• Staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen überzeugen sich vor Ort von der Wirksamkeit des UMS
  • Gutachter aus dem passenden Wirtschaftsbereich finden (NACE-Code), zum Beispiel hier: www.emas.de/dau
  • Programm für Begutachtung anfertigen und relevante Dokumente parat halten
  • Möglichkeit der Begutachtung im Stichprobenverfahren bei mehreren Standorten
  • Begutachtung: Begehung des Standorts + Stichprobenkontrollen + Gespräche mit Personal und Leitungsebene + Dokumentenprüfung

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