EU Green Deal: Die wichtigsten Begriffe und Regularien

Im Kontext des Green Deals der EU gibt es eine Vielzahl an Begriffen und Abkürzungen. Etwas Klarheit im Begriffswirrwarr gefällig? Dieser Beitrag bietet einen Überblick.

I. Warum die Begriffe CSR, ESG, Nachhaltigkeit und SDGs nicht vermischt werden sollten

Oft werden die Begriffe in der Kommunikation vermischt, was zu Missverständnissen oder Verständnisschwierigkeiten führt. Die Erläuterungen sollen dazu beitragen, sie von manipulativen und werblichen Bedeutungszuweisungen zu reinigen und auf ihre Essenz zurückzuführen:

Corporate Social Responsibility (CSR)

Der Begriff wurde in den 1950er Jahren in den USA geprägt und in Großbritannien in den 1980er Jahren von Unternehmen als Ansatz zur Sicherung ihrer Akzeptanz aufgegriffen. Infolge des Grünbuchs der Europäischen Kommission 2001 wurde das Konzept CSR in Europa populär: Nach der Grünbuch-Definition ist CSR ein Konzept, das Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren. CSR ersetzt nicht politisches Handeln und Gesetzgebung, bietet aber die Chance, weitergehende gesellschaftliche Ziele zu verfolgen und Standards zu setzen. In jüngster Zeit wird das einschränkende Wort „social“ häufig weggelassen.

Environmental Social Governance (ESG)

ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung). Erstmalig tauchte diese Abkürzung im Bericht „Who Cares wins“ der Vereinten Nationen (2004) auf. Das Label wurde ursprünglich im Finanz- und Managementsektor eingeführt, um Faktoren aufzuschlüsseln, die Unternehmen und Finanzinstitute bei ihren Investitions- und Geschäftsentscheidungen berücksichtigen sollten. Es wird von Ratingagenturen vergeben, die sich häufig auf die Bewertung von Unternehmen und verbundenen Geldanlagen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spezialisiert haben. Bewertet wird allerdings ausschließlich der Ist-Zustand (vorhandene Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbemühungen). Kritisch anzumerken ist, dass nur auf Mindeststandards gesetzt wird, wenn es um die Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen geht. Wie zukunftsorientiert ein Unternehmen handelt, und ob es auf grüne Innovationen setzt, bleibt unberücksichtigt. Eine umfassende Nachhaltigkeitsanalyse ist dadurch nur eingeschränkt möglich. Dennoch wird ESG häufig als Weiterentwicklung des ursprünglichen CSR-Konzepts mit einem viel stärkeren Risikomanagementaspekt verstanden. Ein etabliertes wissenschaftliches Konzept wie Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitswissenschaft ist es allerdings nicht – deshalb sollten die Begriffe ESG und Nachhaltigkeit auch nicht vermischt und als identisch angesehen werden.

Beim ESG-Index (ESGI) werden Themen in Bezug auf die Schlüsselbereiche Umwelt, Menschenrechte und Gesundheit und Sicherheit gemessen. ESGI ist ein Label und ein innovatives Bewertungssystem für Geldanlagen und Unternehmen.

Nachhaltigkeit

Das Konzept der Nachhaltigkeit wird am häufigsten mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Verbindung gebracht und bezieht auch die Auswirkungen von Unternehmen und die Art und Weise ein, wie die Ressourcen des Planeten so bewirtschaftet werden sollten, dass die Bedürfnisse künftiger Generationen nicht beeinträchtigt werden. Es ist allerdings viel breiter angelegt als ESG. Seinen Ursprung hat der Begriff in der Forstwirtschaft, die sich noch heute dem Vermächtnis des sächsischen Oberberghauptmanns Hans Carl von Carlowitz verpflichtet fühlt. Im erweiterten Sinne eines Zustands des globalen Gleichgewichts taucht der englische Begriff "sustainability" in der Diskussion um endliche Ressourcen in den 1970er Jahren auf. Das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung wurde 1987 im Brundtland-Bericht als eine Entwicklung definiert, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne dabei die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen. Aus den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales leitet sich das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit ab.

Sustainable Development Goals (SDGs)

Am 25. September 2015 verabschiedete die Staatengemeinschaft in New York die 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Damit erklärten die Mitgliedsstaaten ihre Absicht, die Transformation im Hinblick auf eine ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähige Zukunft voranzubringen. Seit 2016 arbeiten alle Länder daran, diese gemeinsame Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen.

II. Was sich hinter den Akronymen und EU-Direktiven verbirgt

Der European Green Deal, mit dem die Staatengemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden will, sieht ein umfangreiches Paket von Maßnahmen vor, die in verschiedene Bereiche der Wirtschaft und Industrie vordringen:

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, dass aus halbweichen Regeln strenge Vorgaben werden und Unternehmen ihre Strategie am Pariser Klimaabkommen ausrichten. Unternehmen, die in der EU tätig sind, werden zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten gesetzlich verpflichtet. Das Instrument ergänzt die Berichtspflicht (CSRD) und Taxonomie. Die Bestimmungen beziehen sich auf die Aktivitätskette („chain of activities") eines Unternehmens, die vorgelagerte und in begrenztem Umfang auch nachgelagerte Geschäftspartner umfasst.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen. Sie verpflichtet mehr Unternehmen als bisher und ist mit externen Prüfungspflichten verbunden. Ab 2024 sind große Unternehmen verpflichtet, danach zu reporten. Die EU-Kommission hat kürzlich die CSRD-Richtlinie endgültig verabschiedet.

International Financial Reporting Standards (IFRS)

Es handelt sich um einheitliche internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Der IFRS hat eigene Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) entwickelt. Inzwischen hat der International Sustainability Standards Board (ISSB), ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS SDS) entwickelt und verabschiedet hat, seine ersten beiden endgültigen Standards veröffentlicht, die weltweit anwendbar sind. Sie bestehen aus zwei separaten Rahmenwerken für die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Rahmen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen ist als IFRS S1 bekannt, während IFRS S2 für Klimainformationen gilt. Beide bauen auf den TCFD-Empfehlungen, den SASB-Standards, dem CDSB-Rahmenwerk, dem Integrated Reporting Framework und den Metriken des Weltwirtschaftsforums auf und konsolidieren diese, um die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu straffen. 

Taxonomie

Die Taxonomie definiert anhand detaillierter Kriterien, ob Unternehmen und Finanzmarktakteure nachhaltig wirtschaften. Sie schafft die Basis dafür, indem sie ein EU-weites Verständnis von Nachhaltigkeit festlegt (allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Taxonomie noch nicht alles erfasst und klar sortiert). Alle Unternehmen, die für ihre Wirtschaftstätigkeiten Taxonomie-Konformität erreichen wollen, müssen für diese Tätigkeiten laut dem Climate Delegated Act der EU eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung vorlegen.

III. Wie diese Themen in Unternehmen verankert sein sollten

Die Themen Umwelt- und Klimaschutz werden für Unternehmen immer wichtiger. Innerhalb der Organisationen muss es deshalb eine Person oder Abteilung geben, die sich dem Querschnittthema Nachhaltigkeit widmet. Das Thema kann einzelnen, bestehenden Abteilungen in der Organisation zugeordnet sein. Teilweise ist es in der HR-Abteilung oder Umwelt- und Qualitätsmanagement verankert, häufig aber auch in der Unternehmenskommunikation. Bei einigen Unternehmen ist der Bereich eine eigenständige Abteilung und mit anderen Unternehmensabteilungen verknüpft. Wenn es nicht an die oberste Unternehmensebene angebunden ist, können unternehmensübergreifende, nachhaltige Strategieprozesse allerdings kaum wirksam sein.

Viele Unternehmen stehen gerade vor der Frage, was besser ist: einen Nachhaltigkeitsmanager einzustellen oder aus den eigenen Reihen heraus Mitarbeitende zu Nachhaltigkeits- und ESG-Managern ausbilden zu lassen. Beides ist ein guter Weg. Da immer mehr Unternehmen CO2-neutral wirtschaften wollen, werden beispielsweise Umweltmanagementteams gegründet, die aus Vertretern der Fachbereiche zusammengesetzt sind, die zur CO2-Vermeidung oder –Kompensation beitragen können. Solche Nachhaltigkeitsteams agieren abteilungsübergreifend und fördern die Akzeptanz innerhalb des Unternehmens.

Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomie, CSR