Da sich die Gesamtsituation eines Unternehmens nicht ausschließlich mit einem standardisierten Rating-Verfahren beurteilen lässt, haben die Kreditsachbearbeiter die Möglichkeit des "Overruling": Sie können die zunächst ermittelte Ratingnote noch manuell verändern (von engl.: "overruled" i. S. von "nicht stattgegeben, abgelehnt"). Nach Angaben des Bankenverbandes sind jedoch die Overrulingmöglichkeiten der Bank beschränkt und die Overrulinggründe vorgegeben.

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