Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Ausgestaltung der Vertragsbedingungen

Rz. 12 § 305 BGB stellt keine hohen Anforderungen an die formale Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, die den Regeln über AGB unterfallen sollen. Es ist gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil von Verträgen bilden oder in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.[1] Ebenso sind Umfang und äußere Form irrelevant – insbesondere auch, ob d...mehr

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B. AVB D&O / II. Wirksamkeit des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip)

Rz. 11 Das Anspruchserhebungsprinzip wird grundsätzlich als mit dem deutschen Recht vereinbar erachtet.[1] Eine Kontrollfähigkeit am Maßstab des AGB-Rechts wird zu Recht bejaht, weil das Claims-Made-Prinzip nicht den Kern des Leistungsversprechens beinhaltet, es legt nicht den unmittelbaren Gegenstand der geschuldeten Hauptleistung fest, sondern es ändert bzw. gestaltet als ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Besondere Vorschriften zur Einbeziehung, § 305 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 21 Im Arbeitsverhältnis sind § 305 Abs. 2 und 3 BGB nicht anwendbar. Das ergibt sich aus der insoweit klaren Regelung des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. Damit scheidet auch eine analoge Anwendung des § 305 Abs. 2 BGB aus.[1] Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Arbeitnehmer durch das Nachweisgesetz (NachwG) einen entsprechenden Schutz bereits genießt. Durch diese Annahme d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Vorformulierte Vertragsbedingung

Rz. 11 Als AGB i. S. d. § 305 BGB gelten nur solche Vertragsbedingungen, die im Voraus formuliert worden sind. 2.2.1 Ausgestaltung der Vertragsbedingungen Rz. 12 § 305 BGB stellt keine hohen Anforderungen an die formale Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, die den Regeln über AGB unterfallen sollen. Es ist gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandt...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen?

Rz. 13 Nach der allgemeinen Definition in § 305 Abs. 1 BGB können Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Nicht erforderlich ist, dass sie für eine "unbestimmte" Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.[1] Anders als für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist damit nicht erforderli...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Keine Anwendung auf echte Individualabreden, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB

Rz. 18 Die Arbeitsbedingungen werden der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB nicht unterworfen, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind.[1] Die Rechtsprechung legt diese Ausnahmebestimmung extrem eng aus. Verlangt wird, dass der Arbeitgeber die Klausel "inhaltlich ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener ...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 52 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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Literaturverzeichnis

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B. AVB D&O / XV. Ausschluss bei Schäden sofern konzerninterner Ausgleich (A-7.11 AVB D&O)

Rz. 163 Der in A-7.11 AVB D&O enthaltende Ausschluss nimmt Ansprüche wegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft in der Höhe vom Versicherungsschutz aus, wie sie bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt haben. Es erfolgt sozusagen eine konzerninterne Berücksichtigung ei...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Subsidiaritätsklausel

Rz. 1 B4-1.1 AVB D&O enthält eine sog. Subsidiaritätsklausel, die in D&O-Versicherungsbedingungen in verschiedenen Fassungen weitverbreitet sind. Danach soll der Versicherungsschutz im Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen nur nachrangig eingreifen. So kann z.B. bei dem Aufeinandertreffen einer persönlichen D&O-Versicherung und einer unternehmensfinanzierten D&O-Versi...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis durchaus eine Bedeutung. Auf diese Weise können sich die Versicherungsnehmerin bei der Innenhaftung oder der gesch...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / e. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

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B. AVB D&O / VI. Voraussetzungen der Freistellung bzw. der Eigenschadenklausel

Rz. 22 Grundsätzlich ist die konkret vereinbarte Klausel auszulegen. Bei der hiesigen Klausel in den A-3 AVB D&O geht es um die Konstellation, bei der die Gesellschaft ihrer Organperson eine Freistellung zugesagt hat, wenn diese von einem Dritten in die Haftung genommen wird. Denkbar ist beispielsweise eine haftungsbeschränkende Klausel im Anstellungsvertrag, wonach bei einf...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick Risikoausschlüsse und Obliegenheit

Rz. 1 Im Abschnitt A-7 AVB D&O sind in 17 Unterpunkten weitreichende Ausschlüsse definiert. Gerade diese führen dazu, dass die AVB D&O nicht ohne Anpassungen am Markt durchsetzbar sind. Risikoausschlüsse unterliegen einer AGB-rechtlichen Kontrolle (siehe dazu die Ausführungen in der Einleitung A VIII). Die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlusses trägt der Versicherer...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-4 Verjährung

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Vers...mehr

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B. AVB D&O / II. Klauseln zur Abtretung in Anstellungsverträgen

Rz. 3 Es gibt Klauseln in Anstellungsverträgen von Leitungsorganen, durch die das Organmitglied im Voraus seinen etwaigen künftigen Freistellungsanspruch abtritt oder sich hierzu im Schadensfall verpflichtet. So könnte eine solche Klausel als Bestandteil bzw. Ergänzung einer D&O-Verschaffungsklausel vereinbart werden, wobei diese Verschaffungsklausel zunächst nur die Verpfli...mehr

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B. AVB D&O / 1. Versicherungssumme und Höchstersatzleistung

Rz. 42 A-6.4 AVB D&O legt fest, dass für den Umfang der Versicherungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme den Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle bildet. Satz 2 von A-6.4 AVB D&O enthält dann eine sog. Kostenanrechnungsklausel und ordnet an, dass Aufwendungen des Versicherers für Kos...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1 Zulässigkeit und Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Ausbildungskosten

Die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten ist besonders durch die Rechtsprechung des BAG geprägt, da neben den soeben dargestellten keine gesetzlichen Vorgaben bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitn...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Die Normwirkung der Betriebsvereinbarung tritt aber nur dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fällt. Ob dies der Fall ist, muss den Regelungen der Betriebsvereinbarung selbst entnommen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat können im Rahmen der Verhandl...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.3 Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln können unwirksam sein, wenn entweder die Ausbildung, zu deren Durchführung der Arbeitgeber einen Kostenbeitrag gezahlt hat, für den Arbeitnehmer zu keinem geldwerten Vorteil geführt hat oder wenn die Rückzahlungsklausel zu einer unzulässigen Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb geführt hat. In der Vergangenheit hatte das BAG unwirksame Rückzahlungskla...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.4 Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten in Kollektivvereinbarungen

Für in Tarifverträgen enthaltene Rückzahlungsklauseln gilt eine eingeschränkte Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie werden wegen § 310 Abs. 4 BGB nicht einer AGB-Kontrolle unterzogen, sondern nur an höherrangigem Recht gemessen. Eine Besonderheit gilt für "kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien": Sie unterliegen einer Überprüfung nach den §§ 305 ff. BGB, jedoch sind grundsätzlich di...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.1 Maßstab der gerichtlichen Kontrolle

Vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2003 waren – auch als allgemeine Vertragsbedingungen formulierte – einzelvertraglich vereinbarte Klauseln bezüglich einer Ausschlussfrist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB waren. Eine Sittenwidrigkeit war anzunehmen, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen war und die Rechte ...mehr

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Ausschlussfrist / 2.6 Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Einzelvertraglich können auch frei formulierte Ausschlussklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen jedoch einer engeren gerichtlichen Inhaltskontrolle.[1] Für die Beurteilung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass die Klausel nicht nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einf...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 8 § 580 ist durch Individualvereinbarung abdingbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 580 Rn. 12). Umstritten ist, ob das Kündigungsrecht durch AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. dazu Schmidt-Futterer/Streyl, § 580 Rn. 13 f.).mehr

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FoVo 11/2023, Erstattungsfä... / 2 II. Aus der Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Erstattungsfähigkeit ist § 788 ZPO Zu Recht hat das AG den Erlass eines PfÜB zur Vollstreckung wegen der Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid nach Maßgabe der Forderungsaufstellung, die dem Antrag beigefügt war, abgelehnt. In diese Forderungsaufstellung ist zulasten der Schuldnerin ein Teilbetrag von 180,88 EUR für einen schriftlichen Ratenzahlu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 15 Abweichende Vereinbarungen sind auch formularvertraglich möglich (BGH, Urteil v. 30. 5. 2001, XII ZR 273/98, GE 2001, 1194). Bei der gem.§ 307 vorzunehmenden Angemessenheitskontrolle ist erstrangig das Interesse der Parteien an einer schnellen bzw. nicht so schnellen Vertragsbeendigung maßgebend (vgl. etwa BGH, Urteil v. 2.10.2019, XII ZR 8/19, NZM 2020,57), nachrangi...mehr

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Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Nach § 37 TVöD a. F. und muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden. Dies kann auch durch ein Fax geschehen. Ein...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 6 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein Unternehmen seine LkSG-Pflichten auf mich abwälzen will?

Das LkSG erlaubt verpflichteten Unternehmen nicht, ihre Pflichten auf KMU als Zulieferer abzuwälzen. Wer so vorgeht, muss mit Kontrollmaßnahmen des BAFA rechnen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das verpflichtete Unternehmen: seine Risikoanalyse durch Zusicherungen der Zulieferer ersetzen will; dem KMU Präventions- oder Abhilfemaßnahmen aufgibt, die das KMU offenkundig überfordern...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.4.3 Rechtsfolgen bei Verwendung einer unzulässigen Vertragsbedingung

Hielt in der Vergangenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag der richterlichen Inhaltskontrolle nicht stand, wurde sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig auf das zulässige Maß zurückgeführt (sog. geltungserhaltende Reduktion). An dieser Praxis kann unter der Geltung des AGB-Rechts wegen § 306 BGB nicht festgehalten werden. Nach dieser Vorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.4.2 Instrumente der Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht

Seit dem 1.1.2002 ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Die Regelungen der §§ 305 ff. BGB finden grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht Anwendung. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sind allerdings bei der Anwendung auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist ausdr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 3 Schadensfall

Bei verschuldeten Schäden an den eingebrachten Arbeitsmitteln kommt ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung in Betracht. Soweit es sich um zufällig eingetretene Schäden handelt, beurteilt sich eine mögliche Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers nach den Grundsätzen der Arbeitgeberhaftung für Eigenschäden des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.4 Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen

Die Vereinbarung von Arbeitsbedingungen unterliegt einer Kontrolle auf ihre Angemessenheit, wenn der Arbeitgeber für den Vertragsabschluss vorformulierte oder Formulararbeitsverträge verwendet. Von diesem Grundsatz ging die Rechtsprechung schon immer aus, obgleich das AGB-Gesetz gemäß dessen § 23 Abs. 1 AGBG auf Arbeitsverträge keine Anwendung fand. Nachdem dieser generelle A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerlicher Leistung... / 2. Garantie

Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Dabei handelt es sich – als wesentlichem Unterschied zur Gewährleistung – um eine eigenständige vertragliche Vereinbarung, an die das Gesetz in §§ 443, 477 BGB lediglich eine Reihe von Folgewirkungen knüpft.[4] Die Garantie ergänzt und verstärkt die Käuferrechte der Sachmängelhaftung.[5] So können etwa die Voraussetzungen und Rechtsfo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Formen der Aufbewahrung

Rz. 17 Die Unterlagen sind geordnet aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können. Rz. 18 Alle Unterlagen können im Original aufbewahrt werden. Im Original müssen die Eröffnungsbilanzen und die anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hypotax-Zahlungen / Arbeitsrecht

Die genaue Art und Weise der Berechnung der jeweiligen Hypotax und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Abrechnung sollten ebenso wie die Durchführung der entsprechenden Steuerverfahren schriftlich vereinbart werden.[1] Wenn eine solche vorliegt, wird sie in der Regel vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Anwendungsfällen gestellt und unterliegt damit der AGB-Kontrolle nach §...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / II. Handelt es sich bei solchen Fristbestimmungen um unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Aus dem genannten Grund kann sich die Unwirksamkeit von in Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherer enthaltenen Fristregelungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer allein aus nicht bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Als solche kommen insbesondere die Regelungen des BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB) in Betracht;...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / III. Was folgt hieraus?

Aus den obigen Ausführungen folgt, dass eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten Krankheitskostenversicherung allgemein nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer wirken kann. Da dies unabhängig davon gilt, ob man die betreffende Regelung als unklar ansieht oder nicht, hat die letztere Frage in Bezug auf Fristregelungen in den Allgemeinen Versic...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 1. Wann ist eine Fristbestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherer überraschend?

Ob eine Bestimmung in AGB überraschend ist, richtet sich nach § 305c Abs. 1 BGB. Dies ist dann der Fall, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und dieser mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht rechnen braucht.[15] Hierbei handelt es sich nicht um alternative Tatbestandsmerkmale,[16] sondern um kumulative Voraussetzungen.[17] Dies hat...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 2. Wann benachteiligt eine solche Fristbestimmung die Versicherungsnehmer unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB?

Eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligt einen Versicherungsnehmer allgemein unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie mit Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und/oder wesentliche, sich aus der Natur des Versicherungsvertrages der einschlägigen Art ergebende Rechte und Pflichten so einschränkt, dass ...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfung, Offenlegung

Rz. 541 Bei den Kapitalgesellschaften ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 HGB. Dies gilt nach MikroBilG nicht für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 S. 5 AGB; siehe oben Rdn 286 ff.) Rz. 542 Hinweis Fehlt dieser, ist der unvollständige Jahresabschluss nichtig! Der Unterhaltsschuldner trägt also keine wirksame steuerliche Gewinnermittlung vor. R...mehr