Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechnung.

Rn 89 Die formal ordnungsgemäße Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes (Rn 42) – immer am Monatsende, auch wenn der Abrechnungszeitraum nicht an einem Monatsende endet – zuzuleiten bzw mitzuteilen. Das bedeutet nicht Aufgabe zur Post, sondern Eingang beim Mieter (BGH NJW 09, 2197 [BGH 21.01.2009 - VIII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Als Einwendungen kommen die allg Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe in Betracht. Liegt ein Rechenfehler vor, wird ein nicht existierender Posten in die Abrechnung einbezogen oder ein bestehender Posten nicht einbezogen, kann im Einzelfall eine Anfechtung aufgrund von Täuschung erfolgen. Eine Irrtumsanfechtung kommt nicht in Betracht, da ein bloßer (unbeachtlicher) Moti...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur einmal an und liegt beim Wahlanwalt zwischen 48,00 EUR und 432,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 240,00 EUR ergibt. Befindet sich der Mandant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschaffenheitsvereinbarung/Mieterhöhung/Betriebskosten.

Rn 20 Die Angabe der Wohnfläche iVm der Aufzählung der vermieteten Räume in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen eine Beschaffenheitsvereinbarung dar (BGH ZMR 23, 102 Rz 12; NJW-RR 21, 1237 Rz 9). Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Fläche mehr als 10 % ab, liegt daher ein Mietmangel vor (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 9; ZMR 19, 661 Rz 34; NZM 16, 42 Rz 9). Dies gilt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 8 Beim gekündigten Einheitspreisvertrag folgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Wesentlichen den Grundsätzen, die auch für den vollendeten Vertrag zu gelten haben. Vergütungspflichtig sind die erbrachten Massen und Mengen, die den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen und mit den hierfür vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren sind. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieterwechsel.

Rn 83 Der frühere Vermieter muss über die zum Zeitpunkt des Vertragsüberganges bereits abgeschlossenen Abrechnungszeiträume abrechnen und bleibt insoweit berechtigt und verpflichtet (BGH NZM 13, 854 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 280/12] Rz 18; 07, 441 Rz 13; 05, 17 zur Gewerberaummiete). Gleiches gilt für den Erwerber im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 57 ZVG (BGH...mehr

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AGS 09/2025, Mittelgebühr i... / Leitsatz

Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes und für die Gebührenbemessung ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr und keineswegs grundsätzlich – allein weil es sich um ein straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren handelt – ein geringerer Betrag. Sind keine Umstände erkennbar, die eine Erhöhung oder eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Den Vertragsparteien steht es frei, die Abrechnung des gekündigten Vertrages durch Individualvereinbarungen anderweitig zu gestalten. In der Praxis wird davon oft in der Weise Gebrauch gemacht, dass Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen. Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Vertragsparteien vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersteller (§ 28 I 2).

Rn 4 Der Wirtschaftsplan ist nach § 28 I 2 vom zu Beginn des Wirtschaftsjahres amtierenden Verw als Organ der GdW (§ 18 Rn 14) zu erstellen. Stellt dieser Verw keinen Wirtschaftsplan auf, kann jeder WEigtümer gg die GdW einen Titel auf Erstellung eines Wirtschaftsplans erstreiten (§§ 18 II, 44 I 2) und vollstrecken (s.a. BGH ZMR 19, 416 Rz 16) – auch wenn der Beschl nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

Rn 9 Ob ein Leistungsgegenstand erfüllungshalber, an Erfüllungs statt oder als vereinbarte Erfüllung hingegeben wird, hängt von den Vereinbarungen der Parteien ab. Diese bedürfen im Zweifel der Auslegung (zB Karlsr NJW 03, 2322). Bei der Abgrenzung kommt es namentlich darauf an, ob die Forderung unmittelbar durch Hingabe des ersatzweise vorgesehenen Leistungsgegenstands erlö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Unabdingbarkeit (§ 556 V).

Rn 163 Eine zum Nachteil des Mieters von § 556 I, II 2, III, IIIa abw individuelle (BGH ZMR 19, 328 Rz 13) Vereinbarung ist ebenso wie eine in AGB unwirksam (§ 556 V). Bspw eine formularmäßige Verwaltungskostenpauschale, aus der nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt (BGH ZMR 19, 328 Rz 14), oder die Verlängerung der Abrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder tw nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung tr...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 36,00 EUR und 204,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 120,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang.

Rn 70 Die Entlastung soll sich nach hM auf sämtliche Ansprüche erstrecken, die bekannt waren oder die bei sorgfältiger Prüfung hätten erkannt werden können; überzeugender ist der Ausschluss nur wegen erkannter Mängel. Im Einzelfall ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der Entlastung zu ermitteln (BayObLG ZWE 00, 352, 353). IdR betrifft eine gesondert beschlossene Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Die Mietvertragsparteien müssen bestimmen, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Die Verwendung des Wortes ›pauschal‹ und das Fehlen von Regelungen über die Abrechnung sprechen für eine Pauschale (Ddorf IMR 08, 239). Ist eine Vorauszahlung gewollt, diese Vereinbarung aber nicht wirksam, ist die Vorauszahlung in eine Pauschale um...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 125 Um das Massengeschäft der Unfallschadensregulierung möglichst effektiv und einfach zu erledigen, hatten der Deutsche Anwaltverein und der HUK-Verband im Jahre 1971 ein Gebührenpauschalabkommen geschlossen, wonach die außergerichtliche Schadensregulierung durch eine Pauschalgebühr abgegolten wurde. Dieses Abkommen ist 1991 durch die vom DAV und dem HUK-Verband entwick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vermieterwechsel.

Rn 112 Nachzahlungsansprüche aus einer nach dem Eigentümerwechsel erteilten Abrechnung über eine zuvor abgelaufene Abrechnungsperiode stünden dem ehemaligen Vermieter zu (BGH NZM 07, 441 Rz 13; NJW 04, 851 [BGH 03.12.2003 - VIII ZR 168/03] unter II 1). Auch die Abrechnungspflicht (Rn 83) und die Verpflichtung zur Auskehrung eines etwaigen Guthabens (Rn 124) treffen in einem ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Differenzgebühr Rationalisierungsabkommen

Rz. 30 Hat der Anwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein sog. Rationalisierungsabkommen geschlossen (zu den Einzelheiten vgl. § 1 Rdn 143 ff.), so kann es vorkommen, dass die dort vereinbarten Gebühren hinter den gesetzlichen Gebühren, die der Mandant schuldet, zurückbleiben. Rz. 31 Beispiel Der Rechtsschutzversicherer bietet ein Rationalisierungsabkommen an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vereinbarung.

Rn 22 Auch dann, wenn die Mietvertragsparteien eine Wohnfläche vereinbart (s § 535 Rn 19), haben, ist – sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (zB § 556 I und § 7 I HeizkostenV) ganz oder tw nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden – für die Abrechnung nach hM nicht das Vereinbarte, sondern idR der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betrof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übliche Vergütung.

Rn 10 Üblich iSd § 632 II ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allg Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung für Leistungen gleicher Art, Güte und Umfang in zahlreichen Einzelfällen (BGH NJW 01, 151, 152 [BGH 26.10.2000 - VII ZR 239/98]) gewöhnlich gewährt wird (BGH NJW-RR 00, 1560 [BGH 03.11.1999 - I ZR 145/97]). Für den VOB/B-Vertrag ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Einleitung

Rz. 1 Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des verkehrszivilrechtlichen Mandates, in vielen Fällen eine Unfallregulierung, kann verschiedene Verfahrensstadien umfassen. Will der Mandant unmittelbar nach einem Unfall beispielsweise zunächst wissen, wie er sich zu verhalten hat, ob er für den Unfall (mit-)haftet, wie die Chancen auf Erstattung der Mietwagenkos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsames Auftreten.

Rn 79 Willenserklärungen, zB Kündigungen (BGH NJW 10, 1965 Rz 7; LG Frankfurt/M IMR 18, 412) oder Mieterhöhungserklärungen (s § 558a Rn 4 ff), aber auch das Rückgabeverlangen nach § 546 I (BGH NJW 96, 515), müssen, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmietern bzw umgekehrt abgegeben werden (BGH NZM 13, 366 Rz 12; ZMR 05,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Gerichtliche Verhandlung

Rz. 257 Die Terminsgebühr erhält der Anwalt zum einen für die Teilnahme an einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin vor Gericht, nicht jedoch für die Teilnahme an einem bloßen Verkündungstermin (Vorb. 3 Abs. 3 S. 2 VV RVG). Voraussetzung ist dabei, dass der Anwalt zumindest vertretungsbereit in der Verhandlung anwesend ist. Da die Rechtsfolgen jeweils dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. I ist mWv 1.1.07 durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.06 (BGBl I 2098) neu gefasst, IIIa ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) in das Gesetz eingefügt worden. IV ist mWv 1.1.25 durch Art 14 BEG IV vom 23.10.24 (BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Pauschalierung (S 3).

Rn 17 Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt sich unschwer, dass die Anforderungen an die Darlegung eines kündigungsbedingten Vergütungsanspruchs hoch sind. Um dem gekündigten Unternehmer die Abrechnung zu erleichtern, enthält 3 eine widerlegbare Vermutung (BTDrs 16/511 18) des Inhalts, dass dem Unternehmer 5 % der auf den nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. VOB/C.

Rn 13 Teil C der VOB enthält in den dort als DIN-Normen niedergelegten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) nicht nur anerkannte Regeln der Technik (iE dazu sowie zu deren Bedeutung für die Sachmängelhaftung § 633 Rn 23), sondern auch Vertragsregeln zur Bestimmung und Abrechnung einer Bauleistung. (Jedenfalls) Insoweit handelt es sich um AGB (BGH NJW-RR 04, 1248...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 165 Soweit der Anwalt sich durch ausdrückliche Vereinbarung oder schlichte Anwendung an die von den Haftpflichtversicherern angebotenen Abrechnungsgrundsätze gebunden hat (vgl. hierzu ausführlich Rdn 125 ff.), ist hinsichtlich der Einigung Folgendes zu beachten: Rz. 166 Eine selbstständige Einigungsgebühr kann nicht abgerechnet werden. Vielmehr gelten die von den Haftpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufstellung (Abs 1 S 5).

Rn 11 Nach § 632a I 4 muss der Unternehmer seine Abschlagsforderung durch eine geordnete Aufstellung nachweisen. Fehlt sie, ist ein Anspruch auf Abschlagszahlung nicht gegeben. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, das im ansonsten wortgleichen § 16 I Nr 1 2 VOB/B enthaltene Kriterium der Prüfbarkeit in das Gesetz zu übernehmen. Da die Aufstellung dem Besteller glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grenzen.

Rn 102 Ein Rückforderungsanspruch wird verneint, wenn das Mietende durch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 II Nr 3 hergeführt worden ist und die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch dazu dienen soll, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 III Nr 2 herbeizuführen (AG Köln ZMR 07, 281). Rn 103 Ferner wird der Rückforderungsanspruch versagt, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch ggü dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von § 556c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prüfungen (§ 29 II 2).

Rn 9 Nach § 29 II 2 sollen die Verwaltungsbeiräte dort genannte Unterlagen prüfen. Beim Wirtschaftsplan sind Ansätze und Vollständigkeit zu sichten, beim Einzelwirtschaftsplan va die Umlageschlüssel. Zur Prüfung der Abrechnung gehört: Vollständigkeit, Check der rechnerischen Schlüssigkeit, Kontenabgleich (§ 28 Rn 27) stichprobenhafte Untersuchung sachlicher Richtigkeit durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpflichteter.

Rn 124 Im Falle eines Vermieterwechsels ist der frühere Vermieter verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Wechsels der Abrechnungszeitraum (Rn 42) bereits abgelaufen ist (BGH NZM 07, 441 Rz 13). Dies soll auch für die im Zeitpunkt des Eigentümerwechsels laufende Abrechnungsperiode gelten, wenn der Mieter vor dem Eigentumsübergang ausgezogen ist (BGH NZM 07, 441 [BGH 04.04.2007 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- und Leasingverträge, WEG.

Rn 28 Der Vermieter verabredet ein Aufrechnungsverbot ggü seinem Mietzinsanspruch, um dessen zeitnahe Durchsetzbarkeit zu sichern. Hierauf kann er sich nach dem Ende des Mietverhältnisses regelmäßig nicht mehr berufen (BGH NJW-RR 00, 530). Ebenso liegt es hinsichtlich einer Klausel, die eine Vorankündigungsfrist für eine Aufrechnung bestimmt (BGH NJW-RR 88, 329 [BGH 16.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht und Sinn und Zweck.

Rn 125 Der Mieter hat Einwendungen gg eine formal wirksame (Rn 52 ff; Rn 130) Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 5). Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann der Mieter – ggf weitere (Lützenkirchen NZM 02, 513) – Einwendungen nicht mehr geltend machen – es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertrete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren.

Rn 50 Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren (Rn 5), können grds in dem Abrechnungszeitraum (Rn 42) umgelegt werden, in dem sie entstanden sind (BGH NJW 10, 226 [BGH 11.11.2009 - VIII ZR 221/08] Rz 18; 07, 1356 Rz 18). Rn 51 Ob ein Vermieter ferner berechtigt ist oder – unter besonderen Umständen – sogar nach §§ 241 II, 242 v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Begründung.

Rn 30 Eine Anpassungserklärung muss zunächst nicht begründet werden. Die Vertragspartei, die die Anpassung vorgenommen hat, muss nach hM aber eine von ihr beanspruchte Anpassung nachträglich der anderen Vertragspartei ggü rechtfertigen, sofern diese die Angemessenheit (Rn 29) bestreitet (BGH NJW 11, 3642 Rz 18; aA Schmid MDR 11, 1449, 1451); Entspr muss gelten, wenn nicht bl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fälligkeit.

Rn 8 Der Wertersatzanspruch ist nach der gesetzlichen Intention sofort fällig (§ 355 III 1), Rn 2. Umstritten ist, ob der Unternehmer hierfür analog § 650g IV 1 Nr 2 eine prüfbare Abrechnung vorlegen muss. Dafür sprechen der Rechtsgedanke des § 648 sowie die Tatsache, dass der Verbraucher regelmäßig kaum wird einschätzen können, welche Leistungen bisher erbracht worden sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kostenneutralität.

Rn 10 Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Beim Kostenvergleich sind nach § 8 WärmeLV für das ›Mietwohngebäude‹ (= den jeweiligen Umlegungsbezugspunkt, § 556 Rn 46 ff) gegenüberzustellen die Kosten der Eigenversorgung durch den Vermieter mit Wärme oder Warmwasser, die der Mieter...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folge...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung hat für die Praxis erhebliche Bedeutung. Das gilt einmal hinsichtlich der Ausführungen des BGH zu der Frage, ob die Vereinbarung des Zeithonorars gem. § 3a RVG rechtmäßig war, die der BGH auf der Grundlage seiner dazu vorliegenden Rspr. bejaht. Auch die Höhe des konkret vereinbarten Stundensatzes von 250,00 EUR hat er erneut nicht beanstandet. Ebenso hat er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersteller.

Rn 38 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen hat der Verw als Organ der GdW (BGH ZMR 24, 960 Rz 12) aufzustellen, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung entstanden ist (BGH ZMR 18, 523 Rz 11). Die Organ-Verpflichtung geht nicht auf den neuen Verw über (AG Kassel ZfIR 22, 99). Der Alt-Verw kann die Erstellung indes vertraglich nach § 280 I BGB und aus s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Stundenlohnvertrag.

Rn 43 Beim Stundenlohnvertrag ist nicht der Leistungsumfang, sondern der Aufwand an Zeit und Material maßgebend für die Preisbildung. Solche reinen Aufwandsverträge sind wegen der damit für den Besteller verbundenen Kalkulationsrisiken in der Praxis selten; gebräuchlich sind hingegen Einheits- und Detailpauschalverträge mit sog angehängten Stundenlohnarbeiten, woraus ein Lei...mehr