Corporate Governance System aufbauen

Durch ein Corporate Governance System soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften und damit gleichzeitig auch in den Kapitalmarkt gestärkt werden. Außerdem können mit Hilfe eines solchen Systems Compliance-Ziele erreicht und umgesetzt werden.

Die wohl wichtigsten Instrumente der Corporate Governance sind Transparenz, Kontrolle und Strukturen sowie Prozesse von betroffenen Personen.

Corporate Governance System: Definition

Corporate Governance Systeme bestehen aus verschiedenen rechtlichen und faktischen Elementen. Zu den wichtigen rechtlichen Elementen zählen übergeordnete Zielsetzungen eines Unternehmens sowie Strukturmerkmale. Hier ist auch eine gute Leitungsorganisation ausschlaggebend sowie die Integration der Arbeitnehmer in das Geschehen.

Die faktischen Systemelemente umfassen Indikatoren wie Aktionärsstrukturen oder die Existenz personeller Verflechtungen von Unternehmen. Die Kombination von solchen rechtlichen und faktischen Faktoren können individuell unterschiedlich sein.

Corporate Governance Rating System

Das Rating System ist eine Methode zur Beurteilung von Merkmalen, anhand derer eine Einstufung erfolgen kann. So kann eine Rangreihenfolge erstellt werden, welche dem Unternehmen bei der Auswertung helfen kann.

Ein Rating dient damit einer Risikobeurteilung. Dabei ist zu beachten, dass das Rating nur qualitativ so gut sein kann, wie die Informationen, die ihm zu Grunde liegen. Somit ist eine gezielte und offene Informationspolitik unabdingbar für ein erfolgreiches Rating System.

Corporate Governance Scoring System

Das Scoring Verfahren ähnelt dem Rating Verfahren, ist aber detaillierter, transparenter und einfach nachvollziehbar. Hinter dem Scoring Verfahren steht ein Bewertungsverfahren, das sich den meisten Betrachtern sofort erschließt und somit die Nachvollziehbarkeit fördert. Beim Scoring wird ein sogenanntes Punktebewertungsverfahren zu Grunde gelegt, was sich durch seine leichte Verständlichkeit auszeichnet.

Das Scoring System funktioniert wie folgt: Ein Unternehmen erstellt eine Liste mit verschiedenen Kriterien. Ist ein Kriterium vollständig erfüllt, wird bei diesem ein sogenannter Score festgehalten. Die Zuweisung erfolgt frei von Gewichtung einzelner Kriterien. Das bedeutet, dass ein Kriterium entweder erfüllt ist und einen Score zugewiesen bekommt, oder eben nicht.

Somit lässt sich das Scoring Verfahren mit einer Art Check-Liste vergleichen. Mit Hilfe dieser Check-Liste erhält man einen Überblick über die Scores, kann anhand ihrer Summe einen Gesamtwert bestimmen und erhält somit ein abschließendes Bild über ein Unternehmen. Dadurch erhält das Unternehmen eine nachvollziehbare Auswertung, die sich gut vergleichen lässt und einen einfachen Überblick verschaffen kann.

Beim Scoring System geht es lediglich um Fakten, Prognosen werden nicht gemacht.

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und Aufsichtsrat müssen jährlich einen Bericht abgeben, inwiefern der Deutsche Corporate Governance Kodex eingehalten und befolgt wird. Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus dem § 161 Aktiengesetz. Dieser Corporate Governance Bericht fungiert wie eine Erklärung und wird deshalb Entsprechungserklärung genannt. Die Entsprechungserklärung muss allen Aktionären und sonstigen Interessenten auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden und einsehbar sein.

Bei der Entsprechungserklärung wird zwischen 3 verschiedenen Erklärungsarten entschieden. Es gibt einmal die Einverständniserklärung. Diese liegt vor, wenn der Kodex als Ganzes angenommen und akzeptiert wird.

Als Nächstes gibt es die sogenannte Ablehnungserklärung. Diese erfolgt, wenn der Kodex als Ganzes abgelehnt wird. Als Letztes existiert die sogenannte Qualifizierte Abweichungserklärung. Bei der Qualifizierten Abweichungserklärung wird erklärt, dass nur Teile des Kodex angenommen und befolgt werden. Die Abweichungen müssen offen gelegt und begründet werden.

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