Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Kommissionsgeschäfte

Rz. 59 Ein Kommissionsgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen, des Kommittenten, in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 HGB). Vom Kommissionär in Kommission genommene Waren dürfen von diesem nicht aktiviert werden, da er zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

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Ausschlussfrist / 7.2 Hinderung der Geltendmachung

Entsprechendes gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger von der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten hat. Eine solche Verhinderung kann darin bestehen, wenn durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht wird. Praxis-Beispiel Bis zu de...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.1 Arbeitsvertragliche Zahlungsansprüche

Bei Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis kann die Fälligkeit regelmäßig nach dem Kalender bestimmt werden. So sind die Arbeitsentgelte, die als Bemessungszeitraum den Kalendermonat vorsehen, nach § 24 TVöD grundsätzlich am letzten Tag eines Monats zu zahlen. Die Frist verschiebt sich auf den vorhergehenden Werktag, wenn der Zahltag auf ein Wochenend...mehr

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Ausschlussfrist / 5 Berechnung der Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist beginnt grundsätzlich ab dem Tag zu laufen, an dem der Anspruch auf die Leistung fällig wird. Eine Leistung ist fällig, wenn der Gläubiger sie vom Schuldner fordern kann. Dieser Zeitpunkt ist nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruchs gleichzusetzen. Vielmehr muss es dem Gläubiger praktisch möglich sein, den Anspruch geltend zu machen. Dabei kommt e...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz, [1] Sonderzahlungen, [2] Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 9 Haftung beim LSt-Abzug durch einen Dritten (§ 42d Abs. 9 i. V. m. § 38 Abs. 3a)

Rz. 129 Ein Dritter ist ab 1.1.2004 zum LSt-Abzug nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG verpflichtet, wenn der Dritte sich gegen ihn richtende tarifvertragliche Geldansprüche des Arbeitnehmers erfüllt. Der Gesetzgeber ist zu dieser Regelung durch den BFH veranlasst worden.[1] Danach fehlte es bisher an einer gesetzlichen Grundlage für die Pflicht zum LSt-Abzug bei Entschädigungszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 9 Der Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen ist weit gefasst und geht über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Es geht um die rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln. Denn es handelt sich um solche der von den KVen verwalteten Gelder, nicht jedoch um die Gesamtvergütung (Steinmann-Munzinger, in: jurisPK-SGB V, § 81a Rz. 18). Gegen Letzt...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. beim Arbeitslosengeld § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflic...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.5 Pflicht zur Zusammenarbeit

Rz. 18 Die Pflicht zur Zusammenarbeit erstreckt sich für eine KV/KZV bzw. die KBV und die KZBV ferner auf die Krankenkassen und ihre Verbände (vgl. Abs. 3), wobei eine Zusammenarbeit zweckgerichtet auch mit den nach § 197a angesiedelten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erfolgen sollte. Diese Stellen sind nämlich ebenfalls verpflichtet, mit den Prü...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt verschiedene Pflichten für Arbeitgeber und Insolvenzverwalter in Bezug auf das Kurzarbeitergeld (Kug) und Wintergeld, das Qualifizierungsgeld sowie die Transfermaßnahmen und Arbeitskämpfe. Dadurch wird eine besondere Stellung der Arbeitgeber und Insolvenzverwalter normiert. Der Arbeitnehmer soll die Leistungen aus einer Hand erhalten, insoweit tri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Anforderungen an wirksame Abrechnung (›formale‹ Voraussetzungen).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung.

Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrechnung vorliegen, die formal und inhaltlich korrekt ist (BGH NJW 13, 1595 Rz 8; NZM 12, 455 [BGH 15.05.2012 - VIII ZR 246/11] Rz 13). Begehrt der Mieter eine Anpassung, kann es nach Sinn und Zweck des § 560 IV (Rn 22) nicht auf die formale und materielle Richtigkeit der Abrechnung ankommen. Für sein Verlangen ist notwendig, aber auch ausreic...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 17 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / C. Abrechnung nach RVG

Rz. 3 Entscheidet sich der Anwalt für eine gesetzliche Abrechnung, so ist – wie auch im Zivilrecht – nach Verfahrensabschnitten zu gliedern. I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides) Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abrechnung.

Rn 3 Abrechnung ist die vertragliche Feststellung eines Rechnungsergebnisses aus mehreren Rechnungsposten (RGZ 71, 102, 103; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2). Legen die Parteien das Ergebnis einer gemeinsamen Abrechnung in Form einer Vereinbarung fest, so dass sich der Gläubiger künftig bzgl seiner Ansprüche nur noch auf diese zu berufen braucht, ist ein entspr Verpflichtungswille z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abrechnung von Vorauszahlungen (§ 556 III 1).

I. Allgemeines. Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entspr § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar. II. Sinn und Zweck. Rn 39 Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgen nicht fristgerechter Abrechnung.

1. Vermieter (§ 556 III 3). a) Überblick. Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abrechnung.

Rn 18 Der Vermieter muss eine Pauschale nicht abrechnen. Tut er es doch, kann hierin im Einzelfall das schlüssige Angebot auf eine Vertragsänderung und (künftige) Vorauszahlungen liegen.mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des Pflichtverteidigers bei Vorführungen und anderen Einzelterminen

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor. I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abrechnung.

Rn 12 Die Vorschusszahlung ist ihrer Natur nach nicht endgültig (BGH BauR 89, 81). Der Besteller muss deshalb nach durchgeführter Mängelbeseitigung die Kosten ggü dem Unternehmer abrechnen (BGH NJW-RR 89, 405, 406) und zwar innerhalb angemessener Frist (BGH BauR 90, 358; Müko/Busche § 637 Rz 22; Celle NJW-RR 94, 1174 – Frist bis zur Rechtskraft der Verurteilung des Unternehm...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / [Ohne Titel]

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / IV. Auslagen

Der Pflichtverteidiger kann außerdem Auslagen, insbesondere die Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV, geltend machen.[28]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abrechnung.

Rn 70 S dazu § 28 Rn 32 ff. Die fehlerhafte Verteilung der Heizkosten soll dazu führen, dass der Beschl nach § 28 II 1 vollständig für ungültig zu erklären ist (LG München I ZMR 22, 817).mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 5. Haftzuschlag

Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, was i.d.R. der Fall sein dürfte, entstehen die vorstehend aufgeführten Gebühren mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV.[27]mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / III. Gebührentatbestände

1. Allgemeines Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen i...mehr

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 12.6.2025 bis 31.7.2025...mehr

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§ 7 Muster / G. Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung An die XYZ Haftpflichtversicherungs AG Musterstraße 33 12345 Musterstadt Unfallgeschehen vom 2.6.2025 in München, Forstenrieder Allee Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermittle ich Ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VII. Pauschgebühr

Der nach §§ 140 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 58 Abs. 1 S. 5 StPO beigeordnete Rechtsanwalt ist Pflichtverteidiger. Er kann also beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 RVG eine Pauschgebühr beantragen. Daran zu denken ist etwa bei Teilnahme an besonders langen Vorführungen oder richterlichen Vernehmungen. Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2025, S....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 4. Terminsgebühr Nr. 4102 VV

Für die Teilnahme an dem Vernehmungs-/Vorführungstermin entsteht eine der Terminsgebühren der Nr. 4102 VV, also Nr. 1 oder Nr. 2.[24] Es gelten die allgemeinen Regeln.[25] Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr für die bloße Teilnahme an dem Vorführungs-/Vernehmungstermin. Der Rechtsanwalt muss an dem Termin nicht aktiv, z.B. durch Fragen, teilnehmen. Seine körperliche Anw...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 1. Allgemeines

Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen ist ebenso wie ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 2. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für den Rechtsanwalt entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV.[17] Das ist zutreffend zum Teil auch zum früheren Recht vertreten worden[18] und gilt für die neue/geänderte Regelegung erst Recht.[19] Für den Anfall der Grundgebühr gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet: Wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten ggf. später – wegen des beschränkten Umfangs der Bestellung (s....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 3. Verfahrensgebühr

Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht daneben immer[21] die jeweilige Verfahrensgebühr.[22] Welche (gerichtliche) Verfahrensgebühr der Nrn. 4104, 4106, 4112, 4118, 4124 VV entsteht, ist abhängig von dem Verfahrensstadium, in welchem die richterliche Vernehmung des Beschuldigten/Zeugen stattfindet. Handelt es sich um das/ein gerichtliches Verfahrensstadium, entsteht die ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 137 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.12.2010 - VIII ...mehr