2.7.1 Umweltschonende Vertriebswege

Umweltschonend sind Vertriebswege, wenn sie möglichst kurz sind und mit Verkehrsmitteln überwunden werden, die die Umwelt möglichst wenig belasten. Für kurze Wege ist die Standortwahl von Produktion und Lagern wesentlich, wobei auch hier eine ganzheitliche Betrachtungsweise notwendig ist: Kurze Vertriebswege könnten dem Ziel der kurzen Produktionswege oder kurzen Transportwege für die Lieferanten entgegenstehen.

Als Verkehrsmittel stehen in der Regel die Alternativen LKW, Zug, Schiff oder Flugzeug zur Auswahl. Da generell die Annahme vorherrscht, Güter mit der Bahn zu transportieren, sei grundsätzlich umweltfreundlicher als mit dem LKW oder dem Schiff, wurde von Seiten der Vertretungen für Logistik-Leistungen auf der Straße immer wieder versucht, diese vielleicht etwas undifferenzierte Aussage, zu widerlegen oder zumindest einzuschränken. So kam z. B. die Studie "Energiebedarfs- und Emissionsvergleich von LKW, Bahn und Schiff im Güterfernverkehr"[1] der Beratungs- und Softwarefirma PE INTERNATIONAL GmbH, zu dem Schluss, dass ein Vorteil der Schiene nicht generell richtig sei. Es wurde vielmehr eine Einzelfallbetrachtung empfohlen, die z. B. auch die Art der transportierten Güter berücksichtige oder die Länge der eingesetzten Züge etc.

In älteren Vergleichsrechnungen werde offenbar von einem gegenüber aktuellen Verhältnissen zu hohen Kraftstoffverbrauch für LKW ausgegangen und der Anteil der Leerfahrten sei zu hoch angesetzt, sodass die grundsätzliche Aussage der Vorteilhaftigkeit von Gütertransporten mit dem Zug nicht allgemein haltbar sei. Tatsächlich bekräftigte ein Jahr später der VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie) die Ergebnisse noch einmal[2], nachdem die Bahn den Annahmen über Kraftstoffverbrauch und Auslastung, die in der Studie angesetzt wurden, vehement widersprochen hatte. Letztendlich konnte die Studie die ursprüngliche Aussage, insgesamt sei der Verkehr auf der Schiene im Sinne der Nachhaltigkeit vorteilhafter, nicht widerlegen.

[1] PE International: Abschlussbericht Energiebedarfs- und Emissionsvergleich von LKW, Bahn und Schiff im ¬Güterfernverkehr, 9.7.10: http://neu.keine-stadtautobahn.de/uploads/SN/VDAEnergiebedarfimVergleich2010-07-09.pdf
[2] verkehrsrundschau: CO2-Emissionen: Neue VDA-Vergleichsstudie Schiene – Straße: www.pe-international.com/uploads/media/Bericht_VDA_Final_2010-07-09_01.pdf

2.7.2 Fair Trade

Fair Trade einfach nur mit "fairer Handel" zu übersetzen, ist sicher zu kurz gegriffen. Unter dem Titel Fair Trade verbirgt sich inzwischen eine lange Geschichte von Einzelaktionen und institutionalisierten Prozessen bis hin zu der nationalen Fairtrade-Organisation für Deutschland (früher TransFair), die das Fairtrade-Siegel der Fairtrade Labelling Organizations International (heute Fairtrade International) für fair gehandelte Produkte vergibt. Dahinter steht eine starke Organisation, die es sich u. a. zur Aufgabe gemacht hat, die Armut in der Welt zu bekämpfen.

Die zugrunde liegenden Standards, die ein (meist landwirtschaftlicher) Produktionsbetrieb in den betroffenen Ländern erfüllen muss, dessen Produkte mit einem Fairtrade-Siegel verkauft werden, entsprechen den internationalen Standards des Fairtrade International e. V. (FI). Diese Standards folgen den 3 Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales.[1]

Soziale Standards

Zu den sozialen Standards gehört "die Stärkung der Kleinbauern, Kleinbäuerinnen und Arbeiter und Arbeiterinnen, konkret durch":

  • Organisation in demokratischen Gemeinschaften (bei Kooperativen),
  • Förderung gewerkschaftlicher Organisation (auf Plantagen),
  • Geregelte Arbeitsbedingungen
  • Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit,
  • Diskriminierungsverbot.

Als ich vor 10 Jahren den ursprünglichen Text verfasst habe, stand hier noch zusätzlich: "Möglichkeiten zur Weiterbildung", "Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsvorsorge müssen gewährleistet werden" und "die Verwaltung der Fairtrade-Prämie muss ermöglicht werden". Außerdem lautete der Punkt mit der Kinderarbeit etwas anders und zwar: "Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit" und auch der Punkt mit den Arbeitsbedingungen war anders formuliert, nämlich so: "die Arbeitsbedingungen müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen".

Es klingt, als habe Fairtrade die Anforderungen herabgesetzt. Schaut man aber in die detaillierten Ausarbeitungen der Fairtrade-Standards für lohnabhängig Beschäftigte, findet man die folgenden Vorschriften, die deutlich machen, dass weniger eine Herabsetzung der Standards, sondern eher eine Konkretisierung erfolgt ist[2]: "3.3.1 Ihr Unternehmen darf keine Kinder anstellen, die jünger sind als 15 Jahre oder als die örtlichen Gesetze vorgeben, je nachdem, welches Alter höher ist."

"3.3.2 Ihr Unternehmen darf weder direkt oder indirekt Arbeitskräften unter 18 Jahren Aufgaben erteilen, die ihre Gesundheit, Sicherheit, moralische Unversehrtheit oder ihre Anwesenheit am Schulunterricht gefährden könnten."

Ökonomische Standards

Im Bereich Ökonomie sind die folgenden Anforderungen an Händler und Hers...

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