Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 140 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht (§ 535 Rn 54; BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36; 15, 132 Rz 11), bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der nach einer Umlegungsvereinbarung vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen und den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 134 Nach Fristablauf schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung und kann die in Rn 126 genannten Einwendungen grds nicht mehr geltend machen. Rn 135 Bei einem arglistigen Verhalten kann dem Vermieter die Berufung auf den Ablauf der Ausschlussfrist allerdings versagt sein (LG Berlin GE 07, 847). Der Vermieter kann ferner nach § 242 gehindert sein, sich a...mehr

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§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/Fahrerlaub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenzverwalter.

Rn 85 Der Insolvenzverwalter ist nach §§ 80, 108 I Nr. 1 InsO zur Abrechnung verpflichtet – auch für solche Zeiträume, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geendet haben. Er muss für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung und für die Zeit danach getrennt abrechnen, weil die Erstattungsansprüche des Mieters für die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 105 Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, wenn er nicht in der Lage war, vor Ablauf der Abrechnungsfrist abzurechnen. Für das Verschulden gelten die zu § 276 aufgestellten Sorgfaltsmaßstäbe (BGH ZMR 17, 303 Rz 40; NJW 09, 2197 Rz 13). Zum Entlastungsbeweis hat der Vermieter konkret darzulegen, inwiefern er die Verspätung nicht zu vertreten ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Art und Weise, Zeitpunkt sowie Form.

Rn 29 Die Anpassungserklärung ist durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung abzugeben und bedarf der Textform (§ 126b). Eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Abrechnung und der Erklärung bedarf es nicht (Rn 24; BGH NJW 11, 2350 [BGH 18.05.2011 - VIII ZR 271/10] Rz 15). Die Erklärung muss einen bestimmten oder bestimmbaren Erhöhungsbetrag mitteilen, zB d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 32 Bei Abrechnung und Umlage der Kosten für Wärme und Warmwasser sind die Vorgaben der HeizkV zu beachten, ua § 6a III 1 HeizkV. Nur eine den Anforderungen der HeizkV genügende Abrechnung entspricht zwar § 18 II (BGH ZMR 23, 725 Rz 20; 23, 61 Rz 6). Dennoch können Verstöße hinzunehmen sein (vgl. BGH ZMR 23, 725 Rz 19 ff; 23, 61 Rz 10 ff). Jeder WEigtümer kann nach § 18 II...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 27 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 115 Dem Mieter steht ggü der Nachforderung nach § 273 I ein temporäres Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung der Abrechnung durch Einsicht in die Belege (Rn 152 ff) ermöglicht (BGH NZM 22, 373 [BGH 26.10.2021 - VIII ZR 150/20] Rz 13; NJW 21, 693 Rz 12; NZM 19, 620 Rz 38; NJW 18, 1599 Rz 27). Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich das Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel der Abrechnung (Rn 63) berühre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 21 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart oder ist der vertraglich vereinbarte Umlageschlüssel nicht durchführbar (Rn 7), ist – geht es nicht um die Heiz- und Warmwasserkosten – nach § 556a I 1 subsidiärer Umlageschlüssel grds der Wohnfächenanteil der konkreten Mietsache an der Gesamtwohnfläche (BGH NJW 06, 3557 Rz 16; s.a. § 20 II 1 NMV 1970 und § 7 I 2, § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1190 BGB – Höchstbetragshypothek.

Gesetzestext (1) 1Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. 2Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden. (2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet. (3) Die Hypothek gilt als...mehr

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Vorwort

Die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gehört bis heute zum "Brot und Butter"-Geschäft vieler, gerade kleinerer und mittelständischer, Rechtsanwaltskanzleien. Dass eine effektive Bearbeitung des jeweiligen Auftrages – hierzu gehören Fälle aus dem Zivilrecht genauso wie solche aus dem Ordnungswidrigkeiten-, dem Straf- und Fahrerlaubnisrecht – fundierte Kenntnisse der jewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 109 Für den vermietenden WEigtümer – entspr gilt für die vermietende GdW (Vor §§ 1–49 WEG Rn 8) – gelten keine Besonderheiten. Er muss auch dann innerhalb der Frist des § 556 III 2 abrechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschl nach § 28 II 1 WEG vorliegt (Rn 79). Dies gilt auch in großen WE-Anlagen (Flatow AnwZert MietR 16/17). Rn 110 Der vermietende WEigtümer ist i...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / I. Erforderlichkeit der Prüffrist

Nach § 2 AKB in Verbindung mit § 100 VVG ist der Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, denn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich nach § 1 PflVerG um eine Pflichtversicherung, bei der der Versicherer und der Schädiger gem. § 115 Abs. 2 S. 4 VVG als Gesamtschuldner haften und der Versi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verständlichkeit.

Rn 35 Die Abrechnung und ihre jeweiligen Bestandteile/Ergänzungen müssen für einen durchschnittlichen (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 12, 2648 Rz 20) WEigtümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH ZMR 18, 343 Rz 7). Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Begründung und Beendigung einer Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) 1 Wird eine Betriebsstätte begründet, so ist zu diesem Zeitpunkt die erste Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte zu erstellen. 2 Wird eine Betriebsstätte beendet, so ist zu diesem Zeitpunkt die Hilfs- und Nebenrechnung abzuschließen. 3 Der zum Zeitpunkt der Begründung oder der Beendigung einer Betriebsstätte anzunehmende Übergang von Vermögenswerten und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Pflichten des Vermieters; Ansprüche des Mieters.

Rn 16 Für Ansprüche des Mieters sind der Eigentumsübergang und die Fälligkeit der Ansprüche maßgebend. Alle vor Eigentumsübergang bereits fälligen Ansprüche (zur Kaution vgl BGH ZMR 07, 529; zum Mieterdarlehen LG Berlin ZfIR 10, 813, wegen Verletzung von Verkehrspflichten LG Berlin GE 18, 642) sind gg den ursprünglichen Vermieter zu richten, während der Erwerber für die zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der sich auf ein formloses Anerkenntnis berufende Gläubiger trägt die Beweislast dafür, dass eine Abrechnung oder ein Vergleich vorliegt. Im Zusammenhang mit einer Abrechnung hat er allerdings grds nur den Abrechnungsvorgang darzulegen und nicht einzelnen Schuldposten (Staud/Marburger Rz 15; BGH WM 02, 281, 282: bei Bürgschaft). Anders ist das bei einem nicht anerkannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung der Frist.

Rn 129 Für die Fristwahrung gelten §§ 187–193 (LG Berlin GE 11, 1229). Die Frist kann nicht auf das Monatsende, in dem die Frist ablaufen würde, verlängert werden (Lützenkirchen NJW 15, 3078 [3080]; aA LG Frankfurt/M WuM 13, 40). Für die Rechtzeitigkeit der Einwendung, die der Mieter beweisen muss (Schmid ZMR 01, 761, 768), kommt es auf den Zugang (§ 130) beim Vermieter an. ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 13 Die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren (Nrn. 4124 ff. VV RVG) und im Rahmen der Revision (Nrn. 4130 ff. VV RVG) folgt der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsverwalter.

Rn 84 Der Zwangsverwalter rückt nach § 152 ZVG in die Pflichten des Vermieters ein (Schlesw NJOZ 19, 1397 Rz 37). Er muss auch solche Abrechnungszeiträume abrechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung von der als Beschlagnahme geltenden Anordnung der Zwangsverwaltung erfasst wird (BGH NJW 06, 2626 [BGH 03.05.2006 - VIII ZR 168/05] Rz 6; 03, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform (§ 126b) eine Anpassung für die Zukunft (BGH NJW 11, 2350 [BGH 18.05.2011 - VIII ZR 271/10] Rz 18) vornehmen; dagegen besteht nicht das Recht, Betriebskostenvorauszahlungen erstmalig einzuführen. § 560 IV gibt ferner nur ein einmaliges Erhöhungsrecht pro Abrechnung (Bentrop ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen und Kosten für...mehr

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AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 23 Die Jahresabrechnung muss der GdW und den WEigtümern belegen, welche Einnahmen der Verw als Organ der GdW wirklich erlangte (BGH NJW 12, 1434 Rz 11 = ZMR 12, 372) und wie er damit verfuhr (Ausgaben, Anlagen, usw). Zu verlangen ist: 1. ein ›Kopf‹ (Informationen zu: Ersteller, Erstellungsdatum, Abrechnungszeitraum, konkretes Bezugsobjekt), 2. die Verteilung von nicht ged...mehr

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FoVo 09/2025, Kostenrecht

Toussaint Kostenrecht Kommentar, 55. Aufl. 2025 3.136 Seiten, 179 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82689-4 Alle Kommentare und Werke zum Kostenrecht erscheinen nach dem KostBRÄG 2025 neu. In diese Reihe muss sich das Werk von Toussanint nicht einreihen, weil es zu den Klassikern des Kostenrechts gehört, die jedes Jahr neu erscheinen und hierbei die Entwicklungen in Gesetzge...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 19 Die Gebührenansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einerseits und dem Mandanten andererseits können deshalb unterschiedlich sein, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gebührensätze zugrunde liegen. Rz. 20 Beispiel Für eine außergerichtliche Unfallregulierung sind mehrere Besprechungen erforderlich (überdurchschnittliche Angelegenheit). Schließli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufstellungszeitpunkt (§ 28 I 2).

Rn 5 Nach § 28 I 2 ist jährlich – nach § 18 II idR im Voraus; anderes ist nicht ordnungsmäßig (str) – ein Wirtschaftsplan vorzulegen; die WEigtümer können etwas anderes vereinbaren. Gesetzliches Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Rn 6 Verlangt ein WEigtümer, dass dem Wirtschaftsplan entgegen einer Übung das Kalenderjahr zu Grunde gelegt wird, handelt er grds treuwidrig, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilfälligkeit.

Rn 113 Betrifft ein formaler Mangel (Rn 61) nur einzelne Kosten, soll die Abrechnung im Einzelfall teilwirksam sein können (Rn 62). Der Mieter schuldet in diesem Falle eine Nachzahlung, wenn feststeht, dass sich für die übrigen Kosten eine Nachzahlung ergibt (BGH NJW 07, 1059 [BGH 14.02.2007 - VIII ZR 1/06] Rz 11) oder wenn für die jew abgerechneten Kosten gesonderte Vorausz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Mietshaus.

Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweck.

Rn 13 Eine Pauschale erspart dem Vermieter die genaue Abrechnung der Betriebskosten und entlastet ihn damit von dem ansonsten jährlich anfallenden Arbeitsaufwand (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Untermiete.

Rn 7 Im Verhältnis zwischen Haupt- und Untermieter gilt § 556 in gleicher Weise wie zwischen Haupt- und Vermieter. Eine Bindung des Untermieters an die Abrechnung des Hauptvermieters besteht nicht. Eine solche Bindung kann wegen § 556 III, IV auch nicht vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Umlegungsbezugspunkt.

1. Gebäude. a) Mietshaus. Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum. b) Gebäude einer WE-Anlage. Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Vergütungsvereinbarung.

Rn 4 Wird in einem Werkvertrag eine Vergütungsvereinbarung getroffen oder ist die Vergütung aus dem Vertrag bestimmbar, findet § 632 keine Anwendung (so beim Einheitspreisvertrag oder bei Vereinbarung eines Stundenlohns – BGH NJW 02, 1107; BGHZ 132, 229). Der Besteller schuldet dann die vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung ist nicht vereinbart, wenn die Vertragsparteien die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Gemischt genutzte Gebäude oder Wirtschafts- bzw Abrechnungseinheiten (›Vorwegabzug‹).

a) Grundsatz: kein ›Vorwegabzug‹. Rn 72 Gibt es in einem Gebäude oder in einer Wirtschafts- bzw Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48) Räume und/oder Flächen, die sowohl der preisfreien Wohnraummiete unterliegen (anders: § 20 II 2 NMV 1970) als auch der Gewerberaummiete, müssen alle oder einzelne Betriebskosten für die jeweiligen Mietverträge nicht getrennt abgerechnet werden (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Berichtigung/Korrektur.

1. Grundsatz. Rn 76 Der Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist einen formalen und/oder materiellen Mangel korrigieren (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 13; 07, 1059 Rz 12). Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Abrechnung hingegen grds nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden (BGH NJW 11, 1957 Rz 12; 11, 843 Rz 13; 08, 204 Rz 12). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Voraufteilungen.

1. Abzug nicht umlegbarer Kosten. Rn 69 Erbringt der Vermieter für umlegbare und nicht umlegbare Kosten ggü einem Dritten eine einheitliche Zahlung, muss vor der Kostenumlegung der Aufwand für die nicht umlegbaren Leistungen herausgerechnet werden. 2. Voraufteilung auf Umlegungsbezugspunkte. Rn 70 Entstehen Kosten für mehrere Umlegungsbezugspunkte (Rn 46 ff) einheitlich, müssen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufteilung auf verschiedene Kostenpositionen.

Rn 71 Fallen einheitlich Kosten an, die mehrere Kostenpositionen betreffen, ist eine Voraufteilung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit erforderlich. Eine Voraufteilung ist insb dann notwendig, wenn unterschiedliche Umlageschlüssel bestehen oder eine Kostenposition nicht auf alle Mieter umlegbar ist. Die Aufteilung hat in der Weise zu erfolgen, dass die ...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abzug nicht umlegbarer Kosten.

Rn 69 Erbringt der Vermieter für umlegbare und nicht umlegbare Kosten ggü einem Dritten eine einheitliche Zahlung, muss vor der Kostenumlegung der Aufwand für die nicht umlegbaren Leistungen herausgerechnet werden.mehr