Zusammenfassung

 
Überblick

Knappheit von Ressourcen, Klimawandel und die sich daraus ergebenden sozialen Probleme fordern aufgrund ihrer Relevanz eine ökonomische Auseinandersetzung in den Unternehmen. Unter Nachhaltigkeit wird dabei eine Entwicklung verstanden, "[...] welche den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren eigenen Lebensstil zu wählen".[1] Für das Controlling bedeutet dies, ökologische Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse in die Planung, Steuerung und Kontrolle einzubeziehen. Weiterhin müssen bei allen Unternehmensentscheidungen ökologische Aspekte berücksichtigt werden.[2] Nachhaltige Unternehmensführung ist dabei jedoch nicht lediglich ökologisch zu verstehen, sondern erfordert ebenso die Betrachtung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit (Environmental Social Governance).[3]

[1] Vollmar, 2016, Controlling und Nachhaltigkeit, In: Handbuch Controlling, S. 799.
[2] Isensee, 2011, Green Controlling – eine (neue) Herausforderung für den Controller?, S. 4.
[3] Dieser Beitrag wurde erstmalig im Controller Magazin Juli 2023 veröffentlicht.

1 Einführung Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema und nicht allein durch die Auswirkung der Aktivität eines Unternehmens für "Umwelt" und "Gesellschaft" zu beurteilen.[1] Nachhaltigkeit bedeutet, dass Unternehmen einen Beitrag für die Befriedigung der Bedürfnisse von heute und in Zukunft lebender Menschen leisten.[2] Eine Grundvoraussetzung dafür ist wiederum das Überleben des Unternehmens. Aus dem grundlegenden Verständnis von Nachhaltigkeit und den Erkenntnissen der Bewertungstheorie haben Gleißner, Günther und Walkshäusl (2022)[3] ein Messkonzept für die hier relevante "finanzielle Nachhaltigkeit" entwickelt, das die enge Beziehung zwischen Nachhaltigkeit und Risikomanagement zeigt. Nachhaltigkeit ist somit ein wichtiges Thema für die Unternehmensstrategie und damit des strategischen Controllings; aber ebenso für die Berichterstattung.

[1] In Anlehnung an Gleißner, W./Romeike, F. (2022): Finanzielle Nachhaltigkeit und Risikomanagement, in: FIRM News, Ausgabe Oktober 2022, S. 1-3.
[2] Vgl. Gleißner, W. (2021): Nachhaltigkeit, Strategie und wertorientierte Unternehmensführung, in: Board, Heft 6/2021, S. 242-246 und Gleißner, W./Follert, F./Daumann, F. [2021]: Forum: "Alles zu seiner Zeit": Ein kritischer Diskussionsbeitrag zum Thema Nachhaltigkeit, in: Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht (ZfU), Heft 4/2021, S. 500–515.
[3] Gleißner, W./Günther, Th./Walkshäusl, Ch. [2022]: Financial sustainability: measurement and empirIcal evidence, in: Journal of Business Economics, 92, S. 467–516.

1.1 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Berichterstattung über die ökonomische Lage ist zukünftig um direkte und indirekte Auswirkungen von Nachhaltigkeitseffekten auf das Unternehmen und dessen Umwelt zu erweitern. Nicht-finanzielle Unternehmen sind ab dem Jahr 2022 zur CSR-Berichterstattung verpflichtet, d. h. das Kontigent nachhaltiger Investitionen und Erlöse sind innerhalb der Berichterstattung auszuweisen.[1] Mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU-Kommission im April 2021 tritt eine Verschärfung der bisherigen CSR-Regelung in Kraft. Ausgeweitet wurde die Berichtsverpflichtung auf Unternehmen, welche 2 der folgenden genannten Bedingungen erfüllen:

  • mehr als 250 Beschäftigte,
  • Umsatz größer als 40 Mio. EUR,
  • Bilanzsumme von mehr als 20 Mio EUR.

Betroffen davon sind bereits in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen. Die Berichterstattung hat sich zudem künftig auf die zweifache Wirkung von Nachhaltigkeitseffekten auszurichten. Dabei sind

  • sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitseffekten auf die ökonomische Lage des Unternehmens
  • als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit

zu berücksichtigen ("Double Materiality").

Weiterhin ist zu beachten, dass eine bisher getrennte Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeit ab dem Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 ausgeschlossen ist. Diese ist innerhalb des Lagerberichts zu betrachten und auszuweisen.[2] Mittelfristig und mittelbar werden diese Bestimmungen ebenso Unternehmen betreffen, welche nicht unter diese Regelung subsumiert werden, z. B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit bestehender Berichtspflicht die Nachhaltigkeitsanforderungen an ihre mit ihnen verbundenen Unternehmen weiterreichen und bei Kunden hinterfragen. Die Taxonomie der EU wirkt sich nicht lediglich auf die Berichtspflicht aus, betroffen sind unterschiedliche Bereiche in den Unternehmen (Abb. 1).

Abb. 1: Von der EU-Taxonomie betroffene Themenbereiche[3]

Finanzinformationen in Bezug auf Nachhaltigkeit sind künftig offenzulegen. Dies wird essenziell für die Beurteilung des Unternehmenswertes[4] und Wirkungen nachhaltiger Chancen und Risiken für die Hauptadressaten der Berichterstattung. Anhand des Unternehmenswertes gelingt eine Beurteilung zukünftig zu erwartenden Cash-Flows und deren monetären W...

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