- Beantragen der offiziellen Eintragung bei der zuständigen IHK oder HWK
- Nach Bestätigung der Umweltgutachterin erfolgt der Antrag auf Registrierung bei der zuständigen IHK oder HWK
- Diese führt die Endkontrolle unter Einbeziehung der zuständigen Umweltbehörde durch
- Vergabe einer individuellen Registernummer
- Nutzung des EMAS-Logos
- Nach der Validierung ist vor der Validierung – der Zyklus beginnt von vorne!
Abb. 10: Eintragung ins EMAS-Register (Quelle: Green Company Transformation, 1. Aufl. 2022)
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