklärung

Rz. 18 Der Notar hat den Sachverhalt zu klären. Nur wenn er das getan hat, kann er den Willen der Beteiligten richtig erfassen und in die passende rechtliche Form bringen.[50] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung ist insofern die notwendige inhaltliche Voraussetzung für die Belehrungspflicht.[51] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung trifft den Notar allerdings nur insoweit, al...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Unzulässigkeit des debitorischen Anderkontos

Rz. 12 Der Zweck eines Treuhandkontos liegt darin, ein Guthaben treuhänderisch zu verwalten. Ein debitorisches Anderkonto darf es von daher grundsätzlich nicht geben.[16] So sehen auch die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union in Nr. 3. 8 (1. 3) vor, dass ein Anderkonto immer ein Guthaben aufweisen muss. Der Charakter des Anderkontos steht einer Überziehung e...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Nach § 23 BNotO sind Notare auch zuständig Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte zu übernehmen. Die Art und Weise der Abwicklung des notariellen Verwahrungsgeschäfts wird im Wesentlichen im BeurkG, in der NotAktVV und in der DONot geregelt. Das Verhältnis zwischen Notar und Bank betreffen diese Regelungen nur mittelbar. Rz....mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Bauträgerverträge

Rz. 122 Bauträgerverträge (§ 650u Abs. 1 S. 1 BGB) sind gemischttypische Verträge, die neben werk- und werkliefervertraglichen Elementen auch solche des Kaufs (insbesondere des Grundstückskaufs) enthalten. Daneben können diese Verträge auch Geschäftsbesorgungselemente enthalten. Soweit es sich um Grundstückskaufverträge handelt, gelten insoweit – was die Belehrungspflichten ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Geschichte

Rz. 5 Die NotAndKont gehören zu den beständigsten AGB im deutschen Rechtskreis. Sie wurden bereits 1931 nach Verhandlungen der Anwaltskammer Berlin mit dem Generalverband des Deutschen Bank- und Bankier-Gewerbes sowie den übrigen Spitzenorganisationen der Kreditwirtschaft eingeführt.[6] Überarbeitungen und Neufassungen waren selten. Die Neufassung von 1962[7] war veranlasst ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Die Fallsituationen des beachtlichen Widerrufs

Rz. 30 Abs. 3 S. 1 benennt drei Fälle, in denen der einseitige Widerruf beachtlich ist, nämlich die behauptete Aufhebung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des der Verwahrung zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses. Eine Aufhebung setzt immer eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung voraus. Der Widerrufende muss also behaupten, der Vertrag sei im Einvernehmen aufgehoben wo...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Aussetzung nach Weisung

Rz. 31 § 53 BeurkG lässt die Aussetzung des Urkundenvollzugs auf übereinstimmende Weisung der Beteiligten zu.[122] Erfolgt die entsprechende Weisung dabei zu einem Zeitpunkt, zu dem die Urkunde bereits eingereicht ist, muss der Notar – sofern dies noch möglich ist – die Urkunde von dem Registergericht zurückerlangen.[123] Der Notar muss in diesem Fall allerdings auf die mit ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Aussetzung von Amts wegen, Abwicklungsstörungen

Rz. 35 Das Gebot, eine Amtstätigkeit zu verweigern, wenn sie mit den Amtspflichten des Notars nicht im Einklang steht (§§ 4 BeurkG, 14 Abs. 2 BNotO), kann den Notar zu einer Aussetzung des Urkundenvollzugs verpflichten.[136] Gelangt der Notar nachträglich zu der sicheren Erkenntnis, dass er die Urkundstätigkeit schon nicht hätte durchführen dürfen, muss er den Vollzug verwei...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / cc) Inhalt und Umfang der Belehrung

Rz. 29 Der Notar muss die Rechtslage prüfen und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren. Er hat den Beteiligten demnach aufzuzeigen, Rz. 30 Die Pflicht zur Rechtsbelehrung geht nur so weit, wie eine Bele...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf, https://tinyurl.com/a2vb78j5 (Stand: 04.05.2026). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (K...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.2 Befristete Vereinbarung

Möglich ist eine von Beginn an zeitlich oder zweckbefristete Tätigkeit im Homeoffice, die vertraglich festgehalten wurde. Dabei kann vereinbart werden, dass die Homeoffice-Tätigkeit zu einem bereits festgelegten Termin endet, z. B. weil der Arbeitnehmer zu einem bereits feststehenden Termin aus einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit in eine Vollzeittätigkeit im Betri...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.5 Möglichkeiten zur Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen. Häufig sind Betriebsvereinbarungen befristet, dann endet die enthaltene Anweisung oder Ermächtigung mit dem Ablauf dieser Frist. Arbeitgeber und Betriebsrat können aber auch eine Vereinbarung zur Änderung der in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Regelung treff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats sowie Vorteile und Risiken einer Betriebsvereinbarung

In Unternehmen mit Betriebsrat ist bei der Einführung von Home- und Mobile-Offices das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Bedingungen von Home- und Mobile-Offices. Dies hat zur Folge, dass hierzu regelmäßig eine Betriebsvereinbarung zu schließen ist. Eine...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist Folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.3 Wirksamer Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / II. Einbeziehung von AGB in den Vertrag: Bloß im Internet abrufbare AGB werden nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen

Der BGH (Urt. v. 10.7.2025 – III ZR 59/24; dazu Trost, ITRB 2026, 10) hat entschieden, dass bei einem per Briefpost versandten Werbeangebot eine Klausel zur Einbeziehung von AGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam ist, sofern diese nur einen Hinweis auf die Internetadresse eines Telekommunikationsanbieters mit dort auffindbaren AGB...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / I. Allgemeine Geschäftsbedingung oder Individualvereinbarung?

1. Mehrparteien-Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung Der BGH (Urt. v. 13.11.2025 – III ZR 165/124; dazu Ring, ZIP 2026, 789) hat entschieden, dass eine individuell vereinbarte Bestimmung in einem Vertragsverhältnis, an dem mehr als nur zwei Parteien beteiligt sind, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gleichwohl als AGB zu behandeln ist. Der Projektentwickler ei...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 1. Mehrparteien-Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung

Der BGH (Urt. v. 13.11.2025 – III ZR 165/124; dazu Ring, ZIP 2026, 789) hat entschieden, dass eine individuell vereinbarte Bestimmung in einem Vertragsverhältnis, an dem mehr als nur zwei Parteien beteiligt sind, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gleichwohl als AGB zu behandeln ist. Der Projektentwickler einer Ferienhaussiedlung hatte als vollmachtloser Vertreter im N...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 3. AGB-rechtliche Zulässigkeit eines wiederkehrenden Provisionsanspruchs eines Maklers für Kapitalvermittlung

Die in AGB häufig enthaltene Regelung, dass ein Makler für die Vermittlung von Kapital über eine einmalige, in prozentualer Höhe des vermittelten Kapitals berechnete Provision hinaus einen erneuten, für die Dauer der vermittelten Kapitalüberlassung jährlich wiederkehrenden Provisionsanspruch erlangt, ist nach Ansicht des BGH – als nicht pflichtengedecktes Folgeprovisionsvers...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Recht im 2. Halbjahr 2025

Zusammenfassung Der folgende Rechtsprechungsüberblick zeichnet im Anschluss an die Übersicht zur Entwicklung des AGB-Rechts im 1. Halbjahr 2025 (vgl. Ring, ZAP 2025, 939) die BGH-Rechtsprechung zum AGB-Recht im 2. Halbjahr 2025 nach. I. Allgemeine Geschäftsbedingung oder Individualvereinbarung? 1. Mehrparteien-Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung Der BGH (Urt. v. 13.11...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 4. AGB-Klausel zur Kundenidentifizierung für SIM-Sperrung

Der BGH (Urt. v. 23.10.2025 – III ZR 147/24; dazu Kiparski, CR 2026, 65; Trost, ITRB 2026, 36) hat entschieden, dass eine Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, gem. § 307 Abs. 1 S. 1...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / d) AGB-Kontrolle

Das BAG sieht in einer solchen Klausel auch eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine solche Klausel lasse nämlich nicht erkennen, welche konkreten Informationen geschützt werden sollen und unterscheide nicht zwischen sensitiven und alltäglichen Vorgängen und entfalte daher eine übermäßige Bindungswirkung. In der Praxis stehe eine solche umfassende...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / Zusammenfassung

Der folgende Rechtsprechungsüberblick zeichnet im Anschluss an die Übersicht zur Entwicklung des AGB-Rechts im 1. Halbjahr 2025 (vgl. Ring, ZAP 2025, 939) die BGH-Rechtsprechung zum AGB-Recht im 2. Halbjahr 2025 nach.mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 2. Bestimmung in einem Vertrag zugunsten Dritter als vorrangige Individualvereinbarung gegenüber Drittem

Zwischen den Parteien eines Vertrags zugunsten Dritter individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen können – so der BGH (Beschl. v. 20.11.2025 – I ZB 9/25) – auch im Verhältnis zum begünstigten Dritten als eine nach § 305b BGB gegenüber AGB vorrangige Individualvereinbarung angesehen werden, wenn die Interessen des Dritten bei den Vertragsverhandlungen von dem Versprechens...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / IV. Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen

Der BGH (Urt. v. 23.9.2025 – XI ZR 29/24; dazu Aydin, WuB 2025, 503) hat entschieden, dass Kündigungserklärungen einer Sparkasse als einseitige Rechtsgeschäfte und nicht als AGB i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB zu qualifizieren sind (so bereits BGH, Urt. v. 23.9.2010 – III ZR 246/09 Rn 23), weswegen ihre Auslegung nicht im Musterfeststellungsverfahren vorgenommen werden kann. Di...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 2. Lufthansa-Nachzahlklausel

Der BGH (Urt. v. 28.10.2025 – X ZR 110/24) hat in Ergänzung seiner bisherigen Judikatur (BGH, Urt. v. 29.4.2010 – Xa ZR 5/09, Xa ZR 101/09) festgestellt, dass eine AGB-Klausel der Lufthansa, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reiseda...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / III. Klauselkontrolle

1. Jahres-Reiseversicherungs-Klausel: „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien” Der BGH (Urt. v. 5.11.2025 – IV ZR 109/24; dazu kritisch Houida, jM 2026, 34) hat entschieden, dass eine Jahres-Reiseversicherungsklausel, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, gem. § 307 Abs. 1 BGB nicht wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer ...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 5. Unwirksamkeit von Vertragsverlängerungsklauseln bei Online-Partnervermittlungsportalen

Im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens hat der BGH (Urt. v. 17.7.2025 – III ZR 388/23; dazu Henssler, ZIP 2025, 2291; Vogt, ITRB 2025, 288) sich mit der Frage befasst, ob Verträge zwischen dem Betreiber eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagter) und seinen Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gem. § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 6. Unzulässige Laufzeitverlängerung bestehender Telekommunikationsverträge auf 24 Monate

Der BGH (Urt. v. 10.7.2025 – III ZR 61/24; dazu Hoeren, ZIP 2025, 2741; Kibarski, CR 2025, 618; Trost, ITRB 2025, 289; Unseld/Hager, BB 2026, 658) hat festgestellt, dass die in § 43b S. 1 TKG a.F. (§ 56 Abs. 1 S. 1 TKG n.F.) normierte Begrenzung der anfänglichen Vertragslaufzeit eines Telekommunikationsvertrags auf 24 Monate auch für ausdrücklich vereinbarte Verlängerungen b...mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 1. Jahres-Reiseversicherungs-Klausel: „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien”

Der BGH (Urt. v. 5.11.2025 – IV ZR 109/24; dazu kritisch Houida, jM 2026, 34) hat entschieden, dass eine Jahres-Reiseversicherungsklausel, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, gem. § 307 Abs. 1 BGB nicht wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam ist (zum Gesamtkomplex auch Staudinger/Busse...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 2.1 Arbeitsvertrag

Die Grundlage für variable Vergütungsmodelle bildet üblicherweise der Arbeitsvertrag. Dieser kann von Anfang an eine variable Vergütung vorsehen oder nachträglich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden. Dabei kommen 2 unterschiedliche Gestaltungsformen in Betracht: Variabler Leistungslohn wird in der Regel direkt und vollumfänglich im Arbeitsver...mehr

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ZAP 5/2026, Freistellungsklausel: Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

(BAG, Urt. v. 25.3.2026 – 5 AZR 108/25) • Eine AGB, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB benachteiligt. Es ist jedoch gesondert zu prü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag?

Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus der Vergangenheit im Wege der Nachforder...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 9 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 4.2 Rechte und Pflichten

Bestehen betriebliche Regelungen nicht, kann der Arbeitgeber die Dienstkleidung grundsätzlich im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO anordnen. Dabei ist das Weisungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben; der Arbeitgeber hat also die wesentlichen Umstände des Einzelfalls sowie die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsfristen / Zusammenfassung

Die Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD gelten sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie binden auch tarifungebundene Parteien, sofern die Geltung des TVöD vertraglich vereinbart wurde. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die tariflichen Kündigungsfristen ist nicht möglich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer ergibt sich dies aus § 4 TVG, für nicht tarifgebundene aus § 622 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 3.2 Rückzahlungsklauseln

Bleibeverpflichtungen werden grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden, die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Bleibezeit nicht eingehalten wird. Achtung Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen Rückzahlungsvereinbarungen für die Ausbildungskosten sind nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen zulässig. Für ausbildungsinteg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwischenberichterstattung n... / 6.4 Scale Standard

Rz. 75 Der Scale (ehemalig Entry Standard) ist für alle Unternehmen offen, die einen effizienten Handel ihrer Aktien bei geringen formalen Pflichten anstreben. Besonders attraktiv ist er für junge und etablierte mittelständische Unternehmen. Private Equity- und Venture-Capital-Investoren können ihn als Exit-Kanal nutzen. Es gibt keinen Branchenfokus und keine Mindestanforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / I. Einleitung

Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge und der Grundsatz des Vonselbsterwerbs, §§ 1922 Abs. 1, 1942 BGB, führen nicht nur zu einem unmittelbaren Einrücken in die Rechtsstellung des Erblassers, sondern haben auch zur Folge, dass mangels jeglicher Publizitätsmomente hinsichtlich des Erbfalls für den Verkehr Unsicherheit dahingehend entsteht, wer Erbe geworden ist. Dies ist fü...mehr

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AGS 05/2026, Anwaltsvertrag... / II. Vorschussansprüche – Klageanträge zu 1 und zu 2

1. Anwendbares Recht Nach Auffassung des LG kann der Kläger aus den schriftlichen Anwaltsverträgen Vorschussansprüche i.H.v. 350,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer bezogen auf 3 bzw. 6 Werktage verlangen, wobei jeweils ein Werktag mit 8 Stunden anzusetzen sei. In der Summe ergebe dies 72 Stunden bzw. 30.240,00 EUR. Es finde französisches Recht Anwendung. Gem. Rom I, Art. 4 Abs. 1 lit...mehr