Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 63 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beweislast (Darlegungslast)... / 3 Praxisfragen

Über die allgemeinen, den Stpfl. bereits sehr belastenden Darlegungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hinaus bestehen weitere Vorschriften für bestimmte Sachbereiche. Bei Verrechnungspreisen und der Abgrenzung der Einkünfte bei Betriebsstätten wird die Darlegung des Sachverhalts nach § 90 Abs. 3 AO zusätzlich in bestimmter Form und innerhalb bestimmter Fristen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 1.5 Parkplätze

Folgende Mobilitätseinschränkungen können an Parkplätzen gegeben sein: Motorische Funktionen Keine ausreichenden Bewegungsflächen für den Ein-/Ausstieg von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern an Parkplätzen, keine anforderungsgerechten Längs- und Querneigungen für das problemlose Ein-/Aussteigen von Rollstuhlnutzern, ungenügende Kennzeichnung (Beschilderung) von barrierefreien Parkst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.1 Freizeitanlagen

Haupt- und Nebenwege Breite der Hauptwege ≥ 1,80 m, der Nebenwege ≥ 0,90 m, für Rollstuhlnutzer Wendemöglichkeit in Sichtweite mit Bewegungsfläche 1,50 m × 1,50 m, Gehwegbegrenzungen mit Rasenkantensteinen von ≥ 30 mm Höhe, Längsgefälle der Rasenkantensteine zur Abführung von Oberflächenwasser bei Querneigung des Weges, Abgrenzung zwischen Oberflächen-Belag und Rasen durch visuel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab; er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Folgende Neufassung von § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 13 UStG sind bestimmte Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften i. S. d. Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG) an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer steuerbefreit. Das WoEigG unterscheidet zwischen dem Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer und dem gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer. Woh...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung

a) Gesetz Rz. 75 Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt nicht über § 611a BGB,[114] sondern über den Beschäftigtenbegriff in § 7 Abs. 1 SGB IV : Beschäftigung ist danach die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für ei...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 3. Steuerrechtliche Abgrenzung

a) UStG und LStDV Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegrif...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / B. Rechtliche Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes

I. Überblick über die Rechtsverhältnisse Rz. 15 Laut § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit wie das Arbeitsverhältnis von anderen Vertragskonstruktionen, insbesonder...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 82 Die Arbeitnehmerüberlassung aus § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG und der gemeinsame Betrieb gem. § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG schließen sich tatbestandlich aus. Die Begründungstränge des BAG zur Abgrenzung des Gemeinschaftsbetriebs von der Arbeitnehmerüberlassung vollziehen sich vor allem an den drei Merkmalen der Eingliederung, Zweckförderung und Personalgestellung.[160] Rz. 83...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / V. Sachgerechte Regelung: Rechtssicherheit durch "Positivkatalog"

1. Kriterienkatalog: Das Gegenmodell eines Positivkatalogs Rz. 23 Bedauerlich ist, dass im Gesetzgebungsverfahren erneut nur das in der Vergangenheit bereits gescheiterte Konzept eines "Negativkatalogs" verfolgt wurde, bei dem ein Katalog von Kriterien zusammengestellt wird, die für den Status als Arbeitnehmer sprechen sollen. Dieses Konzept ist schon vom Ansatz her allenfall...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

StVO § 37; StVG § 25 Leitsatz Für einen (einfachen) innerörtlichen Rotlichtverstoß – wie hier das Überfahren einer roten Ampel an einer Kreuzung – bedarf es der getroffenen objektiven Feststellung, dass die Betroffene bei einer schon länger als eine Sekunde andauernden Rotphase das Wechsellichtzeichen nicht befolgt hat. OLG Koblenz, Beschl. v. 2.6.2022 – 2 OWi 31 SsBs 99/22 Sach...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 95 Abgrenzungsfragen zur Arbeitnehmerüberlassung können sich hingegen vorwiegend dann stellen, wenn die Matrixstruktur in einer Weise vollzogen wird, bei der dem unternehmensfremden Matrixmanager (bzw. untechnisch der zuständigen Führungskraft) das (fachliche) Weisungsrecht bezüglich der ihm zugeordneten Arbeitnehmer übertragen wird und der Matrixmanager dieses fachliche...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Arbeitsrechtliche Abgrenzung

Rz. 73 Die arbeitsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ab 1.4.2017 über den Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB n.F. (s. dazu im Einzelnen oben ausführlich § 2 Rdn 1 ff.): § 611a BGB Arbeitsvertrag (ab 1.4.2017) (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines ander...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes

A. Einsatz von Fremdpersonal – rechtstatsächliche Entwicklungen Rz. 1 Die Definition des Arbeitsvertrages in § 611a BGB ist nur ein Nebenprodukt des eigentlichen Reformanliegens des Gesetzgebers, nämlich der Bekämpfung angeblicher Missbräuche bei dem Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen. Missverständlich wurde im Rahmen der Reform insoweit vom "Missbr...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Abgrenzung der Solo-Selbstständigen zum Arbeitnehmer

Rz. 68 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte[107], Steuerberater, und auch für die Gerichte, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach der Rechtsprechung des BSG keine Berechtigu...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Arbeitnehmerbegriff des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG

1. Kodifikation der Rechtsprechung Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kriterienkatalog: Das Gegenmodell eines Positivkatalogs

Rz. 23 Bedauerlich ist, dass im Gesetzgebungsverfahren erneut nur das in der Vergangenheit bereits gescheiterte Konzept eines "Negativkatalogs" verfolgt wurde, bei dem ein Katalog von Kriterien zusammengestellt wird, die für den Status als Arbeitnehmer sprechen sollen. Dieses Konzept ist schon vom Ansatz her allenfalls für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Soloselbstständ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Allgemeine Anforderungen an die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Dienstleister)

1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. D...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Anforderungen an die Ausgestaltung des Personaleinsatzes im Betrieb des Auftraggebers

1. Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung (typologische Methode) Rz. 29 Führt die rechtliche Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Annahme eines Werk- oder Dienstvertrages oder lässt sie zumindest Raum für eine entsprechende Auslegung, so ist in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Vertrages auch...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / E. Unternehmensübergreifender Personaleinsatz und Matrixstrukturen in der Praxis

I. Identifizierung von Risiken beim Fremdpersonaleinsatz 1. Risiko der ungewollten Arbeitnehmerüberlassung Rz. 55 Kreative und moderne Formen der Zusammenarbeit sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken. Dies umfasst nicht allein die in den Gesetzesmaterialien zum reformierten AÜG angesprochenen Projektarbeiten von Beratungsunternehmen und IT-Dienstleistern.[91] ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / D. Sonderfall: Personalgestellung im Projektgeschäft

I. Unverzichtbare Klarstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung Rz. 42 Während des Gesetzgebungsverfahrens sah es lange Zeit so aus, als würde die geplante Neuregelung die tatsächlichen Probleme, die in der Praxis bei der Durchführung unbedenklicher Werkverträge durchaus bestehen, vollständig ignorieren.[83] Die aktuelle Rechtsprechung, die – wie unter Rdn 27 ff. dar...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / Literaturtipps

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Bedeutungslosigkeit der Grenzziehung zwischen Werk- und Dienstvertrag

Rz. 16 Das BAG hatte in der Vergangenheit verschiedentlich Gelegenheit, sich mit der Abgrenzung zwischen dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund eines Werkvertrages und der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG auseinanderzusetzen. Von gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen kann freilich bislang nicht die Rede sein. Die Diskussion um die arbeitsrechtlich relevante Beurteilung eines ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Überblick über die Rechtsverhältnisse

Rz. 15 Laut § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit wie das Arbeitsverhältnis von anderen Vertragskonstruktionen, insbesondere dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund von ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / C. Lösungsansätze zur praktischen Handhabung des Fremdpersonaleinsatzes

Rz. 25 Die Regelungen des § 611a BGB sowie § 1 AÜG führen, wie bereits erörtert (siehe § 2 Rdn 14), zu keiner erhöhten Rechtssicherheit. Es bleibt also weiterhin Aufgabe der Unternehmen, die Arbeiten in Rahmen von Werk oder Dienstverträgen erledigt wissen wollen, die entsprechenden Vorkehrungen gegen eine Einstufung als Zeitarbeit zu treffen und dabei die Indizien, die für o...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Erlaubnisfreier Mitarbeitertransfer im Konzern

Rz. 60 Abgesehen von den in § 1 Abs. 3 (Eingangssatz) AÜG bezeichneten – oftmals in der Praxis nicht relevanten – Vorschriften findet das AÜG innerhalb desselben Konzerns keine Anwendung, soweit die Bereichsausnahme aus § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG einschlägig ist. Das AÜG gilt hiernach nicht zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Übe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Elemente eines Positivkatalogs

Rz. 24 Ein entsprechender Positivkatalog hätte in einem weiteren Absatz des § 1 AÜG aufgenommen werden sollen. Angeboten hätte sich etwa folgende Formulierung: Zitat Absatz 3: Keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern eine unbedenkliche Form des Fremdpersonaleinsatzes auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt ungeachtet einer Eingliederung in den Betrieb des Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 5. Nutzung fremder Arbeitsmittel

Rz. 34 Ein auf den ersten Blick einleuchtendes und scheinbar einfach handhabbares Indiz für eine Arbeitnehmerüberlassung ist die regelmäßige Nutzung fremder Arbeitsmittel. Während die Eigentumsverhältnisse der Arbeitsmittel einfach feststellbar sind und die Abgrenzung hier in der Praxis nicht allzu schwerfällt, wird dem missbrauchsanfälligen Indiz vorschnell ein zu hohes Gew...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung (typologische Methode)

Rz. 29 Führt die rechtliche Analyse der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Annahme eines Werk- oder Dienstvertrages oder lässt sie zumindest Raum für eine entsprechende Auslegung, so ist in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die tatsächliche Durchführung des Vertrages auch im Einklang mit diesen Vorgaben erfolgt. Wie bereits dargele...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Grenzziehung nach neuem Recht – das Ineinandergreifen von § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG

Rz. 18 Auch wenn die Regelung in § 611a BGB durch das Ziel der Bekämpfung von Missbräuchen beim Einsatz von Werkverträgen motiviert ist, gibt diese Regelung allenfalls mittelbar etwas für die Abgrenzung der Personalgestellung aufgrund eines Werkvertrages von der Leiharbeit her. Die dort verankerte Definition des Arbeitnehmerbegriffs betrifft nämlich nur einen Teilaspekt der ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Checkliste für die rechtssichere Handhabung

Rz. 39 Die obigen Ausführungen sowie die Kriterientabelle zur Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes macht deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung vom Fremdpersonaleinsatz durch Werkvertrag durch vertragliche Gestaltung deutlicher und ggf. einfacher abgegrenzt werden kann als der Fremdpersonaleinsatz auf der Grundlage eines ...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung ein... / Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging wegen des Vorwurfs der "Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte", eine Geldbuße in Höhe von 200 EUR mit Fahrverbot von einem Monat. Nach Einspruch verurteilte das AG die Betroffene in ihrer Anwesenheit wegen "Nichtbeachtung eines Wechsellichtzeichens – Rotlicht länger als 1 S...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Identifizierung von Risiken beim Fremdpersonaleinsatz

1. Risiko der ungewollten Arbeitnehmerüberlassung Rz. 55 Kreative und moderne Formen der Zusammenarbeit sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken. Dies umfasst nicht allein die in den Gesetzesmaterialien zum reformierten AÜG angesprochenen Projektarbeiten von Beratungsunternehmen und IT-Dienstleistern.[91] Auch außerhalb der IT- und Beratungsindustrie besteht in...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 3. Tatbestand des Konzernprivilegs

Rz. 65 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG ist einschlägig, wenn die Überlassung zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. a) Konzern Rz. 66 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG verweist für den Begriff des Konzerns auf § 18 AktG. Hierbei handelt es sich um einen sog. rechtsformneutralen Verweis. Es kommt für d...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / IV. Matrixstrukturen und Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 93 Neben den arbeitsrechtlich tradierten Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Konzernarbeitnehmerüberlassung und dem Gemeinschafsbetrieb stellt eine weitere Form der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen die Implementierung sog. rechtsträgerübergreifender Matrixstrukturen dar. 1. Rechtsträgerübergreifende Matrixstruktur Rz. 94 Eine Matrixstruktur ist – anders als die Arbe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des Konzerns

Rz. 59 Beim rechtsträgerübergreifenden Personaleinsatz ist eine zentrale Weichenstellung hiernach zunächst die eingangs aufgeworfene Frage, ob dieser Einsatz innerhalb oder außerhalb der eigenen Konzernstruktur (§ 18 AktG) erfolgt. 1. Erlaubnisfreier Mitarbeitertransfer im Konzern Rz. 60 Abgesehen von den in § 1 Abs. 3 (Eingangssatz) AÜG bezeichneten – oftmals in der Praxis ni...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Richtlinienkonformität des Konzernprivilegs

a) Rechtliche Rahmenbedingungen Rz. 62 Anders als das AÜG enthält die Leiharbeitsrichtlinie keine ausdrückliche Bereichsausnahme für die Konzernarbeitnehmerüberlassung (vgl. Art. 1 Abs. 3 RL 2008/104/EG). Hieraus wird verbreitet abgeleitet, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG sei unionsrechtswidrig.[97] Die Gegenauffassung – zu der ausdrücklich der deutsche Gesetzgeber zählt[98] – will dies...mehr

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zfs 07/2022, Abgrenzung ein... / Leitsatz

Für einen (einfachen) innerörtlichen Rotlichtverstoß – wie hier das Überfahren einer roten Ampel an einer Kreuzung – bedarf es der getroffenen objektiven Feststellung, dass die Betroffene bei einer schon länger als eine Sekunde andauernden Rotphase das Wechsellichtzeichen nicht befolgt hat. OLG Koblenz, Beschl. v. 2.6.2022 – 2 OWi 31 SsBs 99/22mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kodifikation der Rechtsprechung

Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen." Lau...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Offene Praxisfragen

Rz. 22 Berücksichtigt man die demnach sehr begrenzte Funktion des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, den Leiharbeitnehmer vom On-Site-Werkarbeitnehmer (Erfüllungsgehilfen des Werkunternehmers) abzugrenzen, so erweist sich die Definition als wenig hilfreich. Nimmt man den Wortlaut der Vorschrift ernst, so ist zu fordern, dass der Beschäftigte in jedem Fall in den Betrieb des Entleihers ein...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers

Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. Dies gilt jedenfalls bei einfachen, insbe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Praxisfragen

Rz. 58 Welche Form der Zusammenarbeit für die beteiligten Unternehmen am ehesten in Betracht kommt und wie hoch das Risiko eines Verstoßes gegen das AÜG ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zentrale Fragen zu Beginn der Planung in der Praxis sind regelmäßig:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / A. Einsatz von Fremdpersonal – rechtstatsächliche Entwicklungen

Rz. 1 Die Definition des Arbeitsvertrages in § 611a BGB ist nur ein Nebenprodukt des eigentlichen Reformanliegens des Gesetzgebers, nämlich der Bekämpfung angeblicher Missbräuche bei dem Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen. Missverständlich wurde im Rahmen der Reform insoweit vom "Missbrauch von Werkverträgen" gesprochen. Tatsächlich konnte dieses A...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Vertragsdurchführung (§ 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 611a Abs. 1 S. 6 BGB)

Rz. 31 Entgegen teilweise vertretener Ansicht[63] führt die Formulierung des neu eingefügten § 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der "für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend" ist, nicht dazu, dass ein als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichneter Vertrag bei fehlender Weisungsabhängigkeit und/oder fehlender Eingliederung als anderweitige Fre...mehr