Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1

Der vorangegangene Teil des Aufsatzes (ZErb Heft 5 2016, S. 125 ff) hatte, neben grundlegenden Fragen zum digitalen Nachlass, insbesondere die AGB-rechtlichen Probleme der Vererbbarkeit sog. Online-Verträge zum Gegenstand. Teil 2 des Beitrags geht der Frage nach, inwieweit außerhalb des AGB-Rechts liegende Faktoren den Übergang von digitalen Hinterlassenschaften auf den Erbe...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 4. Zwischenergebnis

Ungeachtet sowohl AGB-rechtlicher als auch datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass dem Erben uneingeschränkter Zugriff auf sämtliche Online-Accounts zu gewähren ist (§ 1922 BGB).[50] Die bisherige Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz kann nur sehr bedingt Antworten hinsichtlich des Übergangs des digitalen Nachlass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 1. § 399 BGB

Der Erbe erwirbt gem. § 1922 Abs. 1 BGB von Todes wegen sämtliche erbfähigen Rechtspositionen des Erblassers, die in den Nachlass fallen. Fehlt es an einem – wirksamen – Ausschluss des Übergangs eines Online-Nutzungsvertrags auf den Erben, so stellt sich die Folgefrage, ob der Universalsukzession andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der Rechtsgedanke des § 399 BGB s...mehr

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zfs 6/2016, Begriff der Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. selbst hat ebenfalls keinen Anspruch gegen die Bekl.. Ausweislich der von dem Kl. vorgelegten Versicherungsbedingungen erfasst die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) den Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs infolge einer der in der Teil- und Vollkaskoversicherung umschriebenen Ereignisse. Die Fahrzeugvollversicherung (...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 3. Persönlichkeitsrechte des Erblassers

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhab...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / 2. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

a) BDSG Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / d) Zwischenergebnis

Die sich im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge in Online-Verträge aufgeworfenen medien- bzw. telekommunikationsrechtlichen Probleme lassen sich zwar systematisch unter die einschlägigen Tatbestände des BDSG, TMG und TKG subsumieren. Ob dies aber auch dem Telos der jeweiligen Vorschriften entspricht, ist in Zweifel zu ziehen, haben die genannten Gesetze ihrer Systematik und...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / VI. Fazit

Zwar nutzen Menschen immer häufiger die Angebote im Internet, leben gewissermaßen online. Gleichwohl kümmern sie sich kaum darum, was mit ihren digitalen Spuren und Hinterlassenschaften nach ihrem Tod geschehen soll. Zu Lebzeiten versäumte Vorkehrungen für das digitale Erbe bereiten den Hinterbliebenen – Erben wie Angehörigen gleichermaßen – ebenso erhebliche Schwierigkeiten...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) TMG

Das TMG gilt für alle Telemedien, also für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach dem TKG sind und zwar für sämtliche Anbieter unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird oder nicht (§ 1 Abs. 1 TMG). Der vierte Abschnitt des TMG erfasst dabei alle personenbezogenen Daten, die "zur Bereitstellun...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall

Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhabers.[25] Allerdings ist allgemein anerkannt, dass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) BDSG

Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung vertre...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / c) TKG

Im Fall reiner E-Mail-, Chat-, SMS- oder sonstiger Nachrichtendienst-Provider ist neben den genannten Regelungen des TMG auch das TKG zu beachten.[18] § 88 Abs. 1 TKG unterstellt als einfachgesetzliche Ausprägung des Art. 10 GG den Inhalt der Telekommunikation sowie deren nähere Umstände und die an ihr beteiligten Personen dem Fernmeldegeheimnis. Für Telekommunikations-Provi...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im digitalen Nachlass

Aus der Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz lässt sich daher nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, die Daten eines Erblassers aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächern oder sonstigen Online-Accounts seien grundsätzlich nicht vererbbar, bzw. diesbezüglich sei zwischen höchstpersönlichen und beispielsweise rein geschäftlichen Daten zu differenzier...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2014, 205 mit Anm. Diehl. 1) Nachdem der BGH die für die Verklammerung der Rechtsverhältnisse des Leasinggebers zu seinem Lieferanten und für das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer von ihm angenommene Abtretungskonstruktion auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts aufrecht erhalten hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2798; Tavakoll, NJW 2010, 2768...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / III. Übergang digitaler Nutzungsverträge und AGB

1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher –...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht

Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentliche Grundgedanken einer gesetzlichen ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 3. Folgerungen

Klauseln in AGB, wonach die Rechte aus einem Online-Vertrag im Todesfall erlöschen, nehmen dem Vertragspartner/Erblasser die Möglichkeit, über die Vererbung des Vertragsverhältnisses und seiner Ansprüche hieraus zu disponieren. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit solcher Klauseln in AGB kann nach dem gegenwärtigen Stand nicht gegeben werden.[66]...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher – erneut – entscheidend auf die Ausgest...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. E-Mail-Account

Zwar besitzen mehr als 80 % der Deutschen mittlerweile einen E-Mail-Account,[15] doch ist das erbrechtliche Schicksal dieses Dauerschuldverhältnisses derzeit nicht ausreichend geklärt. Nach heute hM handelt es sich bei einem Access-Provider-Vertrag um einen Übermittlungsvertrag, der als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) zu qualifizieren ist.[16] Grundsätzlich fällt ein vom Erbla...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers des Online-Accounts aus dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB lässt sich nur mit erheblichem Begründungsaufwand konstruieren. Eine Klausel, die die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Nutzers, und damit den Ausschluss der Vererbbarkeit, festlegt, berührt nach hier vertretener Auffassung regelmäßig weder di...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. Einschränkung im Wege der Vertragsgestaltung

Man mag, unter Zugrundelegung deutschen Rechts, die aktuell von einigen Providern verwendeten AGB, durch die eine Vererbbarkeit eines Online-Accounts ausgeschlossen wird, überwiegend für unwirksam halten, da sie angeblich einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB nicht standhalten sollen.[44] Obergerichtliche Rechtsprechung hierzu fehlt allerdings, weshalb man nicht von eine...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. E-Mails

Von der Frage nach dem Übergang des Accounts auf den Erben ist diejenige nach der Übertragung einzelner E-Mails des Erblassers zu trennen.[29] Ein erheblicher Teil der Kommunikation erfolgt heute auf elektronischem Wege; dies gilt auch für geschäftliche Kontakte mit privaten Verbrauchern. Der Erbe wird daher ein großes Interesse an einem raschen und möglichst vollständigen Z...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentlich...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / bb) § 399 BGB

Da es sich bei Provider-Verträgen um vertragliche Schuldverhältnisse handelt, kommen als Anknüpfungspunkt für ein gesetzliches Leitbild iS von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB die Rechtsgedanken des § 399 BGB in Betracht. An einen rechtswirksamen Ausschluss der Übertragbarkeit ist mit Blick auf § 399 Var. 1 BGB etwa dann zu denken, wenn das Schuldverhältnis wegen seines Inhalts in ein...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / IV. Erste Ergebnisse

Rechtspositionen und Vermögenswerte eines Erblassers, die Resultat seines digitalen Lebens sind, fallen grundsätzlich im Zeitpunkt seines Todes in den Nachlass. Das gilt zunächst ungeachtet der Frage, ob diese höchstpersönlicher Natur, vermögenswert oder nichtvermögenswert sind, oder ob sie einen beruflichen bzw. privaten Inhalt besitzen. § 1922 BGB erfasst regelmäßig sämtli...mehr

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / I. Einleitung

Für die Entschädigung in der Kaskoversicherung finden nicht die Erwägungen und Regelungen des Schadenersatzrechtes Anwendung, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarten Regelungen, d.h. regelmäßig die vereinbarten AKB.[2] Diese Regelungen dürfen indes nicht gegen zwingende Regelungen des VVG verstoßen und unterliegen der Kontrolle des AGB Rechtes (§§ 305 ff. BGB).mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / Sachverhalt

Der Kl. ist Eigentümer einer Combi-Limousine, die serienmäßig mit einem Heckspoiler aus Kunststoff ausgestattet ist. Er brachte das Fahrzeug zur Bekl., die eine Tankstelle mit einer Waschanlage betreibt. Der Kl. ließ sein Fahrzeug in der Portalwaschanlage waschen. Durch den Waschvorgang wurde der Heckspoiler abgerissen. Der Kl. hat eine Fehlfunktion der Waschanlage als Ursac...mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / 3 Anmerkung:

Folgende Probleme sind bei der Beurteilung der Haftung für behauptete Schäden an Kfz in Autowaschanlagen zu erörtern: 1. Ist der Schaden an dem Kfz in der Autowaschanlage entstanden oder lag bereits ein Vorschaden vor? Beweismittel hierfür können Zeugen sein, die den unversehrten Zustand des Kfz vor dem Waschvorgang bestätigen. Negativ kann der Beweis fehlender Kompatibilität ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prepaid-Verträge (Mobilfunk): Zeitpunkt der Leistungserbringung

Leitsatz Bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf den Prepaid-Konten und nicht erst bei der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. wird gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht. Der für die Entstehung der Umsatzsteuer maßgebliche Leistungszeitpunkt ist bei unmittelbar auf das Prepaid-Konto aufgeladenen Guthaben der Akti...mehr

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zfs 11/2015, Unangemessene Benachteiligung des Käufers durch Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf

BGB § 280 Abs. 1 § 281 § 307 Abs. 1 S. 2 § 433 Abs. 1 S. 2 § 437 Nr. 3 § 439 Abs. 1 § 476 Abs. 1 Leitsatz Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14 Sachverhalt Die Kl. kaufte von dem beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, der am...mehr

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zfs 11/2015, Unangemessene ... / 3 Anmerkung:

Nachdem die Auslegung des Bedingungswerkes zu nicht behebbaren Auslegungszweifeln darüber führte, ob der Schadensersatzanspruch des Käufers wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung nach ein oder zwei Jahren verjährt sein sollte (Rn 18), kam nur noch eine Unwirksamkeit der Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot in Betracht. Die Unklarheit der hierfür ein...mehr

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Wie werden AGB im grenzüberschreitenden Verkehr einbezogen?

Zusammenfassung Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rechtsverkehr zwischen deutschen Unternehmern genügt es, wenn auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den anderen Vertragsteil bestand. Befindet sich der Kunde oder Lieferant jedoch im Ausland, muss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Ver...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 7/2015, Haftungsbegrenz... / 3 Anmerkung:

Zum unwirksamen Haftungsvorbehalt in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vgl. BGH zfs 2014, 685. 1. Die Entscheidung fand die nicht seltene Konstellation vor, dass eine Klausel, bestehend aus mehreren Einzelregelungen, lediglich eine unwirksame Einzelregelung, im Übrigen aber dem Gegner des Verwenders günstige, von dispositivem Recht abweichende Bestimmungen enthielt. H...mehr

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zfs 6/2015, zfs 6/2015 / Unwirksamkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (Stand 3/2008) im Gebrauchtwagenhandel (BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14)

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat mit Urt. v. 29.4.2015 entschieden, dass die in den AGB – entsprechend dem Muster des ZdK (Stand 3/2008) – enthaltene Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) unwirksam ist. Die AGB des ZdK enthalten im Abschnitt "Gewährleistung" die Regelung, ...mehr

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Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist

Zusammenfassung Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtwagen in den AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK, Stand 3/2008) ist unwirksam. Gebrauchtwagenhändler, aber auch andere Unternehmer, sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Hintergrund Eine Verbraucherin erwarb bei einem Autohändle...mehr

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zfs 4/2015, Unwirksamkeit d... / 2 Aus den Gründen:

" … Sie hat auch in der Sache Erfolg. Das angefochtene Urteil ist abzuändern. Die einseitige Herabsetzung des Krankentagegeldes auf 62 EUR pro Tag durch die Bekl. ist ohne vertragliche Grundlage erfolgt und damit unwirksam. …" 2. Eine mögliche Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes scheitert nicht bereits daran, dass beim Vertragsschluss kein bestimmtes Nettoeinkommen zugru...mehr

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zfs 4/2015, Unwirksamkeit d... / Leitsatz

1. Für eine mögliche Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes und des Beitrags beim Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter den der Erstbemessung des Krankentagegeldes zugrunde gelegten Betrag einseitig durch den VR ist von vornherein kein Raum, wenn beim Vertragsschluss kein bestimmtes Nettoeinkommen zugrunde gelegt worden ist. 2. Die einseitige Anpassung von K...mehr

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zfs 3/2015, Abschluss eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung der Bekl. ist unbegründet, weil das LG zutreffend davon ausgegangen ist, dass sie dem Kl. den durch den Auktionsabbruch entstandenen Schaden ersetzen muss. Dagegen ist die Berufung des Kl. teilweise begründet, weil das LG ihm zu Unrecht der Höhe nach nur einen Netto-Schadensbetrag zuerkannt hat." I. Der Kl. kann von der Bekl. gem. §§ 280 Abs. 1, 283, 275, 433...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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Anforderungen an Rückzahlungsansprüche der KG gegen ihre Kommanditisten

Zusammenfassung In Publikums-KGs müssen Ansprüche auf Rückzahlung von Ausschüttungen der KG gegenüber Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch kleine Kommanditgesellschaften sollten das Urteil des OLG Nürnberg zum Anlass nehmen, die Rückzahlung explizit im Gesellschaftsvertrag zu regeln. Hintergrund Der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG sah vor, ...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / II. Anzahlungen und Rücktrittspauschalen

In drei Verfahren urteilte der BGH[8] jeweils am 9.12.2014 über die zulässige Höhe von Reisepreisanzahlungen und über die Bemessung von Rücktrittspauschalen. Nach den dort streitgegenständlichen Reisebedingungen sollten relativ kurzfristige Anzahlungen gezahlt werden. Bei einem Rücktritt des Reisenden sollten an den Veranstalter gestaffelte Entschädigungspauschalen nach § 65...mehr

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AGS 2/2015, Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht. Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 7. aktualisierte und überarbeitete Aufl. Verlag C.H. Beck München 2014. XXIX, 687 S. 49,00 EUR.

Das Standardwerk zu den Mietnebenkosten ist in 7. Aufl. erschienen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt die weiter veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literatur. Zahlreiche Fallbeispiele wurden eingefügt. Eingehend bearbeitet und erweitert sind der Flächenschlüssel zum Umlageschlüssel und der Abschnitt zum Betriebskosten...mehr

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zfs 1/2015, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… A. Anschlussrevision der Bekl." [14] 1. Das BG ist zutreffend und von der Anschlussrevision unbeanstandet davon ausgegangen, dass eine Verpflichtung des Leasingnehmers zum sog. Restwertausgleich, wie sie in dem von der Bekl. unterzeichneten Leasingformular enthalten ist, wegen des einem Finanzierungsleasing tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips (vgl. Wo...mehr

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zfs 1/2015, Wirksamkeit der... / Leitsatz

1. Die in ein Antragsformular auf Abschluss eines Verbraucherleasingvertrags über ein Kfz vom Leasinggeber deutlich sichtbar eingesetzte Formularklausel "Nach Zahlung sämtlicher Leasing-Raten und einer eventuellen Sonderzahlung verbleibt zum Vertragsende ein Betrag von EUR [konkreter Restwertbetrag] (einschl. USt), der durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist (Restwert). R...mehr

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Verschaffung der Verfügungsmacht bei sog. Sale-and-lease-back-Geschäften

Leitsatz Ob eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit eine Lieferung (an den Leasinggeber) vorliegt, entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Wurde keine Verfügungsmacht verschafft, können Leistungen des Leasinggebers steuerfreie Kreditgewährungen sein. Sachverhalt Die Klägerin war ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden, elektronische Informationssys...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Haftungsvorbehalt in AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters

BGB § 307; VVG § 81 Abs. 2 Leitsatz 1. Ist der in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. 2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldete...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / Leitsatz

1. Ist der in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. 2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kf...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [8] 1. Zutreffend geht das BG allerdings davon aus, dass der in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Kl. vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, denn diese Klausel weicht von wesentlichen Grundg...mehr