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Praxis-Beispiele: Sachbezug / 2 Benzingutschein, selbst ausgestellt

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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Gutschein zum Erwerb von Kraftstoff für seinen Privat-Pkw i. H. v. 45 EUR pro Monat. Der Gutschein ist durch den Arbeitgeber selbst ausgestellt und berechtigt zum Erwerb von Kraftstoff an der Tankstelle X in Musterhausen. Der Arbeitgeber hat mit der Tankstelle X einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen, über welchen die Kosten direkt zwischen der Tankstelle X und dem Arbeitgeber abgerechnet werden.

Ergebnis

Hier liegt ein Sachbezug vor. Der Gutschein ist zwar durch den Arbeitgeber selbst ausgestellt. Über den Akzeptanzvertrag (Rahmenvertrag) erfolgt aber die direkte Abrechnung mit dem Arbeitgeber. Außerdem ist der Arbeitnehmer auf den Kraftstofferwerb bei der Tankstelle X beschränkt.

Hinweis

Stellt der Arbeitgeber hingegen einen Gutschein zum Kraftstofferwerb selbst aus, welchem kein Rahmenvertrag mit einer bestimmten Akzeptanzstelle (Tankstelle, Tankstellenkette) zugrunde liegt und erhält der Arbeitnehmer nach Erwerb des Kraftstoffs, gegen Vorlage des Gutscheins vielmehr seine getätigten Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet, liegt regelmäßig eine Geldleistung vor. Es handelt sich hier vielmehr um eine Form der nachträglichen Kostenerstattung, bei welcher der Arbeitnehmer zunächst in Vorleistung getreten ist.

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