Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 2.2 Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens

Rz. 11 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist ein bewertungsrechtlicher Typusbegriff, um den Bewertungsgegenstand abzugrenzen bzw. die Bewertungseinheit zu bestimmen. Maßgebend ist nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 2 Abs. 1 S. 3 BewG, was nach der Verkehrsanschauu...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.3 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 26 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG gilt jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Zur Definition des Wohnungs- und Teileigentums s. § 243 BewG Rz. 40. Bereits für Zwecke der Einheitsbewertung gilt gem. § 93 Abs. 1 S. 1 BewG die gesetzliche Fiktion, dass jedes Wohnungs- und Te...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 11 Wohnungsbegriff (§249 Abs. 10 BewG)

Rz. 37 In § 249 Abs. 10 BewG wird erstmals der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne für Zwecke der Grundsteuer bestimmt, der die typologische Umschreibung des bewertungsrechtlichen Begriffs der Wohnung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung übernimmt.[1] Der Wohnungsbegriff erlangt bei der Abgrenzung der Grundstücksarten in den Fällen Bedeutung, in denen e...mehr

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Roscher, BewG § 248 Begriff... / 2 Begriff der bebauten Grundstücke

Rz. 9 Bebaute Grundstücke sind nach § 248 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden (Rz. 10). Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist gem. § 248 S. 2 BewG bereits der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen (Rz. 12). Die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke in § 248 BewG korrespondiert mit der Begriffsbestimmung für unbeba...mehr

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Roscher, BewG § 246 Begriff... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Die Begriffsbestimmung für unbebaute Grundstücke in § 246 BewG korrespondiert mit der Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke in § 248 BewG und fungiert somit gleichzeitig als Abgrenzungsvorschrift zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Beide Vorschriften schließen sich gegeneinander aus. Liegt gem. § 246 BewG ein unbebautes Grundstück vor, kann es sich nich...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.2 Gebäude

Rz. 25 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist ein Gebäude ein Bauwerk, dass Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.[1] Für die bewertungsrechtliche Einordnung ...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2 Begriff und Umfang des Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 19 Das inländische Grundvermögen gehört als Teil des inländischen Grundbesitzes i. S. d. Bewertungsgesetzes zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 Nr. 2 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten sind (Rz. 17). Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, die Grundstücke (§ 244 BewG), sind gem. § 219 ...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2 Grundstücksarten (§249 Abs. 1 BewG)

Rz. 9 Nach § 249 Abs. 1 BewG sind bei der Bewertung bebauter Grundstücke i. S. d. § 248 BewG insgesamt 8 Grundstücksarten zu unterscheiden (Rz. 10). Mit der Unterscheidung der bebauten Grundstücke in insgesamt 8 Grundstücksarten wird den Preisbildungsmechanismen der unterschiedlichen – grundstücksartbezogenen – Teilmärkte am Grundstücksmarkt sachgerecht Rechnung getragen. Die...mehr

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Roscher, BewG § 248 Begriff... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke in § 248 BewG korrespondiert mit der Begriffsbestimmung für unbebaute Grundstücke in § 246 BewG und fungiert gleichzeitig als Abgrenzungsvorschrift zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Die Begriffe des bebauten und des unbebauten Grundstücks schließen sich gegeneinander aus. Handelt es sich um ein bebautes Grunds...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.4 Regelungszusammenhänge

Rz. 17 Nach § 2 GrStG ist der inländische Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert § 2 GrStG die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ( §§ 232–234, 240 BewG ) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundver...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ist nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 243, 244 BewG für Zwecke der Grundsteuer sowohl Steuergegenstand als auch Bewertungsgegenstand. Der Grundstücksbegriff gehört zu den Grundlagenbegriffen im Bewertungsrecht. Die Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens hat vielfältige Bedeutung. Neben der ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.2.2 Differenzierung nach Baujahrgruppen

Rz. 24 Die Differenzierung der NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG nach 3 baujahrbezogenen Gruppen erfolgte in Anlehnung an die Beschreibung der Gebäudestandards in der Anlage 2 der SW-RL[1] (Baujahre vor 1995 = Standardstufe 2 / Baujahre 1995 – 2004 = Standardstufe 3 / Baujahre ab 2005 = Standardstufe 4). Die Abgrenzung der Standardstufen 2 – 4 erfolgt in der Anlage 2 d...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 12 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten sind. Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, die Grundstücke, sind gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte festzustellen. In § 243 BewG wird der Begriff und der Umfang des Grundvermögens ...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift definiert und bestimmt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens (§ 243 BewG). In § 244 Abs. 1 BewG wird das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens definiert. Mit dieser Begriffsbestimmung wird auf die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung und Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG zurückgegriffen. Was ...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift werden die bebauten Grundstücke unter Berücksichtigung der Preisbildungsmechanismen am Grundstücksmarkt in einer abschließenden Aufzählung in insgesamt 8 Grundstücksarten unterteilt. In Abs. 2 bis 9 werden die einzelnen Grundstücksarten legal definiert. Abs. 10 der Vorschrift enthält eine Legaldefinition zum Wohnungsbegriff, der insbesondere für ...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 5 Mietwohngrundstücke (§249 Abs. 4 BewG)

Rz. 25 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 3 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke des Weiteren Mietwohngrundstücke eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 4 BewG wird die Grundstücksart der Mietwohngrundstücke definiert. Nach § 249 Abs. 4 BewG sind Mietwohngrundstücke Grundstücke, die zu mehr als 80 %, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, Wohnzwecken dienen und nicht Ein-...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 9 Gemischt genutzte Grundstücke (§249 Abs. 8 BewG)

Rz. 33 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 7 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch gemischt genutzte Grundstücke eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 8 BewG wird die Grundstücksart der gemischt genutzten Grundstücke definiert. Gemischt genutzte Grundstücke sind nach § 249 Abs. 8 BewG Grundstücke, die einerseits sowohl Wohnzwecken als auch eigenen oder fremden betriebli...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 3 Einfamilienhäuser (§249 Abs. 2 BewG)

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG stellen Einfamilienhäuser bei der Bewertung bebauter Grundstücke eine Grundstücksart dar. Was unter einem Einfamilienhaus zu verstehen ist, wird in § 249 Abs. 2 BewG definiert. Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BewG sind Einfamilienhäuser zunächst Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Wohngrundstücke sind grundsätz...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.3 Exkurs: Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche

Rz. 30 Nach welchen Vorschriften die Wohn- und ggf. Nutzflächen zu ermitteln sind, wird weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien explizit vorgegeben. Ausgehend von den Verwaltungsanweisungen für die Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche zur Abgrenzung der Grundstücksarten[1] ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass die Wohnfläche nach der Wohnflä...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 4 Selbstständig nutzbare Teilflächen (Abs. 3)

Rz. 18 Ist das Grundstück wesentlich größer, als es einer den Gebäuden angemessenen Nutzung entspricht, und ist eine zusätzliche Nutzung oder Verwertung einer Teilfläche zulässig und möglich (selbstständig nutzbare Teilflächen), ohne dass mehrere wirtschaftliche Einheiten i. S. d. § 2 BewG vorliegen, ist diese Teilfläche gemäß § 257 Abs. 2 S. 1 BewG nicht in die Abzinsung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.2.1.3 Auffangklausel für nicht aufgeführte Gebäudearten

Rz. 22 Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anlage 42 zum BewG nicht unmittelbar für alle erdenklichen Gebäudearten Normalherstellungskosten ausweist. Der Gesetzgeber hat auf die in der Anlage 1 der SW-RL dargestellten Gebäudearten zurückgegriffen (Rz. 12). Infolgedessen enthält das Tabellenwerk in der Anlage 42 zum BewG eine Auffangsklausel für nicht aufgeführte Gebäude...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 246 Begriff... / 2 Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Unbebaute Grundstücke sind nach § 246 Abs. 1 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Diese Begriffsbestimmung korrespondiert mit dem Begriff der bebauten Grundstücke in § 248 BewG, der im Gegensatz zu § 246 BewG gerade das Vorliegen von benutzbaren Gebäuden voraussetzt. Die §§ 246, 248 BewG fungieren insoweit gleichzeitig als Abgrenzun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teambuilding / 2.3 Was macht Teamarbeit erfolgreich?

Doch unter welchen Bedingungen ist Teamarbeit erfolgreich und effizient? Welche Voraussetzungen hat Ihr Unternehmen zu erfüllen, damit Ihre Teams zu Höchstleistungen bereit sind? Um diese Fragen zu beantworten, sollen die charakteristischen Merkmale eines Teams im Vergleich zu einer Arbeitsgruppe herausgearbeitet werden. Während es sich bei einer Arbeitsgruppe eher um einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwermetalle / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Schwermetalle fasst willkürlich eine Gruppe von ca. 60 natürlich vorkommenden Metallen zusammen. Es existiert eine Vielzahl von Definitionen: Je nach angewendeten Kriterien wie Dichte, Atomgewicht, Ordnungszahl oder chemischen Eigenschaften umfasst die Gruppe der Schwermetalle unterschiedlich viele Vertreter. In Abgrenzung dazu werden alle anderen Metalle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger / Lisa Fehrmann / Philip Reichel[*] In Zeiten der ständigen technischen Weiterentwicklung ist ein (Finanzierungs-)Leasing oft eine sinnvolle Alternative zum Kauf. Der Beitrag erläutert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung solcher Sachverhalte sowie die Abgrenzung zur Einordnung im Ertragsteuerrecht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / E. Fazit

Wie die geschilderten Beispiele zeigen, gibt es sehr verschiedene Leasing-/Mietkonstellationen, in denen die Differenzierung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung zu prüfen und kritisch zu hinterfragen sein kann. Aufgrund der Feinheiten der Abgrenzung ist es unerlässlich, dabei jeden Sachverhalt für sich einzuordnen. Auch bei Sachverhalten, die auf den ersten Blick keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 1 Voraussetzung der Vermittlungsleistung

Eine Vermittlungsleistung ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 UStG, bei der der Vermittler in fremdem Namen gegenüber einer dritten Person auftritt.[1] Dabei muss es für die Beteiligten eindeutig erkennbar sein, dass der Vermittler das Umsatzgeschäft im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Dem Leistungsempfänger muss bei Abschluss des Umsatzgeschäfts bekannt s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / I. Rechtliche Rahmenvorschriften und Konsequenzen der Handhabung

Sonstige Leistung oder Lieferung? Zunächst erscheint es hilfreich, sich erneut zu verdeutlichen, wann allgemein von einer sonstigen Leistung oder von einer Lieferung auszugehen ist. Hierüber geben die Art. 24 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL [2] Aufschluss. Nach Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.6.2 Erläuterung außerordentlicher Posten im Anhang

Die betreffenden Posten sind im Anhang einzeln darzustellen. Es genügt also nicht wie bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Gesamtbetrag anzugeben. Im Unterschied zum bisherigen Recht kann es sich auch um zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehörende Vorgänge handeln. Aufwendungen sind für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung, wenn sie Vorgänge betreffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.2 Wann ein Vermögensgegenstand dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf

Eine Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ist zudem nur zulässig, wenn es sich um (gewillkürtes) Betriebsvermögen handelt. Es hat also eine – steuerlich orientierte – Abgrenzung zu erfolgen, ob Betriebs- oder Privatvermögen vorliegt. Eine Sonderform stellt das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften dar, das per se auch kein Betriebsvermögen ist. Es ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Ein Vermittler erbringt eine Vermittlungsleistung, wenn er ein Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Bei der Vermittlungsleistung handelt es sich um eine sonstige Leistung. Abhängig davon, wem gegenüber die Vermittlungsleistung ausgeführt wird und worauf sich die Vermittlung bezieht, sind für die Bestimmung des Orts der Leistung sowie f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / B. Angepasste Abgrenzungskriterien der Finanzverwaltung

Eigentumsübergang als maßgebliches Kriterium: Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze hat auch die Finanzverwaltung – wenn auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung – reagiert und ihre Sichtweise entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst.[14] Ihre bisherige Sichtweise, wonach die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung anhand eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE . Erhält ein Unternehmer Fördergelder, muss geprüft werden, ob diese Zahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (bzw. einen solchen Leistungsaustausch begründet) und somit zu einem i. d. R. dann steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führt oder ob es sich um einen sog. "echten Zuschuss" handelt, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundstücksarten

Diese 8 Grundstücksarten gibt es:[1] Einfamilienhäuser: Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche beträgt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zweifamilienhäuser: Das sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Abgrenzung gegenüber anderen Regelungen

Rz. 4 Das Erhebungsverfahren ist von der im 6. Teil der AO geregelten "Vollstreckung" insofern zu unterscheiden, als Letztere die Verfahrensregeln zur zwangsweisen Realisierung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bringen. Die früher vertretene Differenzierung zwischen "freiwilligen" Leistungen und der Vollziehung[1] kann nicht mehr als Abgrenzung zwischen Erhebung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Negative Abgrenzung (Abs. 2)

Rz. 6b § 111 Abs. 2 AO benennt Sachverhalte, in denen keine Amtshilfe vorliegt. Dieser Katalog enthält besondere Fälle des Ausschlusses der Amtshilfe. Er ist nicht abschließend, sodass grundsätzlich weitere Fälle denkbar sind.[1] So ist auch bei einer Aufgabenübertragung und bei der Beauftragung einer anderen Behörde[2] kein Fall ergänzender Hilfeleistung, also keine Amtshil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Abgrenzung des Abrechnungsbescheids von der Anrechnungsverfügung

Rz. 27 Mit der Anrechnungsverfügung [1], die auch Abrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheids genannt wird, verrechnet das FA die Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträge und KSt mit der festgesetzten Steuerschuld. Es ermittelt also den Stand des zu zahlenden Anspruchs aus diesem Steuerschuldverhältnis. Die Anrechnungsverfügung ist, obwohl sie äußerlich mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Über-/ Unterordnungsverhältnis (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 7 Nach § 111 Abs. 2 Nr. 1 AO liegt keine Amtshilfe vor, wenn Hilfe von Behörden innerhalb eines Weisungsverhältnisses, also innerhalb eines einheitlichen Instanzenzugs, sowohl durch die vorgesetzte als auch durch die nachgeordnete Behörde geleistet wird. Etwas anderes gilt dann, wenn die Amtshilfe außerhalb des Weisungsverhältnisses erfolgt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2 Eigene Aufgaben (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 8 Amtshilfe liegt nach § 111 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht vor, wenn die Hilfeleistungen in Handlungen bestehen, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen. Da sich weder die Amtshilfeleistung mit dem Weisungsverhältnis noch die Erfüllung einer eigenen Aufgabe aufgrund eigener Verpflichtung mit der Amtshilfe für eine andere Behörde verträgt, gelten für diese die Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Begriff der Amtshilfe

Rz. 2 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe[1] einer Stelle (Behörde, Gericht), die diese einer anderen Behörde, hier einer Finanzbehörde, zur Durchführung ihrer Aufgaben, hier Durchführung der Besteuerung, leistet. Amtshilfe kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise geleistet werden. Dies kann außer in Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Augenscheinseinnahme usw. z. B. auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Verhältnis der Amtshilfe zur Auskunfts- und Vorlagepflicht

Rz. 6 Die Amtshilfepflicht geht über die Auskunfts- und Vorlagepflichten, denen auch die Gerichte und Behörden nach §§ 93, 93a und 97 AO unterliegen, meist hinaus. Zu ihr gehört regelmäßig die Verpflichtung, Amtshandlungen vorzunehmen, Ermittlungen anzustellen usw., die die ersuchende Behörde nicht selbst vornehmen kann oder bei denen Praktikabilitätserwägungen für die Inans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 Satz 5 und 7 BetrVG), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung nach dem Umfang

Rn. 206 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der Entscheidung, ab wann die Erläuterungspflicht einzusetzen hat, d. h., ab wann die betreffenden Beträge von größerem Umfang sind, hat sich der JA-Ersteller an dem allg. Informationsbedürfnis der JA-Interessenten zu orientieren. Sobald der Eindruck entsteht, dass diese Information den Einblick in die VFE-Lage verbessert, hat eine Erläu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung des Vermögensgegenstands

Tz. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur adäquaten Beachtung des Vollständigkeitsgrundsatzes ist es von großer Bedeutung, den Begriff des VG operational abzugrenzen. Hierbei ergibt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Begriff des VG sich von dem Begriff des WG, der im Bilanzsteuerrecht Verwendung findet, unterscheidet. Diese Frage hat durch den Prozess der (Neu-)Formulieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Räumliche Planung

Tz. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die räumliche Planung umfasst die Abgrenzung einzelner Inventurbereiche (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 240 HGB, Rn. 37). Begründet durch die Tatsache, dass sämtliche VG innerhalb eines UN aufzunehmen sind, ist es zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs einer Inventur angebracht, das UN in einzelne Bereiche aufzuteilen, da auf diese Wei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Festbewertung

Tz. 55 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Anwendung der Festbewertung kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 3):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Definition der Grundgesamtheit

Rn. 116 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Festlegung der Grundgesamtheit kommt i. R.d. Stichprobeninventur eine zentrale Bedeutung zu. Die Abgrenzung der Grundgesamtheit als Ganzes muss nach sachlichen, örtlichen und zeitlichen Kriterien vorgenommen werden (vgl. Angele (1989), S. 45). Die Grundgesamtheit kann dabei durchaus Positionen umfassen, die unterschiedlichen Bilanzposten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr