Zusätzlich und ergänzend zu den jeweiligen Voranmeldungen ist nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, in welcher die Daten der Voranmeldungen zusammengefasst werden. Zudem sind darin bisher nicht berücksichtigte Umsätze und Vorsteuern korrigierend mit aufzunehmen. Auch die Jahreserklärung ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

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