Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat Personenvereinigungen und andere Gebilde im Auge, die zwar zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind, aber steuerlich Steuersubjekt und damit auch Steuerschuldner sein können. § 267 AO bereitet den vollstreckungsrechtlichen Boden für die unmittelbar gegen diese Gebilde gerichteten Steuerfestsetzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 375 Nebenfolgen

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 375 Abs. 1 AO vorgesehenen Ehrenstrafen setzen – wie sich aus der Hauptstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug ergibt – eine Steuerstraftat voraus, die im Unrechtsgehalt einem Verbrechen gleichkommt (s. § 12 Abs. 1 StGB), ohne dass es sich um ein Verbrechen handeln muss. Betroffen werden die schwereren Fäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 70 Haftung des Vertretenen

Schrifttum Schwöbel, Die Vertretenenhaftung nach § 70 AO. Gibt es einen neuen Anwendungsbereich der Vertretenenhaftung im Großhandel? StW 2006, 77; Fehsenfeld, Die Reichweite der Haftung des Vertretenen nach § 70 AO, DStZ 2012, 852; Bruschke, Haftungsfragen beim Rechnungssplitting, DStZ 2013, 831; Gehm, Die Haftung des Vertretenen gemäß § 70 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 209 Gegenstand der Steueraufsicht

Schrifttum Kock, Der Gegenstand der Steueraufsicht nach § 209 AO, DStR 1996, 1676. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, welche Sachverhalte der als zollamtliche Überwachung definierten Steueraufsicht unterliegen, also Lebenssachverhalte, die nach den Verbrauchsteuergesetzen erheblich sind. Wegen der Abgrenzungen wird auf die Vorbemerkung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trot...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 385–412

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg

Schrifttum Kock, Die Sicherstellung im Aufsichtswege nach § 215 AO, ZfZ 1997, 222. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherstellung im Aufsichtsweg ist Vorsichtsmaßnahme. Sie ist im Rahmen der Steueraufsicht (§ 209 AO) zulässig, um Waren, die mit Verbrauchsteuern belastet sind oder sein können, in Gewahrsam der Finanzbehörde zu nehmen. Sie ist ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide

Schrifttum von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da Steuerbescheide Verwaltungsakte (§§ 155 Abs. 1 Satz 2, 118 Satz 1 AO) sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln der §§ 119, 120 Abs. 1, §§ 121, 124 und 125 AO, auf die insoweit verwiesen wird (s. auch AEAO zu § 157, Nr. 2). Ihre Bekannt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vertretung durch Bevollmächtigte und die Zuziehung von Beiständen im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebt worden. Wegen der Vertretungsmöglichkeit im Finanzprozess s. § 62 FGO. Zur Vertretung in Zol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Schrifttum Christian/Schwehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 Abgabenordnung, DStZ 1997, 324; Spatschek/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Breuer, Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern?, AO-StB 2002, 84; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 46...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte

Schrifttum Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines ande...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 397 Einleitung des Strafverfahrens

Schrifttum Blesinger, Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens, wistra 1994, 48; Braun, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren; der neue § 10 BpO, DStZ 2001, 320; Rolletschke, Verfahrenseinleitung auf Grund einer Selbstanzeige, wistra 2007, 89; Kemper, Der Anfangsverdacht in der Außenprüfung, StBp 2007, 263; Müller, Die Belehrung des Beschuldigten, AO-StB 2008, 305; Hentschel, D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 155 Steuerfestsetzung

Schrifttum von Wedelstädt, Folgebescheid vor Grundlagenbescheid – Abhängigkeit und Folgen, AO-StB 2014, 349. A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbesche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Eh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Überführung von nach § 215 AO sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes als zwingende Folge der Sicherstellung. Entsprechende Regelungen finden sich z. B. auch in § 65 Abs. 3 EnergieStG i. V. m. § 216 AO und § 26 Abs. 2 BierStG. Soweit es sich nicht um herrenlose Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen

Schrifttum Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht; 2001 (zugl. Diss. Saarbrücken 2000); Grube, Der Einfluss des EU-Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht, DStZ 2007, 371; Hummel, Zur innerstaatlichen Bindungswirkung von auf Doppelbesteuerungsabkommen beruhenden Konsultationsvereinbarun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 367 Entscheidung über den Einspruch

Schrifttum Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböseru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 354 Einspruchsverzicht

Schrifttum Krauss, Rechtsbehelfsverzicht und -rücknahme im Steuerstreit, Diss. München 1976; Rößler, Tatsächliche Verständigung und Rechtsmittelverzicht, DStZ 1988, 375. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Rücknahme (§ 362 AO) für einen bereits eingelegten Einspruch erklärt wird, bezieht sich der Verzicht auf den noch nicht eingelegten, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfal...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 366 Form, Inhalt und Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung

Schrifttum Frenkel, Form, Inhalt und Bekanntgabe außergerichtlicher Rechtsbehelfsentscheidungen (§ 366 AO), DStR 1980, 558; Schlücking, Allgemeine Grundsätze zur Bekanntgabe von schriftlichen Verwaltungsakten, insb. von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen, DStZ 1982, 165; App, Form und Inhalt von Einspruchsentscheidungen, StW 1988, 69; Streck, Mack, Schwedhelm, Unverst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 836, 837 ZPO. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der förmlichen Zustellung an den Drittschuldner wirksam werdende Einziehungsverfügung (§ 314 Abs. 1 AO) führt noch nicht zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, bewirkt als...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 82 Ausgeschlossene Personen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich an § 20 VwVfG an. Sie enthält ein absolutes Verbot des Tätigwerdens der von ihr betroffenen Personen. Ausgenommen sind die Fälle der Gefahr im Verzug (§ 82 Abs. 2 AO). Zweck der Vorschrift ist es, Interessenskollisionen zu vermeiden, die der Objektivität des Verwaltungshandelns schädlich sein können....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Schrifttum Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 199 Prüfungsgrundsätze

A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Schrifttum Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB Fach 2, 7869; Lohmeyer, Anfechtungsbefugnis des Rechtsnachfolgers, ZFK 1998, 113; Gersch, Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers, AO-StB 2002, 282. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 353 AO regelt die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers gegen Feststellungsbescheide, Grundsteuermessbesche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Winkler-Steuer, Die Änderung von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen bei Rechtshängigkeit, DStZ 1978, 129; Tiedchen, Änderungen eines Steuerbescheides während des finanzgerichtlichen Verfahrens nach § 68 FGO, BB 1996, 1138. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist Fortsetzung des allgemei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Schrifttum Bartone, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2003, 340; Ripken, Abrechnungsbescheid als Mittel der Streitschlichtung, NWB F. 2, 8181 (24/2003); Eich, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2004, 133. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bildet den grundlegenden Ausgangspunkt für das im Fünften Teil der AO geregelte Erhebungsverfahren. S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 357 Einlegung des Einspruchs

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112. A. Bedeutung der Vorschrift...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

A. Regelungszweck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregiste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 21 Umsatzsteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der in § 23 AO geregelten Einfuhrumsatzsteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse s. § 17 AO Rz. 3. Wegen der Rechtsfolgen bei Verletzung der Zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 286 Vollstreckung in Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht den §§ 808, 809 ZPO. S. Abschn. 35 VollstrA und Abschn. 32 VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers

Schrifttum Leibner/Pump, Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerlichen Haftungsvermeidung, DStR 2002, 1689; Klein, Steuerliche Haftung beim Immobilienerwerb, DStR 2005, 1753; Gehm, Die Haftung nach § 75 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 317. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Hein, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, StB 1979, 293 und StB 1980, 1. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand darf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens

Schrifttum Strunk, Probleme bei der Beendigung des Zwangsverfahrens (§ 335 AO), DStZ 1992, 208. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsprechend dem Zweck der Festsetzung von Zwangsmitteln, auf den Willen des Verpflichteten einzuwirken, ordnet die Vorschrift die Einstellung des Vollzugs festgesetzter Zwangsmittel für den Fall an, dass die Verpflich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 27 Zuständigkeitsvereinbarung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in § 25 AO Zuständigkeitsvereinbarungen unter mehreren gesetzlich zuständigen Finanzbehörden vorgesehen sind und § 26 Satz 2 AO die Fortführung eines Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel durch die bisher zuständig gewesene Finanzbehörde ermöglicht, gestattet § 27 AO die Übernahme der Besteuer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 18 Gesonderte Feststellungen

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschät...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 111 Amtshilfepflicht

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

A. Inhalt und Gegenstand der Regelung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die ör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nächster Schritt nach der Zwangsmittelandrohung ist die Festsetzung des Zwangsmittels. Ebenso wie die Androhung ist auch die Festsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt (s. § 332 AO Rz. 2). Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) entsteht mit dem Wirksa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

Schrifttum Haritz, Renaissance der Gesellschafterhaftung nach § 74 AO, DStR 2012, 883; Mehl/Tetzlaff, Ausweitung der Haftung nach § 74 AO, NWB 2012, 2391; Dißars, Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO, NWB 2013, 3763. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftungsvorschrift wird durch den objektiven Beitrag gerechtfertigt, den ein G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 118 Begriff des Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist von zentraler Bedeutung für das Steuerverwaltungsverfahren. Die Finanzbehörde regelt durch Steuerverwaltungsakt hoheitlich und einseitig gegenüber dem Bürger, was im Einzelfall verbindlich ist. § 118 AO enthält d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift korrespondiert mit § 236 AO. Während § 236 AO einen Ausgleich für den Vermögensschaden schafft, der dem obsiegenden Kläger erwachsen ist, sind die Aussetzungszinsen das Entgelt für den Fiskus für die durch die Aussetzung gewährte Kapitalnutzung (BFH v. 25.07.1995, IX R 38/93, BStBl II 1995, 835 m. w. N.; BFH ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

Schrifttum Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 10 Geschäftsleitung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen

Schrifttum Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Sc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 336 Erzwingung von Sicherheiten

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezialgesetzlich geregelter Fall einer Vollstreckung "anderer Leistungen als Geldforderungen" (§ 328 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Erzwingung von Sicherheiten im Wege der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i. S. der §§ 328 ff. AO ist unzulässig. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. ...mehr