Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203a Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das StModernG v. 01.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) eingefügt worden mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten der mitteilungspflichtigen Stelle i. S. des § 93c Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung zu überprüfen. Die Regelung ergänzt die Befugnis der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 Satz ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung

Schrifttum Söhn, Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO bei Anfechtung des Feststellungsbescheids, DStZ 2002, 881; Steinhauff, Abgrenzung Grundlagenbescheid von bloßer Tatbestandsverwirklichung, AO-StB 2010, 271; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2012, 83; Klose, Die Anpassung von Folgebescheiden bei Erl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger

Schrifttum Dißars, Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften nach § 147a AO, BB 2010, 2085; Dißars, Neue Aufbewahrungspflichten und weitere Verschärfungen der Rechtslage bei Beteiligungen an Drittstaat-Gesellschaften, BB 2017, 2015. A. Die Regelung in § 147a Abs. 1 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt sowohl die Förderung des bezahlten Sports als auch von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins. Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steckt die Grenzen der Amtshilfe in Übereinstimmung mit § 5 VwVfG ab. Sie stellt zunächst die typischen Anwendungsfälle heraus Abs. 1), ohne jedoch eine abschließende Regelung der Amtshilfegründe zu treffen und stellt dann klar, unter welchen Voraussetzungen Amtshilfe nicht geleistet werden darf (Abs. 2), nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 334 Ersatzzwangshaft

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzzwangshaft hat – wie alle Zwangsmittel – keinen Strafcharakter, sie ist – nur – ein Beugemittel um den Pflichtigen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen (s. § 328 AO Rz. 2). Die Haft führt zu einer Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122a Bekanntgabe des Verwaltungsakts durch Bereitstellung zum Datenabruf

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ab dem 01.01.2017 können Verwaltungsakte mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person dadurch bekannt gegeben werden, dass sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt nicht versendet. Stattdessen erhält die zum Abruf berecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schul...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters nach § 378 AO, wistra 2000, 201; Rolletschke, Steuerliche Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, wistra 2004, 49; Müller, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des Steuerberaters, StBp 2009, 299; Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 238 AO ist die Berechnungsvorschrift für alle in den Zinsvorschriften der §§ 233a bis 237 AO enthaltenen Zinstatbestände. Sie sieht damit eine einheitliche Berechnung vor. Da sich die Zinspflicht auf jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erstreckt, bedarf es einer gesonderten Berechnung aller Zinsfälle und zwar ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 360 Hinzuziehung zum Verfahren

Schrifttum Apitz, Die Hinzuziehung zum Rechtsbehelfsverfahren nach § 360 AO, NWB Fach 2, 3185; Eberl, Die Hinzuziehung von Ehegatten bei Zusammenveranlagung, DStR 1983, 418; Lohmeyer, Beiladung und Hinzuziehung Dritter im Steuerstreitverfahren, DB 1986, 201; Olbertz, Die Hinzuziehung gemäß § 360 AO, DB 1988, 1292; Meyer, Zur Frage der Hinzuziehung (Beiladung) zusammenveranlagter ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 260 Angabe des Schuldgrundes

Schrifttum Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vors...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 281 Pfändung

Schrifttum Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sachpfändung, AO-StB 2004, 189. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 17 Örtliche Zuständigkeit

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Frage, welche Finanzbehörde in welchem Fall tätig wird, sind die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit für die Steuerberechtigung bedeutsam, weil nach Art. 107 Abs. 1 GG das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 204–207

A. Zusagen und Auskünfte der Finanzbehörde I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 132 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren

A. Inhalt und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Satz 1 klar, dass die Einleitung eines Einspruchsverfahrens oder die Durchführung eines Finanzprozesses die im Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde zustehenden Befugnisse nicht beeinträchtigt. Soweit die Finanzbehörde nach den Vorschriften der AO für die Rücknahme, den Widerru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuermessbetragsverfahren stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO aufgestellten Grundsatz der unselbstständigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dar. Die Regelung dient der Verfahrensvereinfachung. Steuermessbescheide sind für die Festsetzung von Realsteuern Grundlagenbescheide i. S. des § 171...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 188 Zerlegungsbescheid

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt Inhalt und Bekanntgabe des Zerlegungsbescheids. Er muss schriftlich ergehen, auf § 119 Abs. 3 und 4 AO wird insoweit verwiesen. Er ist im Verhältnis zum Messbescheid Folgebescheid, im Verhältnis zum Realsteuerbescheid Grundlagenbescheid. B. Bekanntgabe (§ 188 Abs. 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Aufl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen (insoweit nur noch für Altfälle) natürlicher Personen. Sie gilt auch für die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse (DA-FamEStG 67.2.1 Abs. 2). Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den technischen Zahlungsmodalitäten hinsichtlich von Zahlungen an Finanzbehörden (§ 224 Abs. 1, 2 und 4 AO) bzw. Zahlungen der Finanzbehörden (§ 224 Abs. 3 AO). Sie stellt nicht auf die Person des Zahlenden ab, sondern auf Zahlung schlechthin. Zahlung durch Dritte ist nach § 48 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 341 Verwertungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertungsgebühr. Sie regelt, wann eine Verwertungsgebühr entsteht (§ 341 Abs. 1, 2 AO), wie hoch die Gebühr ist (§ 341 Abs. 3 AO) und wie hoch die Gebühr im Fall der Abwendung der Verwertung ist (§ 341 Abs. 4 AO). S. Abschn. 51 ff. VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Sta...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 118–133

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zweite Abschnitt des dritten Teils der Abgabenordnung enthält in §§ 118–124 AO die allgemeinen Verfahrensvorschriften bezüglich Begriff, Inhalt, Nebenbestimmungen, Form, Begründung, Bekanntgabe und Wirksamkeit von Steuerverwaltungsakten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Schrifttum Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 339 Pfändungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Pfändungsgebühr. Sie regelt den Gegenstand, den Entstehungszeitpunkt und die Höhe der Gebühr. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 339 AO wurde durch das EURLUmsG (s. § 337 AO Rz. 2) vollkommen neu gefasst. Als wesentliche Änderung tritt die Festgebühr an die Stelle der bisherigen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 AO ist zum einen Definitionsnorm, in der die Begriffe "Steuer" (s. Rz. 5 ff.), "Realsteuer" (s. Rz. 46), "steuerliche Nebenleistung" (s. Rz. 47) definiert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die europarechtlich geregelten Ein- und Ausfuhrabgaben Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO sind (s. Rz. 41). Diese De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 249 Vollstreckungsbehörden

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Überschrift der Vorschrift ist irreführend. Allein § 249 Abs. 1 Satz 3 AO befasst sich mit dem Begriff der Vollstreckungsbehörden. § 249 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO ordnen an, aus welchen Verwaltungsakten im Verwaltungsweg vollstreckt werden kann. § 249 Abs. 2 AO betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

Schrifttum Gmach, Pflichten des Verfügungsberechtigten, DStZ 2001, 341; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH bei faktischer Geschäftsführung durch den Gesellschafter, StW 2004, 107; Kaiser/Grimm, Ausweitung der steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung zu § 35 AO, DStR 2014, 179; s. auch die Hinweise bei § 34 AO und bei § 69 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 240 Säumniszuschläge

Schrifttum Janssen, Der Erlass von Säumniszuschlägen, DStZ 1990, 463; Baum, Neuregelung der Säumniszuschläge durch … (FKPG), DStZ 1993, 522; Baum, Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, BB 1994, 695; Herold, Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist, GStB 2000, 218; Hundt-Esswein, Säumniszuschläge nach § 240 AO, NWB Fach 2, 821...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 294 Ungetrennte Früchte

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 810 ZPO. S. Abschn. 39, 45 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 294 Abs. 1 Satz 1 AO festgestellte Pfändbarkeit von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, bewirkt eine Ausnahme von § 94 BGB , weil diese Früchte bis zu ihrer Trennung als wesentlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Schrifttum Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Gebot der Rechtsicherheit (s. Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass die Umsetzung des Gesetzes im Verwaltungsakt, der die Rechte und Pflichten des Bürgers konkretisiert, hinreichend bestimmt sein muss. Nur bestimmte Verwaltungsakte können befolgt und vollzogen werden und lassen die Grenzen der materiellen Best...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

Schrifttum App, Überblick über die Pfändung von Sachleistungsansprüchen, DStZ 1993, 400. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten zunächst die Vorschriften über die Forderungspfändungen (§ 318 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 309 bis 317 AO). Wegen der Nähe derartiger Ansprüche zur S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 153 Berichtigung von Erklärungen

Schrifttum Söffing/Pinternagel/Nommensen, Berichtigungspflicht des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters nach § 153 Abs. 1 AO?, DStR 1998, 69; Kottke, Zum Verhältnis von Selbstanzeige und Steuererklärungs-Berichtigungspflicht, DStR 1996, 1350; Müller, Die Berichtigungserklärung nach § 153 Abs. 1 AO, StBp 2005, 195; Tormöhlen, Berichtigungserklärung nach § 153 AO, AO-StB 2010,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

Schrifttum Harder, Die Erörterung nach § 364a AO – nicht nur aus abgabenrechtlicher Sicht, DStZ 1996, 397; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Günther, Außergerichtlicher und gerichtlicher Erörterungstermin, AO-StB 2009, 109. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit § 364a AO wird nunmehr das Verfahren einer ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 69 Haftung der Vertreter

Schrifttum Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

A. Allgemeines ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen über den automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach § 93 Abs. 7 und 8 AO. Sie enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen über die Zulässigkeit und Voraussetzungen des Abrufs. Die Norm betrifft vielmehr die (technische) Durchführung des Abrufs. Dabei stellt sie insbes. klar, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

A. Ausweispflicht Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer muss sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen; das gilt auch für Personen, die nach § 19 FVG oder § 21 FVG an der Prüfung teilnehmen (Schmieszek in HHSp, § 19 FVG Rz. 19 und § 21 FVG Rz. 16). Die Ausweispflicht nach § 198 Satz 1 AO wird nur durch Vorlage des Dienstausweises des Prüfers (Prüferausweis, s. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung

Schrifttum Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 154 Kontenwahrheit

Schrifttum Müller-Brühl, Die Legitimationsprüfung und andere Steuerthemen für Banken, 8. Aufl., Wiesbaden 1992; Carl/Klos, Inhalt und Reichweite der Kontenwahrheitspflicht nach § 154 AO als Grundlage der steuerlichen Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute, DStZ 1995, 296; Bruschke, Kontenwahrheit und Haftung (§ 72 AO i. V. m. § 154 AO), StB 2010, 124; Gehm, Die Haftung bei Verle...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 95 Versicherung an Eides statt

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt die Gründe, die die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigen können, dar. Außerdem enthält sie bis ins Einzelne gehende Regelungen des Verfahrens und der zu beachtenden rechtsstaatlichen Absicherungen. Die Vorschrift ergänzt § 93 AO. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

A. Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuererklärungen (zu Rechtsnatur und Zweck s. § 149 AO Rz. 1) sind "nach", nicht "auf" amtlich vorgeschriebenem Vordruck (den das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder auflegt, s. zum Verfahren: Schick, StuW 1988, 306) abzugeben, soweit nicht eine elektronische Steue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sachentscheidungsvoraussetzung für ein Einspruchsverfahren ist die Einspruchsfähigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Verwaltungsakte der Finanzbehörden in den in § 347 Abs. 1 AO aufgezählten Angelegenheiten sind grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar, sofern der Einspruch nicht durch Gesetz ausgeschlo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 324 Dinglicher Arrest

Schrifttum Weinreuter, Der Steuerarrest (§§ 324 bis 326 AO), DStZ 2000, 162; Bruschke, Dinglicher Arrest im Steuerrecht, DStR 2003, 54; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009, 184; Bruschke, Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrestes nach der AO, AO-StB 2017, 179. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 158 Beweiskraft der Buchführung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält als gesetzliche Ausgestaltung des Vertrauensschutzprinzips eine gesetzliche Vermutung (Seer in DStJG 31 (2008), 7, 16; AEAO zu § 158 Satz 1). Ein Stpfl., der Bücher führt und Aufzeichnungen macht, die den hierfür in den §§ 140 bis 148 AO enthaltenen Vorschriften genügen, hat den Anspruch ...mehr