• Beantragen der offiziellen Eintragung bei der zuständigen IHK oder HWK
  • Nach Bestätigung der Umweltgutachterin erfolgt der Antrag auf Registrierung bei der zuständigen IHK oder HWK
  • Diese führt die Endkontrolle unter Einbeziehung der zuständigen Umweltbehörde durch
  • Vergabe einer individuellen Registernummer
  • Nutzung des EMAS-Logos
  • Nach der Validierung ist vor der Validierung – der Zyklus beginnt von vorne!

Abb. 10: Eintragung ins EMAS-Register (Quelle: Green Company Transformation, 1. Aufl. 2022)

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