Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Übrigen darf in AGB eine Abä...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[23] besonders oft vorkommen. Der BGH[24] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Schriftformklauseln haben in einzelnen Rechtsgebieten lange Tradition. So dienten sie im Arbeitsrecht dazu, zu verhindern, dass sich eine sog. "betriebliche Übung" bildet. Das BAG hatte dem indes früh einen Riegel vorgeschoben, und zwar zunächst nur mit dem Hinweis darauf, dass einfache Schriftformklauseln nicht verhindern, dass die Vertragsparteien sich einvernehmli...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 88 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[196] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[13] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Vergüt...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen

Rz. 125 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[213] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / e) § 307 Abs. 2 BGB, Zweifelsregelungen

Rz. 46 Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Rz...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Verkauf gebrauchter Sachen

Rz. 128 Beim Verkauf gebrauchter Sachen greift § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB von vornherein nicht, ebenso wenig § 476 Abs. 2 BGB. Maßstab ist bei gebrauchten Sachen nur § 307 BGB . Eine Verjährungsverkürzung im unternehmerischen Verkehr ist daher in angemessenem Maße zulässig. Dafür spricht auch die Gesetzesbegründung, die von einer Verkürzung bis hin auf 0 ausging.[219]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 85 Ein Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster

Rz. 131 Die nachfolgenden Muster setzen einen klaren Anwendungshinweis nach Rdn 114 ff. voraus. In Ermangelung eines solchen besteht die Gefahr, dass die Klausel wegen der Möglichkeit der Anwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beim Rückgriffsanspruch ein Verbraucher am Ende der Lieferkette steht. Für die Muster gebrauchte Sac...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Allerdings ist zu berück...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Zustandekommen und Wirksamkeit (Art. 3 Abs. 5, 10 Rom I-VO)

Rz. 44 Die Einigung und die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verweisungsvertrags richten sich nach dem Recht, dem der Hauptvertrag unterstehen soll (Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO). Die Regeln des gewählten Rechts entscheiden damit über Angebot und Annahme, Dissens, Willensmängel (Irrtum, Drohung, Täuschung, Scheingeschäft usf.) ebenso wie über ein etwa bestehendes Wider...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 193 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der ergänzt durch Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[374] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / b) Kontrolle

Rz. 41 Die Kontrolle der durch das Unternehmen verwendeten AGB-Klauseln geschieht nach nationalem Recht, also den §§ 305 ff. BGB. Aber nicht alle Klauselverbote sind zu berücksichtigen; da die EU-Pauschalreiserichtlinie vollharmonisierend ist, bleibt für eine nationale Klauselkontrolle kein Raum, wo und soweit die Richtlinie Regeln enthält. Beispiel: Nach § 309 Nr. 1 BGB mus...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 174 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[309] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 20 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 42 Transportrecht / IV. Checkliste: Speditionsvertrag

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 42 Transportrecht / b) Transportbedingungen

Rz. 12 Frachtverträgen werden auch häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Zumeist werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp, vgl. Rdn 61), aktuell die ADSp 2017, vereinbart, die auch für Frachtverträge gelten.[8]mehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn Bert Bau, ________________...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Rechtswahl im Schuldrecht

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[140] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 29 Maklerrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / 7. Muster: Individualvertraglicher Haftungsausschluss

Rz. 40 Bei Kaufverträgen kann die Haftung für Mängel individualvertraglich ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder verschweigt den Mangel arglistig, § 276 Abs. 3 BGB. Dies gilt für Verträge zwischen Unternehmern ebenso wie zwischen Privatleuten. Die unter Privatleuten übliche Klausel "gekauft wie gesehen" zieht regelmäßig nur einen Gewährle...mehr

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§ 27 Kaufrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung sowie teilweise auch die Haftung nach den Logistik-AGB abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten g...mehr

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§ 35 Reiserecht / cc) Preisänderungen

Rz. 56 Auch Preisänderungen sind möglich. Die Bedeutung der Preisänderung ist allerdings deutlich eingeschränkt, seitdem der Reiseveranstalter bei dem Vorbehalt einer Preisänderung auch eine Preisreduktion an den Reisenden weitergeben muss. Die Voraussetzungen für eine Preisänderung (§ 651f Abs. 1 BGB) müssen kumulativ erfüllt sein. Diese sind:mehr

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§ 28 Leasing / V. Überwälzung der Sach- und Preisgefahr

Rz. 51 Als rechtlicher – und bei erlasskonformen Verträgen auch wirtschaftlicher – Eigentümer des Leasingguts müsste eigentlich der Leasinggeber derjenige sein, der die Sach- und Preisgefahr trägt. Entsprechend seiner Funktion als Finanzierer will er aber nur zur Gebrauchsüberlassung, nicht zur fortlaufenden Gebrauchsgewährung verpflichtet sein. Er vereinbart deshalb mit dem...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 In § 15 S. 1 HOAI (2021) wird für die Fälligkeit des Honorars des Generalplaners auf § 650g Abs. 4 BGB verwiesen. Für Abschlagszahlungen verweist § 15 S. 2 HOAI (2021) auf § 632a BGB. Die HOAI (2021) regelt im Gegensatz zu der vor 2021 geltenden Fassung die Fälligkeit und die Abschlagszahlungen nicht mehr selbst. Damit entfällt in der Fassung der HOAI aus 2021 das Son...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder ...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste "Logistik"-Vertrag (nur Besonderheiten)

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§ 27 Kaufrecht / (c) Mangelfreie Lieferung

Rz. 13 Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist Bestandteil der vertragsmäßigen Erfüllungspflicht mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen aus §§ 266, 294, 320 BGB vor Gefahrübergang und aus §§ 437 ff. BGB nach Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB).[11]mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / (1) Hauptpflichten des Verkäufers

Rz. 10 Die Hauptpflichten des Verkäufers sind in § 433 Abs. 1 BGB aufgeführt. (a) Übergabe Rz. 11 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868...mehr