Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Steuerrecht / 1. Bestimmtheit von Steuerbescheiden an die Erbengemeinschaft

Rz. 92 Gemäß § 119 Abs. 1 AO muss ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Ein nicht ausreichend bestimmter Steuerbescheid ist unwirksam. Probleme im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften ergeben sich insbesondere bei der Angabe des Bescheidadressaten. Ein Bescheid an die Erben ist nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt und damit wirksam, wenn er sich an die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 9 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 4 Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 und 2 um drei verschiedene Fälle. Diese Fallgruppen haben handelsrechtlich keinen systematischen Zusammenhang; die Zusammenfassung ihrer Rechtsfolgen im Rahmen der Übergangsregelungen rechtfertigt sich nur deshalb, weil die Rechtsfolgen im Ergebnis gleich sind. Gemeinsam ist diesen drei Fällen, dass das Vermögen auf einen ander...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter

Leitsatz Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein. Normenkette § 2 Nr. 1 KStG, § 13 AO, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DBA-Luxemburg 1958/1973 Sachverhalt Die in Liquidation befindliche Klägerin ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts. In den Jahren 2001 bis 2007 betrieb sie u.a. den Handel mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzplanverfahren und Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst. Normenkette § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259 InsO, § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war ein Abrechnungsbescheid. Über das Vermögen des Klägers war das Inso...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung

Leitsatz 1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. 2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswid...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6.2 Kein Verweis auf S. 3 bis 6

Rz. 50 Zu beachten ist allerdings, dass sich dieser Verweis nicht auf § 4f Abs. 1 S. 3 bis 6 EStG bezieht. Damit dürften die in den S. 3 bis 6 geregelten Ausnahmen in Fällen des Abs. 2 keine Anwendung finden. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[1] In der Literatur ist dies umstritten.[2] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung bedeutet das, dass der Aufwand...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Leitsatz Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrest­anordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 324 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin und Revisions...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.2 Außerbilanzielle Korrektur

Rz. 19 Technisch ist die Verteilung des Aufwands über 15 Wirtschaftsjahre im Wege einer außerbilanziellen Korrektur unter Zuhilfenahme eines Merkpostens vorzunehmen.[1] Im obigen Beispiel wären im Wirtschaftsjahr der Übertragung des Mietvertrags zunächst 150.000 EUR außerbilanziell hinzuzurechnen und 10.000 EUR wieder abzuziehen (oder in einem Rechenschritt 140.000 EUR hinzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine Ermittlung nach der sog. EOP-Methode

Leitsatz 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf ­der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung). 2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler, beurteilen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 349

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 275 Abrundung

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 370a

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 343 Abrundung

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 368

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 328 Zwangsmittel

Schrifttum App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317. A. Bedeutung der Vorschrift T...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Schrifttum Wulf, Steuererklärungspflichten und "nemo tenetur", wistra 2006, 89. A. Wertneutralität der Besteuerung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift geht vom Grundsatz der Wertneutralität der Besteuerung aus. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, steht der Besteuerung nicht der Umstand entgegen, dass der Sachverhalt e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 208 Steuerfahndung, Zollfahndung

Schrifttum Carl/Klos, Die Steuerfahndung, NWB F. 13, 861; Rüping, Ermittlungen der Steuerfahndung und ihre Schranken, DStR 2002, 2020; Weinreich, Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden, DStR 2002, 1925; von Wedelstädt, Sammelauskunftsersuchen – Zulässigkeit, Auswertung der Auskunft, Rechtsschutz, DB 2004, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 156 Absehen von Steuerfestsetzung, Abrundung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung durchbricht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, indem sie die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen von der Änderung der Steuerfestsetzung abzusehen. Sie dient der Verwaltungsvereinfachung und der Wirtschaftlichkeit der Besteuerung. Wegen der Klei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 196 Prüfungsanordnung

Schrifttum Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen

Schrifttum Lohmeyer, Das Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerberaters, StB 1989, 289; Schuhmann, Auskunftsverweigerungsrechte in der steuerlichen Außenprüfung, StBp 1996, 89; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren – Prüfung der materiellen Voraussetzungen: Wann führen Verstöße zum Verwertungsverbot?, AO-StB 2001, 19; Heuermann, Reichweite des Zeugnisver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 130–132

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 269 Antrag

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 269 AO regelt, beim wem, in welcher Form, innerhalb welcher Zeitspanne und mit welchem Inhalt der für die Aufteilung gem. § 268 AO erforderliche Aufteilungsantrag zu stellen ist. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 222 Stundung

Schrifttum Brete/Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-StB 2008, 73; Günther, Stundung von Steueransprüchen, AO-StB 2009, 280. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 234 Stundungszinsen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzinsung von gestundeten (§ 222 AO) Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis soll den Liquiditätsvorteil ausgleichen, der dem Stpfl. daraus entsteht, dass er die geschuldeten Beträge während des Stundungszeitraums nicht entrichten muss. Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob der Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 33 Steuerpflichtiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert den Begriff des Steuerpflichtigen und ergänzt in subjektiver Hinsicht diejenigen Vorschriften, die sich mit dem objektiven Inhalt des durch die Steuergesetze begründeten Rechtsverhältnisses befassen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 45 Gesamtrechtsnachfolge

A. Begriff der Gesamtrechtsnachfolge Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesamtrechtsnachfolge ist Nachfolge in die gesamte Rechtsstellung des Vorgängers. Ihr ist eigentümlich, dass das Vermögen "als Ganzes" auf den Rechtsnachfolger übergeht. Im Gegensatz zur Einzelrechtsnachfolge bedarf es keiner Übertragung der einzelnen zum Vermögen gehörenden Rechte und Pflichten. Die G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 220 Fälligkeit

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bedeutet die Verpflichtung des Anspruchsschuldners, den Anspruch zu erfüllen. Soweit es sich um Ansprüche des Steuerfiskus i. S. des § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO handelt, hat die Nichterfüllung des Zahlungsanspruchs bis zum Ablauf des F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm regelt umfänglich Einzelheiten der Durchführung der Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit einhergehenden Notwendigkeit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Vielzahl von Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter

Schrifttum Lorenz, Die steuerlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters, StW 2003, 164; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255, 285; Ehlers, Die persönliche Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, NJW 2011, 2689; Bruschke, Die verfahrensrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 1 Anwendungsbereich

Schrifttum Henke/Huchatz, Das neue Abgabenverwaltungsrecht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, ZfZ 1996, 226; Gellert, Anwendbarkeit der nationalen Abgabenordnung auch nach Inkrafttreten des Zollkodexes, ZfZ 2004, 182; Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011; Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2017; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017; Oppermann/Classe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 352 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung

Schrifttum Jestädt, Klagebefugnis von Treugebern, DStR 1992, 99; Brüggmann, Die Rechtsbehelfsbefugnis des nichtunternehmerischen Treugeber-Kommanditisten bei gesonderter Feststellung von Sonderbetriebsausgaben, DStZ 1994, 141; Siegert, Die Abgabenordnung im Wandel: Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 332 Androhung der Zwangsmittel

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsmittelverfahren beinhaltet mehrere Stadien. Befolgt der Pflichtige ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen nicht, wird zunächst ein bestimmtes Zwangsmittel verbunden mit einer angemessenen Erfüllungsfrist angedroht, sodann nach Ablauf der Frist das Zwangsmittel festgesetzt und schließlich vollstre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 249–346

Schrifttum Loschelder, Wenn die Vollstreckung wegen Steuerschulden droht – Maßnahmen des Finanzamts und Gegenmaßnahmen des Beraters, AO-StB 2001, 281; Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Schrifttum Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreiss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe v. 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267 = BStBl I 2001, 602) mit Wirkung vom 07.09.2001 eingeführt. Gleichzeitig wurde aufgrund der Ermächtigung in Abs. 3 die Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau erlassen. Sie bezweckt, die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an vollstreckungsrechtliche Besonderheiten des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an (LuftFzgG; v. 26.02.1959, BGBl I 1959, 57, zuletzt geändert am 31.08.2015, BGBl I 2015, 1474) und betrifft allein die Vollstreckung in Ersatzteile. Wegen der Vollstreckung in das Luftfahrzeug selbst s....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 69–77

Schrifttum Ulmer, Die höchstrichterlich "enträtselte" Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ZIP 2001, 585; Bruns, Die Haftung des neuen Sozius für alte Schulden, ZIP 2002, 1602; Lange, Haftung des eintretenden GbR-Gesellschafters für Altschulden, NJW 2002, 2002; Hasenkamp, Die akzessorische Haftung ausscheidender und eintretender Gesellschafter bürgerlichen Rechts, DB 2002, 2632; Kes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern

Schrifttum Gast-De Haan, Berechnung von Hinterziehungszinsen, wistra 1988, 298; Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Burkhard, Festsetzung von Hinterziehungszin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 85 Besteuerungsgrundsätze

Schrifttum Ondracek, Zum Gleichmaß der Besteuerung, FS W. Ritter 1997, 227; Seer, Möglichkeit und Grenzen eines "maßvollen" Gesetzesvollzugs, FR 1997, 1189; Tipke, Steuerliche Ungleichbehandlung durch einkunfts- und vermögensartdifferente Bemessungsgrundlagenermittlung und Sachverhaltsverifizierung, FS Kruse, 2001, 215; Huber/Seer, Steuerverwaltung im 21. Jahrhundert: Risikomana...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87a Elektronische Kommunikation

Schrifttum Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtne...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 26 Zuständigkeitswechsel

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände (s. § 17 AO Rz. 3) bewirkt nicht unmittelbar den Wegfall der bisherigen örtlichen Zuständigkeit. Der Wechsel der Zuständigkeit tritt erst dann ein, wenn eine der beiden Finanzbehörden von der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erfährt. Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher ent...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Hagen, Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden im Insolvenzverfahren, NWB F. 2, 9063; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; von Wedelstädt, Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, BuW 2000, 575 und 627; Bar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88 Untersuchungsgrundsatz

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm, die durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016, BGBI I 2016, 1679, weitgehend neu gestaltet worden ist, ist eine der grundlegenden Normen des Besteuerungsverfahrens. Sie betrifft den Aufgabenkreis der Finanzbehörden und macht Vorgaben für die Art und Weise der Durchführung des Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 261 Niederschlagung

Schrifttum App, Niederschlagung und Überwachung der Niederschlagungsfälle – wie lange?, DStZ 1997, 297; Bartone, Die Niederschlagung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2003, 420. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Niederschlagung hat zur Folge, dass die Vollstreckungsbehörden die Beitreibung von Steueransprüchen einstellen. ...mehr