Grundlage der Entscheidung für einen Ratingprozess der Gewoba Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen waren die immer komplexer werdenden Kreditnebenabreden (Covenants) sowie die erforderliche Erschließung weiterer Refinanzierungsquellen für zukünftige Investitionen außerhalb des Bankensektors. Zudem wollte die Gewoba auf Grundlage des Ratings konditionelle Vorteile bei Kreditaufnahmen – insbesondere bei Förderbanken – erzielen sowie Financial Covenants durch einen Rating Trigger substituieren. Ein Rating Trigger ermöglicht den Investoren ein Kündigungsrecht, sofern ein vertraglich definiertes Mindestrating nicht erreicht wird. Spürbare konditionelle Vorteile gibt es insbesondere bei den Konditionsverhandlungen mit internationalen Förderbanken.
Die Vorbereitungen
Mit der Beauftragung der Ratingagentur Standard & Poor’s waren zunächst übliche wirtschaftliche Unterlagen, die auch Banken oder andere Kreditgeber bei Kreditvergaben auf Grundlage des § 18 Kreditwesengesetzes abverlangen, vorzule...
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