Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abrechnungspflicht und -anspruch.

Rn 40 Der Vermieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 83 ff) hat ggü jedem Mieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 90 ff) spätestens mit Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) abzurechnen (Rn 52) und dies ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 2), sofern der Mieter Betriebskosten gezahlt hat; ob er Vorauszahlungen leisten musste, ist unerheblich (LG Berlin GE 07, 1252; s.a. BGH WuM 18, 432 [BGH 16.03.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einzelne Kosten (Teilwirksamkeit).

Rn 62 Betrifft ein formaler Mangel nur einzelne Kosten, soll die Abrechnung im Übrigen wirksam (= teilwirksam) sein, wenn die vom Mangel betroffenen Kosten ›unschwer herausgerechnet werden können‹ (BGH ZMR 17, 464 Rz 3; NJW 11, 143 Rz 42; 10, 3363 Rz 14; 07, 1059 Rz 11). So liegt es zB nicht, wenn der Vermieter einen unverständlichen Umlageschlüssel (§ 556a Rn 5 ff) wählt, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Leistungs- und Abflussprinzip.

Rn 44 Die auf den Abrechnungszeitraum (Rn 42) entfallenden Kosten können nach verschiedenen ›Prinzipien‹ ermittelt werden: Nach dem Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Kosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (LG Berlin ZMR 19, 492, 493). Nach dem sog Abflussprinzip (auch Abrechnung nac...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Isoliert oder im Verbund.

Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll allerdings auch möglich sein, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 76 Der Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist einen formalen und/oder materiellen Mangel korrigieren (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 13; 07, 1059 Rz 12). Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Abrechnung hingegen grds nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden (BGH NJW 11, 1957 Rz 12; 11, 843 Rz 13; 08, 204 Rz 12). Das gilt namen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldanerkenntnis.

Rn 78 In der vorbehaltlosen Zahlung einer sich aus einer Abrechnung ergebenden Nachforderung oder in der vorbehaltlosen Auszahlung oder Gutschrift eines aus einer Abrechnung folgenden Guthabens ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen, das der Korrektur/Berichtigung entgegenstünde (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 18; LG Lübeck NJOZ 17, 911, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Beanstandung.

Rn 65 Meint der Mieter, es liege ein materieller Mangel vor, muss er konkrete Beanstandungen vorbringen (dazu Rn 131 ff). Wenn nicht, schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung (Rn 134).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) ›Formale‹.

aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Änderungsvertrag.

Rn 29 Für einen – ggf schlüssigen – Änderungsvertrag, der die Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, die der Mieter bislang nicht tragen musste, ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter dem zustimmt (BGH NJW 08, 283 Rz 18). Dafür reicht es grds nicht aus, dass der Mieter eine Abrechnung lediglich nicht beanstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen.

Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so besteht ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. Dieser ist nicht entspr § 214 II 1 ausgeschlossen, auch wenn die Einwendungsfrist des § 556 III 5 abgelaufen ist (BGH NJW 06, 903 Rz 11). Vorauszahlungen, die bezahlt wurden, ohne dass eine Verpflichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine...mehr

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zfs 09/2025, Zu den Folgen ... / 1 Aus den Gründen:

(abgekürzt gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) I. Die Berufung ist begründet. Die Berufung der Beklagten führt gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur ausdrücklich beantragten Aufhebung des angefochtenen Urteils einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wegfall des Abrechnungshindernisses.

Rn 107 Nach Sinn und Zweck der Abrechnungsfrist (dazu Rn 88) darf der Vermieter auch dann, wenn er die Abrechnungsfrist zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, nach Wegfall des Abrechnungshindernisses nicht unbegrenzt warten, bis er die Abrechnung erstellt oder eine Nachforderung erhebt (BGH NJW 06, 3350 Rz 16). Rn 108 Eine zunächst entschuldigte Verspätung kann daher na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten im Verkehrsverwaltungsrecht, also auch im Fahrerlaubnisrecht, ist mit der verkehrszivilrechtlichen Abrechnung vergleichbar. Insoweit kann insbesondere auf die Ausführungen unter § 1 verwiesen werden. Der für eine gesetzliche Abrechnung nach RVG maßgebliche Gegenstandswert bzw. Streitwert richtet sich allerdings, im außergerichtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) ›Materielle‹.

aa) Überblick. Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zahlungen und Ansprüche des Mieters.

Rn 93 Hat der Mieter auf eine schuldhaft verspätete Abrechnung geleistet, kann er seine Zahlungen nach §§ 812 ff zurückfordern: er hat ohne Rechtsgrund geleistet (BGH NJW 06, 903 Rz 10). § 214 II 1 ist nicht analog anwendbar. Rn 94 Ein Guthaben (Rn 122 ff), das in einer verspäteten Abrechnung ermittelt wird, ist auszuzahlen. Ein Anspruch auf Zinsen für ein etwaiges Guthaben a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Mitteilung‹.

Rn 131 Der Mieter – jeder einzelne muss Einwendungen erheben, wenn er sich erfolgreich gg eine Nachforderung verteidigen will (§ 425) – kann Einwendungen zwar formlos geltend machen, muss sie aber ›mitteilen‹, also im Einzelnen darstellen (Ddorf ZMR 03, 570; KG ZMR 06, 928; LG Karlsruhe IMR 12, 227; LG Berlin GE 11, 612). Unspezifizierte und/oder unbegründete Einwendungen si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel.

a) ›Formale‹. aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, BGH ZMR 19, 759, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachvollziehbar- und Prüffähigkeit.

Rn 53 Ob der Vermieter mit einem Abrechenwerk seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSd § 362 erfüllt hat, richtet sich ua danach, ob der Mieter anhand des Abrechenwerks in der Lage ist, 1. die zur Umlage anstehenden Betriebskosten (Rn 3) zu erkennen und 2. anhand der ihm mitgeteilten Umlageschlüssel (§ 556a Rn 5 ff) den auf ihn entfallenden Kostenanteil nachzuprüfen (stRspr, etw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilabrechnung (§ 556 III 4).

Rn 86 Nach § 556 III 4 muss der Vermieter keine Teilabrechnung erstellen – weder für einzelne Betriebskosten noch bei einem Mieterwechsel (Rn 40); etwas anderes kann vereinbart werden (BGH NZM 08, 520 [BGH 30.04.2008 - VIII ZR 240/07] Rz 18). Rn 87 Eine Teilabrechnung idS ist eine Abrechnung lediglich für einen Teil des Abrechnungszeitraums (BGH NJW 10, 3228 Rz 18). Rechnet d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. VOB/B.

Rn 45 Die VOB/B enthält zahlreiche, zT erheblich vom BGB-Werkvertragsrecht abw Bestimmungen zur Ausgestaltung der wechselseitigen vertraglichen Pflichten der Bauvertragsparteien (zusammenfassende Darstellung: NK-BGB/Leupertz, Anh zu §§ 631–651: Der VOB/B-Bauvertrag Rz 15 ff). Die wichtigsten sind: § 1 III VOB/B: einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers durch ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 126 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 67 Inhalt einer ›Entlastung‹ ist idR die einseitige Erklärung, dass der GdW gg den Verw keine Ansprüche wegen der in der Abrechnung und ihren Ergänzungen dargestellten Vorgänge zustehen. In der bloßen Genehmigung der Abrechnung liegt keine schlüssige Entlastung (BGH NJW 11, 1346 Rz 8 = ZMR 11, 573).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Begriff.

Rn 64 Ein materieller Mangel soll vorliegen, wenn die abgerechneten Kosten dem Ansatz und/oder der Höhe nach nicht bestehen (BGH NJW 11, 368 Rz 22) oder es keine Umlagevereinbarung gibt – das Verlangte also materiell-rechtlich nicht verlangt werden kann – oder ›sonstige‹ Mängel der Abrechnung vorliegen (BGH NJW 09, 283 [BGH 19.11.2008 - VIII ZR 295/07] Rz 22), etwa ein falsc...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 47 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 48 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sonstiges.

Rn 104 Ist das Urteil auf Rückzahlung noch nicht vollstreckt, kann der Vermieter nach Erteilung der Abrechnung Vollstreckungsabwehrklage erheben (BGH NZM 10, 783 [BGH 10.08.2010 - VIII ZR 319/09] Rz 5). Der Rückzahlungsanspruch wird jedoch als fortbestehend angesehen, wenn der Vermieter zwar abrechnet, aber keine Belegeinsicht gewährt (AG Charlottenburg GE 10, 1625).mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Essenmarken

Rz. 35 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausgabe von Essenmarken als Wertgutschein war ursprünglich eine praktikable Möglichkeit zur Ausschöpfung des sog Essenfreibetrags. Dieser stellte bis 1989 den Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Sachbezugswert und dem Entgelt des ArbN bis zu 1,50 DM arbeitstäglich steuerfrei (vgl A 19 LStR 1987; zur zweifelhaften Rechtsgrundlage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ende.

Rn 98 Das Zurückbehaltungsrecht endet bei Vorlage einer formal ordnungsmäßigen Abrechnung (BGH NJW 08, 2260 [BGH 28.05.2008 - VIII ZR 261/07] Rz 17). Verzugszinsen auf unerfüllte Vorauszahlungen können bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist verlangt werden (Ddorf DWW 00, 86; s.a. Rn 94).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch nachträglich) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschafts- und Abrechnungseinheit.

Rn 48 Der Vermieter kann nach hM, die § 556 I 2 widerspricht, jederzeit (BGH ZMR 12, 173 Rz 4) nach billigem Ermessen gem. § 315, bei preisgebundenem Wohnraum nach § 2 II 2, 3 II. BV, ohne Verstoß gg § 556 V (BGH NJW 11, 368 Rz 20) für alle oder einige Betriebskosten (BGH NJW 11, 368 Rz 18), zB die Heizkosten, mehrere Gebäude zu einer ›Wirtschafts- und Abrechnungseinheit‹ zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beschluss nach § 28 II 1 WEG.

Rn 81a Der Beschluss nach § 28 II 1 WEG ist keine Voraussetzung für die Abrechnung (BGH ZMR 17, 303 Rz 17; Elzer ZMR 19, 825, 832). Der WEigtümer kann sich für eine verspätete Geltendmachung iSv § 556 III 3 nicht auf den fehlenden Beschluss nach § 28 II 1 WEG berufen (Rn 109).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sinn und Zweck.

Rn 39 Leistet der Mieter Vorauszahlungen (Rn 20 ff), so ist hierüber abzurechnen (§ 556 III 1; s.a. § 20 III 2 NMV 1970). Dies dient abstrakt der Abrechnungssicherheit, der Streitvermeidung und der Schaffung von Rechtsklarheit in überschaubarer Zeit (BGH NJW-RR 21, 15 [BGH 28.10.2020 - VIII ZR 230/19] Rz 42), und konkret dazu, die Betriebskosten des jeweiligen Abrechnungszei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 24 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 25 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entspr § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Vergütung.

Rn 16 Die Vergütung des Anwalts bestimmt sich grds nach dem RVG. Sie setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen (§ 1 RVG) und ist auch für eine Erstberatung regelmäßig vereinbart (§ 612 I). Der Anwalt kann einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Auf außergewöhnlich hohe Gebühren muss er nur unter besonderen Umständen hinweisen (BGH NJW 98, 3486 [BGH 02.07.1998 - I...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 18 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 82 Abrechnungspflichtiger ist, wer bei Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) ist. Dies kann auch ein WEigtümer sein (Rn 79). Bei einer Vermietermehrheit müssen alle Vermieter die Abrechnung erteilen (LG Berlin GE 98, 245). Der Vermieter braucht nicht persönlich abzurechnen, sondern kann sich dafür Hilfspersonen oder Dritter oder eines Stellver...mehr