Rz. 17

Nach der Zielsetzung des ESRS E2 sollen Adressaten Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln sowohl im Positiven als auch Negativen verstehen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt.

Konkret sind anzugeben:[1]

  • Allgemeine Offenlegungen

    • IRO-1-E2: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (P)
  • Umsetzungsmanagement von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • OP E2-1: Richtlinien in Bezug auf Verschmutzung
    • OP E2-2: Verschmutzungsbezogene Maßnahmen und Ressourcen
  • Leistungskennzahlen und Ziele

    • E2-3: Ziele bezüglich Verschmutzung
    • E2-4: Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
    • E2-5: Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
    • E2-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (ÜA)
[1] Vgl. ausführlich Warnke/Müller, in Freiberg/Lanfermann, Haufe ESRS-Kommentar, 2023, § 7 Rz. 1 ff.

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