Erfolgreiches Wirtschaften im Sinne der Gewinnmaximierung um jeden Preis gehört der Vergangenheit an. Neben die ökonomische treten nun auch die soziale und ökologische Dimension. Im Kontext der aktuellen Diskussionen über den Klimawandel und den menschlich verursachten Anteil daran, erhält eine neue Anforderung große Bedeutung: Die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzprogramms 2030.[1] Es sind also nicht mehr nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Aspekte in die Unternehmensstrategie aufzunehmen.[2] Diese 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit bilden die tradierten Säulen der Leitidee der Corporate Social Responsibility (CSR).[3] Während CSR-Maßnahmen bislang meist auf freiwilliger Basis in den Unternehmen umgesetzt werden, ändert sich dies einerseits im Rahmen unterschiedlicher (Gesetzes-) Initiativen nun und andererseits erlangen diese Aktivitäten auch aus der internen Perspektive zunehmende Bedeutung. CSR-Maßnahmen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und werden von den Stakeholdern zunehmend nachgefragt; so fragen z. B. (potenzielle) Mitarbeitende vermehrt danach.

Der Begriff "CSR"

CSR ist neben der Corporate Governance und der Corporate Citizenship eines der Konzepte der Corporate Responsibility. CSR wird durch die Europäische Kommission definiert als: "[…] ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren."[4] CSR-Aktivitäten können über die zunehmend geforderten gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, bauen auf dem Nachhaltigkeitsansatz der Triple Bottom Line auf und finden, wie in Abb. 1 dargestellt, als einziges der 3 Konzepte im Kerngeschäft des Unternehmen statt.

Abb. 1: CSR: Parameter mit Auswirkungen auf das Controlling (eigene Darstellung)

CSR-Maßnahmen sollen dementsprechend auch in die Kerntätigkeiten der Unternehmen der Fertigungsindustrie integriert werden. Die Unternehmensführung agiert hierbei als übergeordneter Prozess, der v. a. den Dialog fördert und CSR in die Kultur und Strategie integriert; das Controlling schließlich begleitet diesen Prozess u. a. mit einem angepassten Berichtswesen. Im Rahmen der Initiative "CSR-Verantwortung Unternehmen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden für die (externe) Berichterstattung v. a.:

  • Kennzahlen und Leitfäden der Global Reporting Initiative (GRI),
  • der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK),
  • der UN Global Compact sowie
  • der Corporate Net-Zero Standard

als wichtige Standard-Rahmenwerke genannt. Dabei wird der in Abb. 2 aufgeführte GRI-Rahmen innerhalb Deutschlands sowie international am meisten genutzt.[5]

Abb. 2: Aufbau der GRI Standards in Anlehnung an Global Reporting Initiative (2021a), S. 3

CSRD und EU-Taxonomie

2021 hat der Gesetzgeber die neue Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD vorgelegt. Diese soll die seit 2017 durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie zur Nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen. Während die allgemeine Definition von CSR gleich bleibt, geht es in dem Beschluss v. a. um Änderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.[6] Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten auf weitere Unternehmen, insb. alle großen Unternehmen und alle an einem geregelten Markt notierten Unternehmen,
  • Erfordernis der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen,
  • Präzisierung der von den Unternehmen bereitzustellenden Informationen im Einklang mit den verbindlichen EU Standards (Taxonomie) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie
  • Vorgabe, dass alle Informationen in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts zu veröffentlichen sind.[7]

Im Rahmen der seit Anfang 2023 geltenden CSRD werden mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Ziele der CSRD nunmehr quantifiziert. Die Verabschiedung der ESRS ist für Juni 2023 geplant und orientiert sich dabei an Rahmenwerken wie der GRI. Die Europäische Kommission hat den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) am 31.7.2023 veröffentlicht.

Neben der CSRD sind folglich auch die neuen Angabepflichten der EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten. Laut EU-Kommission ist die Taxonomie "a classification system, establishing a list of environmentally sustainable economic activities."[8] Praktisch bedeutet das, dass alle Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsgrades klassifiziert werden müssen. Die Taxonomie soll dazu beitragen, eine höhere Transparenz der Nachhaltigkeitsaktivitäten zu erzielen. Diese sollen für Stakeholder der Unternehmen (wie z. B. Investoren oder Kunden) aussagekräftig, verlässlich und vergleichbar sein.

An dieser Stelle setzt das im weiteren vorgestellte CSR-Reifegradmodell für Unternehmen der Fertigungsindustrie an. Unternehmen können mit diesem Modell strukturiert ihre Nachhaltigke...

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