Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 Satz 5 und 7 BetrVG), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung nach dem Umfang

Rn. 206 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der Entscheidung, ab wann die Erläuterungspflicht einzusetzen hat, d. h., ab wann die betreffenden Beträge von größerem Umfang sind, hat sich der JA-Ersteller an dem allg. Informationsbedürfnis der JA-Interessenten zu orientieren. Sobald der Eindruck entsteht, dass diese Information den Einblick in die VFE-Lage verbessert, hat eine Erläu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung des Vermögensgegenstands

Tz. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur adäquaten Beachtung des Vollständigkeitsgrundsatzes ist es von großer Bedeutung, den Begriff des VG operational abzugrenzen. Hierbei ergibt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Begriff des VG sich von dem Begriff des WG, der im Bilanzsteuerrecht Verwendung findet, unterscheidet. Diese Frage hat durch den Prozess der (Neu-)Formulieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Räumliche Planung

Tz. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die räumliche Planung umfasst die Abgrenzung einzelner Inventurbereiche (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 240 HGB, Rn. 37). Begründet durch die Tatsache, dass sämtliche VG innerhalb eines UN aufzunehmen sind, ist es zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs einer Inventur angebracht, das UN in einzelne Bereiche aufzuteilen, da auf diese Wei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Festbewertung

Tz. 55 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Anwendung der Festbewertung kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 3):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Definition der Grundgesamtheit

Rn. 116 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Festlegung der Grundgesamtheit kommt i. R.d. Stichprobeninventur eine zentrale Bedeutung zu. Die Abgrenzung der Grundgesamtheit als Ganzes muss nach sachlichen, örtlichen und zeitlichen Kriterien vorgenommen werden (vgl. Angele (1989), S. 45). Die Grundgesamtheit kann dabei durchaus Positionen umfassen, die unterschiedlichen Bilanzposten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Personaleinsatzplanung

Tz. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Personaleinsatzplanung als dritter Planungsaspekt umfasst sowohl die Abgrenzung des an der Inventur zu beteiligenden Personals als auch die Zuordnung des Personals zu den einzelnen räumlich abgegrenzten Inventurbezirken. Für die Beschreibung des bei der Durchführung der Inventur einzusetzenden Personals bietet sich eine Differenzierung in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 331 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) in der Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1), dem JA (vgl. § 242 Abs. 3), dem Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289(a)), der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sind die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit erfüllt und liegen keine Gründe vor, die die konkrete Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit verhindern, dann ergibt sich für die entsprechenden VG, Schulden und RAP aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 auch die grds. Bilanzierungspflicht. Die Einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des UN (zum Täterkreis vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 15ff.) im JA (vgl. § 5 Abs. 1, 2 und 2a PublG) oder Lagebericht (vgl. § 5 Abs. 2 PublG). Im Gegensatz zu der korrespondierenden Regelung in § 331 erfolgt in dieser Vorschrift keine Erwähnu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 3. Besteuerung der Personengesellschaft

Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass sich Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem MoPeG nicht einstellen werden.[52] Beachten Sie: Dies soll insbesondere für die transparente Besteuerung von Personengesellschaften gelten.[53] Soweit in den Steuergesetzen auch nach dem MoPeG von Gesamth...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 8.1.2 Auslöser und Risikofaktoren

Ein Burnout-Syndrom wird ausgelöst durch eine Kombination von äußeren Faktoren, z. B. Belastungen aus der Arbeitswelt und dem Privatleben und inneren Faktoren, wie Persönlichkeit, Werte und Einstellungen. Achtung Diese äußeren Faktoren begünstigen Burnout Zu den äußeren Faktoren am Arbeitsplatz, die ein Erschöpfungssyndrom begünstigen können, gehören: zu hohe Arbeitsbelastung, man...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Aufstellungsfristen

Tz. 50 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die gültigen RL-Vorschriften beinhalten keine Fristen für die Aufstellung des Inventars; es wird lediglich in § 240 Abs. 2 Satz 3 darauf hingewiesen, dass das Inventar innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen ist. Auch wenn eine explizite Fristsetzung für die Inventarerstellung fehlt, so lässt sich do...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Technik der Gruppenbewertung

Tz. 82 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sollen einzelne VG zu einer Gruppe zusammengefasst werden, so hat zunächst eine Abgrenzung der relevanten VG unter Beachtung der vorgenannten Kriterien zu erfolgen. In einem zweiten Schritt ist sodann das Mengengerüst für die zu einer Gruppe zusammengefassten VG zu ermitteln. § 240 Abs. 4 schreibt als einzige zulässige Methode zur Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erörterung der in der Bilanz berücksichtigungsfähigen Verwendungen des Jahresergebnisses

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wird eine Bilanz nach der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, kann dies Folgen für die Bilanzgliederung haben. Es ist daher erforderlich, zu prüfen, was im Einzelnen Ergebnisverwendung i. S. d. obigen Abgrenzung ist, und darüber hinaus, ob diese Ergebnisverwendung dem Bilanzaufsteller das Ausweiswahlrecht gemäß § 268 Abs. 1 gewährt. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / IV. Fazit und Ausblick

Es bleibt damit festzuhalten, dass das MoPeG keine Auswirkung auf das duale Besteuerungssystem haben wird. Die Gesellschaften, die steuerlich heute bereits Subjekt der Besteuerung im Kontext der partiellen Rechtsfähigkeit sind, werden es auch nach MoPeG bleiben. Auch die additive Gewinnermittlung wird dadurch nicht beeinflusst, da steuerlich der Begriff des Gesamthandsvermöge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Rn. 245 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 268 Abs. 7 Nr. 3 verlangt, dass Verpflichtungen gesondert anzugeben sind, wenn sie gegenüber verbundenen UN bestehen. Verbundene UN sind solche UN, die als "Mutter- oder Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens [...] einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 4 Erste Betriebsstätte bei Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb

Durch die steuerliche Förderung der Elektromobilität haben sich Änderungen auf die Entfernungspauschale ergeben. Das BMF hat nunmehr seine Gesamtdarstellung vollständig überarbeitet[1] Zur Höhe der Entfernungspauschale hat das BMF wie folgt Stellung genommen: Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vorsatz und Leichtfertigkeit als Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 48 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 PublG in der durch das sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) geänderten Fassung sanktioniert mangels ausdrücklicher Anordnung (vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 5) zunächst nur vorsätzliches Handeln. Demgegenüber ist bei den Taten nach § 17 Abs. 1 Nr. 1a oder Nr. 3 PublG gemäß d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inventurzwecke

Tz. 7 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits ausgeführt, ist ein Kaufmann verpflichtet, sowohl einen JA als auch ein Inventar aufzustellen. § 240 Abs. 2 Satz 1 lautet: "Er [der Kaufmann, d.Verf.] hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar [wie in § 240 Abs. 1 beschrieben, d.Verf.] aufzustellen." § 242 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet demgegenüber ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Tantiemen

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Tantiemen sind gewinnabhängige Vergütungen an bestimmte Personenkreise. Durch die Gewährung dieser Vergütungsart soll ein besonderer Leistungsanreiz erzielt werden (vgl. z. B. § 113 AktG). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Tantiemen immer nur solchen Personen gewährt werden, die eine bestimmte Leistung für das UN erbringen, was sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Berücksichtigung bilanzieller Erfordernisse

Tz. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Begründet durch die Tatsache, dass mit der Inventur das Istobjekt zur Kontrolle der innerjährigen buchhalterischen Erfassung ermittelt wird, kann der Kreis der aufzunehmenden VG (und Schulden) nicht aus den in der Buchführung erfassten VG (und Schulden) abgeleitet werden; vielmehr hat eine Aufnahme aller VG (und Schulden) zu erfolgen, grds. u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Inventur und des Inventars

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In den gesetzlichen Vorschriften über die RL wird der Begriff der Inventur nicht verwendet. In § 240 Abs. 1 heißt es: "Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen". In § 240 Abs. 2 Satz 1 hei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Permanente Inventur

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "permanente Inventur" wird im Gesetz (vgl. § 241 Abs. 2) nicht ausdrücklich genannt, sondern es wird die Formulierung eines den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens" verwandt. Die Gesetzesformulierung lässt somit der zukünftigen Fortentwicklung der Ausgestaltung des Rechnungswesens Raum (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Tz. 97 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Normengefüge der IFRS existieren keine expliziten Vorschriften bezüglich des Inventars (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2018), § 240, Rn. 501ff.). IAS 2.25 sieht lediglich für die Bewertung von Gegenständen des Vorratsvermögens die Anwendung der Durchschnittsmethode und des Fifo-Verfahrens vor. Für die Bestimmung des Mengengerüstes sind entspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen nach § 1786 BGB bestimmte Ablehnungsrechte zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschulden für die Schäden einzustehen hat, die dem M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen sonstigem Verwaltungsvermögen, Finanzmitteln und Produktivvermögen – Teil II (ErbStB 2022, Heft 6, S. 171)

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekomm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / II. Verwaltungsvermögen: Finanzmittel

1. Einführung, Finanzmitteltest Finanzmittel als Teil des Verwaltungsvermögens treten in den meisten Unternehmen regulär auf, da Finanzmittel für das Operativgeschäft grundsätzlich benötigt werden. Dieser Tatsache, dass jedes Unternehmen über Finanzmittel verfügen muss, trägt der Verwaltungsvermögenstest dahingehend Rechnung, dass ein Abzug des Sockelbetrages und eine Verrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / V. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung vom Produktivvermögen, sonstigem Verwaltungsvermögen und den Finanzmitteln möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend gegeben ist. Zudem ist in Fällen der Umstrukturierung keine exakte Rechtsklarheit zur aktuell geltenden Fassung der relevanten Vorschriften gegeben. Es bleibt abzuwarte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / I. Einführung

Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekommen, muss der sog. 90 %-Test durchgeführt werden. Wird diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die §§ 13a, 13b ErbStG stellen die zentralen erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften der Unternehmensnachfolge dar. Die daraus im positiven Fall resultierende Regel- oder Optionsverschonung führt zu Steuerbefreiungen des sog. begünstigten Vermögens i.H.v. 85 % oder 100 %. Um diese Befreiungen jedoch gewährt zu bekomme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / IV. Umstrukturierungen und junges Verwaltungsvermögen (junges sonstiges Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel)

Fragestellung dieses Abschnitts ist, ob junges sonstiges Verwaltungsvermögen oder junge Finanzmittel durch Umstrukturierungen im Verbund entstehen können. Anschließend erfolgt zunächst eine Würdigung des jungen, sonstigen Verwaltungsvermögens und dann eine solche der jungen Finanzmittel. 1. Umstrukturierungen und junges sonstiges Verwaltungsvermögen Nach dem Wortlaut des § 13b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / III. Investitionsklausel

Liegt eine vollzogene Schenkung oder ein bereits erfolgter Erbfall vor, die ggf. nicht durch eine Nachfolgeberatung begleitet wurden, können in Abhängigkeit des Einzelfalls im "Worst-Case" erhebliche Finanzmittel zum Übertragungsstichtag vorliegen, die das Bestehen des 90 %-Tests gefährden oder zu erheblichem steuerpflichtigem Verwaltungsvermögen führen. In diesen Fällen best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Einführung, Finanzmitteltest

Finanzmittel als Teil des Verwaltungsvermögens treten in den meisten Unternehmen regulär auf, da Finanzmittel für das Operativgeschäft grundsätzlich benötigt werden. Dieser Tatsache, dass jedes Unternehmen über Finanzmittel verfügen muss, trägt der Verwaltungsvermögenstest dahingehend Rechnung, dass ein Abzug des Sockelbetrages und eine Verrechnung mit den Verbindlichkeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Umstrukturierungen und junges sonstiges Verwaltungsvermögen

Nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 9 Satz 2 ErbStG sind junge Finanzmittel und junges, sonstiges Verwaltungsvermögen i.R.d. Verbundvermögensaufstellung auf oberster Ebene zusammenzufassen und gesondert aufzuführen. Unter dem Aspekt dieser "transparenten Betrachtungsweise" der Verbundvermögensaufstellung könnte geschlussfolgert werden, dass im Verbund befindliches nicht junges ...mehr