Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird. Das Ergebnis des Verfahrens wird in einem Zertifikat dokumentiert. Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen (u. a. DQS, TÜV, DEKRA, QSCert® Deutschland) vergeben. Die Standards werden unabhängig oder proprietär kontrolliert. Für den Bereich Nachhaltigkeit ist u. a. die Umweltmanagementnorm ISO 14001 der International Organization for Standardization relevant. Diese internationale Norm legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, mit dem eine Organisation ihre Umweltleistung verbessern, rechtliche und sonstige Verpflichtungen erfüllen und Umweltziele erreichen kann.

 
Praxis-Beispiel

Zentrale Elemente der Umweltmanagementnorm ISO 14001

  • Planung: Festlegung von Umweltzielen und entsprechenden Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
  • Durchführung: Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und Verfahrensweisen
  • Kontrolle: Überprüfung der Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sowie der Maßnahmen im Hinblick auf die Umweltziele und die Umweltleitlinien (sogenannte Umweltpolitik) der Organisation
  • Verbesserung: Anpassung der Zuständigkeiten, Verfahren und Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch der Umweltziele und Umweltleitlinien

Die ISO-Norm 14001 kann auf Organisationen jeder Art und Größe sowie auf unterschiedliche geografische, kulturelle, soziale oder ökologische Bedingungen angewendet werden. Sie legt allerdings keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung fest. So können 2 Organisationen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, aber unterschiedliche Umweltleistung zeigen, dennoch beide die Anforderungen der ISO 14001 erfüllen.

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit, wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung (Öko-Audit-Verordnung) misst der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle zu. Zertifiziert werden können u. a. Unternehmungen, Dienstleister, Verwaltungen, aber auch andere Arten von Organisationen einschließlich überstaatlicher Organisationen.

Darüber hinaus gibt es weitere Arten von Zertifizierungen (Auswahl):

  • Zertifizierungen zum Nachweis der Einhaltung von Anforderungen an den Arbeits- und Umweltschutz gemäß ISO 14001 oder EMAS-Verordnung
  • Zertifizierungen zum Nachweis von Arbeitsbedingungen gemäß SA8000 und ähnlichen Regelwerken
  • Zertifizierungen zum Nachweis der gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen gemäß CSR 26001:2018
  • Zertifizierungen zum Nachweis von Ausbildungsstandards oder besonders ausgearbeiteten Fachnormen bei Personenzertifizierungen, u. a. ESG-Indikatoren der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS)
  • Zertifizierungen zum Nachweis der berechtigten Nutzung einer Unternehmensform, mit der die Prinzipien der Gemeinwohlorientierung vereinbart werden können (u. a. Rechtsform Benefit Corporation, B-Corp-Certification, einem Standard aus den USA)
  • Zertifizierungen zum Nachweis der Gemeinwohlorientierung, dokumentiert in der Gemeinwohlbilanz (GWÖ-bilanzierende Unternehmungen)
  • Zertifizierungen von Managementsystemen, u. a. nach ISO 9001

Diese Nachweise sind immer häufiger Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen oder werden von den Geschäftspartnern für eine Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungsketten eingefordert.

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